Gegenstände unterliegen nicht der Datenschutzrichtlinie solange keine Personen mit abgebildet werden. Diese Richtlinien gelten im Regelfall nur für Personenbezogene aufnahmen. Meines Wissens haben Gegenstände kein Persönliches Recht auf das eigene Bild.
Aber mit solchen Aussagen über die Datenschutzrichtlinien kann man vielen den klaren Blick vernebeln und unliebsame nachfragen blockieren.
Trotzdem viel Spaß bei der Barrenschau.
So ein Schmarrn, ich schreibe "aus Datenschutzgründen" und nicht "nach der Datenschutzrichtlinie". Das sind doch wohl 2 vollkommen unterschiedliche Dinge.
Der Verkäufer hat darum gebeten, das keine Bilder veröffentlich oder verbreitet werden, so eine Erklärung unterschreibt man vor so einer Besichtigung. Das sollte bekannt sein. Was da drin steht, sind persönliche Bedingungen und keine Gesetze. Bei Verstoß werden empfindliche Strafen fällig.
Weiterhin habe ich geschrieben, das ich mich hier zurück ziehe, da ich offensichtlich keine Ahnung habe, wie Tower schrieb. Habe ich gemacht, aber so einen Unsinn kann ich wirklich nicht so stehen lassen, da lachen ja die Hühner. Macht Euch weiter selber Eure hochqualifizierten guten Eindrücke, viel Erfolg dabei. Es freut sich hier jeder auf Eure Eindrücke.
Die Unterstellung insgesamt lächle ich mal bequem weg, nachdem ich Barren gesehen habe, die ich noch nicht einmal vorher auf Bildern gesehen habe. Ein Traum.
Beste Grüße an die Experten,
das Dummerle