Huhu:
Hier mal ein Auszug aus einem Mehrfachimpfstoffpräparat:
Diphtherie-Adsorbat-Impfstoff 20 I.E.
Haemophilus influenzae B-Polysaccharid-T-Konjugat-Impfstoff, monovalent
Haemophilus influenzae Typ B Polyribosyl-Ribitolphosphat-Kapselpolysaccharid - Tetanus-Toxoid-Konjugat (10:40) 0.012 mg (Entsprechend)
Tetanus-Toxoid 0.029 mg (MW) (Entsprechend)
Hepatitis B-Oberflächenantigen (HbsAg), rekombinant 10 µg
Pertussis-Toxoid, adsorbiert 50 µg
Pertussis-Toxoid 25 µg (Entsprechend)
Hämagglutinin, filamentöses 25 µg (Entsprechend)
Poliomyelitis-Impfstoff, inaktiviert (VERO); trivalent 80 E.
Poliomyelitis-Virus, Typ I (Mahoney), inaktiviert 40 E. (Entsprechend)
Poliomyelitis-Virus, Typ 2 (MEF 1), inaktiviert 8 E. (Entsprechend)
Poliomyelitis-Virus, Typ 3 (Saukett), inaktiviert 32 E. (Entsprechend)
Tetanus-Adsorbat-Impfstoff 40 I.E.,
Mehrfachimpfstoffe müssen als solche gekennzeichnet sein, auch in dem Aufklärungsbogen.
Üblicherweise befinden sich kleine Aufkleberchen an der Ampulle und der Verpackung, die der Impfdokumentation dienen, mit Chargennummer etc..
Die Patienten bekommen auch einen Impfpass mit, wenns verabreicht wird.
Unterscheiden muss man noch zwischen Aktiv- und PassivImpfung.
Das sind verschiedene Präparate.
Das obige Ding wäre zB ein MehrfachPassiv-Impfstoff. —>
J07CA09 - Diphtherie-Haemophilus influenzae B-Pertussis-Poliomyelitis-Tetanus-Hepatitis B
ATC Nr.
Im Notfall wird, meist bei schmutzigen Verletzungsmustern, Tierbissen, großflächigen Haut- und/oder Gewebsdefekten der Aktivimpfstoff gegen Tetanus gegeben.
Die Verweigerung der Impfung ist immer möglich, wird aber im Regelfall auch dokumentiert, aus haftungsrechtlichen Gründen, analog jedem Behandlungsvorbehalt, zB gegen Transfusion, Operation etc.
Bei einwilligungsfähigen Erwachsenen und Jugendlichen sagt keiner was, man lässt sich die Ablehnung unterschreiben auf dem Aufklärungsbogen, möglichst in Muttersprache und mit Begleitperson/anwesenden Zeugen und gut ist.
Schwieriger wirds bei Kindern. Da hab ich das oft so kennengelernt, daß man den Willen der Eltern akzeptiert, sich den ganzen Krempel unterschreiben lässt und die Eltern ausdrücklich auffordert bei Auffälligkeiten wiedervorstellig zu werden. Die bekommen eine Symptomliste mit und einen Schrieb für den Hausarzt, wie jeder andere auch.
In der Regel wars das für die Klinik.
Diskutiert wird da gar nicht soviel.
Ob eine Behandlung aus religiösen oder anderen weltanschaulichen Aspekten heraus abgelehnt wird, oder einfach weil der Patient nicht will, wird zur Kenntnis genommen. Der Pat. sollte wissen was er tut und dementsprechend entscheiden.
Das läuft anders ab als bei der Corona-Scheiße, ist nicht unbedingt vergleichbar.
Grüsse, Bb