Ist in D uebrigens gang & gaebe, bei ErbAuseinandersetzungen: Oft wird e. "TeilungsVersteigerung" angesetzt,
==> wo in der Regel niemand hingeht,
==> und einer der Erben selber mitbietet (meistens der reichste),
===> Zuschlag oft weit unter Marktwert, die anderen Erben schauen dabei zu, wie sie ueber den Tisch gezogen werden ...
was für ein quatsch.
zur teilungsversteigerung kommt es nur, wenn man sich nicht einigen kann, mit ewig langem vorlauf. wenn die anderen miteigentümer bis dahin keine bietinteressenten auftreiben: deren problem. und mehr als öffentlich ankündigen kann man das nicht. niemand nimmt den anderen miteigentümern die möglichkeit, sogar einen makler mit der promotion zu beauftragen oder selbst für kleines geld eine anzeige bei immoscout und konsorten einzustellen. passiert auch häufig genug.
übrigens hört sich "vollgepackter ballsaal" nicht nach ausschluss der öffentlichkeit an. aber wer verschwörung sehen will, findet meistens auch.