Das war nie verboten, die (Autoren)Rechte lagen 70 Jahre beim Freistaat Bayern, der sie nicht zur Neuveröffentlichung genutzt hat. Jetzt sind sie frei, daher die (kommentierte) Neuauflage.
So ganz eindeutig scheint die Sache nicht zu sein. Wie immer gibt es eine Menge unterschiedlicher Meinungen.
Ich würde daraus schließen: wenn ein SPDler das Buch verbreitet, ist das erlaubt und wenn ein AFDler mit dem Buch erwischt wird, landet er im Gefängnis...
Zitat Wikipedia:
"Das bayerische Finanzministerium vertritt seit Erlöschen des Urheberrechts die Auffassung, dass ein Nachdruck weiterhin als Verbreitung verfassungsfeindlicher Propaganda sowie als Volksverhetzung strafbar sei.[75] Anderen juristischen Meinungen zufolge, so etwa der des Jura-Professors Christian Bickenbach in einem Interview für die Bundeszentrale für politische Bildung geäußerten,[76] ist der Tatbestand der Verbreitung verfassungsfeindlicher Propaganda unter Verweis auf das oben genannte Urteil des Bundesgerichtshofs über antiquarische Exemplare nach derzeitiger Rechtslage nicht gegeben, sofern keine problematischen Ergänzungen erfolgen. Je nach Intention einer Verbreitung von Mein Kampf könnte diese jedoch als Volksverhetzung (§ 130 StGB) gelten oder auch nicht. Als Beispiel wird die Verbreitung durch ein Neonazi-Versandhaus im Gegensatz zur Verbreitung zum Zwecke staatsbürgerlicher Aufklärung oder durch Wissenschaftler, Künstler und Journalisten genannt.
Das Amtsgericht Forchheim hat einen ungekürzten und unveränderten Nachdruck von Mein Kampf mit einem Urteil von 2016 nach § 130 als Volksverhetzung eingestuft.[77][78] Im Februar 2018 wurde dieser Nachdruck mit Verweis auf das Gerichtsurteil in Liste B (Öffentliche Liste der Trägermedien mit absolutem Verbreitungsverbot) der Liste der jugendgefährdenden Medien aufgenommen.[79]
Gleichzeitig ist die Veröffentlichung nicht grundsätzlich strafbar, sondern nur abhängig von der Absicht bei der Verbreitung. Die kommentierte Neuausgabe von 2016 (siehe unten) etwa wurde zwar anfangs kritisiert[80], aber nie strafrechtlich verfolgt."