Ich wiederhole mich zwar aber lies mal von Webb "The Great Taking". Da ist nichts mit unklar oder unrechtmäßig im Sinne des "Rechts".
Das SAG Gesetz wurde genau für diesen Fall geschaffen.
Mein Posting bezog sich nicht auf den Einzug von Bankguthaben größer 100 K€, sondern auf die priviligierte Gläubigerposition einzelner Gläubiger bei einer Insolvenz von Clearing = Verwahrstellen für Wertpapiere.
Ob die dort verwalteten Papiere überhaupt pfändbar sind, könnte m.E. rechtlich nur in einem letztinstanzlich rechtskräftig entschiedenen Rechtsstreit abschließend geklärt werden, da öffentlich bekannt ist und sogar per Gesetz bekannt gemacht ist, dass die Sammelurkunden den Clearing-Stellen nicht gehören, sondern sie diese nur treuhänderisch verwahren. Es gibt also auch Gründe und Rechtsgüter (Recht auf Eigentum, Vertrauensschutz), die dem (einer willkürlichen Pfändung beim "Besitzer", der per Gesetz Treuhänder Dritter ist) entgegen sprechen.
Anders ist das bei einem Banktresor, indem z.B. Kundengold rumliegt, dass nicht einzelnen Kunden gesondert zugewiesen ist und der Kunde nur einen Schuldschein des Inhabers der Bank über Gramm, Unzen oder Kilo in Händen hält. Die Sammelurkunden sind ja durch die Verwahrstellen selber großteils Kunden anteilig gesondert zugeteilt und gut geschrieben worden. Also teilweise "Allocated".
Diese Wertung und Klärung werden wir hier nicht herbeiführen können. Denkbar ist auch, dass Gerichte in England, den USA und anderswo zu anderen Bewertungen kommen, als Gerichte in Deutschland oder Kontinentaleuropa.
Was bleibt, das ist das nicht kalkulierbare, weil nicht abschätzbare und nicht versicherbare Risiko für den Fall X.