Beiträge von urai

    Soldicore Resources (ex Polymetal International hat "eingekauft": 55% am Zinnprojekt Syrymbet in Kasachstan:

    https://www.solidcore-resource…ress-releases/31-10-2024/?


    Dabei handelt es sich um ein Projekt mit umgerechnet 5.9moz AuEq - resp. > 16 Mrd. In-situ-Value. Stufe (P)FS. Ende 2025 sollte der definitive Entscheid zum Bau der Mine gefällt werden. Dauer 4 Jahre. Produktion geplant +/- ab 2030. Für 55% hat Solidcore 82.5 Mio. USD. Cash.


    Damit das Projekt eingeschätzt werden kann, verwende ich eine andere Präsentation und verweise jeweils auf die Slide- Nummer:

    https://wcsecure.weblink.com.au/pdf/SRZ/02452783.pdf


    Ich beurteile diesen Kauf als sehr vorteilhaft - denn von Zinn als "Zukunftsmetall" bin ich überzeugt:

    Tin No. 1 Metal most impacted by New Technology. (Slide Nr. 5).



    Es gibt nicht viele (rentable) Zinnprojekte. Bisie von AlphaminResources (High Grade) in der DRC - im Osten - lasse ich die Finger. Hier die aktuellen Projekte: Slides Nr. 9 und 29. Syrymbet ist bezüglich Zinn-Resource doppelt so gross wie Bisie Resources. Alphamin hat eine Marketcap. von 1.1 Mrd. USD.


    Nachfolgend die Website von Tin One Mining:

    Tin One Mining – The mining company | первое и крупнейшее месторождение олова в Казахстане


    Hier die Feasibility Study von 2020:

    https://www.tinone.kz/wp-content/uploads/2020/08/KZ0422-Tin-One-Mining-FS-LR.pdf


    Für Zinn wurde ein Preis von rund 19'000$/t angenommen, Aktuell liegt er bei 31'000$/t - plus 60%.


    urai

    Solidcore Resources plc reports production results for the third quarter ended September 30, 2024


    Q3 2024 production results and management changes - Solidcore
    Solidcore Resources plc (“Solidcore” or the “Company”) reports production results for the third quarter ended September 30, 2024 and changes in its management…
    www.solidcore-resources.com


    Lest selber - aber Solidcore dürfte (sehr gut) auf Kurs sein. Warum Konjunktiv?


    Es fehlen ein paar Schlüsselzahlen. Gegenüber dem 3. Quartal 2023 gibt der Report keine Auskunft über den EBITDA und der Net Cash wird auch nicht ausgewiesen. Die koz Au im Inventar muss man auch noch selber ausrechnen. Es dürften noch 35koz AuEq vorhanden sein - >90 Mio. USD. Der realisierte Goldpreis in Q 3 beträgt 2'475 USD. In Q 4 dürfte er noch höher sein.


    Über die Gründe, warum nur "oberflächlich" informiert wird kann man spekulieren. Aber ich vermute schon, dass Solidcore über eine (komfortable) Finanzposition verfügt. Und da möchte man natürlich Fragen über eine mögliche Dividende nicht noch zu sehr forcieren. Ich sehe das Problem schon, welches Solidcore hat: Westliche Banken geben keine Kredite an in Kasachstan domizilierte Unternehmen.


    Einerseits müssen 2024 bis 2026 über 400 Mio. USD Schulden zurückbezahlt werden. Und andererseits muss der Ertis POX mit ein paar Hundert Millionen USD finanziert werden. Aber ab 2029 dürften wir mit Solidore eine Cash Coe mit guter Dividenrendite haben - vorausgesetzt der Goldpreis bleibt (mindestens) auf diesem Niveau und vor allem es gibt keine politischen Probleme mit Kasachstan. Bezüglich dieser Jurisdiktion sehe ich das grösste Risiko. Aber Solidcore Resources könnte dann immer noch nach Oman dislozieren ...


    urai

    Jetzt ist es definitiv: Solidcore (ex Polymetal International) ist nicht mehr an der MOEX in Moskau kotiert:

    https://www.solidcore-resource…ress-releases/15-10-2024/?


    Der Head IR Evgeny Monakhov ist zurückgetreten:

    https://www.solidcore-resource…ress-releases/16-10-2024/?


    Er war in London domiziliert. Dies bedeutet, bis auf weiteres (was bekannt ist) gibt es keine Rückkehr an die LSE in London. Geplant ist dies per plus/minus 2030.


    urai

    Es sind sehr solide Finanzzahlen für das 1. Halbjahr:


    Half-year report for the six months ended 30 June 2024

    https://www.solidcore-resource…ress-releases/13-09-2024/?


    - AISC 1'281 USD/oz

    - EBITDA 346 Mio. USD

    - Reingewinn 238 Mio. USD


    2. Halbjahr dürften die Zahlen schwächer sein: Externe Einflüsse und Abschwächung des Basiseffektes durch den Verkauf des Inventars. Aber der Goldpreis steigt aktuell.


    Aber trotzdem: Die aktuelle Bewertung (mit einem Kurs von 3.16 USD von rund 1.5 Mrd. USD) trägt dem Potenzial nicht annähernd Rechnung. Bspw. Übernahme Centamin durch AngloGold für 2.5 MRD USD. EBITDA 1. Hj.: 211 Mio. USD. Und die Sukari Mine in Ägypten hat nicht zu unterschätzende geologische Probleme.


    Solidcore wird in Zukunft massiv investieren >1Mrd. USD. Vor allem in den Ertis-POX. Ich bin daher überzeugt: Ab 2028/2029 sind wir wieder bei den "Leuten".

    Das Ergebnis lässt sich sehen:

    Solidcore Resources plc meldet die Produktionsergebnisse für das am 30. Juni 2024 endende zweite Quartal.

    „Im zweiten Quartal haben wir solide Produktionsergebnisse erzielt und es geschafft, einen erheblichen Teil unserer Konzentratbestände abzubauen, was zu einer starken Cashflow-Generierung und einem höheren Nettokassenbestand führte“ , sagte Vitaly Nesis, Group CEO von Solidcore Resources plc.

    https://www.solidcore-resources.com/en/investors-and-media/n…

    Netto-Cash per 30.6.2024: 357 Mio. USD. Das Inventar konnte monetarisiert werden.

    Per Ende September läuft die Umtauschfrist für die an der MOEX kotierten Solidcore Aktien aus. Anschliessend De-Kotierung an der MOEX in Moskau.

    urai

    Hier kann (könnte) sich jeder über das Annullationsverfahren (gemäss ICSID-Rules) informieren. Macht wahrscheinlich niemand.


    Background Papers on Annulment | ICSID


    https://icsid.worldbank.org/sites/default/files/publications/Background_Paper_on_Annulment.pdf


    Im nachfolgenden Link sind die 168 Verfahren, wo ein Annullierungsantrag eingereicht wurde. Statistik hilft hier nicht weiter. Die meisten Anträge wurden abgelehnt. Von diesen 168 Verfahren sind 14 Verfahren, wo unter anderem auf Article 52(1)(a) of the ICSID Convention geklagt wurde: Das Tribunal war «nicht ordnungsgemäß konstituiert», indem einem Mitglied des Tribunals die Eigenschaften der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit fehlten.

    https://icsid.worldbank.org/sites/default/files/publications/Annex_two.pdf


    1 Verfahren wurde annulliert. Bei 12 Verfahren wurde Artikel 52(1) a abgelehnt. Und 1 (ein) Verfahren war erfolgreich und dem Annullierungsantrag wurde stattgegeben, und das Schiedsurteil wurde aufgehoben.

    Bei den 12 (abgelehnten) Verfahren ging es vor allem um Folgendes:

    - Mit der Ablehnung einer Diskqualifizierung (eines Schiedsrichters) im Haupt-Verfahren nicht einverstanden. Untauglicher Versuch auf diesem Wege.

    - Mit einem Zwischenentscheid eines Schiedsrichters nicht einverstanden – und dann «Befangenheit» unterstellt.

    - Mit dem Schiedsentscheid nicht einverstanden und Buchstabe a) im Annullierungsantrag auch noch erwähnt: Meistens reine «Vermutungen» ohne Beweise. Und in der Regel ein Nebenpunkt; wurde halt auch noch erwähnt.

    Wie oben erwähnt: In 1 (einem) Verfahren wurde dem Annullierungsantrag statt gegeben:

    https://icsidfiles.worldbank.org/icsid/ICSIDBLOBS/OnlineAwards/C3286/DS14433_En.pdf


    Hier ging es darum, dass ein Schiedsrichter in seiner anwaltlichen Tätigkeit verschiedentlich die «Brattle Group» beauftragt hatte – und diese wiederum regelmässig einen Experten in verschiedenen ICSID-Verfahren zugezogen hatte. Dadurch gab es persönliche Kontakte zwischen dem Schiedsrichter (als Anwalt) und diesem Experten. Dieser Experte (und die Brattle Group) hat im monierten ICSID-Verfahren "mitgewirkt".

    Es würde zu weit führen, hier auf die Vorbringen der Parteien und auf die Erwägungen des ad hoc Ausschusses einzugehen. (Könnte bei Interesse jeder selber nachlesen, siehe Link oben).

    Nur soviel: Zuerst ging es darum, ob nachträglich Sachverhalte gerügt werden können oder nicht. Können gerügt werden, massgebend ist der Zeitpunkt, wo der Sachverhalt (für eine Drittperson) erfahren werden konnte (Sorgfaltspflicht).

    Dann ging es darum, ob die Beziehung geeignet war (zwischen Schiedsrichter – «Brattle Group» und dem Experten) die Unparteilichkeit und Unbefangenheit eines Schiedsrichters in Frage zu stellen. Da es verschiedene Schnittstellen in mehreren Verfahren gab, hat der ad hoc-Ausschuss darauf erkannt, dass die «Unparteilichkeit» und «Unbefangenheit» nicht gegeben war – und der Schiedsspruch wurde aufgehoben. Klägerin war Spanien – gegen eine private Firma (Eisner).

    Persönlicher Kommentar
    Welche Erkenntnis können jetzt für unseren «GBU-Case» abgeleitet werden: KEINE. Statistisches hilft nicht. Beim GBU-Case braucht es dokumentierte und bewiesene Verbindungen zwischen den beiden Schiedsrichtern untereinander und vor allem zu LALIVE.

    Ob hier reelle Chancen auf eine Annullierung bestehen kann erst beurteilt werden, wenn wir die Eingabe von Gabriel Resources an das Generalsekretariat ICSID sehen: «A copy of the Annulment Application will be made available on the Gabriel Resources website in due course.» Zu gegebener Zeit – was immer das heisst.

    Aber da Gabriel Resources im NR vom 8.7.2024 die beiden Schiedsrichter namentlich erwähnt und öffentlich «beschuldigt» hat, kann davon ausgegangen werden, dass Beweise vorliegen müssen. Alles andere wäre verantwortungslos. Denn «falsche» Anschuldigungen könnte eine Straftat sein.

    Und dann noch diese Aussage im NR: «angesichts der Bedenken hinsichtlich tatsächlicher und potenzieller Interessenkonflikte innerhalb des ICSID.» Das ist ein «Frontalangriff» auf die Integrität des ICSID, welcher ohne «stichhaltige Beweise» auch unverantwortlich wäre…

    urai

    Es stellt sich die «Kernfrage»: ob die beiden Richter Tercier und Douglas (welche gegen Gabriel Resources entschieden haben) aufgrund ihrer Historie und ihrer (aktuellen) Beziehungen als «befangen» gelten könnten. Und dass, wenn «kritische» Verbindungen vorhanden sind, diese auch ordnungsgemäss «gemeldet» (disclosure) wurden.

    Massgebend zur Beurteilung (und darauf stützt sich auch der Antrag zur Annullierung des Schiedsentscheides durch Gabriel Resources) ist das folgende Dokument:

    Code of Conduct for Arbitrators in International Investment Dispute Resolution

    https://uncitral.un.org/sites/…ors_advance_copy_publ.pdf

    Hinweis: Ist ein Dokument für Uncitral-Rules – gilt aber auch für ICSID-Rules. Es wurde «gemeinsam» erarbeitet:


    UN Member States Adopt ICSID and UNCITRAL Code of Conduct for Arbitrators in International Investment Disputes | ICSID



    Folgende zwei Artikel sind für «unseren» Case von Bedeutung, vor allem Buchstabe c:


    Artikel 2. Absatz 1 beinhaltet die Verpflichtung,


    (a) sich nicht durch Loyalität gegenüber einer streitenden Partei oder einer anderen Person oder Stelle beeinflussen zu lassen;

    (b) sich nicht von einer Organisation, Regierung oder Einzelperson bezüglich einer Angelegenheit, die im IID-Verfahren behandelt wird, beeinflussen zu lassen;

    (c) sich nicht durch eine vergangene, gegenwärtige oder zukünftige finanzielle, geschäftliche, berufliche oder persönliche Beziehung beeinflussen zu lassen;

    (…)

    (f) keine Maßnahmen zu ergreifen, die den Anschein eines Mangels an Unabhängigkeit oder Unparteilichkeit erwecken;


    Artikel 11. Offenlegungspflichten


    1. Ein Kandidat und ein Schiedsrichter müssen alle Umstände offenlegen, die berechtigte Zweifel an ihrer Unabhängigkeit oder Unparteilichkeit aufkommen lassen könnten.

    2. Unabhängig davon, ob dies gemäß Absatz 1 erforderlich ist, müssen die folgenden Informationen offengelegt werden:

    (a) Alle finanziellen, geschäftlichen, beruflichen oder engen persönlichen Beziehungen in den letzten fünf Jahren zu:

    (i) einer Streitpartei;

    (ii) dem Rechtsvertreter einer Streitpartei

    (…)

    3. Ein Schiedsrichter ist fortwährend verpflichtet, weitere Offenlegungen auf der Grundlage neuer oder neu entdeckter Umstände und Informationen vorzunehmen, sobald er oder sie Kenntnis von diesen Umständen und Informationen erlangt.

    (…)

    7. Ein Kandidat und ein Schiedsrichter müssen die Offenlegung vor oder nach der Ernennung gegenüber den Streitparteien, anderen Schiedsrichtern im IID-Verfahren, jeder verwaltenden Institution und allen anderen Personen vornehmen, die in der Zustimmungsurkunde oder den geltenden Regeln vorgeschrieben sind.

    8. Die Tatsache der Nichtoffenlegung stellt an sich nicht notwendigerweise einen Mangel an Unabhängigkeit oder Unparteilichkeit dar.


    Kommentar zu Ziffer 8:
    Eine spätere Anfechtung aufgrund der Tatsache, dass ein Schiedsrichter solche Tatsachen oder Umstände nicht offengelegt hat, sollte nicht automatisch zur Nichternennung, späteren Disqualifikation oder einer erfolgreichen Anfechtung eines Schiedsspruchs führen. Wie im Allgemeinen Standard vorgesehen, kann die Nichtoffenlegung nicht automatisch dazu führen, dass ein Schiedsrichter parteiisch oder nicht unabhängig ist: Dies kann nur durch die Tatsachen oder Umstände geschehen, die der Schiedsrichter nicht offengelegt hat.


    Persönlicher Kommentar:
    Im Kern geht es vor allem um mögliche aktuelle «persönliche» Freundschaften aus vergangenen gemeinsamen Zeiten. Sowie um ehemalige «berufliche» Arbeitsverhältnisse. Sowie natürlich um mögliche (familiäre) Verbindungen.

    Ich bin überzeugt, sollte da «etwas» vorhanden sein, dann hätte das eine renommierte schweizerische Anwaltskanzlei (mit allfälliger Unterstützung von «Wilsberg» - sorry kleine Joke am Rande) herausgefunden. Falls positiv, müssten diese Erkenntnisse im Antrag von Gabriel Resources thematisiert worden sind.


    Konkret geht es dabei um die beiden Schiedsrichter Tercier und Douglas sowie führende Anwälte von Lalive sowie die Anwälte, welche im Case aktiv gearbeitet haben. Aufgrund der «Kleinräumigkeit» der «Romandie» und der (internationalen) Stadt Genf (Geneva) sind solche Abhängigkeiten resp. «Beziehungen mit Befangenheit» (im Sinne des Code of Conduct) durchaus möglich.


    urai

    P.S. Neben den möglichen kritischen Beziehungen geht es auch um entscheidende Fragen, ob die Verfahrensregeln auch eingehalten wurden. Beispielsweise genügende Tiefe bei der Würdigung von Beweisen.
    P.P.S. Es ist «fertig», wenn es «fertig» ist – und jetzt ist noch nicht «fertig».

    Ja hast Recht Bargold


    Im NR von Gabriel Resources gibt es noch folgende Formulierung: "(...)Prof. Pierre Tercier und Prof. Zachary Douglas, nicht über die von der ICSID-Konvention geforderte Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verfügten und es versäumt hätten, ihre Beziehungen untereinander (...) ausreichend offenzulegen.

    Gebt im Google einmal die beiden Namen ein. Die beiden Schiedsrichter bewegen sich (zusammen) im schweizerischen "internationalen Arbitrage-Klüngel". Zusammen publiziert, zusammen an Veranstaltungen aufgetreten und zusammen "Geneva Center International Dispute Settlement".


    Und selbstverständlich war Douglas mutmasslich auch an der Geburtstagsfeier von Tercier - zusammen mit RA von Lalive. Auf jeden Fall war Douglas im Organisationskomitee für die Geburtstagsfeier:


    Thomas Granier auf LinkedIn: Celebration of the 80th birthday of Professor Pierre Tercier
    Celebration of the 80th birthday of Professor Pierre Tercier
    www.linkedin.com


    Wenn also die Verbandelung zweier Richter im Raum steht, steht demnach nichts anderes als genau der Vorwurf der Verschwörung/Korruption/Befangenheit im Raum. Wenn du also nicht an eine solche Theorie glaubst, warum wird dann genau dieses Kernargument angeführt. :hae:

    Guter Hinweis Bargold


    Aber da werden die Begriffe "Verschwörung" und "Korruption" und "Befangenheit" gleichwertig thematisiert. Das ist es eben nicht. Ich schliesse "Verschwörung" und "Korruption" aus.


    Aber eine potenzielle Befangenheit kann nicht ausgeschlossen werden. Beispiele:


    - Pierre Tercier hat mutmasslich Beziehungen zu führenden Anwälten von Lalive (kann im Internet nachrecherchiert werden; ich hatte Gabriel und White&Case mit 2 Mails darüber informiert) welche über normale soziale Kontakte hinausgehen. Falls dem so ist, dann könnte der Präsidentdes Schiedsgerichtes, Pierre Tercier, nicht mehr als "unbefangen" gelten - und der Schiedsspruch müsste aufgehoben werden. Insbesondere an die Unbefangenheit des Präsidenten (vom ICSID ernannt; die beiden anderen Schiedsrichter werden je von den Parteien vorgeschlagen) gelten erhöhte Anforderungen.


    - Zachary Douglas soll rechtliche Gutachten für rumänische NGO's (Minengegner) gegen das Mining in Rumänien erstellt haben. Sollte er in diesem Zusammenhang Kontakte zu den rumänischen Anwälten im Gabriel-Case gehabt haben, dann hätte er solche Verbindungen offen legen müssen. Falls er dies nicht gemacht hat (und effektiv Kontakte hatte), dann müsste der Schiedsspruch wegen Befangenheit aufgehoben werden.


    Im Kern geht es beim Antrag von Gabriel um Annullierung jedoch auch darum, ob vorgelegte Beweismittel in der nötigen Tiefe gewürdigt wurden. Diesen Sachverhalt hatte Gabriel schon in früheren NR moniert. Dazu kommt die anderslautende Auffassung des dritten Schiedsrichters (von Gabriel vorgeschlagen). Lies das einmal durch. Das ist vernichtend! Hat aber überhaupt nichts mit Korruption und Verschwörung zu tun.


    urai

    Gabriel Seeks Annulment of ICSID Award

    https://ceo.ca/content/sedar/GBU-2024-07-08-news-release-english-4eb2.pdf


    Wichtig - wie vermutet (online Translator):

    Im Aufhebungsantrag wird insbesondere erklärt, dass der Schiedsspruch aufgrund schwerwiegender Mängel in der Zusammensetzung des ICSID-Tribunals aufgehoben werden müsse, da zwei der Schiedsrichter, die den Mehrheitsspruch fällten, Prof. Pierre Tercier und Prof. Zachary Douglas, nicht über die von der ICSID-Konvention geforderten Eigenschaften wie Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verfügten und ihre Beziehungen untereinander und mit den am Fall beteiligten Parteien, darunter Rumäniens Rechtsbeistand, nicht ausreichend offenlegten.


    P.M. gemäss meiner Auffassung gehen die Beziehungen zwischen Pierre Tercier und führenden Anwälten von Lalive (Stichwort u.a. Geburtstagsfeier zum 80. von Tercier) weit über normale (und zu akzeptierende) soziale Kontakte hinaus.


    Und dann noch:

    Im Aufhebungsantrag wird zudem erläutert, dass die Entscheidung der Mehrheit zur Haftung in mehreren Punkten schwerwiegend fehlerhaft ist, die jeweils einzeln ihre Aufhebung erfordern. Dazu gehören offensichtliche Machtexzesse durch Missachtung des geltenden Rechts, mehrere schwerwiegende Abweichungen von grundlegenden Verfahrensregeln und fehlende Begründungen für Entscheidungen zu mehreren der grundlegendsten Aspekte der vorgebrachten Ansprüche.


    Gabriel Resources hat außerdem einen Aufschub der Vollstreckung der Rumänien zugesprochenen Kosten beantragt - wie ich vermutet hatte.


    Eine Kopie des Aufhebungsantrags wird zu gegebener Zeit auf der Website von Gabriel Resources zur Verfügung gestellt.

    (Da bin ich dann gespannt, wie die genaue Begründung aussieht.)


    Die 2. Tranche der angekündigten Finanzierung konnte (noch) nicht geschlossen werden. Die Finanzierung sollte gemäss Gabriel bis September ausreichen. Sollte dem Antrag auf Aufschub zur Vollstreckung während des Verfahrens (1 bis 2 Jahre) durch das ICSID statt gegeben werden, dann würden die Chancen von Gabriel zur Aufhebung des Schiedsentscheides vom März 2024 steigen - und eine Finanzierung wäre mutmasslich wieder "einfacher".


    urai

    Vielen Dank Edel Man für das Einstellen. Die Verweigerung der Verlängerung der License ist für mich in diesem Stadium ein Non-Event. Neutral. Für Gabriel Resources ist es verbrannte Erde.


    Die Verweigerung hat für das Nichtigkeitsverfahren absolut keine Bedeutung. Aber sollte der Schiedsspruch vom März 2024 tatsächlich annulliert werden, könnte diese "Verweigerung" eher negativ für Rumänien ausgelegt werden. Da mutmasslich politisch motiviert. Genau darum geht es im Kern: Wurde das Verfahren zur Erteilung der Umweltgenehmigung aus politischen Gründen beendet - oder lag die Beendigung im Ermessen des Staates.

    Nach der summarischen Durchsicht des Schiedsspruchs sowie der abweichenden Auffassung des dritten Schiedsrichters ist die jetzt alles entscheidende Frage: Wurden von Gabriel Resources vorgelegte Beweismittel mit der nötigen Sorgfalt und Tiefe gewürdigt - oder nicht. Persönlich (und auch aus Erfahrung) vertrete ich die Auffassung, dass dieser Schiedsspruch nur so erfolgt werden konnte,

    - da entweder Gabriel Resources die Willkür des Staates nicht beweisen konnte
    - oder (wie schon erwähnt) durch Gabriel Resources vorgelegte Beweismittel nicht (genügend) gewürdigt wurden.

    Nur darum geht es im Nichtigkeitsverfahren: Wurden die (internationalen) Verfahrensregeln bezüglich Würdigung von Beweismittel eingehalten oder nicht. Und zwar geht es um (allfällige) Beweismittel welche geeignet waren, einen Entscheid massgeblich zu beeinflussen. Da wir keine umfassende Akteneinsicht haben, ist es für Aussenstehende unmöglich die Chancen für einen Erfolg im Nichtigkeitsverfahren zu beurteilen.

    urai
    P.S.
    Welche Faktoren schlussendlich zum (Mehrheits)Entscheid ausschlaggebend waren, darüber kann nur spekuliert werden. Ohne auf "Verschwörungstheorien" einzutreten (woran ich sowieso nicht glaube), gibt es doch einen Sachverhalt, welcher den Entscheid entsprechend beeinflusst haben könnte. Denn es muss davon ausgegangen werden, dass Rumänien alles in seiner Macht getan hatte, um die Bezahlung einer Mrd.-USD-Entschädigung abzuwenden.


    Zufälliger Link, zu einem Sachverhalt:

    Rumänien: NATO erweitert ihren Luftwaffenstützpunkt am Schwarzen Meer
    Die NATO wird ihre Militärbasis in der Nähe des strategisch wichtigen Schwarzmeerhafens Constanta in Rumänien erweitern. Damit könne Rumänien größere…
    www.euractiv.de

    Ein weiterer (wichtiger) Schritt zur Sicherung unseres Assets (Aktien in Solidcore Resources ex Polymetal International):


    Solidcore Resources plc on 24 June 2024 has served an application to delist the Company’s shares (ticker: POLY, ISIN JE00B6T5S470) from the Moscow Exchange (“MOEX”).

    https://www.solidcore-resource…ress-releases/25-06-2024/?


    Der letzte (grosse) Schritt dürfte dann die Inbetriebnahme des neuen Ertis-POX im Jahre 2028 sein. Denn bis dahin wird das feuerfeste Erz im POX von Polymetal JSC (Abspaltung russischer Assets) extrahiert. Noch 4 Jahre und dann dürften wir (feuerfest) save sein - wenn es nicht wieder zu einem "CIA-Umstürzchen" bspw. in Astana kommen sollte. Kleiner Joke, hoffe natürlich nicht.


    urai

    P.S. Aktionäre bspw. von Gazprom, Polyus, Petropavlovsk, Evraz, Norilsk, etc. dürften wegen den westlichen Sanktions-Orgien (welche praktisch zu einem Perpetuum mobile mutiert sind) plus russische Gegensanktionen leider einen Totalverlust erleiden. Ex-POLY und jetzt CORE ist eine absolute Ausnahme - und kriegt die "Kurve" wahrscheinlich noch rechtzeitig.

    jetzt fehlt nur noch die korrekte Account-Number von VIDACOS... die o.g. aus dem Internet-Link von Urai war offensichtlich nicht korrekt, hier die Rückmeldung der AIX dazu: "...Vidacos sent us different account to transfer from, could you please contact your broker and clarify accurate account sender..."


    nachdem ich das bereits Anfang Mai angefragt hatte bei der DAB/Smartbroker und KEINE Rückmeldung bekam, hänge ich nun hier schon wieder fest... Verwendet hatte ich die 9511344 der Vidacos Nominees Limited...

    Dann versuchst Du es halt nochmals mit folgender Account Number: 951118 https://www.clearstream.com/cl…settlement/a24010-3850758


    Es ist offen unter welchem SDRT-Regime Deine Kauf-Transaktion abgewickelt wurde.

    Und sonst halt direkt bei Vidacos anfragen - wahrscheinlich via Citi Europe, sollte sich Dein Broker nicht bemühen ...

    Garnicht mehr erwähnt wird ein mögliches London-Listing in Form eines GDR. Ist die Idee gestorben? Oder einfach nur auf die lange Bank geschoben worden?

    Bei den Q&A ging der CEO darauf ein. Theoretisch und technisch wäre ein Listing in London frühestens ab 2026 denkbar. Aber dieses Datum wird von CORE nicht anvisiert. Denn solange das Erz aus Kyzyl in einem POX in Russland verarbeitet werden muss, ist wegen möglichen Sanktionen und Schwierigkeiten ein Listing in London wenig sinnvoll.


    Daher strebt das Unternehmen in London ein Listing in London (frühestens) ab 2029 an. Zuerst muss der Ertis-POX die volle Produktion aufgenommen haben. Und sämtliche Verbindungen zu Russland müssen gekappt werden. Dies betrifft dann auch die Notierung an der MOEX.


    Zusätzlich sollte (für ein Listing in London) die Produktion mindestens 1moz AuEq p.a. betragen. Dieses Ziel soll mittels "aggressiv-offensiver" M&A erreicht werden.

    Aktuell läuft das Webinar des Capital Markets Day 2024 von Solidcore (CORE) ex POLY.


    Hier die ppt Präsentation:

    https://www.polymetalinternational.com/upload/ib/1/24-06-11/2024_06_11_CMD_strategy.pdf


    Es ist wie es ist:

    Aktuell handelt es sich um eine "Rumpf-Company". Die "westliche Sanktionitis" hat ganze Arbeit geleistet. Der Ertis POX wird 800m USD kosten. Solidcore hat aktuell (praktisch) keinen Zugang zu Krediten von "West-Banken". Der (neue) Hauptaktionär hat grosse Ambitionen: Verdoppelung der Produktion auf rund 1moz AuEq p.a. bis 2029. Dies bedeutet massiven Kapitalbedarf. Bis auf weiteres wird es keine Dividende geben. Mindestens bis und mit 2028 (Inbetriebnahme Ertis POX).


    Ich gehe davon aus, dass Solidcore mit den aktuellen Goldpreisen "überleben" wird.


    urai

    Jetzt ist es soweit (für die Historie hier):


    Nevada Copper Files for Chapter 11 Bankruptcy Protection


    Nevada Copper Files for Chapter 11 Bankruptcy Protection, by @GlobeNewswire
    YERINGTON, Nev., June 10, 2024 (GLOBE NEWSWIRE) -- Nevada Copper Corp. (TSX: NCU) (OTC: NEVDF) (FSE: ZYTA) and its subsidiaries (collectively, “Nevada…
    ceo.ca


    Ich würde überall die "Finger" von einem Miner lassen, wo Randy Buffington "seine Finger" drin hat. Und auf "Pala" würde ich auch aufpassen; Heuschrecken Company. Stichwort Cobalt 27.

    Das Schiedsgerichtsurteil zum Case Gabriel Resources gegen Rumänien ist jetzt aufgeschaltet:


    Case Details | ICSID


    https://icsidfiles.worldbank.org/icsid/ICSIDBLOBS/OnlineAwards/C4706/DS19558_En.pdf


    Entscheid ist die abweichende Auffassung des dritten Schiedsrichters: Horacio A. Grigera Naón (ab pdf Seite 377).


    Grundsätzlich vertritt der (abweichende) Schiedsrichter Hiracio A. Grigera Naón die Auffassung, wonach das Verfahren zur Erteilung einer Umweltgenehmigung mutwillig und politisch motiviert durch Rumänien gestoppt wurde.



    Kernaussage Unter Ziffer 7:

    7. Wie in dieser Anmerkung gezeigt wird, wurden die FET-Rechte der Kläger im Rahmen der BITs zwischen Großbritannien und Kanada und Rumänien durch das Versäumnis Rumäniens, das Verfahren zur Erlangung der Umweltgenehmigung abzuschließen, verletzt, und zwar hauptsächlich aus politischen Gründen, ohne dass den Klägern ein Verschulden zuzuschreiben wäre. Andererseits lässt die Akte nicht den Schluss zu, dass die Voraussetzungen für die Erteilung der Umweltgenehmigung nicht erfüllt waren und dass diese Genehmigung nicht hätte erteilt werden dürfen.



    Nachfolgend Auszug der Konklusion, Ziffer 106:


    106. Daher komme ich (Horacio A. Grigera Naón) zum Schluss, dass:


    a) die Ablehnung des Sondergesetzes am 9. September 2013, das praktisch das Umweltgenehmigungsverfahren oder die Genehmigung vereitelte, den FET-Standard sowohl des BIT Kanada-Rumänien als auch des BIT Großbritannien-Rumänien verletzte; und

    b) das fortgesetzte Verhalten Rumäniens, das in dieser abweichenden Stellungnahme beschrieben wird und das in der Ablehnung der Umweltgenehmigung gipfelte, ebenfalls einen Verstoß gegen den FET-Standard sowohl des BIT Kanada-Rumänien als auch des BIT Großbritannien-Rumänien darstellt.



    Meine Einschätzung:


    Der Erfolg eines Antrages zur Aufhebung des Schiedsentscheides ist schwierig zu beurteilen. Denn jetzt stellt sich die alles entscheidende Frage: Hat das Gericht von Gabriel Resources vorgelegte Beweise nicht oder zu oberflächlich gewürdigt - und ist somit zur (anderen) Mehrheits-Auffassung gelangt: Der Stopp des Verfahrens zur Erteilung der Umweltgenehmigung lag im freien Ermessen des Staates Rumäniens - ohne dass das Investitionsabkommen verletzt wurde.


    Sollten jedoch vorgelegte Beweise tatsächlich von der Mehrheit des Schiedsgerichtes (insbesondere Pierre Tercier) nicht angemessen gewürdigt worden sein (nur darum geht es im nächsten Verfahrensschritt), könnte eine Antrag tatsächlich Erfolg haben. Das kann ich aber aufgrund der vorgelegten Dokumente nicht beurteilen. Aber ich vertrete nach wie vor die Auffassung, dass Pierre Tercier wegen seinen Kontakten zu führenden RA von Lalive als befangen gelten könnte.


    Sollte dieser Case von Gabriel Resources final verloren gehen, dann stellt sich tatsächlich die Frage, ob Investitionsschutzabkommen überhaupt noch sinnvoll sind. Denn wenn alle politisch motivierten Handlungen eines Staates (bis hin zur Enteignung, um bspw. der eigenen Bevölkerung mehr Wohlstand zu geben) diese Abkommen NICHT verletzen, dann sind diese Abkommen unbrauchbar und unnötig - da wirkungslos.



    Es ist fertig wenn es fertig ist - und jetzt ist noch nicht fertig!



    urai

    Steht ein Relisting in London nach wie vor im Raum?

    Ja. Das Relisting an der LSE in London steht nach wie vor auf der Agenda von Polymetal International (neu: 14 Change of name – Solidcore Resources plc)

    https://cdn.polymetalinternational.com/upload/ib/1/24-05-20/Proxy_form_2024_AGM.pdf


    Solidcore Resources plant(e) ein Relisting wenn wieder 1moz Au Eq p.a. produziert wird. Gegen Ende dieses Jahrzehnts. Am 11. Juni 2024 sollten wir mehr über die Strategie und die Kapital-Allokation (inkl. mögliche Dividenden) erfahren.


    In London besitzt POLY nach wie vor ein IR-Office mit Evgeny Monakhof.