Gegen das oben wiedergegebene Urteil hatte eBay Berufung eingelegt. Diese hat nun das Oberlandesgericht in Wien zurückgewiesen. Eine Pressesprecherin von eBay erklärte inzwischen, daß man nicht in Revision ginge und dem Kläger den Schaden ersetzen würde.
Ausführlich ist die neue Entwicklung auf "falle-internet.de" dokumentiert. Dort kann man auch das Urteil einsehen:
http://www.falle-internet.de/de/html/pr_mlurteil2.php
Bedauerlicherweise haben mehrere Dutzend weiterer Gerschädigte des Powersellers "ml-agentur" die Sache nicht vor Gericht gebracht. In Deutschland gab es nur ein Verfahren vor dem Landgericht Aurich, welches eBay gewonnen hat. Hier hatte aber der Klägeranwalt auf ganzer LInie versagt, da er es versäumte, rechtzeitig Beweisanträge zu stellen bzw. Zeugen zu benennen. So konnte eBay dort die unwidersprochene Falschbehauptung aufstellen, man hätte bis Mitte Oktober 2007 nichts bezüglich wesentlicher Unregelmäßigkeiten bei der "ml-agentur erfahren. Das steht aber im absoluten Widerspruch zu den Fakten, die die Beweisaufnahme beim LG St. Pölten ergeben hat. Vgl. hier:
http://www.falle-internet.de/de/html/pr_mlaurich.php
Wie mir ein Fachmann nach Studium des Auricher Urteils mitteilte, habe der damalige Kläger gute Chancen, über die Haftpflichversicherung seines Anwalts entschädigt zu werden. Leider ist aber nicht bekannt, welcher ML-Geschädigte in Aurich geklagt hat.
Es könnten noch weitere Klagen folgen.
Nach meiner Einschätzung endet die 3jährige Verjährungsfrist erst mit Ende des Kalenderjahres 2010. Bis dahin könnten weitere Geschädigte Ansprüche gegen eBay geltend machen bzw. alternativ einen Vergleich aushandeln. Mit dem Urteil aus Österreich haben sie nun auch entsprechend gutes Material an der Hand.