Alles anzeigenIch habe eine Eigentümergrundschuld im ersten und zweiten Rang eingetragen. Sagen wir 100.000 Euro.
Im Fall eines Zahlungsverzuges mit 18 Prozent Zinsen.
Ich benötige eine Kreditsicherheit für einen Warenkredit meiner Firma und trete diese Grundschuld an meinen Lieferanten ab. Im Gegenzug bekomme ich einen Warenkredit vom Lieferanten für 50.000 Euro. Sprich ich habe dann die Ware liegen und zahle diese dann ab.
Plötzlich gehe ich warum auch immer in die Insolvenz. Mein Lieferant zieht die Grundschuld von 100.000 plus eben diese 18 Prozent. Er lässt mein Haus, worauf die Grundschuld steht zwangsversteigern. Das Haus bringt 150.000 Euro. Mein Lieferant bekommt nach 3 Jahren dann
diese 150.000 Euro aus der ZV. Nachrangige Gläubiger gehen leer aus.
Aus welchem Rechtsanspruch soll denn der Lieferant mehr beanspruchen können, als die von dir geschuldete Summe abzgl. Tilgungen zzgl. Verzugsschaden?
Die hohen dinglichen Zinsen dienen zur Abdeckung des Risikos, wenn die Finanzierung (entspricht ja häufig der Höhe der Grundschuld) gleich zu Beginn in Schieflage gerät. Die deutlich höheren Grundschuldzinsen decken dann zusätzlich die Kosten des Gläubigers - vorausgesetzt natürlich, die Immo bringt dann auch einen Erlös, der sowohl die Kreditsumme als auch die Kosten abdecken kann