Ich möchte (abschliessend) besonders auf den Hauptpunkt der Begründung der MPF eingehen, wonach es eine freie und informierte Meinungsäusserung der Indigenen basierend auf ILO-169 (zwingend) braucht.
Es ist klar: Die Indigenen wollen am Schluss Entschädigungen heraus diskutieren. So nach dem Motto: Wir sind betroffen resp. könnten betroffen sein. Damit wir dieses Risiko tragen können wollen wir im Gegenzug zu unserer Zustimmung zur Mine xx Millionen Reals.
Die Indigenen sind gegen den Goldabbau - in ihrem Gebiet. Aber das betrifft die sog. Garimpos (Kleinbergleute). Denn diese Leute verwenden Quecksilber. Daher übersteigt der Grenzwert für Quecksilber im Rio Curuá die definierte Höchstgrenze. TriStar wird kein Quecksilber verwenden. Und das andere "Gift" (Cyanid) wird bei den Tailings (vor der Lagerung im Absetzbecken) herausgelöst und umweltgerecht entsorgt.
Aber jetzt zur Hauptbegründung. Dazu nimmt die MPF folgendes Urteil vom 3.12.2021:
https://observatorio.direitosocioambiental.org/wp-content/uploads/2022/11/APELACAO-CIVEL-no-0001592-34.2017.4.01.3908.pdf
Dabei geht es um das Coringa Gold Projekt von CHAPLEAU EXPLORACAO MINERAL LTDA. Diese Explorationsfirma wurde 2017 von Serabi Gold übernommen. Der Einzelrichter wies damals die genau gleichen Forderungen der MPF ab. Diese akzeptierte das Urteil nicht und ging zum TR-1 (Tribunal Regional Federal da 1ª Região). Dieses Gericht wäre auch für den TriStar-Case zuständig - falls weitergezogen. Das Gericht (Richterin SOUZA PRUDENTE ) wies den Entscheid des Einzel-Richters zurück und bestätigte, dass ILO-169 durchgezogen werden muss.
Um die Chancen bei Castelo dos Sonhos abwägen zu können lohnt es sich die Argumentation der Richterin genau anzusehen. Konkret geht es um die (bekannte) 10 km-Grenze:
Der Anhang der interministeriellen Richtlinie definiert einen Mindestabstand von 10 km zwischen der Bergbautätigkeit und dem indigenen Land im Geltungsbereich des Amazonas-Gesetzes. Es ist daher nicht möglich, die genannte Verordnung hinsichtlich des sozioökologischen Wirkungsbereichs einer so umweltschädlichen Wirtschaftstätigkeit wie dem Bergbau starr und restriktiv auszulegen, um im vorliegenden Fall auf die Prüfung der indigenen Komponente aufgrund einer angeblichen Abweichung von 1 km über dem normativen Grenzwert zu verzichten.
Ihr lest richtig:
Damals ging es um 1 (einen zusätzlichen) km. Zum Vergleich zu Castello dos Sonhos - gemäss Rechtsschrift MPF:
- (i) Luftlinienentfernungen auf nicht-flussgebundenen Wegen zwischen den indigenen Gebieten der Baú und Menkragnoti und dem für die Durchführung des Projekts Castelo dos Sonhos vorgesehenen Gebiet, die laut Umweltverträglichkeitsprüfung
etwa 27 bzw. 25 km betragen (also 15 bis 17 km – nicht NUR um EINEN km).
- Der geplante Absetzbeckendamm soll knapp 28 km vom Ostufer des Curuá-Flusses entfernt errichtet werden, (...) entlang des Einzugsgebiets wären es 92 km bis zur Grenze zum indigenen Gebiet der Baú.
Fazit
Mit diesen Informationen sollte jeder Interessierte in der Lage sein, die Chancen von TriStar - vor Gericht erfolgreich zu sein – abzuschätzen. Ich persönlich sehe das grösste Risiko in der Dauer der Verfahren. Vor allem kann ein Entscheid einer unteren Instanz weitergezogen werden.
Aber die vorläufige Lizenz bleibt per dato im Kraft. TriStar kann weiterarbeiten. Der Antrag für die Konstruktionsbewilligung kann frühestens im Herbst 2026 bei der zuständigen Behörde eingegeben werden. Denn die Auswirkungen bei der Luft müssen alle 4 Jahreszeiten abdecken. Begonnen wurde im Herbst 2025.
Was TriStar aktuell nicht machen kann, sind weitere Bohrungen, damit die Reserves und Resources weiter ausgedehnt werden können. Denn Arbeiten vor Ort könnten der MPF weitere Argumente liefern, welche wieder mühsam entkräftet werden müssten - so der CEO im Video.