Beiträge von Bembelpetzer

    In Arizona ist ein Gesetzentwurf (???) "Senate Bill 1096" eingebracht und sehr zügig verabschiedet worden, um eine Edelmetalllagerstelle für Gold und Silber sowie eine 100% gedeckte Transaktionswährung zu etablieren, sowie Edelmetallmünzen herzustellen (letzteres verstößt wahrscheinlich gegen Bundesgesetz)



    Fragmente aus dem Text:

    - Establishes the Depository to serve as the custodian, guardian and administrator of certain bullion


    - Defines bullion as precious metals that are limited to gold and silver and that are formed into uniform shapes and quantities


    - Defines transactional currency as a representation of actual precious metals, specie and bullion held in a Depository account by a Depository account holder that may be transferred by electronic instruction and that reflects the exact unit of physical previous metals, specie or bullion in the Pooled Depository Account in its fractional troy ounce measurement.


    - [...] transactional currency, as deemed practicable, and to:

    a) for transactional currency, establish a means to ensure that:
    i. the state or a person that holds transactional currency may use it as legal tender to pay a debt or assign it to another person or the state; and

    ii. the electronic means of the transfer of transactional currency to another person or the state is expedient; and
    b) for specie, authorize the Depository as the state's exclusive issuer and ensure:
    i. that the specie holder may use the specie as legal tender to pay a debt; and
    ii. the expedient transfer of transactional currency to another person or the state and that specie is readily transferable.

    Passt hier zwar nicht ganz rein, aber doch bemerkenswert.


    Ich bin heute auf dem Börsentag in Frankfurt. Hier können sich neben Handelsplattformen, Broker, Banken, Bundesbank, die Fonds- und Zertifikateanbieter dem interessierten Publikum vorstellen. Es sind viel weniger Stände als sonst, jedoch neben Xetra-Gold sind nach mehreren Jahren sogar wieder mal physische Händler dabei, und sogar gleich drei (proaurum, philoro und EMH Trivero) jeweils mit einer Auslage mit verschiedensten Gold- und Silberprodukten. An diesen Ständen ist durchweg großer Andrang und in den Saalvorträgen mit Goldbezug mussten Zuhörer regelmäßig stehen, weil die Sitzplätze alle belegt waren. Interessanter als die Glasvitrinen fand ich das Getuschel zwischen den Paaren an diesen Ständen... darüber was man hat und was man beabsichtigt noch zu kaufen.

    Wie viele deutsche Kunden haben denn eine KLV bei der FWU Life Insurance Lux S.A.? Ist ja nicht gerade die Versicherungsgesellschaft die einem als erstes einfällt, wenn man eine KLV abschließen möchte.

    Und wieviel Geld dieser deutschen Kunden steht den abzüglich dem Fondsgegenwert im Deckungsstock denn tatsächlich im Feuer?

    Wurden diese Zahlen schon kommuniziert?

    Seit 16. 8. ist ja Rückgabe der Fondsanteile wieder möglich, sogar die Ausgabe neuer Anteile. das hieße dann ja wohl, dass es letztlich doch keine Insolvenz gab:


    https://cdn.forwardyou.com/fil…0Germany.pdf?t=1723802400

    BaFin
    04.02.2025

    Liquidation der FWU Life Insurance Lux S.A. angeordnet

    Das Bezirksgericht Luxemburg hat am 31. Januar 2025 die Auflösung und Liquidation des Lebensversicherungsunternehmens FWU Life Insurance Lux S.A. angeordnet.


    Die Finanzaufsicht BaFin hatte Verbraucherinnen und Verbraucher bereits am 24. Januar 2025 informiert, dass der Sanierungsplan der FWU Life Insurance Lux S.A. nach Angaben der luxemburgischen Versicherungsaufsicht Commissariat aux Assurances (CAA) gescheitert war. Das CAA beantragte daraufhin beim luxemburgischen Gericht die Liquidation des Versicherungsunternehmens. Diesem Antrag wurde am 31. Januar 2025 stattgegeben.


    Das CAA bestätigte die Gerichtsentscheidung in einer Erklärung. Es kündigte an, bald weitere Details zu den Auswirkungen auf die Versicherungsverträge auf seiner Website zu veröffentlichen.

    FWU Life Insurance Lux S.A. ist in Deutschland über den Europäischen Pass tätig


    Die FWU Life Insurance Lux S.A. betreibt das Lebensversicherungsgeschäft in Deutschland über den Europäischen Pass. Die Finanzaufsicht obliegt dem CAA als Heimatlandaufsicht – und nicht der BaFin.


    Die BaFin weist außerdem darauf hin, dass die FWU Life Insurance Lux S.A. mit Sitz in Luxemburg nicht zu verwechseln ist mit der FWU Life Insurance Austria AG mit Sitz in Österreich. Letztere ist ein eigenständiges Lebensversicherungsunternehmen unter Aufsicht der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA).

    BGH Pressemitteilung

    Unwirksamkeit von Klauseln zu Verwahrentgelten ("Negativzinsen") in Verträgen über Giro-, Tagesgeld- und Sparkonten und von Klauseln zu Entgelten für eine Ersatz-BankCard und eine Ersatz-PIN


    Ausgabejahr 2025

    Erscheinungsdatum 04.02.2025


    Nr. 026/2025


    Urteile vom 4. Februar 2025 - XI ZR 61/23, XI ZR 65/23, XI ZR 161/23 und XI ZR 183/23


    Der u.a. für das Bank- und Börsenrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit vier Urteilen vom 4. Februar 2025 entschieden, dass die von verschiedenen Banken und einer Sparkasse gegenüber Verbrauchern verwendeten Klausen zu Entgelten für die Verwahrung von Einlagen auf Giro-, Tagesgeld- und Sparkonten unwirksam sind. Er hat in dem Verfahren XI ZR 161/23 außerdem entschieden, dass die von einer Bank gegenüber Verbrauchern verwendeten Klauseln zu Entgelten für die Ausstellung einer Ersatz-BankCard und einer Ersatz-PIN unwirksam sind.


    Sachverhalt und bisheriger Prozessverlauf:

    Die Kläger in den vier Verfahren sind [...] eingetragene Verbraucherschutzverbände. [...]

    Die Kläger in den vier Verfahren halten die vorbezeichneten Klauseln für unwirksam, da sie die Verbraucher entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligten. [...] Die Kläger [...] begehren [...] als Folgenbeseitigung die Rückzahlung der auf der Grundlage der Verwahrentgeltklauseln vereinnahmten Entgelte an die betroffenen Verbraucher [...]


    Entscheidung des Bundesgerichtshofs:

    Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in den Verfahren XI ZR 61/23, XI ZR 65/23 und XI ZR 161/23 entschieden, dass mit dem Verwahrentgelt eine Hauptleistung aus dem Girovertrag bepreist wird und die in Giroverträgen vereinbarten Klauseln über Verwahrentgelte damit zwar keiner AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle unterliegen, die Klauseln aber gegen das sich gemäß § 307 Abs. 3 Satz 2 BGB auch auf das Hauptleistungsversprechen erstreckende Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB verstoßen und damit gegenüber Verbrauchern unwirksam sind. Giroverträge sind typengemischte Verträge, bei denen die von der Bank erbrachten Leistungen Elemente des Zahlungsdiensterechts, des Darlehnsrechts und der unregelmäßigen Verwahrung aufweisen können. Eine unregelmäßige Verwahrung nach § 700 Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. §§ 488 ff. BGB liegt vor, wenn auf dem Girokonto ein Guthaben vorhanden ist. Die Verwahrung von Guthaben auf Girokonten stellt neben der Erbringung von Zahlungsdiensten eine den Girovertrag prägende Leistung und damit eine Hauptleistung aus dem Girovertrag dar. Wie die in der Vergangenheit nicht unübliche Vertragspraxis der Banken, auf Girokonten bestehende Guthaben geringfügig zu verzinsen, belegt, dient das Guthaben auf Girokonten nach dem übereinstimmenden Willen der Vertragsparteien zudem nicht ausschließlich der Teilnahme am Zahlungsverkehr. Die Kreditwirtschaft kann mit dem sogenannten "Bodensatz" der Guthaben wirtschaften, die sie auf Girokonten verwahrt. 10% dieser Guthaben können von der Bankwirtschaft nach dem Aufsichtsrecht für die Unterlegung von Risiken im Aktivgeschäft verwendet werden. Die Kunden haben ebenfalls ein Interesse an der Nutzung der Girokonten als "Verwahrstelle" für ihr Geld. Sie können ihr Bargeld mithilfe des Girokontos sicher aufbewahren und Guthaben auf Girokonten belassen, ohne sich um eine Weiterverwendung kümmern zu müssen. Darüber hinaus sind Gutschriften auf Girokonten als Sichteinlagen durch die gesetzlichen Einlagensicherungssysteme geschützt und für Kunden jederzeit verfügbar. Diese Gesichtspunkte rechtfertigen es bei einer Gesamtschau, die Verwahrung von Guthaben auf Girokonten als von der Bank im Rahmen des Girovertrags erbrachte Hauptleistung anzusehen. Aus den Regelungen der § 700 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 488 Abs. 1 Satz 2 BGB ergibt sich weiter, dass ein Verwahrentgelt keine gesetzlich nicht vorgesehene Gegenleistung des Kunden darstellt.


    Die Verwahrentgeltklauseln in Giroverträgen in den Verfahren XI ZR 61/23, XI ZR 65/23 und XI ZR 161/23 sind allerdings intransparent und aus diesem Grund unwirksam. [...]


    Die Klauseln über Verwahrentgelte für Einlagen auf Tagesgeldkonten (XI ZR 161/23) und für Spareinlagen (XI ZR 183/23) unterliegen demgegenüber einer AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle [...] Sie halten der Inhaltskontrolle nicht stand [...]


    Soweit die klagenden Verbraucherschutzverbände in den Verfahren XI ZR 65/23 und XI ZR 161/23 von der jeweiligen Beklagten als Folgenbeseitigung die Rückzahlung der auf der Grundlage der unwirksamen Verwahrentgeltklauseln vereinnahmten Entgelte an die betroffenen Verbraucher [...] verlangen, hat der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs die Klage abgewiesen. Wie der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 11. September 2024 (I ZR 168/23, Pressemitteilung 180/2024) bereits entschieden hat, ist eine solche Klage hinsichtlich des Zahlungsbegehrens bereits unzulässig, weil der Kläger mit seinem Antrag die Kunden der Beklagten nicht individualisiert, an die die Rückzahlung erfolgen soll, so dass es an der nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO erforderlichen Bestimmtheit des Klageantrags fehlt. [...]

    Wenn ich immer so etwas lese...

    Die amerikanische Notenbank auch FED genannt ist perfider Weise eine reine Privatbank

    Klugscheißermodus:


    - Es heißt eigentlich nicht die FED, sondern das FED, da es die Abkürzung für das "FEDeral Reserve System" ist.

    - Das FED besteht aus zwölf regionalen Notenbanken der zwölf Notenbankbezirke plus deren Zweigstellen.

    - Die Zinspolitik wird vom Offenmarktausschuss gemacht, welcher aus dem Präsidenten der New Yorker Notenbank besteht (Vorsitzender), vier sich abwechselnde Präsidenten der anderen Notenbanken und sieben Notenbank-Gouvaneuren, die vom Präsidenten nominiert und vom Senat bestätigt werden.

    - Finanziert werden die einzelnen Notenbanken durch alle Geschäftsbanken in ihren Bezirken durch Pflichtmitgliedsbeiträge, dadurch erhalten diese im Gegenzug entsprechende (Stimm-)Anteile an der einzelnen Notenbank. Die Bundesstaaten und der Staatenbund dürfen keine Anteile an den Notenbanken halten, und diese können in den USA auch nicht im "luftleeren Raum" existieren oder sich selbst gehören. Die Notenbanken gehören somit zwangsläufig ihren Mitgliedern. Ansonsten finanzieren sich die einzelnen Notenbanken noch durch Zinsgeschäfte und Anleihehandel - mehr ist den Notenbanken nicht erlaubt.



    Das Notenbanksystem in den USA ist relativ komplex und verwoben und nicht vergleichbar mit den bekannten BuBa-Strukturen.

    Sehr wohlwollend ausgelegt ist es eher noch in Teilen mit dem EZB-System vergleichbar (nicht mit der EZB ! , sowas gibt es in den USA nicht).

    Wer die Muße hat, kann sich da selbst etwas hineinlesen, das oben geschriebene ist auch wieder stark simplifiziert und aus dem Gedächtnis zusammen geschrieben.

    Newsletter von finanz-szene ...


    BVR-Chefin wehrt sich gegen Krisengerede: "Früher gab es viel mehr Sanierungsfälle"

    Wie viele Volksbanken werden jährlich von der BVR-Sicherungseinrichtung aufgefangen? [...]

    Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken [...] "Vor 20 Jahren hatten wir eine mittlere zweistellige Zahl. Bis 2014 gingen die Sanierungen runter auf eine niedrige zweistellige Zahl. Und in den vergangenen fünf Jahren hatten wir nur noch eine Handvoll von Fällen pro Jahr." So sagt es BVR-Chefin Marija Kolak in einem gestern Abend veröffentlichten Interview mit der "Börsen-Zeitung"

    [2024] jenes Jahr, in dem die BVR-Sicherungseinrichtung gleich dreimal auf geradezu spektakuläre Weise und mit alles in allem fast 500 Mio. Euro eingreifen musste, nämlich in Schmalkalden, Düsseldorf/Neuss sowie in Dortmund-Nordwest. [...]

    EBA testet Widerstandsfähigkeit von EU-Banken gegen geopolitische Schocks


    Zwei Jahre nach dem letzten Banken-Stresstest nehmen die Aufseher der Europäischen Union (EU) die Stabilität der Geldhäuser bei einer Zuspitzung geopolitischer Spannungen und Handelskriege unter die Lupe. Die European Banking Authority (EBA) forderte 64 Institute in der EU und in Norwegen auf, ihre Kapitalpuffer in den kommenden Monaten rechnerisch einem Belastungscheck zu unterziehen. Diese Geldhäuser stehen für etwa 75 Prozent des Bankenmarktes, wie die Aufsicht heute in Paris mitteilte. Die Krisenszenarien des Tests erstrecken sich über die Jahre 2025 bis 2027. Im Extremszenario führen geopolitische Spannungen zu einem Rückgang der Wirtschaftsleistung der EU um insgesamt 6,3 Prozent sowie zu einem deutlichen Inflationsanstieg.


    Ergebnisse für August erwartet


    Von den 64 Instituten, die an dem Stresstest teilnehmen, gehören 51 zur Eurozone. Die Testergebnisse sollen Anfang August veröffentlicht werden. In Deutschland werden den Angaben zufolge die Bayerische Landesbank (BayernLB), Commerzbank, Deutsche Bank, DZ Bank, Landesbank Baden-Württemberg (LBBW), Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba), Norddeutsche Landesbank (Nord/LB) und Volkswagen Financial Services teilnehmen. Von den getesteten Banken sind 51 Institute in Ländern ansässig, deren Bankensektor von der Europäischen Zentralbank (EZB) kontrolliert wird. Parallel will die EZB einen eigenen Stresstest auflegen für Institute, die nicht am EBA-Belastungscheck teilnehmen.


    EBA

    Seit heute ist der BaFin-Kontenvergleich online


    15.01.2025

    Pressemitteilung

    BaFin-Kontenvergleich: Kosten und Leistungen von 6.900 Girokonto-Modellen

    Am Mittwoch, den 15. Januar, startet die Finanzaufsicht BaFin eine neue Website für die Suche nach dem passenden Zahlungskonto (Girokonto): Der BaFin-Kontenvergleich zeigt erstmals übersichtlich die Kosten und Leistungen aller Girokonten für Privatpersonen in Deutschland. Damit unterstützt die neue Website Verbraucherinnen und Verbraucher bei der eigenverantwortlichen Entscheidung für ein Girokonto, das ihren Bedürfnissen entspricht. [...]


    Link zum BaFin-Kontenvergleich

    In Österreich gibt es das so genannte Mietrechtsgesetz, nachdem Vermieter zur Durchführung von Erhaltungs- oder Verbesserungsarbeiten verpflichtet sind und bei nicht Erfüllung das Objekt am Ende sogar unter Zwangsverwaltung gestellt werden und der Verwalter zur Durchführung der Arbeiten auch Kredite aufnehmen kann.


    In Wien wurde nun ein erstes Mietshaus aufgrund dieses Gesetzes unter Zwangsverwaltung gestellt.

    Bild aus google Streetview habe ich angehängt, und hier auch als Link


    Der Standard 15. Dezember 2024

    Erstes Spekulationshaus in Wien offenbar unter Zwangsverwaltung

    Die Stadt Wien hat zuletzt angekündigt, dass in mehreren Fällen sogenannte Spekulationshäuser aufgrund ihres desolaten Zustandes unter Zwangsverwaltung der Gemeinde kommen könnten. Nun ist das bei einem ersten Quartier der Fall. Die Eigentümer des Hauses Salzachstraße 46 in Wien-Brigittenau haben dort nicht mehr das Sagen, [...] Die Mieterhilfe der Stadt erkämpfte vor Gericht laut Zeitungsbericht die Einsetzung eines Zwangsverwalters. So können die nötigsten Erhaltungsarbeiten durchgeführt werden, nachdem der Eigentümer die Aufforderungen dazu ignoriert hatte. Bezahlt werden die nötigen Arbeiten aus den Mieten, die nun direkt an den Zwangsverwalter überwiesen werden. [...]

    Im Visier stehen zwölf Objekte. Zunächst wurden für vier davon Anträge auf die Durchführung notwendiger Erhaltungsmaßnahmen gemäß Paragraf 6 des Mietrechtsgesetzes (MRG) vor Gericht bzw. vor der Schlichtungsstelle eingebracht. Jede Gemeinde hat diese Möglichkeit. In Wien – und vermutlich bundesweit – sei dies bisher aber noch nie zur Anwendung gekommen. Das hat sich nun geändert. [...]



    Hier noch in Auszügen der entsprechende Paragraf des österreichischen Gesetzes

    Mietrechtsgesetz

    §6 (1) Unterläßt der Vermieter durchzuführende Erhaltungs- oder Verbesserungsarbeiten, so hat ihm das Gericht (die Gemeinde, § 39) auf Antrag die Vornahme der Arbeiten binnen angemessener, ein Jahr nicht übersteigender Frist aufzutragen. [...]

    (2) Der in Rechtskraft erwachsene Auftrag zur Durchführung von Erhaltungs- oder Verbesserungsarbeiten nach Abs. 1 ist ein Exekutionstitel, der nach dem fruchtlosen Ablauf der zur Vornahme der Arbeiten bestimmten Frist [...] die Gemeinde [...] zum Antrag berechtigt, zum Zweck der Durchführung der aufgetragenen Arbeiten, der Aufnahme und Tilgung des erforderlichen Kapitals und der ordnungsgemäßen Erhaltung und Verwaltung des Hauses bis zur Tilgung des Kapitals für das Haus einen Verwalter zu bestellen. [...]

    Bei unserem Hauptgebäude wurden damals zwei containergroße Generatoren aufgebaut, zwei Tanklaster standen daneben, zwei Tanklaster abrufbereit außerhalb der Stadt, ein Heli für eilige Transporte war exklusiv gechartert, Teile der Büros waren in provisorische Schlafräume umgebaut, Lebensmittel eingelagert bzw. im Kühllaster neben dem Gebäude gelagert, es gab für einen Teil der Belegschaft Anwesenheitspflicht und der Rest stand auf Abruf bereit.


    Im Nachhinein klingt das alles übertrieben, aber damals wollte man kein Risiko eingehen und wäre sonst im Fall der Fälle der Dumme gewesen. Es hatte ja nicht gereicht sich selbst vorzubereiten und einen reibungslosen Datumswechsel vorzubereiten, man war auch abhängig davon, dass alle anderen auch ihre Hausaufgaben richtig gemacht hatten und das Zusammenspiel weiter funktionierte. Es gab in den verschiedenen Systemen, Schnittstellen, Files und Filetransfers (intern und extern) unterschiedliche Datumsformate und Datumsformatumformatierungen (DDMMYY, DDMM19YY, DDMMYYYY, YYMMDD, 19YYMMDD, YYYYMMDD, YDDD, XDDD, MMDDYY, YYDDMM, usw.)


    War damals eine spannende Sache.

    MSN Futurezone


    Bad Birnbach: Autonome Busse stellen Betrieb ein


    Er war 2017 als bundesweit beachtetes Pilotprojekt gestartet – im kommenden Jahr fährt der autonome Elektrobus im niederbayerischen Bad Birnbach aber vorerst nicht mehr. Das Landratsamt Rottal-Inn erklärte das Aus mit einem Rückzug des Herstellers der Fahrzeuge. [...] Die Kleinbusse des Typs EZ10 bieten je sechs Sitz- und sechs Stehplätze. In Bad Birnbach wurden sie auf einer festen Route im Halbstundentakt eingesetzt, mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde. Das Angebot sei »vor Ort sehr gut angenommen« worden, teilte das Landratsamt mit. Von Oktober 2017 bis September 2024 seien mehr als 110.000 Fahrgäste mit den selbstfahrenden Bussen befördert worden. [...]



    Wenn ich mich nicht verkalkuliert habe, dann waren das im Schnitt nur etwas mehr als 40 Fahrgäste pro Tag (einfach), die das kostenfreie Halbstundentaktangebot zwischen 7.40 Uhr und 18 Uhr angenommen haben ... wenn man davon ausgeht, dass es eine Großzahl wohl das Angebot für Hin- und Rückfahrt genutzt haben und es viele Wiederholungstäter gibt ... da kann man schon sagen, dass das Angebot "sehr gut angenommen" wurde.

    Was das wieder gekostet hat, zumal bei jeder Fahrt noch ein "Operator" (Sicherheitsbegleiter) mit an Bord sein musste und die drei Busse 1,2 MioEUR in der Anschaffung gekostet haben.

    Ich weiß nicht, ob das hier schon geposted wurde, habe jetzt nicht zurück geschaut...


    Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V. (adg-ev.de)

    Jährliche versicherungsfremde Leistungen seit 1957 – Teufel-Tabelle


    In der gesetzlichen Rentenversicherung sind die versicherungsfremden Leistungen aus Bundesmitteln zu finanzieren. 
Die Entwicklung der Rentenausgaben und der seit 1957 aufgelaufenen nicht durch Bundesmittel gedeckten versicherungsfremden Leistungen zeigt die sogenannte Teufel-Tabelle (siehe unten).

    Alles Wissenswerte über versicherungsfremde Leistungen ist in der ADG-Broschüre „Versicherungsfremde Leistungen in der Arbeiter- und Angestelltenrentenversicherung“ aufgezeigt.


    Fazit:

    In allen Jahren, in denen eine Berechnung/Hochrechnung/Abschätzung durch den VDR bzw. die DRV gemacht wurde, machte der Anteil der versicherungsfremden Leistungen an den Rentenausgaben insgesamt zwischen 34 und 40 Prozent aus. Der Anteil der dafür zur Verfügung gestellten Bundesmittel bewegt sich dagegen seit Jahren zwischen 26 und 27 Prozent, so dass sich ein mit den Rentenausgaben wachsender Fehlbetrag von inzwischen 1.023 Milliarden Euro zu Lasten der Versicherten und Rentner ergibt.


    Kein Wunder also, dass Politik und Justiz seit Jahrzehnten ablehnen, das Thema endlich transparent zu machen.



    [...] Quellen zur Tabelle Versicherungsfremde Leistungen

    n-tv Podcast "Wieder was gelernt"


    Bunker in Deutschland? "Mit geringem Aufwand" wieder einsatzbereit (mp3)

    In Deutschland herrscht akuter Bunker-Mangel. Und die wenigen öffentlichen, die es gibt, sind nicht mehr einsatzbereit. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sitzt gerade an einem Bunkerschutzplan. Neue Schutzräume sind anscheinend aber nicht geplant - dafür eine spezielle Bunkerapp.

    Gast: Mario Piejde, Technischer Leiter Baukonstruktion bei BSSD-Defence



    Website BSSD-Defence

    "Über unser Unternehmen

    Die BSSD-Defence GmbH befasst sich mit der Entwicklung und dem Vertrieb von Bunker und Schutzraumsystemen. Unser Unternehmen plant und entwickelt mit unseren Expertenteam Schutzkomponenten für private Haushaushalte, wie Bunker Schutzräume aber auch einzelner Schutzkomponenten. [...]"

    Passt in die Reihe der Posts über VR-Banken in den letzten Monate und Jahren ...



    Handelsblatt

    Volksbanken: Mehrere Problem-Häuser beschäftigen die Finanzaufsicht

    27.11.2024


    Frankfurt. Eine Reihe von Skandalen sorgt derzeit für Unruhe bei den Genossenschaftsbanken. Zuletzt geriet die Volksbank Düsseldorf Neuss [...] Nun sieht sich die Bank mit entsprechenden Rückforderungen konfrontiert. Müsste sie zahlen, wäre die Hälfte ihres Eigenkapitals aufgezehrt – ein Horrorszenario.


    Um das Risiko abzuschirmen, ist der Stützungsfonds des Branchenverbands BVR eingesprungen. Das Institut in Düsseldorf ist bereits die dritte Volksbank, die 2024 auf diese Weise gerettet wurde. [...]


    Die Finanzaufsicht Bafin verfolgt die Ballung der Probleme im Genossenschaftssektor sehr genau. Im Gespräch mit dem Handelsblatt äußert Bafin-Präsident Mark Branson nun erstmals deutliche Kritik. „Einige der Banken sind nicht gut geführt worden und hatten kein gutes Risikomanagement“, moniert er. [...]

    Schön das auch kein Nicht-Millionär dabei ist.


    Es ist das allerletzte, wenn nur Millionäre eine Regierung stellen. :cursing:

    Meinst du, das wäre sonst anders?


    Mal auf die Schelle die wichtigsten gegoogelt...


    Präsident Joe Biden 10 Mio

    Vizepräsident Kamala Harris 5 Mio

    Finanzministerin Janet Yellen 10 Mio

    Außenminister Antony Blinken 7 Mio