Beiträge von guslis

    du meinst den Inhaber des Briefs...dewegen wird er ja für kraftlos erklärt.


    cu DL

    Wenn man wüsste, wer den Brief hat, ist ja keine Kraftloserklärung nötig und der Besitzer hätte seine Ansprüche in der ZV anmelden können.


    Meistens sind die Briefe schlicht und ergreifend verloren gegangen und außer dass man den Gläubiger aus dem Grundbuch entnehmen kann, ist nichts weiteres bekannt.

    ich war vor 2 Wochen bei einem ZV-Termin
    da war im Grundbuch eine verbriefte Uraltgrundschuld i.H.v. 12.000 DM eingetragen


    die Bank, welche diesen Kredit vergeben hatte, war mittlerweile nicht mehr existent = einer Übernahme zum Opfer gefallen
    und von deren Rechtsnachfolger = der Sparda Südwest hatten die zerstrittenen Erben und das Gericht rechtzeitig bis zum Versteigerungstermin keinerlei Auskunft zum Status dieser Grundschuld erhalten

    Ist dann halt ein bestehenbleibendes Recht (vorausgesetzt, die Zwangsversteigerung wurde aus einem nachrangigen Recht betrieben), welches der Erwerber übernehmen muss.


    Der Rechtsnachfolger der eingetragenen Bank und die Eigentümer müssen wohl einen Antrag auf Kraftloserklärung des Briefs stellen. Das dauert so ca. halbes bis dreiviertel Jahr. Danach kann dann die Grundschuld gelöscht werden.


    Der Betrag steht dann den alten Eigentümern zu - muss also vom Erwerber auf jeden Fall bezahlt werden (deshalb weist in aller regel der Rechtspfleger darauf hin, dass dieses Recht bei Geboten entsprechend berücksicht werden soll).


    Hier würde ich als Erwerber schnellstmöglich den Betrag beim zuständigen Amtsgericht hinterlegen, da ansonsten ab dem Tag des Zuschlags die dinglichen Zinsen dazukommen.

    Ob das geht müsste ggfs in der Teilungserklärung beschrieben sein - da würde ich auf jeden Fall reinschauen, bevor ich über einen Kauf nachdenken würde. Vielleicht ist diese Fläche nicht zu Wohnzwecken "freigegeben".

    Würde evtl. funktionieren - der Eigentümer muss dann halt mit zum Notar.


    Nachdem es der dritte Termin ist, würde ich in der heutigen Zeit sehr genau prüfen, was der Haken ist. Derzeit sind die Immos meistens schon beim ersten Termin über VKW weg.

    Falls es dich interessiert, die günstige Britannia kam sehr schnell, sehr gut verpackt (doppelt und dreifach), gekapselt und ohne Makel an.Kann (bzgl. dieser meiner ersten Bestellung dort) nichts Negatives berichten.

    Kann ich nur bestätigen - bei mir war es genau so.

    Kann ich zu 100% empfehlen. Ich fahre, da von mir aus nicht so weit weg, 3-4 Mal im Jahr sogar zum Regionalmarkt in Wolpertshausen (direkt an der BAB 6) und kaufe dort Dinge wie Schweinefilet, Wienerle, Dosenwurst aller Art die ich dann einlagere bzw. in die Gefriertruhe packe. Die Qualität der Erzeugnisse dort ist echt top! Mir persönlich hat es übrigens deren Schinkenwurst und Bierschinken aus der Dose sehr angetan.

    Ist bei mir auch um die Ecke und ich kann den Vorrednern nur zustimmen. Nicht günstig aber dafür sehr gute Qualität.

    58000 Privatinsolvenzen in 2021 lässt Liz Mohn durch ihr Sprachrohr ntv verkünden. Schuld ist laut Neusprech die neue Regel das man nach 3 Jahren schuldenfrei ist nicht die Überschuldung der Konsumenten.

    Ich hab öfters mit Schuldnern zu tun und an dieser Aussage ist wirklich was dran. Klar sind die Leute überschuldet, allerdings hat der Gesetzgeber lange vor der Umsetzung auf die deutlich kürzere Restschuldbefreiungsfrist „hingewiesen“.


    Jeder Berater hat deshalb den Leuten empfohlen, zu warten, bis die neue Frist greift.


    Damit werden die insolventen Konsumenten jetzt wieder viel früher die Möglichkeit haben, zu konsumieren und die Nachfrage anzukurbeln.

    Diese 20% abwärts hatte ich heute auch in einer App angezeigt bekommen. Allerding wüsste ich nicht, dass Kirkland am Vortag bei 46 Euro stand - die lagen auch dort bereits bei ca. 35 / 36 Euro.


    Ich denke ein Anzeigefehler bei Tradegate

    Heute mal wieder einen Anruf von meinem Kassierer (Bank) bekommen. Er hätte was für mich.


    Hab dann 28 10-Euro-Stücke abgeholt - die ab 2011 hatte er bereits "aussortiert" :thumbsup:


    Ist wohl wieder mal ein Fläschchen Wein fällig - Kontakt pflegen

    Ich denke, dass keine Bank ein Interesse daran hat, eine Immobilienfinanzierung lediglich aufgrund eines evtl fallenden Werts der Immobilie zu kündigen. Natürlich vorausgesetzt, die vereinbarten Raten werden ordnungsgemäß bedient.


    Im Zweifel entsteht der Bank bei einer Neuberwertung der Immobilie ein teilweises Blankodarlehen. Sollte jetzt eine Kündigung "konstruiert" werden (eigentlich nur möglich mit Verweis auf die in den AGBs enthaltene Nachsicherungspflicht), muss die Bank ggfs. in die Verwertung gehen. Wenn in der Zwangsversteigerung dann der aktuelle Wert erzielt wird, reicht der Erlös nicht aus, um das Darlehen abzulösen. Es verbleibt eine Restforderung gegen den ursprünglichen Darlehensnehmer, welcher sich mit einer Insolvenz aus der weiteren Rückzahlung verabschieden kann. Die Bank realisiert also einen Ausfall, was sicherlich nicht deren Interesse ist.



    Unabhängig davon scheinen wir derzeit von fallenden Immopreisen noch ein gutes Stück weg zu sein. Ein Kollege wollte vor kurzem bei Zwangsversteigerungen seinen Immobilienbestand erweiteren. Bei beiden Verfahren wurde der Zuschlag mit weit über 150% Verkehrswert erteilt. Er konnte nur mit dem Kopf schütteln.


    Verrückte Zeiten

    Irgendwie hört sich das zu gut an - steht die Immobilie schon? Musst du evtl. vorher Mitglied in einer Genossenschaft o.ä. werden?


    Hatte mich mal beruflich mit so einem Modell beschäftigen müssen - ist dann im Prinzip ein Schneeballsystem.


    Sei auf jeden Fall vorsichtig - ich bin bei solchen Angeboten immer skeptisch.