Kleiner Zwischenstand:
Inzwischen sind die (offiziellen) Schriftsätze der Antragssteller (Gabriel Resources) und der Antragsgegnerin (Rumänien) auf der Website des ICSID hochgeladen:
https://icsid.worldbank.org/ca…e-detail?CaseNo=ARB/15/31
Ich bin diese Schriftsätze diagonal durchgegangen. Auffallend ist, dass sich Gabriel Resources (resp. die Anwaltskanzlei) praktisch nur zum Schiedsrichter Douglas und praktisch nicht zum Präsidenten Tercier äussert. Wahrscheinlich soll der "verschont" werden.
Eines kann festgehalten werden: Sämtliche Vorhalte von Gabriel Resources sind als Sachverhalte gegeben. Die Frage die sich (bei jedem Vorbehalt) stellt ist, ob dieser geeignet ist, die Unvoreingenommenheit und Parteilichkeit eines Schiedsrichters zu beeinträchtigen. Dazu braucht es nur 1 Vorbehalt, welcher das adhoc-Komittee als kritisch betrachtet und der Schiedsentscheid würde annulliert.
Konkret gehe ich (beispielhaft) kurz auf den Vorbehalt der Erlangung der schweizerischen Staatsbürgerschaft durch SR Douglas während dem laufenden Verfahren ein:
- Die Staatsbürgerschaft ist bei der Zusammensetzung eines Schiedsgerichts relevant und kann moniert werden. Bedeutet, es könnte ein Antrag auf Disqualifikation gestellt werden.
- In einem Verfahren können Schiedsrichter die gleiche Staatsbürgerschaft besitzen. Aber die Mehrheit nicht diejenige der Parteien (Rumänien/Kanada).
- Die Frage stellt sich also nicht, wonach die Erlangung der schweizerischen Staatsbürgerschaft zur automatischen Disqualifikation geführt hätte. Das stellt LALIVE richtigerweise klar.
- Hingegen offen ist, ob SR Douglas VERPFLICHTET war, die Erlangung der schweizerischen Staatsbürgerschaft offen zu legen. Das Generalsekretariat des ICSID hatte mir per Mail vom 15.7.2024 bestätigt, dass SR Douglas die Erlangung der schweizerischen Staatsbürgerschaft dem Generalsekretär des ICSID hätte melden müssen.
Gemäss meiner Einschätzung wurde dem Rechtsvertreter von Gabriel Resources verunmöglicht, wegen der neu erlangten schweizerischen Staatbürgerschaft von Douglas einen ANTRAG auf Disqualifikation zu stellen. Für LALIVE ist das reine Spekulation. Persönlich sehe ich das anders.
Zudem hat LALIVE in seiner Rechtsschrift die Verbindung resp. das Auftragsverhältnis von Douglas mit Friends of the Earth als nicht problematisch bezeichnet. Begründung die Auftraggeberin war (rechtlich) Friends of the Earth UK.
Persönliches Fazit
LALVE schreibt sehr aggressiv. DIE stehen nicht über der Sache. LALIVE sieht nicht, dass wenn zwei Schiedsrichter (von drei) UND der Anwalt der Gegenpartei Schweizer und im kleinräumigen Genf domiziliert sind. Das sehe ich anders, nicht auszuschliessen, dass das adhoc Komitee das auch so sieht. Die Vorbehalte von Gabriel Resources haben daher das Potenzial, das der Schiedsentscheid annulliert werden könnte. Auf jeden Fall ist die "Sache" für Gabriel nicht aussichtslos.
Aber ob für Kleinanleger etwas übrig bleibt - irgendwann - ist völlig offen. Denn mittlerweile dürfte Gabriel Resources wieder Kapital benötigen. Es ist absolut möglich, dass Rechte am Case ausgelagert werden und die börsenkotierte Gabriel Resources pleite geht.
urai