Hallo Wayne,
zunächst vielen Dank für die wertvollen Hinweise zur Lage und zur Möglichkeit, über "abgeordnetenwatch.de" die Politiker direkt zur Stellungnahme aufzufordern. Auch ich habe dies genutzt. Von zwei angeschriebenen Politiker(inne)n hat bisher eine geantwortet. Hier die Stellungnahme (wenn ich den Namen des Politikers veröffentliche, kann jeder leider sofort meinen Namen recherchieren):
"Sehr geehrter Herr XYZ,
mit der Problematik der verkauften Immobilienkredite beschäftigen wir uns bereits seit einiger Zeit.
Dabei ist das Problem vielschichtig. Einerseits gibt es ein berechtigtes Interesse von Banken, zumindest notleidende Kredite auszulagern. Dadurch entlasten Banken ihre Bilanzen und können neue Kredite zu günstigen Konditionen vergeben. Andererseits muss natürlich gesichert sein, dass neue Inhaber der Kreditforderungen keine Missbrauchsmöglichkeiten haben. Dies gilt erst recht bei Kreditnehmern, wie Sie es sind, die ihre Kredite stets ordnungsgemäß bedient haben. Neben der Frage des Datenschutzes und Informationspflichten gegenüber den Kreditnehmern ist insbesondere der Schutz der Betroffenen in der Zwangsvollstreckung vor dem Hintergrund der Geschäftsgebaren der Finanzinvestoren zu überdenken.
Insbesondere durch die Berichterstattung von Plusminus in der ARD ist auf das Problem hingewiesen worden, dass die Grundschuld, die typischerweise zur Besicherung von Immobilienkrediten dient, losgelöst von der zugrunde liegenden Darlehensforderung verwertbar ist.
Der Sicherungsvertrag zwischen Bank und Kreditnehmer, der eine vorzeitige Verwertung üblicherweise verhindert, gilt nicht im Verhältnis zwischen Investor und Kreditnehmer. Wenn man über eine Schließung dieser Gesetzeslücke diskutiert, muss man allerdings bedenken, dass die Grundschuld ursprünglich als Pendant zur Hypothek umlauffähiger ausgestaltet wurde. Eine Gesetzesänderung würde also dazu führen, dass die Grundschuld in gewisser Weise der Hypothek angeglichen wird. Solche formalistischen Einwände dürfen natürlich kein Hinderungsgrund sein, wenn es um den Schutz der bürgerlichen Existenz einer Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern geht. Daher haben wir ähnliche Vorschläge in unserem Antrag formuliert, den wir am 13. Juni 2007 in den Bundestag eingebracht haben. Darin weisen wir darauf hin, dass die starke Besicherung in den Händen an kurzfristiger Rendite orientierter Investoren beschränkt werden muss. Die Einräumung einer Grundschuld in Verbindung mit der Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung ist ein Rechtsgeschäft, das von derart persönlichem Vertrauen gekennzeichnet ist, dass es nicht einseitig durch die berechtigte Bank veräußerbar sein kann. Unseren Antrag finden Sie im Internet unter dip21.bundestag.de .
Gegenwärtig scheint sich die Bundesregierung durch den politischen Druck dahin zu bewegen, in einem so genannten Risikobegrenzungsgesetz auf die Problematik zu reagieren. Das Gesetz wird erstmalig am 13. Dezember 2007 im Bundestag beraten. Wir werden uns im Verlauf der parlamentarischen Debatte dafür einsetzen, dass die Missbrauchsmöglichkeiten verhindert werden und der Kreditnehmerschutz angemessen ausgestaltet wird.
Mit freundlichen Grüßen
XYZ MdB"
Da ich den erwähnten Antrag unter dip21.bundestag.de bisher nicht finden konnte, bin ich mit den unkonkreten Aussagen (Was versteht der Verfasser konkret unter "angemessenem Kreditnehmerschutz"? etc.) nicht zufrieden. Auch finde ich keine Aussagen darüber, ob das zu beratende Gesetz nur zukünftige, oder auch bestehende Kreditverträge betreffen soll.
Dennoch denke ich, die Abgeordneten direkt anzusprechen ist ein guter Weg, um auf eine Beseitigung dieser gefährlichen Rechtssituation hinzuwirken.
Gruß,
silberbuggy