Das Schiedsgerichtsurteil zum Case Gabriel Resources gegen Rumänien ist jetzt aufgeschaltet:
Case Details | ICSID
https://icsidfiles.worldbank.org/icsid/ICSIDBLOBS/OnlineAwards/C4706/DS19558_En.pdf
Entscheid ist die abweichende Auffassung des dritten Schiedsrichters: Horacio A. Grigera Naón (ab pdf Seite 377).
Grundsätzlich vertritt der (abweichende) Schiedsrichter Hiracio A. Grigera Naón die Auffassung, wonach das Verfahren zur Erteilung einer Umweltgenehmigung mutwillig und politisch motiviert durch Rumänien gestoppt wurde.
Kernaussage Unter Ziffer 7:
7. Wie in dieser Anmerkung gezeigt wird, wurden die FET-Rechte der Kläger im Rahmen der BITs zwischen Großbritannien und Kanada und Rumänien durch das Versäumnis Rumäniens, das Verfahren zur Erlangung der Umweltgenehmigung abzuschließen, verletzt, und zwar hauptsächlich aus politischen Gründen, ohne dass den Klägern ein Verschulden zuzuschreiben wäre. Andererseits lässt die Akte nicht den Schluss zu, dass die Voraussetzungen für die Erteilung der Umweltgenehmigung nicht erfüllt waren und dass diese Genehmigung nicht hätte erteilt werden dürfen.
Nachfolgend Auszug der Konklusion, Ziffer 106:
106. Daher komme ich (Horacio A. Grigera Naón) zum Schluss, dass:
a) die Ablehnung des Sondergesetzes am 9. September 2013, das praktisch das Umweltgenehmigungsverfahren oder die Genehmigung vereitelte, den FET-Standard sowohl des BIT Kanada-Rumänien als auch des BIT Großbritannien-Rumänien verletzte; und
b) das fortgesetzte Verhalten Rumäniens, das in dieser abweichenden Stellungnahme beschrieben wird und das in der Ablehnung der Umweltgenehmigung gipfelte, ebenfalls einen Verstoß gegen den FET-Standard sowohl des BIT Kanada-Rumänien als auch des BIT Großbritannien-Rumänien darstellt.
Meine Einschätzung:
Der Erfolg eines Antrages zur Aufhebung des Schiedsentscheides ist schwierig zu beurteilen. Denn jetzt stellt sich die alles entscheidende Frage: Hat das Gericht von Gabriel Resources vorgelegte Beweise nicht oder zu oberflächlich gewürdigt - und ist somit zur (anderen) Mehrheits-Auffassung gelangt: Der Stopp des Verfahrens zur Erteilung der Umweltgenehmigung lag im freien Ermessen des Staates Rumäniens - ohne dass das Investitionsabkommen verletzt wurde.
Sollten jedoch vorgelegte Beweise tatsächlich von der Mehrheit des Schiedsgerichtes (insbesondere Pierre Tercier) nicht angemessen gewürdigt worden sein (nur darum geht es im nächsten Verfahrensschritt), könnte eine Antrag tatsächlich Erfolg haben. Das kann ich aber aufgrund der vorgelegten Dokumente nicht beurteilen. Aber ich vertrete nach wie vor die Auffassung, dass Pierre Tercier wegen seinen Kontakten zu führenden RA von Lalive als befangen gelten könnte.
Sollte dieser Case von Gabriel Resources final verloren gehen, dann stellt sich tatsächlich die Frage, ob Investitionsschutzabkommen überhaupt noch sinnvoll sind. Denn wenn alle politisch motivierten Handlungen eines Staates (bis hin zur Enteignung, um bspw. der eigenen Bevölkerung mehr Wohlstand zu geben) diese Abkommen NICHT verletzen, dann sind diese Abkommen unbrauchbar und unnötig - da wirkungslos.
Es ist fertig wenn es fertig ist - und jetzt ist noch nicht fertig!
urai