Beiträge von bubu.m

    Gegen das oben wiedergegebene Urteil hatte eBay Berufung eingelegt. Diese hat nun das Oberlandesgericht in Wien zurückgewiesen. Eine Pressesprecherin von eBay erklärte inzwischen, daß man nicht in Revision ginge und dem Kläger den Schaden ersetzen würde.


    Ausführlich ist die neue Entwicklung auf "falle-internet.de" dokumentiert. Dort kann man auch das Urteil einsehen:


    http://www.falle-internet.de/de/html/pr_mlurteil2.php


    Bedauerlicherweise haben mehrere Dutzend weiterer Gerschädigte des Powersellers "ml-agentur" die Sache nicht vor Gericht gebracht. In Deutschland gab es nur ein Verfahren vor dem Landgericht Aurich, welches eBay gewonnen hat. Hier hatte aber der Klägeranwalt auf ganzer LInie versagt, da er es versäumte, rechtzeitig Beweisanträge zu stellen bzw. Zeugen zu benennen. So konnte eBay dort die unwidersprochene Falschbehauptung aufstellen, man hätte bis Mitte Oktober 2007 nichts bezüglich wesentlicher Unregelmäßigkeiten bei der "ml-agentur erfahren. Das steht aber im absoluten Widerspruch zu den Fakten, die die Beweisaufnahme beim LG St. Pölten ergeben hat. Vgl. hier:


    http://www.falle-internet.de/de/html/pr_mlaurich.php


    Wie mir ein Fachmann nach Studium des Auricher Urteils mitteilte, habe der damalige Kläger gute Chancen, über die Haftpflichversicherung seines Anwalts entschädigt zu werden. Leider ist aber nicht bekannt, welcher ML-Geschädigte in Aurich geklagt hat.


    Es könnten noch weitere Klagen folgen.

    Nach meiner Einschätzung endet die 3jährige Verjährungsfrist erst mit Ende des Kalenderjahres 2010. Bis dahin könnten weitere Geschädigte Ansprüche gegen eBay geltend machen bzw. alternativ einen Vergleich aushandeln. Mit dem Urteil aus Österreich haben sie nun auch entsprechend gutes Material an der Hand.

    Hier der Kommentar von Thomas Stadler zu dem Urteil, einem bekannten Fachanwalt für IT-Recht:




    Zitat


    (...) Das ist eine Entscheidung, die nach deutschem Recht ebenfalls denkbar wäre. Denn zwischen eBay und seinen registrierten Mitgliedern besteht ein Vertragsverhältnis. Und aus einem Vertrag resultiert grundsätzlich die Pflicht, auf die Rechtsgüter und Interessen der anderen Partei Rücksicht zu nehmen (§ 241 Abs. 2 BGB). Die deutsche Rechtsprechung hat auch schon sehr früh den Grundsatz aufgestellt, dass auch Aufklärungs- und Informationspflichten bestehen können, wenn die Gefahr von Schäden oder Nachteilen für den anderen Vertragspartner gegeben ist und dieser von der Gefahrensituation aber keine Kenntnis hat. Im Fall der schuldhaften Verletzung von Vertragspflichten besteht nach deutschem Recht ein Schadensersatzanspruch (§ 280 Abs. 1 BGB).


    Quelle: http://www.internet-law.de/201…rsatz-an-ebay-nutzer.html

    Möglicherweise werden weitere durch ML-Agentur Geschädigte überlegen, Klage gegen eBay einzureichen. Das bietet sich besonders dann an, wenn eine Rechtsschtzversicherun zum damaligen Zeitpunkt bereits bestanden hat. Bei dem Kläger in Österreich hat z.B. die ARAG eine Kostenübernahmezusage gegeben.


    Als Zeuge in dem Prozeß habe ich dem Gericht umfangreiches Material zur Verfügung gestellt. Dazu gehörten diverse Mails an eBay und eine Reihe von warnenden Forenbeiträgen, die eBay ebenfalls kannte. Daneben gibt es weitere qualifizierte Warnmails, die eBay von anderen Nutzern bekommen hat. Die protokollierte Aussage der eBay-Mitarbeiterin aus dem Prozeß bietet zusätzliches Material, welches für eine Haftung eBay sprechen könnte.


    Käufer, die ab etwa dem 15. September 2007 noch bei ML-Agentur Gold erworben haben, würde ich realistische Chancen einräumen, mit einer Forderung gegenüber eBay erfolgreich zu sein. Möglicherweise könnte man sich auch im Vorfeld eines Verfahrens auf einen Vergleich einigen.


    Bei den Nutzern, die allerdings die 175 Euro Käuferschutz bei eBay beantragt und bekommen haben, könnte die Situation anders aussehen, denn nach meiner Kenntnis haben sie mit Erhalt des Geldes auf alle weiteren Forderungen gegenüber eBay verzichtet.


    Mails an mich sind über das Forum möglich.

    bubu.m
    schönes Urteil...aber noch nicht das Ende der Fahnenstange. ;)
    Warten wir mal ab was das Ösi OLG dazu meint.


    Sanfte Grüße
    Der Misanthr :whistling: p


    eBay wird sich eine Berufung sehr genau überlegen. Dann sitzt nämlich die Presse im Gerichtssaal und bekommt vorgeführt, wie fahrlässig eBay im Fall von ML-Agentur die Kunden hat ins offene Messer laufen lassen.


    Die 16.000 Euro Schadenersatz (oder die paar 10.000 die noch folgen könnten) wiegen weniger, als die negative Presse die eine Fortsetzung mit sich bringen würde.

    Das Landesgericht St. Pölten (Niederösterreich) hat am 31.03.2010 einem eBay-Nutzer 16.463 Euro Schadenersatz zugesprochen. Dieser hatte im September 2007 bei einem deutschen eBay-Powerseller namens »ML-Agentur« Goldbarren gegen Vorkasse erworben, die dann nicht geliefert wurden. Erst nach dem missglücktem Kauf erfuhr der Kunde, dass eBay in den vorausgegangenen Monaten in Mails, Telefonaten und Forenbeiträgen nachdrücklich vor diesem Händler gewarnt wurde.


    Der geschädigte Käufer reichte über die Anwaltskanzlei Urbanek Lind Schmied Reisch Rechtsanwälte OG (St. Pölten) Klage gegen eBay ein. Prozessvertreterin war RAA Dr. Gabriela Richter. Das Gericht gab der Klage im vollen Umfang statt und führte im Urteil (AZ: 4 Cg 144/08i) aus:




    Zitat


    "Die Beklagte wäre aufgrund der Vielzahl von Warnungen, die ihr insbesondere von B. mitgeteilt wurden, aufgrund des zwischen den Parteien mit Teilnahme an der Versteigerung durch den Kläger geschlossenen Nutzungsvertrages verpflichtet gewesen, die ML-Agentur - trotz des guten Geschäftes, das sie mit ihr machte -, sorgfältig zu überprüfen und aufgrund der Verstöße gegen die eBay-Grundsätze und gegen die Power-Seller-Bestimmungen entsprechend zu sanktionieren.(...)


    Die Beklagte haftet daher aufgrund einer an bedingten Vorsatz grenzenden grob fahrlässigen Verletzung von vertraglichen Schutz- und Sorgfaltspflichten aus ihrem Nutzungsvertrag mit dem Kläger (...) für den gesamten eingetretenen Schaden."



    Textfortsetzung bei falle-internet.de:


    Zitat

    Im Fall von ML-Agentur ist zu prüfen, in wie weit eBay oder genauer gesagt ein verantwortlicher Mitarbeiter aus strafrechtlicher Sicht wegen Beihilfe eine Mitschuld trägt. Schon frühzeitig (ab Januar 2007) wurde eBay regelmäßig auf die Probleme bei dem Goldhändler aufmerksam gemacht. Das hohe Risiko konnten einzelnen Käufer ja bei ihrer Gebotsabgabe in der Regel nicht erkennen.


    Sollte im Verantwortungskreis von eBay eine strafrechtlich relevante Beteiligung festgestellt werden, dann könnte die Geschädigten auch ihren Anspruch gegen eBay (als Firma) geltend machen.


    Aus diesem Grund empfehle ich Geschädigten noch einmal den nicht öffentlichen Geschädigten-Club:


    http://community.ebay.de/clubstart.htm?clubId=1339272


    Dort gibt es ein informatives Forum für weitere Diskussionen.


    Wer sich im Fall ML-Agentur bereits vor Mitte Oktober an eBay gewendet hat, kann mir das für meine Materialsammlung mitteilen: bubu.m(at)web.de

    Milly


    Bei meiner Rechnung handelt es sich um eine Schätzung, die sich ausschließlich auf die Gold-Verkäufe bei eBay bezieht. Für das Einstellen dieser Angebote und die Abwicklung waren keine großen Personal- oder Sachkosten erforderlich gewesen. Es geht ja bei den hochpreisigen barren und Münspaketen nur um ca. 90 Transaktionen im Monat. Etwas mehr Aufwand haben die ca. 200-300 Auktionen mit Einzelmünzen gemacht. Aber mehr als einen Mitarbeiter brauchte es eigentlich auch nicht dafür.


    Für den Vertrieb vor Ort und die eBay-Verkaufsagentur mit dem Zweitaccount "agenturml" ist aber sicher weiterer Aufwand erforderlich gewesen. "agenturml" hat übrigens im letzten Monat bei 135 Verkäufen nur rund 4.500 Euro umgesetzt:


    http://cgi6.ebay.de/ws/eBayISA…ws=200&sort=3&completed=1


    Auf der "mich" findet man zur Zeit noch ein Foto des Ladenlokals:


    http://members.ebay.de/ws/eBay…UserPage&userid=agenturml


    Natürlich ist denkbar, daß Herr L. schon länger Kundengelder aus dem Goldgeschäft genutzt hat, um Verluste an anderer Stelle abzudecken.Genug Liquidität war ja dank steigender Umsätze und zunehmender Lieferzeiten vorhanden.

    Marcher


    Zitat

    Kann jemand sagen, wieviel Umsatz die letzten 4 Monate von ML bei Ebay gemacht wurden.


    Die letzten 4 Monatsumsätze lagen zwischen 500.000 und 650.000 Euro. Erst seit Ende Oktober waren sie rückläufig, da keine hochpreisigen Artikel (Barren, Münzpakete) eingestellt wurden.


    Ca. 85%-90% des Umsatzes wurde mit den höherpreisigen Artikeln (2.000 bis 16.000 Euro) gemacht. Eine Analyse des Bewertungsrücklaufs und der von Kunden angegebenen Lieferzeiten lassen vermuten, daß für diese Artikelgruppe die Lieferzeiten zwischen 4 und 12 Wochen lagen.


    Da in letzter Zeit die meisten Angebote nur noch privaten Bieterlisten hatten, kann man nicht sehen, ob es Eigenkäufe (durch ML-Agentur oder beauftragte Accounts) gegeben hat. Die Analyse des Bewertungsrücklaufs spricht aber gegen eigenkäufe. ML-Agentur hat offensichtlich jeden Preis - egal wie sehr der unter dem Marktpreis lag - akzeptiert.


    Von den Käufen muß man eine gewisse Quote Nichtzahler abziehen. Darunter wird es auch Käufer gebeen, die auf Sebstabholung bei Barzahlung bestanden haben.


    Nach meiner Schätzung liegt die Untergrenze bei den ausstehenden Lieferungen bei rund 500.000 Euro. Aber auch ein Betrag von 1 Millionen Euro ist nicht unwahrscheinlich.


    Geht man davon aus, daß ML-Agentur das Gold erst kurz vor Auslieferung beschafft hat, könnte der in den letzten Monaten stark gestiegene Goldpreis einen "Sonderverlust" von 100.000 - 120.000 Euro gebracht haben. Zusätzlich haben in den letzten Monaten die Gold-Erlöse von ML-Agentur häufig unter den jeweils aktuellen Bankankaufspreisen gelegen. Ca. 2,4% eBay-Bebühren sind ebenfalls zu berücksichtigen.


    Bis Sommer 2007 hatte ML-Agentur noch deutlich bessere Preise erzielt. Etwaige Verluste für diese Periode sind deshalb weit geringer als für die letzten Monaten zu veranschlagen.


    Unter dem Strich hat ML-Agentur in den letzten 6 Monaten bei eBay geschätzte 250.000 Euro echten Verlust gemacht. Der Buchverlust liegt wegen des gestiegenen Goldpreises vermutlich höher. Man muß aber bedenken, daß für viele Vorauszahlungen der letzten 8 Wochen mit hoher Wahrscheinlichkeit noch keine Ware beschafft wurde.


    Wenn nun der jetzt vorliegende Schaden bei 500.000 Euro und mehr liegen sollte, dann wäre zu prüfen, wo die Kunden-Gelder tatsächlich geblieben sind.

    Ich hoffe, man nimmt mir das folgende Doppelposting nicht übel:


    Allen betroffenen Käufern kann ich nur empfehlen, umgehend eine Strafanzeige wegen Betrugs gegen Herrn Laurano zu stellen.


    Besonders im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren macht eine Anzeige Sinn. Bei einem Insolvenzverfahren (egal ob Verbraucher- oder Regelinsolvenz) kann der Schuldner auf eine Restschuldbefreiung nach 6 Jahren bauen. Danach können Forderungen der Gläubiger nicht mehr durchgesetzt werden.


    Stammen die Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung (z.B. Betrug), dann werden diese Forderungen von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Titel können bis 30 Jahre vollstreckt werden. Hier der § 302 der Insolvenzordnung:


    http://dejure.org/gesetze/InsO/302.html


    Wichtig! Die Voraussetzung ist, daß der Gläubiger unmittelbar bei Verfahrensbeginn (nicht erst 3 Wochen später!) den Insolvenzverwalter auf die herausnehmfähige Forderung hinweist. Zitat Insolvenzordnung:


    "§ 174 Anmeldung der Forderungen


    (...) (2) Bei der Anmeldung sind der Grund und der Betrag der Forderung anzugeben sowie die Tatsachen, aus denen sich nach Einschätzung des Gläubigers ergibt, dass ihr eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung des Schuldners zugrunde liegt."


    Quelle: http://dejure.org/gesetze/InsO/174.html



    Wann liegt ein Betrug vor?


    Hier der § 263 StGB (Betrug)


    "Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."


    Quelle: http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html


    Zwei Dinge sind wesentlich. Das eine ist die vorsätzliche Täuschung und das andere der Irrtum, den diese Täuschung bei dem Geschädigten erregt hat.


    Eine Täuschung könnte bei den Auktionen von ML-Agentur darin liegen, daß sie im unteren Teil folgenden Hinweis enthielten:


    "Wir sind Paypal und Ebay Verifiziert , d.h. dass alle Artikel die angeboten werden auch in unserem Besitz sind"


    Bei den letzten Auktionen ist dieser Hinweis entfallen. Dafür fand man folgende Ankündigung:


    "Lieferzeitraum : Ihr Artikel wird sofort nach Geldeingang versendet."


    Im ersten Fall behauptet "ml-agentur" im Besitz der Ware zu sein und im zweiten Fall wird das Vorhandensein der Ware durch die Ankündigung des sofortigen Versandes suggeriert.


    Wer im Vertrauen auf diese Aussagen bei "ml-agentur" gekauft hat und geschädigt wurde, sollte dies in seiner Anzeige angeben. Wichtig ist, sich die Artikelbeschreibung des eigenen Kaufs zu sichern, da eBay diese maximal 90 Tage zur Verfügung stellt.


    Einige weitrerführende Informationen zur Anzeige finden sich auf der folgenden eBay-"Mich":


    http://cgi3.ebay.de/ws/eBayISA…ge&userid=polizei-anzeige


    In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal auf den Geschädigten-Club von "sol4u" hinweisen. Dieser nicht öffentliche Club (eine Art Forum), kann zum Informationsaustausch genutzt werden:


    http://community.ebay.de/clubstart.htm?clubId=1339272


    (In den nächsten Tagen werde ich noch zu der Frage Stellung nehmen, ob eBay im Fall von "ml-agentur" strafrechtlich eine Mitverantwortung trägt. Obwohl eBay seit Monaten eine Reihe qualifizierter Hinweise bekam, wurden die Gold-Angebote von eBay weiter zugelassen.)

    Allen betroffenen Käufern kann ich nur empfehlen, umgehend eine Strafanzeige wegen Betrugs gegen Herrn Laurano zu stellen.


    Besonders im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren macht eine Anzeige Sinn. Bei einem Insolvenzverfahren (egal ob Verbraucher oder Regelinsolvenz) kann der Schuldner auf eine Restschuldbefreiung nach 6 Jahren bauen. Danach können Forderungen der Gläubiger nicht mehr durchgesetzt werden.


    Stammen die Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung (z.B. Betrug), dann werden diese Forderungen von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Titel können bis 30 Jahre vollstreckt werden. Hier der § 302 der Insolvenzordnung:


    http://dejure.org/gesetze/InsO/302.html


    Wichtig! Die Voraussetzung ist, daß der Gläubiger unmittelbar bei Verfahrensbeginn (nicht erst 3 Wochen später!) den Insolvenzverwalter auf die herausnehmfähige Forderung hinweist. Zitat Insolvenzordnung:


    "§ 174 Anmeldung der Forderungen


    (...) (2) Bei der Anmeldung sind der Grund und der Betrag der Forderung anzugeben sowie die Tatsachen, aus denen sich nach Einschätzung des Gläubigers ergibt, dass ihr eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung des Schuldners zugrunde liegt."


    Quelle: http://dejure.org/gesetze/InsO/174.html



    Wann liegt ein Betrug vor?


    Hier der § 263 StGB (Betrug)


    "Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."


    Quelle: http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html


    Zwei Dinge sind wesentlich. Das eine ist die vorsätzliche Täuschung und das andere der Irrtum, den diese Täuschung bei dem Geschädigten erregt hat.


    Eine Täuschung könnte bei den Auktionen von ML-Agentur darin liegen, daß sie im unteren Teil folgenden Hinweis enthielten:


    "Wir sind Paypal und Ebay Verifiziert , d.h. dass alle Artikel die angeboten werden auch in unserem Besitz sind"


    Bei den letzten Auktionen ist dieser Hinweis entfallen. Dafür fand man folgende Ankündigung:


    "Lieferzeitraum : Ihr Artikel wird sofort nach Geldeingang versendet."


    Im ersten Fall behauptet "ml-agentur" im Besitz der Ware zu sein und im zweiten Fall wird das Vorhandensein der Ware durch die Ankündigung des sofortigen Versandes suggeriert.


    Wer im Vertrauen auf diese Aussagen bei "ml-agentur" gekauft hat und geschädigt wurde, sollte dies in seiner Anzeige angeben. Wichtig ist, sich die Artikelbeschreibung des eigenen Kaufs zu sichern, da eBay diese maximal 90 Tage zur Verfügung stellt.


    Einige weitrerführende Informationen zur Anzeige finden sich auf der folgenden eBay-"Mich":


    http://cgi3.ebay.de/ws/eBayISA…ge&userid=polizei-anzeige


    In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal auf den Geschädigten-Club von "sol4u" hinweisen. Dieser nicht öffentliche Club (eine Art Forum), kann zum Informationsaustausch genutzt werden:


    http://community.ebay.de/clubstart.htm?clubId=1339272


    (In den nächsten Tagen werde ich noch zu der Frage Stellung nehmen, ob eBay im Fall von "ml-agentur" strafrechtlich eine Mitverantwortung trägt. Obwohl eBay seit Monaten eine Reihe qualifizierter Hinweise bekam, wurden die Gold-Angebote von eBay weiter zugelassen.)

    Da im eBay-Forum das Veröffentlichen vom Mails verboten ist (das gilt sogar Mails, die man selbst geschrieben hat), stelle ich an dieser Stelle meine letzte Mail ein, die eBay im Zusamenhang mit "ml-agentur" bekommen hat. Sie wurde am 19.09.07 verschickt:



    Betroffenen Kunden kann ich die Teilnahme an dem Club von "sol4u" empfehlen, weil dort Dinge besprochen und Informationen ausgetauscht werden können, die nicht für eine breite Öffentlichkeit bestimmt sind.


    Da es ein privater, nicht öffentlicher Club ist, müssen sich Interessenten anmelden oder sie werden eingeladen. Auf die Startseite des Clubs gibt es einen "Beitritts-Button".

    Der geschädigte eBay-Nutzer "sol4u" hat inzwischen einen nicht-öffentlichen eBay-Club eingerichtet. Der Titel lautet:


    "ml-agentur Geschädigt ?"


    Der Link dorthin:


    http://community.ebay.de/clubstart.htm?clubId=1339272


    Da es ein privater, nicht öffentlicher Club ist, müssen sich Interessenten anmelden oder sie werden eingeladen. Auf die Startseite des Clubs gibt es einen "Beitritts-Button".


    Betroffenen Kunden kann ich die Teilnahme an dem Club empfehlen, weil dort Dinge besprochen und Informationen ausgetauscht werden können, die nicht für eine breite Öffentlichkeit bestimmt sind. Bei der Bitte um Aufnahme, wäre es sicher hilfreich, die Artikelnummer des eigenen Kaufs anzugeben. Die Freischaltung erfolgt

    Barrenmann


    Die Antwort auf solch komplexe Frage ist nicht ganz einfach. Persönlich würde ich mir die 175 Euro aus dem Käuferschutz holen und das Geld in das Mahnverfahren gegen "lavendel200" stecken.


    Um Käuferschutz zu beantragen, sind aber Fristen zu beachten, die für einige Betroffene bereits abgelaufen sind. Spätestens 60 Tage nach dem Kauf muß der nicht erhaltene Artikel über das eBay-Formular angemahnt worden sein. Die Frist für den Käuferschutzantrag läuft 90 Tage nach dem Kaufdatum ab.


    Ich selbst habe eBay mehrfach auf "lavendel200" aufmerksam gemacht. Von "Privatverkauf" konnte man bei 6-stelligen Monatsumsätzen ja nicht mehr sprechen. Die 21-Tage Lieferzeit verstießen ebenfalls gegen die eBay-AGB, die eine "unverzügliche" Lieferfähigkeit verlangt. Hier der Auszug aus einer Mail von mir, die am 20. Juli 2007 an die Sicherheitsabteilung von eBay ging:



    Trotz der groben Fahrlässigkeit - ja fast schon Beihilfe - eBays kann ich nicht empfehlen, zivilrechtlich gegen den Plattformbetreiber vorzugehen. Man bekäme es dann mit einem Konzern zu tun, der alles daran setzen würde, eine Präzidenzentscheidung zu verhindern. Natürlich könnte eBay aus strategischen Gründen vorher zahlen, um einen öffentlichkeitswirsamen Prozeß zu vermeiden. Eine Prognose kann ich dazu nicht abgeben.

    Den folgenden Beitrag habe ich für den Thread zu ML-Agentur im eBay-Forum verfasst. Vielleicht kann der eine oder andere wartende Kunde das beschriebene Szenario nachvollziehen. Das dazugehörige psychologische Phänomen heißt überigens kognitive Dissonanz. Dazu habe ich unten noch einen weiterführenden Link eingestellt.


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    Bei "ml-agentur" werden vermutlich bald die Lichter ausgehen. Um das zu vermeiden, müsste schon ein größeres Wunder geschehen.


    eBays größten Goldhändler wird dann viele geschädigte Kunden hinterlassen. Der mutmaßliche Gesamtschaden könnte bei deutlich über 500.000 Euro liegen. Hauptverantwortlich ist eBay, denn diesem Platin-Powerseller hat man nicht nur AGB-widrige Lieferzeiten erlaubt, sondern auch zugesehen, wie massenhaft (virtuelles) Gold unter den Ankaufspreisen der Banken verschleudert wurde.


    eBay war rechtzeitig, mehrfach und sehr ausführlich auf die Probleme hingewiesen worden. Deshalb hoffe ich, daß betroffene Kunden im Schadensfall die "Beihilfeleistung" des Plattformbetreibers durch den Staatsanwalt prüfen lassen.


    Die Menge der noch ausstehenden Goldlieferungen ist gewaltig. Allerdings trauen sich erst wenige Kunden, das auch entsprechend zu bewerten. Dies läßt sich mit deren besonderer Konfliktsituation erklären, denn es geht um Beträge zwischen 2.500 und 16.000 Euro.


    Mit jedem Tag mehr Wartezeit steigt natürlich die potentielle Verunsicherung. Eine Zeitlang versucht man diese zu unterdrücken. Unsere Psyche kennt da einige Mechanismen, um die unerwünschte Dissonanz zu reduzieren.


    Betroffene bauen sich an positiven Informationen auf, die auch gezielt gesucht werden: "Die Bewertungen sehen doch insgesamt sehr gut aus." Bei dem steigenden Goldpreis ist eine spätere Lieferung kein Verlust für mich." "Der Händler ist ja weiter bei eBay aktiv und letztlich hat doch jeder Kunde sein Ware bekommen." "Wenn ich anrufe, ist das Büro immer besetzt. So verhält sich kein Betrüger." "Lieferprobleme kann es doch immer mal geben. Bei meinem letzten PC-Kauf mußte ich auch lange warten."


    Negative Informationen (z.B. Foren wie dieses) werden dagegen von Betroffenen eher gemieden, weil die den inneren Konflikt weiter verstärken würden. Es gibt auch die Strategie, kritische (dissonante) Informationen abzuwerten: "Wer da negativ über ML-Agentur ist ein Wettbewerber oder will sich nur wichtig machen." "Die gönnen mir mein Schnäppchen nicht."


    Je bedeutender die vorausgegangenen Entscheidung (der Kauf) war, je stärker wird versucht, dies vor sich selbst zu rechtfertigen. Bei den hohen Summen um die es im konkreten Fall geht, ist mit einer lang anhaltenden Rechtfertigungsphase bei vielen Betroffenen zu rechnen.


    Irgendwann können aber inneren Widerstände die Wirklichkeit nicht mehr ignorieren. Diesen Zustand wird es bereits bei vielen Gold-Käufern erreicht sein. Das bedeutet aber noch nicht, daß jetzt massenhaft negativ bewertet wird. Hat man das mutmaßliche Spiel des Händlers durchschaut, dann wünscht man ihm einen weiteren Zufluß an Vorauszahlungen. Diese könnten ja dazu beitragen, daß man selbst noch beliefert wird.


    Nur sind die Geldzuflüsse durch eBay-Auktionen in den letzten Wochen drastisch zurückgegangen. Bewertungen wie die folgende lassen erahnen, wie groß das Problem sein könnte:


    "VORSICHT: 500Gr Goldbarren. Liefert nicht nach 10 Wo.! Rechtsanwalt!!! FRAUDEUR! proxy2222 ( 4 ) 07.11.07 10:33"


    Es zeichnet sich in den nächsten Wochen eine spannende Entwicklung ab. An Fällen wie diesem läßt sich sehr viel lernen. Nur eBay begreift das nicht oder will es nicht begreifen.


    ---------------------------------------------------------



    Link auf Thread im eBay-Forum "Sicherheit": http://community.ebay.de/forum…read.jspa?threadID=149227


    Wikipedia zur Theorie der kognitiven Dissonanz: http://de.wikipedia.org/wiki/Kognitive_Dissonanz

    Vertragspartner laut eBay-AGB ist immer der Accountinhaber. Gemäß § 2 Absatz 9 gilt:


    "Mitglieder haften grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung ihres Mitgliedskontos vorgenommen werden."


    Quelle: http://pages.ebay.de/help/poli…greement.html?_trksid=m40



    In dem folgenden Urteil findet sich dazu auch eine Begründung: Zitat:


    "(...)Im Bereich der Internet-Auktion ist dies anders. Hier hat der Käufer als Bietender regelmäßig ein Interesse daran, mit einem Verkäufer in Kontakt zu treten, der als zuverlässig beschrieben wird. Hierzu dienen letztendlich auch die im Rahmen der "Ebay"-Auktionen abgegebenen Bewertungen und die Bewertungssterne des Auktionshauses. Hierauf verlässt sich der Käufer. Würde man zulassen, dass unter den entsprechenden Verkäuferkürzeln nunmehr jede dritte Person Vertragspartner werden würde, die mit Zustimmung des Kürzel-Inhabers eine Auktion betreibt, würde das gesamte Bewertungssystem und letztlich auch der Schutz der bietenden Personen ins Leere laufen. Es muss damit nach Auffassung des Gerichts dabei bleiben, dass Internet-Verträge zuverlässig nur zwischen Anbieter und Bieter geschlossen werden und gegebenenfalls auch zwischen ihnen die Rückabwicklung zu erfolgen hat."


    Quelle: http://www.aufrecht.de/?id=1545



    Wenn bei "lavendel200" der Sohn ohne Einverständnis seines Vaters dessen Account ge(miss)braucht, so könnte allein darin schon eine Straftat vorliegen. Es wäre mit dem Ende der eBay-Auktion eine verfälschte Urkunde zustande gekommen. Zitat Strafgesetzbuch:


    "§ 269 Fälschung beweiserheblicher Daten


    (1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, daß bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft"


    Quelle: http://bundesrecht.juris.de/stgb/__269.html



    Der Nachweis einer Straftat (bzw. unerlaubten Handlung ist im Fall "lavendel200" deshalb wichtig, weil für Ansprüche die daraus resultieren, der Schuldner nicht mit 6 Jahren Wohlverhalten mit der Restschuldbefreiung entziehen kann. Forderungen lassen sich in diesem Fall bis 30 Jahre vollstrecken. Hier der § 302 der Insolvezordnung:


    Quelle: http://dejure.org/gesetze/InsO/302.html



    Eine wichtige Voraussetzung ist aber, daß der Gläubiger unmittelbar bei Verfahrensbeginn den Verwalter auf die herausnehmfähige Forderung hinweist. Zitat Insolvenzordnung:


    "§ 174 Anmeldung der Forderungen


    (...) (2) Bei der Anmeldung sind der Grund und der Betrag der Forderung anzugeben sowie die Tatsachen, aus denen sich nach Einschätzung des Gläubigers ergibt, dass ihr eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung des Schuldners zugrunde liegt."


    Quelle: http://dejure.org/gesetze/InsO/174.html



    Auch wenn laut eBay-AGB der Vertrag mit dem Vater geschlossen wurde, könnten natürlich auch Ansprüche gegen den Sohn (Schädiger) bestehen. Er hat ja offensichtlich die Kaufpreise vereinnahmt.


    Die vorstehenden Hinweise sind kein Rechtsrat sondern solten nur als Anregung verstanden werden.

    In meinem Posting vom 18.10.2007 habe ich ja schon mal hinter die Kulissen der bewerteten Privat-Auktionen von "ml-agentur" geschaut. Für wartende Kunden ist ja normalerweise nicht ersichtlich, was sich hinter den Angeboten verbirgt.


    Nachfolgend sind alle Bewertungen der letzten 10 Tage (26.10.-05.11.) mit den zugehörigen Auktionen zusammengefasst. Berücksichtigt wurden allerdings ausschließlich die Verkäufe, bei denen der Endpreis über 1.000 Euro lag. Die unten aufgeführte Bewertungsliste enthält sowohl die "private" Auktionen wie auch solche, die bisher schon öffentlich mit Artikelnummer im Bewertungsprofil zu finden sind. In dem genannten Zeitraum gab es 81 bewerteten Auktionen. Davon lag bei bnur 8 Auktionen der Warenwert über 1.000 Euro:




    (negativ) Dieser Bewertungskommentar wurde von eBay entfernt. Mehr zum Thema. demuntenman-nl ( 94) 27.10.07 12:16
    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…iewItem&item=150152105243


    alles bestens !!! bertl-braun ( 316) 29.10.07 15:23
    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…iewItem&item=150171205761


    prompt shipment. recommended bietschi0 ( 4 ) 31.10.07 14:41
    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…iewItem&item=150168181718


    Fehlleistung:gekauft und bezahlt,aber verweigert ohne Grund zu liefern. robd1718 ( 13) 31.10.07 23:08
    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…iewItem&item=150157671856


    Vorsicht!! Gibt nach 2Mon. Ausreden zu,das er überhaupt nicht mehr liefern kann! drakan1234 ( 44) 01.11.07 08:16
    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…iewItem&item=150155504792


    ware o.k. aber die lieferzeit ist eine frechheit. trotzdem m.e. seriöser händler primeramaxima ( 450) 01.11.07 18:35
    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…iewItem&item=150160519463


    Gold im Wert von über 2800 Euro nach 3 Wochen nicht erhalten, er liefert nicht ! jonaswalde ( 88) 02.11.07 17:12
    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…iewItem&item=150168620182


    Prima Abwicklung, top-ebayer Buyer: ampatos (1) 04-11-2007 07:14:55 PM MYT 150174933045
    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…iewItem&item=150174933045


    ---------------------------------------------------


    Hier die Bewertungsseite "ml-agentur":
    http://feedback.ebay.de/ws/eBa…edback2&userid=ml-agentur


    Und hier die Verkaufsliste für die letzten 31 Tage:


    http://cgi6.ebay.de/ws/eBayISA…ws=200&sort=3&completed=1


    Anfang bis Mitte Oktober wurde von "ml-agentur" noch ein Spitenumsatz von ca. 200.000 Euro in der Woche erzielt. Wegen möglicher Beschränkungen durch eBay (oder einen freiwilligen Verzicht des Verkäufers?) ist der Umsatz jetzt regelrecht eingebrochen. In der letzten Woche (29.10. und 5.11.) wurden bei 140 Verkäufen nur noch 40.600 Euro umgesetzt.

    Nach meiner Einschätzung wird sich die Situation bei "ml-agentur" in den nächsten Tagen deutlich verschärfen. Kunden drängen auf Lieferung, die von dem Goldhändler nicht ausgeführt wurden. Gleichzeitig ist sein Vorkassenumsatz bei eBay massiv rückläufig, was die Liquidität sicher belasten wird.


    Weitere Negativbewertungen könnten von vielen wartenden Kunden als Signal zum Handeln verstanden werden. Die bisherige Zurückhaltung (es geht ja um viel Geld) würde dann aufgegeben. In kurzer Zeit könnte der Account wie ein Kartenhaus zusammengefallen. (Ähnliches habe ich schon öfter bei eBay beobachtet.)


    Für betroffene Käufer ist es kein leichter Schritt, sich im Forum zu Wort zu melden und den eigenen Fall zu schildern. Trotzdem ist jeder von ihnen an weiteren Informationen zu den Lieferproblemen interessiert. Man sollte ihnen das Schreiben nicht unnötig erschweren.


    Ich würde mir wünschen, daß Stammposter des Goldseiten-Forums den Kunden von ML-Agentur den nötigen Raum lassen würden. Auf Besserwisserei, Belehrungen und Hähme legen die in ihrer aktuellen Situation keinen Wert. Idealerweise sollten Stammposter - soweit sie sich überhaupt dort einmischen - konkrete Hilfe geben.