Ich hab da maleine philosophische bzw. rechtliche Frage:
Was bedeutet eigtl. Pflicht?
Selbst auf die Gefahr hin, daß es ausufert, die Antwort lautet wie so oft: es kommt darauf an. 
Pflichten existieren immer in einem bestimmten Wertesystem. Ob das nun ein gesetzliches, sittenmäßiges oder sonstwie kulturelles ist.
Wenn man allein im Urwald ist hat man keine Pflichten, außer vielleicht man hat Angehörige, die auf einen angewiesen sind, dann hat man die Pflicht aufzupassen, daß man heil wieder nachhause kommt. Wenn man Kinder hat, hat man die Pflicht, ihnen nach bestem Wissen und Gewissen zu helfen, daß sie später ihr Leben meistern können. Das sind sittenmäßige Pflichten, die selbst dann bestehen würden, wenn es keine einschlägigen Gesetze gäbe. Auch wenn das auf den ersten Blick eine schwer greifbares Gebiet ist, Kant hat es erstaunlich einfach auf den Punkt gebracht: "handle nach der Maxime, von der du wollen kannst, daß sie ein allgemeines Gesetz ist" (o.ä).
Was die Coronageschichten angeht, haben wir das Phänomen, daß es zwar vordergründig gesetzliche "Pflichten" gibt, die beim genauen Hinschauen aber keine sein können. Bsp. beißt sich bereits eine per Verordnung behauptete Maskenpflicht für Kinder mit der sowohl grundgeseztlich schwerer wiegenden als auch sittlich unverhandelbaren Pflicht, Kinder nicht zu mißhandeln, d.h. ihnen wenigstens keinen Schaden zuzufügen.
Und da kommen wir aufs Glatteis: was ist, wenn jemand aus dem Glauben heraus, seine Pflicht zu tun, andere Pflichten verletzt, von denen er keine Ahnung hat, weil er, obwohl erwachsen und ggf. hohe Ämter bekleidend, geistig unmündig ist? Spätestens da kommt man mit Gefühlen und Meinungen nicht mehr weiter. Obwohl selbst das beantwortbar wäre, wenn man die Dinge genau anschaut. Aber das würde m.E. nicht nur den Faden, sondern auch die Möglichkeiten eines Forums sprengen. Oder nicht? Mal sehen. 