Beiträge von Bembelpetzer

    Kannst Du konkrete Broker/Depotbanken nennen, die dort ihren Sitz haben UND attraktive Konditionen bieten?

    Es gibt im FL nur ein bis zwei Hand voll Banken, die kann jeder selbst abklappern.


    Je nachdem was Du mit einer Bankverbindung im FL bezweckst können die Konditionen schon attraktiv sein.

    Wenn Du aber mit "attraktiv" eher "billig" meinst, dann brauchst Du dich nicht mit dem FL beschäftigen.


    Die Frage ist, wieviel Prozent Gesamtkosten vom Vermögen ist einem die Vermögensanlage im Ausland wert.

    Wenn du Dich dafür interessierst Anlagen bzw Anlagekonstrukte in der Schweiz aufzubauen, dann informiere Dich auch über das Fürstentum Liechtenstein. Das ist im Gegensatz zur Schweiz im EWR, was Vorteile haben kann.


    Sehr bewandert (er verdient auch Geld damit) ist Markus Miller. Google mal nach seinem Namen, "Alpenfestung Liechtenstein", "Kapitalschutz vertraulich" und geopolitical.biz

    Ich habe ihn auch schon live erlebt, er kann gut reden, erklären und verkaufen. Als erste Informationsquelle und Stichwortgeber ist er aber gut.

    Da es hier jüngst um Holzhackschnitzeln ging, hier ein kleiner Einschub ... vielleicht für den einen oder anderen von Interesse...


    BMF

    06.06.2025

    Ermäßigter Steuersatz auf die Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz; Änderung der Nr. 48 Buchst. a der Anlage 2 zum UStG durch das JStG 2024

    Die beabsichtigte Veröffentlichung des BMF-Schreibens „Ermäßigter Steuersatz auf die Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz; Änderung der Nr. 48 Buchst. a der Anlage 2 zum UStG durch das JStG 2024“ vom 17. April 2025 wurde zurückgezogen. In Kürze wird hierzu ein überarbeitetes BMF-Schreiben ergehen. Bis zum Ergehen eines neuen BMF-Schreibens gelten die Grundsätze der BMF-Schreiben vom 4. April 2023, BStBl I S. 733 und vom 29. September 2023, BStBl I S. 1702 unverändert fort.

    Das Investment

    Wie Finanzexperten die Lagerung deutscher Goldreserven im Ausland einschätzen

    Sollte die Bundesrepublik einen Teil ihrer Goldreserven auch weiterhin im Ausland lagern? Wir haben bei Vermögensverwaltern und Gold-Experten nachgefragt.

    05.06.2025

    [...] „Trump ist unberechenbar, und man kann nicht ausschließen, dass er kreative Ideen entwickelt für den Umgang mit ausländischen Goldreserven“, sagte der Europaabgeordnete Markus Ferber (CSU) vor wenigen Tagen der Nachrichtenagentur Reuters. Die Bundesbank müsse angesichts der neuen geopolitischen Realitäten handeln. [...]

    Der Bund der Steuerzahler will laut der Nachrichtenagentur in dieser Woche Briefe an die Bundesbank und das Finanzministerium verschicken mit der Aufforderung, die Goldbestände nach Deutschland zu holen. [...]


    Rainer Beckmann, Partner der Vermögensverwaltung Ficon in Düsseldorf. Es gebe weiterhin gute Gründe, einen Teil des Golds im Ausland zu lagern – darunter die Risikostreuung und die Möglichkeit, das Edelmetall in London und New York im Krisenfall an den bedeutendsten Handelsplätzen der Welt in andere Währungen tauschen zu können. [...]

    Dieses Argument hält auch Reinhard Pfingsten, Investmentchef bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank, für entscheidend: Die US-Bestände könnten im Not- oder Krisenfall in eine global akzeptierte Reservewährung getauscht werden. [...]

    Arthur Enders, Portfoliomanager bei Rheinische Portfolio Management [...] Es gebe keine belastbaren Hinweise dafür, dass deutsche Bestände in New York oder London gefährdet wären oder nicht jederzeit verfügbar gemacht werden könnten. [...]

    David Bienbeck, Vorstand des Vermögensverwalters Albrech & Cie., „sind die USA – trotz der Skepsis infolge der schrillen Töne in der Politik – schon geografisch ein sicherer Hafen“. Die komplette Lagerung im Heimatland könne im Krisenfall kontraproduktiv sein, weil dies Prozesse und Logistik erschwere. [...]


    Für Marco Herrmann sprechen dagegen nicht mehr viele Argumente für eine Lagerung des Goldes im Ausland, „daher macht es Sinn, unabhängig von der Sicherheit, die Verlagerung der Goldbestände nach Deutschland fortzusetzen“. Einen kleinen Teil in den USA zu belassen, sei aber sinnvoll. [...]

    Manuel Zeuch, Analyst für Gold und Rohstoffe bei DJE und Co-Fondsmanager des DJE Gold & Ressourcen, hält mehr Kontrolle für wichtig: „Es ist von zentraler Bedeutung, dass der uneingeschränkte physische Zugang zu den Goldreserven unter allen politischen und wirtschaftlichen Bedingungen jederzeit sichergestellt ist“. Verstärkte und regelmäßige physische Inspektionen seien essenziell, „bei denen die Goldbarren vor Ort gezählt, geprüft und deren Eigentum zweifelsfrei dokumentiert wird“.

    Auch Jürgen Husel, Portfoliomanager, Prokurist und Edelmetallspezialist beim Vermögensverwalter Das Wertehaus aus München, hält die Sorgen um die Sicherheit des Goldes für nicht unberechtigt: „Die Entscheidungen von Donald Trump sind oft völlig irrational, nicht nachvollziehbar und daher unkalkulierbar.“ Angesichts der derzeitigen Spannungen mit Russland hält er es jedoch für sinnvoll, einen Teil der Bestände im Ausland zu belassen. [...]


    04.06.2025

    Finanzen — Antrag — hib 204/2025

    Grüne wollen Immobilienverkauf stärker besteuern


    Berlin: (hib/BAL) Die Steuerfreiheit von Gewinnen aus dem Verkauf von vermieteten Immobilien soll nach dem Willen der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen entfallen. [...] Konkret geht es darum, die sogenannte „Spekulationsfrist“ für nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilien, also die Steuerfreiheit nach zehn Jahren Haltedauer für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften, abzuschaffen.

    Die Grünen wollen ferner die Gewerbesteuerfreiheit von vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaften im Immobilienbereich beenden. [...]

    04.06.2025

    Finanzen — Antrag — hib 204/2025

    Grüne wollen Immobilienverkauf stärker besteuern


    Berlin: (hib/BAL) Die Steuerfreiheit von Gewinnen aus dem Verkauf von vermieteten Immobilien soll nach dem Willen der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen entfallen. [...] Konkret geht es darum, die sogenannte „Spekulationsfrist“ für nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilien, also die Steuerfreiheit nach zehn Jahren Haltedauer für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften, abzuschaffen.

    Die Grünen wollen ferner die Gewerbesteuerfreiheit von vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaften im Immobilienbereich beenden. [...]

    Noch so ein Mosaiksteinchen ...


    Handelsblatt

    Hessische Ärzte verlieren Hunderte Millionen mit Immobilien

    24.05.2025

    [...] Das Versorgungswerk [Altersvorsorge der hessischen Ärzte] sei von den „Turbulenzen“ am Immobilienmarkt nicht verschont geblieben. [...] „Auf diverse Forderungen gegenüber Immobilienentwicklern und -gesellschaften mussten Abschreibungen vorgenommen werden.

    [...] Die hessischen Ärzte könnten Hunderte Millionen Euro mit verbrieften Immobilienfinanzierungen verbrannt haben. Zudem wird das Versorgungswerk für das Jahr 2024 weitere Abschreibungen in erheblichem Umfang verbuchen müssen, wie die Ärzteversorgung auf Anfrage bestätigte: „Wir rechnen auch im Jahr 2024 mit außerordentlichen Abschreibungen bei den Immobilien-Finanzierungen wegen der anhaltend schwierigen Situation am Immobilienmarkt.“ [...]

    Zitat

    Bei der Girosammelverwahrung hat man kein Eigentumsrecht an den Wertpapieren, sondern nur einen Anteil am gesamten Sammelbestand.

    Ich habe ja auch extra nicht geschrieben "an den Wertpapieren" sondern wollte nur auf das Eigentumsrecht ggü dem Girosammelbestand, im Vergleich zum schuldrechtlichen Anspruch bei Wertpapierrechnung hinweisen.


    Zitat

    Das größte Risiko besteht darin, dass bei Konkurs der Clearstream die Anlage nicht sicher ist. Man hat zwar ein Aussonderungsrecht, das einem ermöglicht, die Wertpapiere zurückzufordern. Ob das dann klappt, ist aber die große Frage. Aber auch die Depot Bank bzw der Broker können deine Aktien verzocken, weil sie die Gewalt darüber ausüben können.


    Dann bleibt für dich als liquide Vermögensaufbewahrung nur noch Bargeld und Physisches zu Hause über.

    Zitat

    Außerdem kann der Staat deine politisch unkorrekte Aktien schlicht wegnehmen.

    § 7 DepotG - Auslieferungsansprüche des Hinterlegers bei der... - dejure.org

    Das beschreibt deinen Auslieferungsanspruch ggü dem Girosammelbestand bei Clearstream Frankfurt, das hat mit dem Staat erstmal nichts zu tun (ganz früher gab es mehrere Sammelverwahrstellen in Deutschland, weshalb dies allgemeiner formuliert ist)

    Zitat

    Ob das nichts Neues ist, selbst für die "Experten" wage ich zu bezweifeln.

    Das hat mit "Experte" sein nichts zu tun, sondern mit der Fähigkeit seinen Depotvertrag und die Sonderbedingungen lesen und verstehen zu können...ein Depot ist kein simples Sparbuch und selbst da haben so manche die Regeln und unterschiede zu einem Sparkonto oder normalen Konto nicht verstanden.


    Wer eine Nanny für sein Leben braucht soll sich einen Betreuer suchen.

    [...]

    Hier schmeißt er einiges durcheinander und für mündige Wertpapieranleger ist da nichts neues dabei.


    Es gibt Sammelverwahrstellen die Wertpapiere sammelverwahren ... das ist eine "Tätigkeit".


    Daneben gibt es den rechtlichen Begriff der Girosammelverwahrung aus dem ein Eigentum abgeleitet wird.


    Girosammelverwahrung gibt es nur bei einer Verwahrung bei Clearstream Frankfurt. Da ist man rechtlicher Eigentümer, auch wenn man seine Depotbank dazwischen hat. Dies ist eine deutsche Besonderheit und gibt es sonst so nirgends auf der Welt. (Mittlerweile können auch ausländische Titel bei Clearstream Frankfurt in Wertpapierrechnung bzw. NCSC-T verwahrt werden.)


    Verwahrungen bei Clearstream Luxemburg, Euroclear Brüssel und allen anderen nationalen Sammelverwahrstellen erfolgen immer in Form der Wertpapierrechnung und Eigentümer ist die eigene Depotbank, und gegen diese hat man nur einen schuldrechtlichen Anspruch.


    Einfach mal in diesem Forum oder auch in Wertpapierforen nach Wertpapierrechnung suchen... oder im eigenen Depotvertrag mit den 'Sonderbedingungen für das Wertpapiergeschäft' (AGB).

    Das Thema Greensill Bank fing hier so richtig ab #2.415 an


    Nun geht es laut Handelsblatt in die Rückrunde ...


    Insolvenzverwalter verklagt Ex-Manager auf Schadenersatz

    Die früheren Verantwortlichen der Bremer Greensill Bank sollen mehr als 90 Millionen Euro zahlen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, den Zusammenbruch des Geldhauses gezielt herbeigeführt zu haben.


    Bremen, Düsseldorf. Als die Bremer Greensill Bank im März 2021 zusammenbrach, schrieb sie Finanzgeschichte: Die gesetzliche Einlagensicherung und der Einlagensicherungsfonds der Banken mussten 2,7 Milliarden Euro ausschütten – eine bislang einzigartige Summe, die den Schutzschirm für deutsche Sparer auf eine nie da gewesene Belastungsprobe stellte.


    Nun versucht Greensill-Insolvenzverwalter Michael Frege, einen Teil des Schadens wieder gut zu machen. Anfang 2025 hat er frühere Führungskräfte der Bank vor dem Landgericht Bremen verklagt, wie ein Sprecher auf Anfrage des Handelsblatts nun bestätigte.


    Konkret fordert Frege 92.422.545,64 Euro Schadenersatz von den ehemaligen Vorständen Jutta Baalmann, Danyon Lloyd, Markus Nünnerich und Ann‑Christin Rathjen. Zudem nimmt er drei frühere Aufsichtsräte in die Pflicht.

    Die Untersuchungen waren zwar noch vor dem 01.08.2023, ich habe aber nochmal in die Unterlagen geschaut.

    Neben vielen aufgeführten DIN und ISO Angaben in den Ausführungen und Ergebnistabellen steht fett auf der ersten Seite oben drüber, dass "gemäß LAGA PN 98" die Untersuchungen durchgeführt wurden.

    In den Unterlagen habe ich zufällig auch noch ein damaliges Gegenangebot einer anderen Firma gefunden, die für ein vergleichbares Angebot einen rund 30%ig höheren Preis aufgerufen hatte.

    Weiß jetzt nicht in wie weit das mit Euren Bohrerfahrungen vergleichbar ist, gebe aber trotzdem meinen Senf dazu.


    Ich habe vor wenigen Jahren auf einem Baugrundstück von einer Fachfirma drei Bohrungen inkl Bodenanalyse und Gutachten durchführen lassen müssen zur Vorlage bei der Kreisbehörde. Zwei RKS (Rammkernsondierungen) und eine DPH (Rammsondierung mit der schwerer Rammsonde), alles nach DIN und bis acht Meter Tiefe.... Gesamtkosten 950 EUR.


    Insgesamt wurden 36 Einzelproben, 9 Mischproben und 4 Sonderproben entnommen, und nach grob 50 Punkte analysiert (habs jetzt nicht gezählt, Gutachten ist über 10 Seiten lang inkl. langer Tabelle)


    War für einen 100m2 Keller und 500m3 Aushub ausreichend.

    BaFin

    BaFin senkt Systemrisikopuffer für Wohnimmobilien und behält antizyklischen Kapitalpuffer bei

    30.04.2025


    Die Verwundbarkeiten am deutschen Wohnimmobilienmarkt haben sich deutlich, aber noch nicht vollständig abgebaut. Die Finanzaufsicht BaFin hat daher am 30. April 2025 entschieden, den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienkredite von 2 auf 1 Prozent zu senken. Die allgemeine Risikolage gestaltet sich allerdings weiterhin herausfordernd und ist von hoher Unsicherheit geprägt. Um die Widerstandsfähigkeit des deutschen Bankensektors generell aufrechtzuerhalten, bleibt daher der antizyklische Kapitalpuffer bei 0,75 Prozent. Der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) teilt die Risikoeinschätzung und begrüßt die Maßnahmen der BaFin.


    [...] Aufgrund handels- und geopolitischer Spannungen, der aktuellen konjunkturellen Schwäche und struktureller Veränderungen in einzelnen Sektoren der deutschen Wirtschaft bestehen aber erhöhte Unsicherheiten. Diese Entwicklungen haben das Potenzial, den noch recht robusten Arbeitsmarkt zu belasten, so dass die Ausfallwahrscheinlichkeit bei Wohnimmobilienkrediten steigen könnte. [...]

    Das derzeit im Bankensystem gebundene Kapital wird sich durch die Absenkung des Systemrisikopuffers von 2 auf 1 Prozent um etwa 2 bis 2,5 Milliarden Euro verringern. [...]

    [...] In Elster kann man alle möglichen Belege hochladen, markieren und dann an der richtigen Stelle verlinken.

    Hab ich alles gemacht... [...]

    Nun habe ich vor 5 Tagen Post bekommen. Finanzamt braucht die drei fehlenden Belege und ich soll sie ihnen zuschicken. Dann kamen noch 3 Seiten Papier! , mit der Empfehlung, dass es viele digitale Wege gibt und man auch ganz leicht bei Elster alles hochladen kann und soll !

    Ich hab dann dort angerufen und mir erklären lassen, dass sie leider noch nicht und wenn dann erst im Oktober in meine hochgeladenen Belege gucken können, bzw. dürfen und ich solle die bitte per Post oder per Fax schicken. [...]

    Ich selbst nutze Elster nicht, aber in einem anderen Forum habe ich gelesen, dass man Belege in Elster hochladen kann und dann separat/selektiv übermitteln kann/muss... und nur die auch übermittelten Belege sieht das Finanzamt, die nicht übermittelten dienen nur der eigenen vollständigen Übersicht.