Ich weiss, der ganze Gabriel-Case ist hochkomplex und schwierig zu verstehen. Leider geht es manchmal nicht anders, als die Sachverhalte wie sie sind (kompliziert) zu beschreiben. Ich versuche daher im Folgenden eine ganz einfache Sichtweise - zur Beurteilung, ob das Schiedsgericht ordnungsgemäss zusammengesetzt war - oder nicht.
Basis dazu bilden die zwingenden Voraussetzungen, welche die Schiedsrichter erfüllen müssen: Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit. (Ziffer 45 Antrag Annullierung). Und noch Ziffer 47: (...) Der anzuwendende Standard ist daher, „ob ein vernünftiger Dritter, der alle Fakten kennt, der Ansicht wäre, dass es vernünftige Gründe gibt, daran zu zweifeln, dass ein Schiedsrichter die erforderlichen Eigenschaften der Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit besitzt.
---------------------------------
Beginnen wir deshalb (ganz einfach) mit welcher Konstellation der Arbitrage-Prozess 2015 begonnen hat:
Präsidentin: China (vom Generalsekretär ICSID bestimmt)
Schiedsrichter: Australien (von Rumänien bestimmt)
Schiedsrichter: Argentinien (von Gabriel bestimmt)
Vertretung Rumänien: Schweiz (LALIVE) und in der Schweiz wohnhafte Rumänin (Leaua)
Vertretung Gabriel: USA (White&Case)
----
Geendet hat der Arbitrage-Prozess 2024 wie folgt:
Präsident: Schweiz (vom Generalsekretär ICSID - gegen den Willen von White&Case "durchgedrückt")
Schiedsrichter: Schweiz-Australien (von Rumänien bestimmt)
Schiedsrichter: Argentinien (von Gabriel bestimmt)
Vertretung Rumänien: Schweiz (LALIVE) und in der Schweiz wohnhafte Rumänin (Leaua)
Vertretung Gabriel: USA (White&Case)
-----------------------------------
Bei der 2:1 Entscheidung für Rumänien sieht es (grob) wie folgt aus:
2 Schiedsrichter plus Rechtsvertreter: Schweiz
gegen
1 Schiedsrichter plus Rechtsvertreter: Argentinien/USA
Alle aus der Schweiz beteiligten Akteure auf der Seite Rumänien sind beruflich in Genève (Genf, Geneva) domiziliert. Stadt mit rund 200'000 Einwohnern. Im Nachgang an den Schiedsspruch hatte White&Case "research" (Ziffer 62) betrieben (Untersuchungen durchgeführt) und festgestellt (wie erwartet) alle Vertreter aus der Schweiz sind beruflich und zum Teil privat miteinander "verbandelt". Und alle sind an der Tercier-80 Jahre Geburtstagsfeier im O.K. verbunden - inkl. Crenguta Leaua!.
-------------------------------------
Hier noch ein Fakt, welcher auch ich fast nicht glauben konnte - wurde jedoch bewiesen:
Es handelt sich um Ms. Nhu-Hoang Tran Thang (Genève) - (Ziffer 90, Fussnote 116).
Die Dame arbeitete 2012 bis 2016 für Pierre Tercier in seiner Arbitrage-Firma und 2016 bis 2019 für LALIVE in Genève - und 2020 bis 2023 für Peter&Kim wo auch Pierre Tercier angeheuert hatte - auch in Genève. So weit so gut - aber jetzt kommt der Punkt:
Nach Bekanntgabe des Awards und des Sieges für Rumänien gab es entsprechende Linkedin-Beiträge: U.a. eines Anwaltes von LALIVE (Rigaudeau) und von Leaua (rumänische RA, in der Schweiz wohnhfat). Beide Beiträge wurden von Ms. Nhu-Hoang Tran Thang geliked! (Fussnote 117). Die Dame war es auch, welche im Linkedin die 80Jahre-Feier von Tercier beschrieben hatte.
urai
P.S. Ich bin gespannt, ob der Augiasstall* (wirklich) ausgemistet wird.
* Die Redewendung „einen Augiasstall ausmisten“ ist in der politischen Rhetorik gebräuchlich. In der Regel wird sie bei der Aufdeckung von Korruption oder der Beseitigung missliebiger Zustände verwendet und bedeutet so viel wie „gründlich aufräumen“. Redensartlich ist also ein Augiasstall ein „Riesensaustall“.
Beiträge von urai
-
-
Klar, es handelt sich (beim Annullierungsantrag) um eine Parteimeinung. Interessant wäre zu erfahren, wie LALIVE das Ganze einschätzt. Bei der Durcharbeit sind mir folgende Ziffer (speziell) aufgefallen - ohne vollständige Repetition der bereits erwähnten:
Ziffer 13.d
Das ICSID Generalsekretariat wurde (mutmasslich) von Zachary Douglas informiert, dass er im August das schweizerische Bürgerrecht erhalten hat. Im Nachgang wurde dieser Vorgang auf der Website des ICSID auch aktualisiert. Der Generalsekretär hat es offensichtlich nicht für nötig gefunden, diese Information den Parteien mitzuteilen. die Konsequenz wäre nämlich praktisch ein "Zurück auf Feld 1" gewesen. Daher auch das Misstrauen von Gabriel/White&Case gegenüber dem Generalsekretariat ICSID.
Ziffer 49
Hier wird zusammenfasend aufgeführt, warum das Urteil annulliert werden müsste:
a) Tercier wurde vom Generalsekretär ICSID vorgeschlagen. Er gab an, dass er (wenige) Verbindungen zu LALIVE habe - und er absolut unabhängig urteilen könne. Daher hatte White&Case ihn abgelehnt. GS setzte druck auf - White&Case war dann einverstanden. Siehe Erläuterungen Ziffer 53 bis 59 plus was durch Tercier offengelegt wurde Ziffer 60/61. Sozusagen nichts! - Im Gegensatz zu den tatsächlichen und bewiesenen Verbindungen. MIDS, 80Jahre Geburtstagsfeier, Praktikantin LALIVE
b) Douglas (neu) schweizerisches Bürgerrecht
c) Douglas während Verfahren Mandat (bezahlt) bei NGO, welche gegen Rosia Montana kämpft.
d) Verbindungen von Tercier/Douglas zu LALIVE
Ziffer 80/82
Hier wird aufgezeigt, dass die verschiedenen Beziehungen als Ganzes sehr wohl die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit gefährden können. Daher müssen diese Beziehungen offengelegt werden (disclosed) - was ganz offensichtlich nicht erfolgt ist.
Ziffer 89 (neu)
Tercier tätigte eine Einzelspende an einen in Genf neu gegründeten karikativer Verein. Im Anschluss wurde er als "Pate" im Tätigkeitsbericht erwähnt. Gründungmitglied war Marion Colombani. Ehefrauvon Zachary Douglas.
Ziffer 91
Im Ergebnis haben wir: 2 von 3 Richter schweizerische Bürger, Anwaltskanzlei LALIVE Schweiz. Und alle in Genève domiziliert.
Noch zu UNESCO: 121 bis 156 plus 134-143
Wurde (praktisch) nicht gewürdigt im Sinne, dass die Aufnahme in die UNESCO-Liste praktisch einen Mienenbau verunmöglicht. Beweise wurde nicht zugelassen. Und im Entscheid gab es auch keine nachvollziehbare Begründung.
Fazit:
Klassisches Säuhäfeli - Säudeckeli.
(Mauschelei, Kumpanei, Kameraderie) -
2/3 der Schrift beziehen sich auf Sachverhalte, welche die ordnungsgemässe Zusammensetzung des Schiedsgerichtes in Frage stellt.
Dazu 4 Punkte:
1. Die Anwälte von Gabriel lehnten Pierre Tercier schon bei der Nachfolge von Teresa Cheng ab. Der Generalsekretär setzte dann durch, dass die Einwände zurückgezogen wurden. Ziffer 57. Aber White&Case machte dazu einen Vorbehalt - allenfalls auf die Rechte zuzugreifen.
2. Im August 2023 erhielt Zachary Douglas die schweizerische Staatsbürgerschaft. Also im laufenden ICSID-Verfahren. Das Einbürgerungs-Verfahren in der Schweiz dauert Monate. Offensichtlich hat Douglas weder seinen Antrag, noch das Einbürgerungs-Verfahren, noch die definitive Erlangung der schweizerischen Staatsbürgerschaft ordnungsgemäss gemeldet. Lest dazu (bei Interesse) die Ziffern 63 bis 69. Das ist für mich das "stärkste" Argument für eine evtl. Annullierung des Schiedsentscheides.
3. Neu für mich ist, dass Zachary Douglas ein bezahltes Mandat einer "nicht klagenden Partei" (Friend of the Earths / Gegner des Rosia Montana Projektes) während des ICSID-Verfahrens gehabt haben soll. Ziffer 70 bis 78.
4. Das OK-Komitee für die 80-Jahre Feier von Tercier wurde im Detail abgehandelt: Douglas, LALIVE und weitere. Ziffer 90. Bewiesen durch einen Linkedin-Eintrag. Lest dazu auch die Fussnoten 116 und 117 (rumänische Anwältin Leaua). -
Danke Edel Man für das Einstellen. Die grösste Schwierigkeit sehe ich darin, dass sich Gabriel genügend Kapital beschaffen kann - um im Verfahren zu bleiben. Aktuell gibt es wieder einen Kredit über 1.5 Mio. USD und die Aussicht auf eine (evtl.) Kapitalbeschaffung:
US$1.5 Million Loan, by @accesswireLONDON, UK / ACCESSWIRE / November 29, 2024 / Gabriel Resources Ltd. (TSXV:GBU) - "Gabriel" or the "Company") is pleased to announce that…ceo.caFalls es interessiert, hier ist der Link zum Antrag zur Annullierung von Gabriel Resources vom 5. Juli 2024:
Application For Annulment | PDF | Arbitration | Environmental Impact AssessmentDecizia finală de la Washington în cauza Roșia Montanăde.scribd.comP.S. Nachfolgend drei Kommentare von mir.
-
Soldicore Resources (ex Polymetal International hat "eingekauft": 55% am Zinnprojekt Syrymbet in Kasachstan:
https://www.solidcore-resource…ress-releases/31-10-2024/?
Dabei handelt es sich um ein Projekt mit umgerechnet 5.9moz AuEq - resp. > 16 Mrd. In-situ-Value. Stufe (P)FS. Ende 2025 sollte der definitive Entscheid zum Bau der Mine gefällt werden. Dauer 4 Jahre. Produktion geplant +/- ab 2030. Für 55% hat Solidcore 82.5 Mio. USD. Cash.
Damit das Projekt eingeschätzt werden kann, verwende ich eine andere Präsentation und verweise jeweils auf die Slide- Nummer:
https://wcsecure.weblink.com.au/pdf/SRZ/02452783.pdf
Ich beurteile diesen Kauf als sehr vorteilhaft - denn von Zinn als "Zukunftsmetall" bin ich überzeugt:
Tin No. 1 Metal most impacted by New Technology. (Slide Nr. 5).
Es gibt nicht viele (rentable) Zinnprojekte. Bisie von AlphaminResources (High Grade) in der DRC - im Osten - lasse ich die Finger. Hier die aktuellen Projekte: Slides Nr. 9 und 29. Syrymbet ist bezüglich Zinn-Resource doppelt so gross wie Bisie Resources. Alphamin hat eine Marketcap. von 1.1 Mrd. USD.
Nachfolgend die Website von Tin One Mining:
Tin One Mining – The mining company | первое и крупнейшее месторождение олова в Казахстане
Hier die Feasibility Study von 2020:
https://www.tinone.kz/wp-content/uploads/2020/08/KZ0422-Tin-One-Mining-FS-LR.pdf
Für Zinn wurde ein Preis von rund 19'000$/t angenommen, Aktuell liegt er bei 31'000$/t - plus 60%.
urai
-
Solidcore Resources plc reports production results for the third quarter ended September 30, 2024
Q3 2024 production results and management changes - SolidcoreSolidcore Resources plc (“Solidcore” or the “Company”) reports production results for the third quarter ended September 30, 2024 and changes in its management…www.solidcore-resources.comLest selber - aber Solidcore dürfte (sehr gut) auf Kurs sein. Warum Konjunktiv?
Es fehlen ein paar Schlüsselzahlen. Gegenüber dem 3. Quartal 2023 gibt der Report keine Auskunft über den EBITDA und der Net Cash wird auch nicht ausgewiesen. Die koz Au im Inventar muss man auch noch selber ausrechnen. Es dürften noch 35koz AuEq vorhanden sein - >90 Mio. USD. Der realisierte Goldpreis in Q 3 beträgt 2'475 USD. In Q 4 dürfte er noch höher sein.
Über die Gründe, warum nur "oberflächlich" informiert wird kann man spekulieren. Aber ich vermute schon, dass Solidcore über eine (komfortable) Finanzposition verfügt. Und da möchte man natürlich Fragen über eine mögliche Dividende nicht noch zu sehr forcieren. Ich sehe das Problem schon, welches Solidcore hat: Westliche Banken geben keine Kredite an in Kasachstan domizilierte Unternehmen.
Einerseits müssen 2024 bis 2026 über 400 Mio. USD Schulden zurückbezahlt werden. Und andererseits muss der Ertis POX mit ein paar Hundert Millionen USD finanziert werden. Aber ab 2029 dürften wir mit Solidore eine Cash Coe mit guter Dividenrendite haben - vorausgesetzt der Goldpreis bleibt (mindestens) auf diesem Niveau und vor allem es gibt keine politischen Probleme mit Kasachstan. Bezüglich dieser Jurisdiktion sehe ich das grösste Risiko. Aber Solidcore Resources könnte dann immer noch nach Oman dislozieren ...
urai
-
Jetzt ist es definitiv: Solidcore (ex Polymetal International) ist nicht mehr an der MOEX in Moskau kotiert:
https://www.solidcore-resource…ress-releases/15-10-2024/?
Der Head IR Evgeny Monakhov ist zurückgetreten:
https://www.solidcore-resource…ress-releases/16-10-2024/?
Er war in London domiziliert. Dies bedeutet, bis auf weiteres (was bekannt ist) gibt es keine Rückkehr an die LSE in London. Geplant ist dies per plus/minus 2030.
urai
-
Sehr interessante Ausführung von Klaus Stöhlker, welche ich voll umfänglich teile. Interessant sind auch die Kommentare. Bin auch dabei.
Kein Rappen mehr für die Ukraine
Kein Rappen mehr für die Ukraine – Inside Paradeplatz
P.S.
"Inside Paradeplatz" ist ein Finanz-Blog auf dem Finanzplatz Zürich. Stöhlker schreibt dort wiederholt als "Gastautor".
-
Es sind sehr solide Finanzzahlen für das 1. Halbjahr:
Half-year report for the six months ended 30 June 2024
https://www.solidcore-resource…ress-releases/13-09-2024/?
- AISC 1'281 USD/oz
- EBITDA 346 Mio. USD
- Reingewinn 238 Mio. USD
2. Halbjahr dürften die Zahlen schwächer sein: Externe Einflüsse und Abschwächung des Basiseffektes durch den Verkauf des Inventars. Aber der Goldpreis steigt aktuell.
Aber trotzdem: Die aktuelle Bewertung (mit einem Kurs von 3.16 USD von rund 1.5 Mrd. USD) trägt dem Potenzial nicht annähernd Rechnung. Bspw. Übernahme Centamin durch AngloGold für 2.5 MRD USD. EBITDA 1. Hj.: 211 Mio. USD. Und die Sukari Mine in Ägypten hat nicht zu unterschätzende geologische Probleme.
Solidcore wird in Zukunft massiv investieren >1Mrd. USD. Vor allem in den Ertis-POX. Ich bin daher überzeugt: Ab 2028/2029 sind wir wieder bei den "Leuten".
-
Das Ergebnis lässt sich sehen:
Solidcore Resources plc meldet die Produktionsergebnisse für das am 30. Juni 2024 endende zweite Quartal.
„Im zweiten Quartal haben wir solide Produktionsergebnisse erzielt und es geschafft, einen erheblichen Teil unserer Konzentratbestände abzubauen, was zu einer starken Cashflow-Generierung und einem höheren Nettokassenbestand führte“ , sagte Vitaly Nesis, Group CEO von Solidcore Resources plc.
https://www.solidcore-resources.com/en/investors-and-media/n…
Netto-Cash per 30.6.2024: 357 Mio. USD. Das Inventar konnte monetarisiert werden.
Per Ende September läuft die Umtauschfrist für die an der MOEX kotierten Solidcore Aktien aus. Anschliessend De-Kotierung an der MOEX in Moskau.
urai -
Hier kann (könnte) sich jeder über das Annullationsverfahren (gemäss ICSID-Rules) informieren. Macht wahrscheinlich niemand.
Background Papers on Annulment | ICSID
https://icsid.worldbank.org/sites/default/files/publications/Background_Paper_on_Annulment.pdf
Im nachfolgenden Link sind die 168 Verfahren, wo ein Annullierungsantrag eingereicht wurde. Statistik hilft hier nicht weiter. Die meisten Anträge wurden abgelehnt. Von diesen 168 Verfahren sind 14 Verfahren, wo unter anderem auf Article 52(1)(a) of the ICSID Convention geklagt wurde: Das Tribunal war «nicht ordnungsgemäß konstituiert», indem einem Mitglied des Tribunals die Eigenschaften der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit fehlten.https://icsid.worldbank.org/sites/default/files/publications/Annex_two.pdf
1 Verfahren wurde annulliert. Bei 12 Verfahren wurde Artikel 52(1) a abgelehnt. Und 1 (ein) Verfahren war erfolgreich und dem Annullierungsantrag wurde stattgegeben, und das Schiedsurteil wurde aufgehoben.
Bei den 12 (abgelehnten) Verfahren ging es vor allem um Folgendes:
- Mit der Ablehnung einer Diskqualifizierung (eines Schiedsrichters) im Haupt-Verfahren nicht einverstanden. Untauglicher Versuch auf diesem Wege.
- Mit einem Zwischenentscheid eines Schiedsrichters nicht einverstanden – und dann «Befangenheit» unterstellt.
- Mit dem Schiedsentscheid nicht einverstanden und Buchstabe a) im Annullierungsantrag auch noch erwähnt: Meistens reine «Vermutungen» ohne Beweise. Und in der Regel ein Nebenpunkt; wurde halt auch noch erwähnt.
Wie oben erwähnt: In 1 (einem) Verfahren wurde dem Annullierungsantrag statt gegeben:https://icsidfiles.worldbank.org/icsid/ICSIDBLOBS/OnlineAwards/C3286/DS14433_En.pdf
Hier ging es darum, dass ein Schiedsrichter in seiner anwaltlichen Tätigkeit verschiedentlich die «Brattle Group» beauftragt hatte – und diese wiederum regelmässig einen Experten in verschiedenen ICSID-Verfahren zugezogen hatte. Dadurch gab es persönliche Kontakte zwischen dem Schiedsrichter (als Anwalt) und diesem Experten. Dieser Experte (und die Brattle Group) hat im monierten ICSID-Verfahren "mitgewirkt".
Es würde zu weit führen, hier auf die Vorbringen der Parteien und auf die Erwägungen des ad hoc Ausschusses einzugehen. (Könnte bei Interesse jeder selber nachlesen, siehe Link oben).
Nur soviel: Zuerst ging es darum, ob nachträglich Sachverhalte gerügt werden können oder nicht. Können gerügt werden, massgebend ist der Zeitpunkt, wo der Sachverhalt (für eine Drittperson) erfahren werden konnte (Sorgfaltspflicht).
Dann ging es darum, ob die Beziehung geeignet war (zwischen Schiedsrichter – «Brattle Group» und dem Experten) die Unparteilichkeit und Unbefangenheit eines Schiedsrichters in Frage zu stellen. Da es verschiedene Schnittstellen in mehreren Verfahren gab, hat der ad hoc-Ausschuss darauf erkannt, dass die «Unparteilichkeit» und «Unbefangenheit» nicht gegeben war – und der Schiedsspruch wurde aufgehoben. Klägerin war Spanien – gegen eine private Firma (Eisner).
Persönlicher Kommentar
Welche Erkenntnis können jetzt für unseren «GBU-Case» abgeleitet werden: KEINE. Statistisches hilft nicht. Beim GBU-Case braucht es dokumentierte und bewiesene Verbindungen zwischen den beiden Schiedsrichtern untereinander und vor allem zu LALIVE.
Ob hier reelle Chancen auf eine Annullierung bestehen kann erst beurteilt werden, wenn wir die Eingabe von Gabriel Resources an das Generalsekretariat ICSID sehen: «A copy of the Annulment Application will be made available on the Gabriel Resources website in due course.» Zu gegebener Zeit – was immer das heisst.
Aber da Gabriel Resources im NR vom 8.7.2024 die beiden Schiedsrichter namentlich erwähnt und öffentlich «beschuldigt» hat, kann davon ausgegangen werden, dass Beweise vorliegen müssen. Alles andere wäre verantwortungslos. Denn «falsche» Anschuldigungen könnte eine Straftat sein.
Und dann noch diese Aussage im NR: «angesichts der Bedenken hinsichtlich tatsächlicher und potenzieller Interessenkonflikte innerhalb des ICSID.» Das ist ein «Frontalangriff» auf die Integrität des ICSID, welcher ohne «stichhaltige Beweise» auch unverantwortlich wäre…
urai -
Gabriel Seeks Annulment of ICSID Award
https://ceo.ca/content/sedar/GBU-2024-07-08-news-release-english-4eb2.pdf
Wichtig - wie vermutet (online Translator):
Im Aufhebungsantrag wird insbesondere erklärt, dass der Schiedsspruch aufgrund schwerwiegender Mängel in der Zusammensetzung des ICSID-Tribunals aufgehoben werden müsse, da zwei der Schiedsrichter, die den Mehrheitsspruch fällten, Prof. Pierre Tercier und Prof. Zachary Douglas, nicht über die von der ICSID-Konvention geforderten Eigenschaften wie Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verfügten und ihre Beziehungen untereinander und mit den am Fall beteiligten Parteien, darunter Rumäniens Rechtsbeistand, nicht ausreichend offenlegten.
P.M. gemäss meiner Auffassung gehen die Beziehungen zwischen Pierre Tercier und führenden Anwälten von Lalive (Stichwort u.a. Geburtstagsfeier zum 80. von Tercier) weit über normale (und zu akzeptierende) soziale Kontakte hinaus.
Und dann noch:
Im Aufhebungsantrag wird zudem erläutert, dass die Entscheidung der Mehrheit zur Haftung in mehreren Punkten schwerwiegend fehlerhaft ist, die jeweils einzeln ihre Aufhebung erfordern. Dazu gehören offensichtliche Machtexzesse durch Missachtung des geltenden Rechts, mehrere schwerwiegende Abweichungen von grundlegenden Verfahrensregeln und fehlende Begründungen für Entscheidungen zu mehreren der grundlegendsten Aspekte der vorgebrachten Ansprüche.
Gabriel Resources hat außerdem einen Aufschub der Vollstreckung der Rumänien zugesprochenen Kosten beantragt - wie ich vermutet hatte.
Eine Kopie des Aufhebungsantrags wird zu gegebener Zeit auf der Website von Gabriel Resources zur Verfügung gestellt.
(Da bin ich dann gespannt, wie die genaue Begründung aussieht.)
Die 2. Tranche der angekündigten Finanzierung konnte (noch) nicht geschlossen werden. Die Finanzierung sollte gemäss Gabriel bis September ausreichen. Sollte dem Antrag auf Aufschub zur Vollstreckung während des Verfahrens (1 bis 2 Jahre) durch das ICSID statt gegeben werden, dann würden die Chancen von Gabriel zur Aufhebung des Schiedsentscheides vom März 2024 steigen - und eine Finanzierung wäre mutmasslich wieder "einfacher".
urai
-
Vielen Dank Edel Man für das Einstellen. Die Verweigerung der Verlängerung der License ist für mich in diesem Stadium ein Non-Event. Neutral. Für Gabriel Resources ist es verbrannte Erde.
Die Verweigerung hat für das Nichtigkeitsverfahren absolut keine Bedeutung. Aber sollte der Schiedsspruch vom März 2024 tatsächlich annulliert werden, könnte diese "Verweigerung" eher negativ für Rumänien ausgelegt werden. Da mutmasslich politisch motiviert. Genau darum geht es im Kern: Wurde das Verfahren zur Erteilung der Umweltgenehmigung aus politischen Gründen beendet - oder lag die Beendigung im Ermessen des Staates.Nach der summarischen Durchsicht des Schiedsspruchs sowie der abweichenden Auffassung des dritten Schiedsrichters ist die jetzt alles entscheidende Frage: Wurden von Gabriel Resources vorgelegte Beweismittel mit der nötigen Sorgfalt und Tiefe gewürdigt - oder nicht. Persönlich (und auch aus Erfahrung) vertrete ich die Auffassung, dass dieser Schiedsspruch nur so erfolgt werden konnte,
- da entweder Gabriel Resources die Willkür des Staates nicht beweisen konnte
- oder (wie schon erwähnt) durch Gabriel Resources vorgelegte Beweismittel nicht (genügend) gewürdigt wurden.
Nur darum geht es im Nichtigkeitsverfahren: Wurden die (internationalen) Verfahrensregeln bezüglich Würdigung von Beweismittel eingehalten oder nicht. Und zwar geht es um (allfällige) Beweismittel welche geeignet waren, einen Entscheid massgeblich zu beeinflussen. Da wir keine umfassende Akteneinsicht haben, ist es für Aussenstehende unmöglich die Chancen für einen Erfolg im Nichtigkeitsverfahren zu beurteilen.
urai
P.S. Welche Faktoren schlussendlich zum (Mehrheits)Entscheid ausschlaggebend waren, darüber kann nur spekuliert werden. Ohne auf "Verschwörungstheorien" einzutreten (woran ich sowieso nicht glaube), gibt es doch einen Sachverhalt, welcher den Entscheid entsprechend beeinflusst haben könnte. Denn es muss davon ausgegangen werden, dass Rumänien alles in seiner Macht getan hatte, um die Bezahlung einer Mrd.-USD-Entschädigung abzuwenden.
Zufälliger Link, zu einem Sachverhalt:Rumänien: NATO erweitert ihren Luftwaffenstützpunkt am Schwarzen MeerDie NATO wird ihre Militärbasis in der Nähe des strategisch wichtigen Schwarzmeerhafens Constanta in Rumänien erweitern. Damit könne Rumänien größere…www.euractiv.de -
Ein weiterer (wichtiger) Schritt zur Sicherung unseres Assets (Aktien in Solidcore Resources ex Polymetal International):
Solidcore Resources plc on 24 June 2024 has served an application to delist the Company’s shares (ticker: POLY, ISIN JE00B6T5S470) from the Moscow Exchange (“MOEX”).
https://www.solidcore-resource…ress-releases/25-06-2024/?
Der letzte (grosse) Schritt dürfte dann die Inbetriebnahme des neuen Ertis-POX im Jahre 2028 sein. Denn bis dahin wird das feuerfeste Erz im POX von Polymetal JSC (Abspaltung russischer Assets) extrahiert. Noch 4 Jahre und dann dürften wir (feuerfest) save sein - wenn es nicht wieder zu einem "CIA-Umstürzchen" bspw. in Astana kommen sollte. Kleiner Joke, hoffe natürlich nicht.
urai
P.S. Aktionäre bspw. von Gazprom, Polyus, Petropavlovsk, Evraz, Norilsk, etc. dürften wegen den westlichen Sanktions-Orgien (welche praktisch zu einem Perpetuum mobile mutiert sind) plus russische Gegensanktionen leider einen Totalverlust erleiden. Ex-POLY und jetzt CORE ist eine absolute Ausnahme - und kriegt die "Kurve" wahrscheinlich noch rechtzeitig.
-
jetzt fehlt nur noch die korrekte Account-Number von VIDACOS... die o.g. aus dem Internet-Link von Urai war offensichtlich nicht korrekt, hier die Rückmeldung der AIX dazu: "...Vidacos sent us different account to transfer from, could you please contact your broker and clarify accurate account sender..."
nachdem ich das bereits Anfang Mai angefragt hatte bei der DAB/Smartbroker und KEINE Rückmeldung bekam, hänge ich nun hier schon wieder fest... Verwendet hatte ich die 9511344 der Vidacos Nominees Limited...
Dann versuchst Du es halt nochmals mit folgender Account Number: 951118 https://www.clearstream.com/cl…settlement/a24010-3850758
Es ist offen unter welchem SDRT-Regime Deine Kauf-Transaktion abgewickelt wurde.
Und sonst halt direkt bei Vidacos anfragen - wahrscheinlich via Citi Europe, sollte sich Dein Broker nicht bemühen ...
-
Sorry, Bericht hat nicht gepasst. Es gibt eine Bezahlschranke.
-
Garnicht mehr erwähnt wird ein mögliches London-Listing in Form eines GDR. Ist die Idee gestorben? Oder einfach nur auf die lange Bank geschoben worden?
Bei den Q&A ging der CEO darauf ein. Theoretisch und technisch wäre ein Listing in London frühestens ab 2026 denkbar. Aber dieses Datum wird von CORE nicht anvisiert. Denn solange das Erz aus Kyzyl in einem POX in Russland verarbeitet werden muss, ist wegen möglichen Sanktionen und Schwierigkeiten ein Listing in London wenig sinnvoll.
Daher strebt das Unternehmen in London ein Listing in London (frühestens) ab 2029 an. Zuerst muss der Ertis-POX die volle Produktion aufgenommen haben. Und sämtliche Verbindungen zu Russland müssen gekappt werden. Dies betrifft dann auch die Notierung an der MOEX.
Zusätzlich sollte (für ein Listing in London) die Produktion mindestens 1moz AuEq p.a. betragen. Dieses Ziel soll mittels "aggressiv-offensiver" M&A erreicht werden.
-
Aktuell läuft das Webinar des Capital Markets Day 2024 von Solidcore (CORE) ex POLY.
Hier die ppt Präsentation:
https://www.polymetalinternational.com/upload/ib/1/24-06-11/2024_06_11_CMD_strategy.pdf
Es ist wie es ist:
Aktuell handelt es sich um eine "Rumpf-Company". Die "westliche Sanktionitis" hat ganze Arbeit geleistet. Der Ertis POX wird 800m USD kosten. Solidcore hat aktuell (praktisch) keinen Zugang zu Krediten von "West-Banken". Der (neue) Hauptaktionär hat grosse Ambitionen: Verdoppelung der Produktion auf rund 1moz AuEq p.a. bis 2029. Dies bedeutet massiven Kapitalbedarf. Bis auf weiteres wird es keine Dividende geben. Mindestens bis und mit 2028 (Inbetriebnahme Ertis POX).
Ich gehe davon aus, dass Solidcore mit den aktuellen Goldpreisen "überleben" wird.
urai
-
Jetzt ist es soweit (für die Historie hier):
Nevada Copper Files for Chapter 11 Bankruptcy Protection
Nevada Copper Files for Chapter 11 Bankruptcy Protection, by @GlobeNewswireYERINGTON, Nev., June 10, 2024 (GLOBE NEWSWIRE) -- Nevada Copper Corp. (TSX: NCU) (OTC: NEVDF) (FSE: ZYTA) and its subsidiaries (collectively, “Nevada…ceo.caIch würde überall die "Finger" von einem Miner lassen, wo Randy Buffington "seine Finger" drin hat. Und auf "Pala" würde ich auch aufpassen; Heuschrecken Company. Stichwort Cobalt 27.
-
Das Schiedsgerichtsurteil zum Case Gabriel Resources gegen Rumänien ist jetzt aufgeschaltet:
https://icsidfiles.worldbank.org/icsid/ICSIDBLOBS/OnlineAwards/C4706/DS19558_En.pdf
Entscheid ist die abweichende Auffassung des dritten Schiedsrichters: Horacio A. Grigera Naón (ab pdf Seite 377).
Grundsätzlich vertritt der (abweichende) Schiedsrichter Hiracio A. Grigera Naón die Auffassung, wonach das Verfahren zur Erteilung einer Umweltgenehmigung mutwillig und politisch motiviert durch Rumänien gestoppt wurde.
Kernaussage Unter Ziffer 7:
7. Wie in dieser Anmerkung gezeigt wird, wurden die FET-Rechte der Kläger im Rahmen der BITs zwischen Großbritannien und Kanada und Rumänien durch das Versäumnis Rumäniens, das Verfahren zur Erlangung der Umweltgenehmigung abzuschließen, verletzt, und zwar hauptsächlich aus politischen Gründen, ohne dass den Klägern ein Verschulden zuzuschreiben wäre. Andererseits lässt die Akte nicht den Schluss zu, dass die Voraussetzungen für die Erteilung der Umweltgenehmigung nicht erfüllt waren und dass diese Genehmigung nicht hätte erteilt werden dürfen.
Nachfolgend Auszug der Konklusion, Ziffer 106:
106. Daher komme ich (Horacio A. Grigera Naón) zum Schluss, dass:
a) die Ablehnung des Sondergesetzes am 9. September 2013, das praktisch das Umweltgenehmigungsverfahren oder die Genehmigung vereitelte, den FET-Standard sowohl des BIT Kanada-Rumänien als auch des BIT Großbritannien-Rumänien verletzte; und
b) das fortgesetzte Verhalten Rumäniens, das in dieser abweichenden Stellungnahme beschrieben wird und das in der Ablehnung der Umweltgenehmigung gipfelte, ebenfalls einen Verstoß gegen den FET-Standard sowohl des BIT Kanada-Rumänien als auch des BIT Großbritannien-Rumänien darstellt.
Meine Einschätzung:
Der Erfolg eines Antrages zur Aufhebung des Schiedsentscheides ist schwierig zu beurteilen. Denn jetzt stellt sich die alles entscheidende Frage: Hat das Gericht von Gabriel Resources vorgelegte Beweise nicht oder zu oberflächlich gewürdigt - und ist somit zur (anderen) Mehrheits-Auffassung gelangt: Der Stopp des Verfahrens zur Erteilung der Umweltgenehmigung lag im freien Ermessen des Staates Rumäniens - ohne dass das Investitionsabkommen verletzt wurde.
Sollten jedoch vorgelegte Beweise tatsächlich von der Mehrheit des Schiedsgerichtes (insbesondere Pierre Tercier) nicht angemessen gewürdigt worden sein (nur darum geht es im nächsten Verfahrensschritt), könnte eine Antrag tatsächlich Erfolg haben. Das kann ich aber aufgrund der vorgelegten Dokumente nicht beurteilen. Aber ich vertrete nach wie vor die Auffassung, dass Pierre Tercier wegen seinen Kontakten zu führenden RA von Lalive als befangen gelten könnte.
Sollte dieser Case von Gabriel Resources final verloren gehen, dann stellt sich tatsächlich die Frage, ob Investitionsschutzabkommen überhaupt noch sinnvoll sind. Denn wenn alle politisch motivierten Handlungen eines Staates (bis hin zur Enteignung, um bspw. der eigenen Bevölkerung mehr Wohlstand zu geben) diese Abkommen NICHT verletzen, dann sind diese Abkommen unbrauchbar und unnötig - da wirkungslos.
Es ist fertig wenn es fertig ist - und jetzt ist noch nicht fertig!
urai