So soll es also gehen mit der Rettung der Menschheit:
http://www.ftd.de/unternehmen/…te/415815.html?mode=print
Die Banken sollen jetzt nicht pleite gehen, lieber die Steuerzahler - aber später.
16. Februar 2026, 16:34
So soll es also gehen mit der Rettung der Menschheit:
http://www.ftd.de/unternehmen/…te/415815.html?mode=print
Die Banken sollen jetzt nicht pleite gehen, lieber die Steuerzahler - aber später.
Es gibt offenbar wieder Silber Maples, zur Stunde für interessante 10,87 EURO bei http://www.mp-edelmetalle.de.
Viel Glück
Hallo gruenundblau,
warum liest Du nicht einfach hier: G-verbot??????
Da werden alle Deine Fragen beantwortet.
Gruß
Alles anzeigen
. . .
Wenn eine Firma (auch eine Bank) verkauft wird, dann gelten alle Verträge weiter, der Käufer ist Rechtsnachfolger,
muss Miete zahlen, Gehälter, Zinsen, Garantieleistungen erbringen etc.
Ein Hypothekenvertrag ist nicht anderes, die Absicherung im Grundbuch geht in der Tat auch auf den Rechtsnachfolger über
(auf wen sonst) ... Ein Kündigungsrechts entsteht durch einen solchen Betriebsübergang nicht, weder für Gläubiger noch für
Schuldner. Also nichts kann vollstreckt werden ! Ausser, der Schuldner zahlt keine Zinsen, dann kann der Gläubiger, nach
Vertrag, kündigen, das ist nichts neues und da macht die Volksbank und die Ecke genauso wie die ausländische Grossbank.
Läuft eine Hypothek nach 10 oder 15 Jahren aus, dann kann die Bank die Konditionen ändern, und der Schuldner kann die
Bank wechseln .. wenn die Gebäude dann nichts mehr wert ist, der Kredit kaum abbezahlt und der Schuldner arbeitslos, dann
wird die Bank das Risiko anders einschätzen, dann kann es zum Zwangsverkauf kommen ...
auch das was schon so, solange es Hypothekenfinanzierung gab.
Lieber Juergen, bei aller Sympathie, Du verzapfst wieder und immer wieder völligen Unsinn. Das wäre dann nicht weiter schlimm und nur schlicht peinlich, wenn du dies tust
a) weil Du es nicht besser weißt und zugleich
b) Du niemanden damit schädigst
Aber weder a) noch b) ist der Fall, denn Dir ist zigmal das Risiko Grundschuld erklärt worden. Insbesondere deren Nichtakzessorität zur zugrundeliegenden Darlehensschuld mit der fatalen Konsequenz, dass die Grundschulden zu nicht-notleidenden, eventuell sogar vollständig abbezahlten (sic!) Darlehen ohne effektiven Rechtschutz zwangsvollstreckt werden können. Ich frage mich, welche Interessen Dich leiten, nachhaltig absolut Falsches regelmäßig zum besten zu geben. Verkaufst Du etwa Grundschuld-Darlehen?
Nochmal für alle: Grundschulden können ohne effektiven Rechtsschutz auch gegenüber Darlehensnehmer in voller Nennhöhe nebst kumulierten Zinsen zwangsvollstreckt werden, die niemals säumig waren und/oder das Darlehen abbezahlt haben.
Genau anders liegt der Fall bei Hypotheken. Die sind akzessorisch zur zugrundeliegenden Darlehensschuld und können daher nur in bestehender Schuldhöhe zwangsvollstreckt werden. Niemals Grundschulden mit Hypotheken verwechseln. Deswegen sind Hypotheken als Darlehenssicherungsinstrument von der Finanzindustrie aus der Mode gesetzt worden. Die lassen sich halt nicht so schön verkaufen - und verwerten.
Für Laien kaum zu glauben, aber so ist es. Bitte per Suchfunktion die hierzu ergangenen vielen vielen Beiträge, Links und juristischen Fachaufsätze nebst vereinfachend gehaltenen Filmdokumentationen in den öffentl.-rechtlichen genaustens studieren, auch im gelben Forum (dasgelbeforum.net) und/oder Notar/Grundbuchrechtspfleger oder Fachjuristen ganz konkret fragen. Vorsicht bei verharmlosenden und vernebelnden Aussagen. Gebraucht einfach euren eigenen Verstand und wie immer "cui bono"/"quem uti" fragen.
. . .
Es gäbe eine andere Lösung: Aufkauf von Gold durch die Zentralbanken, zu sehr hohem Preis, Grössenordnung 10-20,000 USD für die Unze. Logistische Schwierigkeiten und der Neid werden es verhindern, da Goldbesitzer extrem bevorteilt würden. Nach PCM (Paul C. Martin)
Gruss,
Lucky
Deshalb spricht einiges dafür, dass, wenn die Dinge soweit sind, kein Aufkauf, sondern eine Beschlagnahme von Gold stattfindet. Das ist logistisch viel leichter und die Gier (stärkere Kraft als Neid) nach Auffind-/Denunziantenprämien wird da dem Beschlagnehmenden nett in die Hände spielen. Hat doch was: erst das Gold verkaufen, darüber schön Buch führen (seit Ende letzten Jahres wie man hört bei fast allen Geschäftsbanken im Endkundengeschäft der Fall) und dann beschlagnehmen.
Nachdem ich mich gestern ein wenig in die Geldtheorie eingelesen habe:
Hat vielleicht jemand die Daten, wieviel Geld durch FED und EZB in Umlauf gebracht worden sind? Am besten in Prozent zu der bereits vorhandenen Menge.
Nach der Theorie, dass sich Geldmengenerhöhungen kurzfristig in Outputerhöhungen und langfristig in Inflation bemerkbar machen, würde der jetzige, absolute Aufschwung der vergangenen Tage, diese kleine Bärmarktralley erklärt sein, sich in der etwas längeren Sicht aber in hohen Preisen niederschlagen.
Ich wüßte dann mal gerne, mit welcher Inflation so gerechnet werden muss.
Hi Jedi,
weissgarnix hat einiges zur Geldmengenentwicklung und deren Einfluss bzw. Nicht-Einfluss auf BIP, Quantitätsgleichung usw. geschrieben. Guckst Du hier (nach unten scrollen bzw. weitere Geldmengen-Artikel von Weissgarnix auf dessen Homepage konsultieren):
Hi Wogert,
natürlich ist ein G-verbot respektive G-enteignung zigfach hier diskutiert worden. Für alle die es interessiert, den Link unten anklicken und lesen oder die Suchfunktion (ja, soetwas gibt es hier) nutzen:
Alles anzeigenkurzer aktueller bericht aus Düsseldorf:
Gorch Fock: 1-5 stück pro filiale, aber "von denn anderen können Sie noch massenweise haben"
unisono in diversen Spaßkassen und Vobas. also von knappheit keine spur. in 2,3 wochen bekommt man auch die Segelschiffchen nachgeworfen.
hab' dann halt noch ein paar Kafkas mitgenommen.
Danke Problembär für den Bericht.
Für das Forum hier ist sicher interessant:
a) wieviel ist "massenweise" (17 Stück oder 25 Rollen)?
b) in welchen Filialen (Stadtteil, Straße) gibts die/gab es die noch an welchem Tag?
Ich bin sicher, dass Forumjaner, die sich noch eindecken wollen, sehr dankbar für diese Infos sind.
Von einem Hype kann hier im Süden nicht einmal ansatzweise die rede sein, ich hätte Tonnen an Fiat in 10er tauschen können, doch 5 reichen, so wie jedes Mal!
Hallo Sadaukar,
um die Repräsentativität deiner Erfahrungen besser einschätzen zu können: in welcher Stadt und in wievielen Bank-/Bundesbankfilialen warst Du und wieviele Rollen hättest Du konkret bekommen können?
in Duisburg gab´s bisher nie Probleme diese Münzen zu bekommen. Auf die Idee mich dafür anzustellen würde ich gar nicht kommen
Wie gefällt Euch die neue Ausgabe denn?
Es gibt eben solange keine Probleme, bis es Probleme gibt. Heute kurz nach 12 selbst bei der BUBA-Filiale Duisburg gewesen. Es gab nicht eine einzige Münze mehr. Weder Fock noch irgendwelche Rückläufer. Der Schaltermensch sagte, schon vor der morgendlichen Öffnung gab es Schlangen bis zur Straße. Das hätten sie selbst noch nie erlebt. Dies ist nur eine Momentaufnahme und wahrscheinlich nicht repräsentativ. Aber doch erstmalig so.
Auf der Ochsentour bei diversen Sparkassen-Filialen gab es noch ein paar Stück abzugreifen. Aber auch dort im Unterschied zu den leicht erhaltbaren Kafkas viel geringere Mengen.
Im Forum werden in den Fäden "Global Economic Collaps" und "Bank-Run" die verschiedenen Ursachen, Szenarien und Folgen einer Bankenschließung/Börsenschließung/Zusammenbruch der Finanzmärkte und der Wirtschaft einschließlich deren Wahrscheinlichkeit/Unwahrscheinlichkeit erörtert.
Weil ich nichts darüber finden konnte, wie der Entscheidungsprozess und der technische Ablauf von umfassenden Bankenschließungen, Börsenschließungen, Einstellung des elektronischen Zahlungsverkehres, Kapitalabflussstop usw. in unserem Währungsraum (Deutschland, EU) vonstatten gehen würde, hier der Versuch, durch die Eröffnung eines Fadens Inneneinblicke zu bekommen.
Ausgangsszenario: Etwas sehr Großes ist passiert oder droht zu passieren
- ein Primary Dealer kollabiert
- der Dollar wird massiv abverkauft
- eine Kernwaffe wird eingesetzt
- ein Virus rafft 10.000e in kürzester Zeit dahin
- whatever
jedenfalls fangen die Menschen massiv an, zu den Banken zu rennen, alle versuchen sichere Exits aus der Welt des Papiers und der Bits und Bytes zu finden und tuen sonst noch ganz verrückte, nicht mehr kalkulierbare Dinge.
Fragestellungen (wobei ich mir wünschen würde, dass sachkundige Beiträge (Vermutungen und Spekulationen helfen allen nicht sonderlich viel) kommen):
1. Wer ist auf welcher Rechtsgrundlage entscheidungsbefugt für umfassende
a) Bankenschließung
b) Börsenschließung
c) Aussetzung des elektronischen Zahlungsverkehres
d) Devisen- und Kapitalabflusseinschränkungen ins politische Ausland/Währungsausland
2. Geschieht das zentral (BaFin, Kabinett, Parlament, EZB) oder dezentral (gewisse Autonomie der Banken, eCash-Betreiber, Lebensmittelketten)?
3. Wie laufen "die Befehlsketten"? Gibt es einen "roten Knopf" auf den hin nach einmal getroffener Entscheidung dann alles nach konkreten Plänen abläuft?
Auf das Wirtschaftssicherstellungsgesetz, das in Krisensituationen eine Versorgung der Bevölkerung realwirtschaftlich erreichen uns sonstige Krisenfolgen abmildern will, will ich hierbei nicht hinaus. Sondern auf die Entscheidungsprozesse zu und den technischen Ablauf bei der Umsetzung o.g. finanzwirtschaftlicher Maßnahmen im Zusammenwirken der Träger und Akteure der Finanzwelt.
Das ist genau das was ich im Faschismus-Thread beschrieben habe.
@ picker
Die Einschränkung von Grundrechten ist völlig normal. Warum? Weil Grundrechte einen unbegrenzten Geltungsbereich haben, so ist bspw. Mord und Totschlag von der allgemeinen Handlungsfreiheit erfasst, wollen wir also keine Anarchie müssen wir unsere extrem weitreichenden Grundrecht einschränken.
Dieser § 98 hat einen informatorischen Nullwert, soll heißen seine Zitierung ist schlichtweg fürn Arsch, wenn nicht darauf hingewiesen wird, unter welchen Voraussetzungen Grundrechte eingeschränkt werden. Sonst kann das alles heißen, eben auch dass das Grundrecht von einfachen Verbrechern auf Grundlage eines Gesetzes eingeschränkt werden müssen, weil man sie sonst nicht bestrafen könnte.
Niebelungen hat absolut recht. Die Zitierung eben jener Grundrechte in dem Gesetz, das die Grundrechte einschränkt, ist eine zwingende gesetzgeberische Formalie (ich meine das nicht ironisch), die so durch das Grundgesetz auch vorgeschrieben ist. Man findet diese Einschränkungsklauseln daher in vielen Gesetzen *). Dies ist als solches auch nicht anrüchig und hat mit dem Weg, auf dem wir uns in Richtung einer überwachungsstaatlichen Plutokratie zu befinden scheinen, zunächst nichts zu tun.
Die Diskussion über offene und heimliche Aufweichung der Grundrechte (EU-Vertrag), die Übertragung von hoheitlichen Befugnissen an supranationale Einrichtungen, das Übergehen des verfassungsmäßigen Souveräns (Volk) bei dieser Form der Globalisierung muss in der Tat diskutiert und bekämpft werden. Diese Diskussion geht aber bezüglich des Zitiergebotes fehl. Man muss in den materiellen Teil des jeweiligen bzw. oben angeführten Gesetzes, in dem in § 98 das Zitiergebot erfüllt ist, schauen und dieses prüfen. Erst dann kann man urteilen, ob die Grundrechtseinschränkung notwendig/akzeptabel/unangemessen/NWO-konzeptionell ist.
*) Beispiel: Landesbauordnungen. Dort ist geregelt, dass die Bauaufsichtsbehörde das Recht hat, Wohnungen in Ausübung ihres Dienstes zu betreten. Da damit ein Grundrecht eingeschränkt ist, findet man in jeder Landesbauordnung die Einschränkung des Grundrechtes auf die Unverletzlichkeit der Wohnung zitiert. Also in diesem Fall ganz harmlos.
verbrunzte Notstruller......letzens am Pissoir mußte ich lachen.....nach 10 Sprizzone wusste ich nicht welchen von den beiden ich nehmen sollte
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cu DL...und ich nehme das Ding bevorzugt zum schnachsln
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Lieber Patronimo,
kannst Du Dich mit sowas nicht in deine Gummizelle (also Deinen Thread "Patrone Lupos Schmuddelecke) trollen? Dort kannst Du dich nach Herzenslust ergiessen. Wenn Du dich dort aber zu einsam fühlst, dann solltest Du wirklich mal eine Behandlung in Erwägung ziehen. Ich meine das gar nicht bös'/ironisch/satirisch/verletzend, sondern wirklich ernsthaft.
Wünsche dir alles Gute und hoffe, zu gegebener Zeit mal wieder gehaltvolle und unfeuchte Beiträge von Dir zu lesen.
Hier die Quelle für das Gerücht:
http://www.mmnews.de/index.php…men-angeblich-Fortis.html
Und hier der Wortlaut des Gerüchtes:
"Es gibt Gerüchte, wonach die Kunden der größten belgisch-niederländische Bank Fortis ihr Geld abheben. Auch in den USA wollen Bankkunden ihre Gelder abheben.
Vor den Bankschaltern von Fortis in Brüssel soll es angeblich lange Schlangen von besorgten Kunden geben, die ihr Geld abheben wollen. Dies werde nicht nur in der belgischen Hauptstadt sondern auch an anderen Orten beobachtet. Dies ist jedoch derzeit noch nicht bestätigt. Auch aus den USA ist zu hören, dass mehr und mehr besorgte Kunden ihre Gelder bei den Banken abheben und in Sicherheit bringen.
Auslöser für die Gerüchte war die Nachricht, dass die niederländische Börsenaufsicht AFM ermittelt. Hintergrund ist die überraschende Ankündigung einer milliardenschweren Geldspritze im Juni. Die Pläne für die Kapitalerhöhung und Dividendenkürzungen der Bank müssten sorgfältig geprüft werden, teilte die niederländische Börsenaufsicht AFM am Dienstag mit. Anleger reagierten geschockt: Die Fortis-Aktie brach zeitweise um mehr als 18 Prozent ein.
Die belgisch-niederländische Fortis-Gruppe mit Hauptsitz in Brüssel ist ein internationaler Verbund von Finanzdienstleistern in den Bereichen Banking und Versicherung. Mit einem Börsenwert von rund 32,3 Milliarden Euro (Stand 29.02.2008) und mehr als 65.000 Mitarbeitern gehört Fortis zu den 15 größten europäischen Finanzinstituten.
Mehr Infos an dieser Stelle sobald erhältlich."
Ähnliche Meldung bei FTD - natürlich mit Fortis-Dementi:
Ich habe letztens bei der BUBA 750 Stück Rückläufer in drei Säckchen bekommen. Wollte aber auch nicht mehr, da Fiat alle.
Hallo Silberhaar, wäre dankbar für die Beantwortung folgender Fragen:
1. wieso kaufst Du als Schweizer Deutsche Silberzehner, die nur in Deutschland und sonst nirgends in der EU-Zone gesetzliches Zahlungsmittel sind?
2. gibt es da keinen Ärger an der Grenze wegen evtl. Schweizer Einfuhrumsatzsteuer für Silberanlagen (sind in der Schweiz nunmal kein "Geld" im Sinn von gesetzlichen Zahlungsmitteln)
3. in welcher BUBA-Filiale in Deutschland konntest Du denn eine so große Menge ergattern?
Gruß über die Grenze
Was mich noch interessieren würde ist, was es mit den EU Vertrag aus sich hat, erst stimmt Irland dagegen, dann verlautet, das Polen auch für die Aussetzung des Vertrages ist und zu guter letzt unterschreibt auch Köhler das Ding nicht, ist jetzt zu vermuten, das das von den Machern der Weltregierung das so geplant war oder ist das jetzt das Scheitern und ein offener Widerstand der sich gebildet hat ?
Mich würde interesserieren, was Du lieber Privileg für eine Einschätzung dazu hast. Alles noch im Plan oder gibt es unvorhergesehene Komplikationen eines Planes oder gibts gar keinen geopolitischen Plan und alles ist zufälliges Chaos von niemanden gesteuert oder wirklich konzeptionell beeinflußt? Bin auf Deine wertvollen Argumente und Meinungen gespannt, privileg.
(( als unbeabsichtigter Doppelbeitrag gelöscht ))
Alles anzeigenSehe ich genauso.
Das einfachste wäre es, Dein Freund würde sich den gleichen Artikel woanders kaufen und dann die Differenz als Schaden geltend machen.
Soweit ich weiss, gab es solche Fälle auch schon mehrmals bei Ebay wo hochpreisige Artikel durch Fehler in der Auktion für Minimalbeträge ersteigert wurden.
Der Verkäufer wollte dann natürlich auch nicht den Artikel rausrücken und der Käufer hat ihn sich dann alternativ beschafft und den Schaden geltend gemacht.
Danke vonnullaufnix. Die einfachsten Lösungen sind die Besten, fallen im Dickicht der Juristerei aber oft nicht auf. Allerdings muss dann wohl noch ein wenig Dreisatz gerechnet werden. Denn der Münzpreis zum damaligen Schadenszeitpunkt (endgültige Verweigerung der Vertragserfüllung) weicht von dem logischerweisen späteren Zeitpunkt eines Ersatzkaufes ab, denn es gibt da bestimmt andere Tagespreise. Also ist etwas Mathe angesagt.
und dafür die Gerichte bemühen !!
Aber ich hätte anders argumentiert: der Verkäufer ist einen Vertrag eingegangen, und den soll er bitte erfüllen.
Der Käufer ist ja auch bereit, (und verpflichtet), seinen Teil zu leisten, nämlich persönlich vorbeizukommen und
das Geld abzuliefern (im Tausch gegen die Ware) .. ich hätte die Sache entweder gleich abgehakt, oder aber statt zum
Anwalt mal beim Verkäufer geklingelt .. (ich gehe davon aus, dass man wegen 180 Euro nicht vorhatte, eine Tankfüllung
zu verfahren, sondern dass man in der Nähe wohnt)
Hallo juergen,
genau darum geht es, der gültige Vertrag ist zu erfüllen. Der Käufer wollte natürlich die Münzen abholen und bar zahlen, wie es auch ursprünglich vereinbart war. Aber der Verkäufer hat das rigoros abgelehnt, hat also nicht erfüllt. Und wer gültige Verträge vorsätzlich nicht erfüllt, dem droht natürlich rechtliches Unheil. Nachdem sich herausstellte, dass der Verkäufer nicht mal unter seinem Namen und Adresse, sondern unter einem anderen Namen in ibäh agierte (dem Mädchenname seiner Schwester) und auch noch andere Mäzchen des Verkäufers hinzukamen, die immer mehr in Richtung versuchter Betrug deuteten, hat der Käufer sich entschlossen, den Kasus durchzuzuiehen. Da der Fall gewonnen ist und es nur noch um die konkrete Schadensbemessung geht hat doch der Richtige "einen eingeschenkt" bekommen und darf sich auf nette Prozesskosten freuen. Ich finde das eigentlich richtig und gut und helfe dabei, wo ich kann.
Deshalb auch die Fallschilderung hier und die Frage, nach sachdienlichen Argumenten bzgl. der Schadenshöhe.
Gruß