Also wenn du in Zahlungsverzug kommst und die Bank in die Zwangsvollstreckung geht, dann werden die 15 Prozent schon Realität.
Ich weiß nicht, ob du es so meinst, aber das klingt für mich so, als müsste man bei einer Zwangsvollstreckung noch 15% Zinsen zusätzlich auf die Restschuld oder auf was auch immer zahlen.
Das ist natürlich nicht der Fall. Die 15% Zinsen sorgen dafür, dass die Bank genug Spielraum hat, um auch Kosten aus der Verwertung direkt aus dem Erlös der Grundschuld zu begleichen.
Hier ist das m.E. gut erklärt:
Der wohl wichtigste Grund ist aber, dass die monatlichen Raten des Kredits nicht mehr gezahlt werden, dass die Bank die Immobilie letztlich Zwangsversteigern lässt. Bis die Zwangsversteigerung jedoch abgewickelt ist, wurden über Monate, ggf. Jahre vom Kreditnehmer keine Zinsen mehr gezahlt. Die Forderung, die die Bank nun hat, ist dann höher, als die Höhe der Grundschuld. Und nur bis zur Höhe der Grundschuld kann die Bank sich erstrangig bedienen. Alle weiteren Forderungen könnte dann die Bank nicht auf diesem Wege geltend machen.Daran ist jedoch keine Bank interessiert. Aus diesem Grund lässt diese sich diesen hohen Zins eintragen, so dass die Höhe der Grundschuld nicht auf den Betrag, der im Grundbuch eingetragen ist, fixierst ist, sondern im Zeitverlauf dieser sich erhöht.
Zinsen für die Grundschuld: Fazit
Dies Grundschuldzinsen erhöhen somit nur die Höhe der Grundschuld jährlich, so dass die Bank bei einem Kreditausfall auch alle offenen Beträge im ersten Rang einziehen kann. Der Betrag, den ein Kreditnehmer der Bank schuldet hat nichts mit der Höhe und dem Zins der Grundschuld zu tun, sondern ergibt sich alleinig aus dem Darlehnsvertrag.