Deutsche Immobilien kaufen j/n?

  • Was die damit meinte ist.....der Staat zwackt nen Teil der Mietew ab....die fehlt dann dem Vermieter.


    cu DL....und tut dann so als ob er dir dann das Geld anspart.


    Die Wohnung in der du wohnst darfst du dann billig nach 30 jahren erwerben....weil du hast ja soviel Miete schon bezahlt.


    Klingelts....nennt man sozialismus......und so ne taube nuss ist als Bundespräser gestezt.

  • Bei den ganzen Wohngeldempfängern und ALG2 Empfängern, zahlt der Staat die Miete ja eh.
    Wenn die Mietkäufer die Hütte dann auf ihrem Namen haben, können deren Kindeskinder dann auf die Mietzahlung verzichten. Oder die Hütte verkaufen und wieder nach Rumänien ziehen.. hier gibts dann ja nichts mehr zu holen.

  • So Freunde der Immobilien,


    Ich befinde mich ja nun seit ca. 2 Wochen im selbstauferlegten lockdown und mir ist so unwahrscheinlich laaaaangweilig. Ich hab mich mal umgeschaut und ein Objekt der Begierde gefunden. Er handelt sich um ein Einfamilienhaus aus den1920ern, Klinkerbauweise, und kleinem Grundstück so ca. 500qm. Es befindet sich in der Zwangsversteigerung und zwar ohne Wertgrenze. Was heißt das und was ist weiterhin zubeachten?


    Er grüßt der neue Tim Taylor, der Handwerkerkönig


    Ps: Das Haus soll dann eine illegale Ungesumpften- und Teenagerbegegnungsstätte werden, damit sowohl ich als auch meine Kids noch normal feiern können.

  • Zwangsversteigerung und zwar ohne Wertgrenze. Was heißt das und was ist weiterhin zubeachten?

    das heißt:
    bei dem ersten Termin gab es ein Gebot (oder mehrere), das wegen Nichterreichens einer der Wertgrenzen zurückgewiesen wurde


    Option 1:
    Höchstgebot unter 5/10 des Verkehrswerts
    --> das Gericht MUSS dieses ablehnen


    Option 2:
    Höchstgebot mind. halber Verkehrswert, aber unter 7/10 des Verkehrswerts
    --> der Gläubiger, der das Verfahren betreibt, KANN dieses Gebot ablehnen

  • da rufste einfach mal an, und redest mal geschickt drüber, ob das so geht oder ob der Gläubiger


    ein besseren €inFallt schiebt :D


    die €rstWorte sind immer die €ndScheidenen und ein Gespräch zu lenken :D


    das muss laufen immer wie ein BühnenStück :D


    nie den Gegner verleiten das er ja oder nein sagen soll (BlockadeLadeHemmung), da sagste er möge Husten, für ja , so,


    kann er beschwören das er nie "Ja" gesagt habe :D so habe ich schon mehrfach wertvolle Informationen


    eingesammelt , als ich sie brauchte :D ... :D


    "nich reden, machen" hat mein Mutti [smilie_blume] immer gesagt :D


    Gruss
    alibaba :D
    PS: bei mir haben alle gehustet :D

    " Wo ich willkommen bin' lass ich mich nieder ,ansonsten geh ich wieder " ;)


    " jeden Morgen steht die Lüge als erste auf ,bis die Wahrheit ausgeschlafen hat " :D


    "Ich bin für mein Textinhalt verantwortlich ,nicht für das was du verstehst" 8o

  • Hallo zusammen!


    bin gerade auf ein Objekt gestoßen


    "2 Büroräume, Teeküche, Dusche, WC. Lager und Flur, ... ca. 70 m². ... sowohl vom Treppenhaus als auch zusätzlich über einen separaten Eingang vom Garten aus zugänglich."
    (in Mehrfamilienhausanlage mit rund 50 Wohnungen)


    inwiefern kann einem da verwehrt werden, dies als "Wohnbüro" zu nutzen?
    also Büro bzw. Schreibtisch zur Vermögensverwaltung in eigener Sache ... und ansonsten mit Couch, Bücherregal, usw. eher wohnlich einrichten ... ein Bett reinstellen ...

  • Ähm ist der dritte Termin. Ich hab mir auch schon die Nummer des Gläubigers organisiert. Kann man das evtl. Außergerichtlich über die Bühne bringen?

    Moin,


    von Immos, die es aktuell bis zum 3. Termin schaffen bloß die Finger lassen =O Hast Du alles gescheckt? Vorhandene Baumängel lt. Gutachten? Schädlingsbefall (Hausschwamm o. ä.)? Kaufst Du eine Oma mit? Irgendwelche Baulasten (einmal in das Baulastenverzeichnis schauen)? Kontaminierung des Grundstücke (in das Altlastenkataster schauen) usw.. Mein Bauch sagt jetzt schon: Lass es!


    Grüße
    Goldhut


    Alle Mitteilungen in diesem Forum sind als reine private Meinungsäußerung zu sehen und keinesfalls als Tatsachenbehauptung. Hier gilt Artikel 5 GG und besonders Absatz 3 (Kunstfreiheit-Satire)
    Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16

  • Ob das geht müsste ggfs in der Teilungserklärung beschrieben sein - da würde ich auf jeden Fall reinschauen, bevor ich über einen Kauf nachdenken würde. Vielleicht ist diese Fläche nicht zu Wohnzwecken "freigegeben".

  • Moin,


    neben dem ganzen anderen Mist


    (weitere Meldeadresse wahrscheinlich notwendig
    und ggf. weiterer Scheiß mit GEZ und so?)


    würde ich mich den anderen 50 Mann (Eigentümern) gegenüber
    bloß nicht auch noch als Aktivist für "was rechtes" (irgendwas) outen?
    Ist leider so, "Bürgerrechte 2.0".


    Insgesamt finde ich den Plan (für mich jetzt) nicht so toll:
    Da (dauerhaft da wohnen?) liegt einiges an Streitpotenzial drin,
    nix für mich...


    Liebe Grüße,
    Marek

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    reine private Meinungsäußerung zu sehen und keinesfalls als

    Tatsachenbehauptung. Hier gilt Artikel 5 GG und besonders Absatz 3

    (Kunstfreiheit-Satire)

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  • Was die damit meinte ist.....der Staat zwackt nen Teil der Miete ab....die fehlt dann dem Vermieter.


    cu DL....und tut dann so als ob er dir dann das Geld anspart.


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    Klingelts....nennt man Sozialismus......und so ne taube Nuss ist als Bundespräser gesetzt.


    PS....ich bin nach einigen Versuchen immer Alleineigentümer einer Immo......glaubs einfach


    Nach so gefühlt 100 Gesellschafterversammlungen oder Eigentümerkonklaven.....da steigt nie weißer Rauch auf....Habemus Papam [smilie_happy] [smilie_happy] [smilie_happy]

  • (weitere Meldeadresse wahrscheinlich notwendig

    das wäre blöd ...
    (will ja was, das ich WAHLWEISE als alleinigen Hauptwohnsitz nutzen kann - oder als Büro ohne ernsthafte Geschäftstätigkeit/nicht-Wohnsitz, wenn ich formal in einem Ausland wohne, das mir bessere Konditionen bietet als D)


    wobei:
    wie soll das Einwohnermeldeamt erkennen, ob ich in einer der 50 "normalen" Wohnungen wohne, oder in der einen nicht-Wohnung?


    und die umgekehrte Zweckentfremdung = wenn in Wohnungen Anwaltskanzleien, Arztpraxen, usw. eingerichtet werden, interessiert die Behörden außer in Städten mit sehr angespanntem Wohnungsmarkt doch auch kaum?


    @guslis
    das Stichwort "Teilungserklärung" ist wohl relevanter ...
    bzw. ob es Stress mit Hausverwaltung/Eigentümerversammlung/usw. geben könnte?
    wobei denen ein ruhiger Bewohner lieber sein müsste als ein von Hells Angels betriebenes Tattoo-Studio?
    oder ein Kontaktladen der örtlichen Drogenhilfe, wo sich jeden Tag 200 Junkies ihre Einwegspritzen abholen?
    (um mal in Nachbarschaften allseits beliebte Nichtwohnnutzungen zu nennen)



    würde ich mich den anderen 50 Mann (Eigentümern) gegenüber
    bloß nicht auch noch als Aktivist für "was rechtes" (irgendwas) outen?

    und warum sollt ich mich den restlichen Hausbewohnern gegenüber als irgendwas outen?

  • BriefKästenFirmen sind legal gefragt :D interessant ist es immer bei HausDurchSuchung,


    wenn die SteuerStaasi sucht und sucht, im VorFeld :D und feststellt .. [smilie_happy]



    ein Briefkasten ohne HausDuchSuchung, :D


    Gruss
    alibaba :D
    PS: beste GeldAnLage mit 0,5% im Monat :D da beisst der Staat sich im Schwanz, wegen unflexibel :D
    ausser wenn er gewinnt :D

    " Wo ich willkommen bin' lass ich mich nieder ,ansonsten geh ich wieder " ;)


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  • Eigendlich bekommt man von der Bank ein Zettel "Zins/Tilgung Flasche leer", so kenn ich das,


    damit geht man zum Notar


    und der regelt alles, so wird es gelöscht, auch läuft es so bei Eintragungen anderer Dinge ab,


    zB. WohnRechte usw.


    meisst schieben sich Banken das gerne auf ihre Kunden ab ;) :D


    Kosten sind zu erfragen beim Notar :D


    Gruss
    alibaba :D

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  • Eigendlich bekommt man von der Bank ein Zettel "Zins/Tilgung Flasche leer", so kenn ich das,

    ich war vor 2 Wochen bei einem ZV-Termin


    da war im Grundbuch eine verbriefte Uraltgrundschuld i.H.v. 12.000 DM eingetragen


    die Bank, welche diesen Kredit vergeben hatte, war mittlerweile nicht mehr existent = einer Übernahme zum Opfer gefallen
    und von deren Rechtsnachfolger = der Sparda Südwest hatten die zerstrittenen Erben und das Gericht rechtzeitig bis zum Versteigerungstermin keinerlei Auskunft zum Status dieser Grundschuld erhalten

  • ich war vor 2 Wochen bei einem ZV-Termin
    da war im Grundbuch eine verbriefte Uraltgrundschuld i.H.v. 12.000 DM eingetragen


    die Bank, welche diesen Kredit vergeben hatte, war mittlerweile nicht mehr existent = einer Übernahme zum Opfer gefallen
    und von deren Rechtsnachfolger = der Sparda Südwest hatten die zerstrittenen Erben und das Gericht rechtzeitig bis zum Versteigerungstermin keinerlei Auskunft zum Status dieser Grundschuld erhalten

    Ist dann halt ein bestehenbleibendes Recht (vorausgesetzt, die Zwangsversteigerung wurde aus einem nachrangigen Recht betrieben), welches der Erwerber übernehmen muss.


    Der Rechtsnachfolger der eingetragenen Bank und die Eigentümer müssen wohl einen Antrag auf Kraftloserklärung des Briefs stellen. Das dauert so ca. halbes bis dreiviertel Jahr. Danach kann dann die Grundschuld gelöscht werden.


    Der Betrag steht dann den alten Eigentümern zu - muss also vom Erwerber auf jeden Fall bezahlt werden (deshalb weist in aller regel der Rechtspfleger darauf hin, dass dieses Recht bei Geboten entsprechend berücksicht werden soll).


    Hier würde ich als Erwerber schnellstmöglich den Betrag beim zuständigen Amtsgericht hinterlegen, da ansonsten ab dem Tag des Zuschlags die dinglichen Zinsen dazukommen.

  • Der Betrag steht dann den alten Eigentümern zu - muss also vom Erwerber auf jeden Fall bezahlt werden (deshalb weist in aller regel der Rechtspfleger darauf hin, dass dieses Recht bei Geboten entsprechend berücksicht werden soll).

    genauso war es


    habe MEIN Maximalgebot dabei gleich noch um weitere 5 k€ "Risiko-/Streßpuffer" abgesenkt :whistling:


    bis ca. 2 Minuten vor Ende der "regulären" Bieterhalbstunde war ich sogar latent Höchstbietender
    (einer der Miterben wollte mich überbieten - Rechtspfleger musste ne Viertelstunde nach der Last Minute-Überweisung der Sicherheitsleistung mit schlampig ausgefülltem Betreff suchen)


    in der 30. Minute ging dann eine Bieterschlacht los, bei der ich nicht mitgemacht habe ...

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