Bin mit der H-Milch leidlich zufrieden.
Manche Sorten H-Milch riechen und schmeckenein wenig wie der Mist in den Kuhstaellen ... ; man ist froh ueber die Desinfektions-Erhitzung.
9. August 2026, 13:26
Bin mit der H-Milch leidlich zufrieden.
Manche Sorten H-Milch riechen und schmeckenein wenig wie der Mist in den Kuhstaellen ... ; man ist froh ueber die Desinfektions-Erhitzung.
Die landen nicht so schnell auf dem Markt - sondern in einem Keller in irgendeinem Museum (wie fast alles, was die Steuerzahlern-finanzierten Staatsarchäologen finden)
Irgendwann werden die Münzen dann von Politikern oder hohen Beamten an andere Politiker oder hohe Beamte verschenkt - die sich natürlich auch mit Geschenken revanchieren
Ab und zu will das eine oder andere Museum was verkaufen ... wegen "GeldMangel" ... ... ; wenn der Staat Pleite ist wird das dann wohl auch diskutabel; vor e. paar Jahren von sowas gehoert; weiss nicht mehr ob es dann auch durchgefuehrt wurde ...
In den Gehirnwindungen mancher MuseumsLeiter kreisen vermutlich die ganze Zeit alle moeglichen Ideen darueber, wie man sich mancher Objekte bemaechtigen kann ... bzw.
==> ueber welche MittelsPersonen
==> und mit welchen Verfahren
===> sich dabei Geld in welche Taschen scheffeln laesst ...
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Alles anzeigenGold auf dem Friedhof? Da kommt es doch überhaupt nicht mehr an.
Zitat
Danach scheinen Feuerbestattungen ein gutes Geschäft für die Kommunen zu sein. Aus der Asche der Toten wird das Zahngold herausgeklaubt. Nürnberg nimmt damit, so heißt es im Beitrag, jährlich etwa 250.000 Euro ein.
http://klawtext.blogspot.de/2012/08/gold?m-friedhof.html
Wünsche
So ... ? Ih dachte, Schmuck und GoldZaehne werden vor der Beerdigung den Angehoerigen uebergeben ... ...
==> Habe selbst den Goldzahn meiner Oma, in SchwefelSaeure eingelegt, seit vielen Jahren. Wer ihn klauen will verbrennt sich erstmal die Finger ... ... , denn die Verpackung sieht ganz harmlos aus ...
War im Osten wohl auf jeden Fall so, dass zur Gewaehrleistung der Totenruhe nix EM-haltiges und kein Schmuck mit ins Grab durften.
Am Ende ist die DB vielleicht diejenige Bank, die man nicht Pleite gehen lassen wuerde ...
, egal wie schlimm die Zahlen sind ...
Die Aktien wuerde ich trotzdem nicht kaufen ... ; solange aber Geld auf Konten gelagert wird ... : Welche anderen Banken sind sicherer ? ![]()
Will jemand solche kopierten Webseiten von Haendlern ...
==> ![]()
Ich denke Leipzig ist auch nur was für Insider.
...
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Das Haus, als dessen Eigentümer ich eingetragen bin, ist jetzt ca. 35 Jahre alt. Das Haus ist in guter Kleinstadtlage, sehr gepflegt, mit anständigen Mietern.
Na bestens ... !
Wenn ich mir die Lage um den Euro so anschaue - Spanien, Banken, ESM - befürchte ich, das in gar nicht allzuferner Zeit die "Es-sind-doch-nur-Garantien"-Garantien fällig werden. Vermutlich wird der Staat dann alle Register ziehen, um an Geld zu kommen. Zwangshypotheken sind dann ja eine beliebte Methode, um die noch vorhandene Mittelschicht zu schröfpen.
Wann soll das schon mal vorgekommen sein ? Und wenn schon ... : Davon sind dann alle betroffen, und Du bleibst weiterhin der Boss am Objekt, denn wenn d. ganze Land Hypotheken drauf hat gibts auch keine ZwangsVersteigerungen ... , wegen Un-Durchfuehrbarkeit sowie mangels Kaeufern ... ![]()
Darüberhinaus: 35 Jahre sind bei einem Haus schon ein recht hohes Alter. Da ist es recht wahrscheinlich, dass in ca. 5 - 10 Jahren die ersten richtig großen Reparaturen kommen. (Vom Zwangs-EU-Hauswärmedämmwahnsinn mal ganz abgesehen!!!)
Am eigenen Haus darf man manches selber machen, wo beim gewerblichen sanieren Handwerker erforderlich waeren ;
==> ungefaehr das einzige, was man nicht selber darf sind Elektrik u. GasLeitungen ...
==> Zur Not sanierst Du nicht oder halb, u. laesst d. Miete unten ...
Sieh zu dass Fassade u. DachEntwaesserung i.O. sind, u. dass das ganze e. gepflegten Eindruck beibehaelt ... . E. Fenster kostet auch nur 100 EUR od. weniger ... ; usw.
In 16 Jahren, bis ich dann in Rente gehe, ist das Haus dann vermutlich stark sanierungsbedürftig, was ich mit meinen kleinen Ersparnissen nicht leisten kann. Die paar goldenen Känguruhs brauche ich dann, um meine Rente aufzubessern, und nicht, um ein Haus zu sanieren ...
Bis dahin kannst Du das Haus erstmal behalten ; das Gold haben Dir bis dann schon 3 mal Gauner aus d. Tresor geraeumt ...
==> Ausserdem kriegst Du fuer d. Haus dann auch wieder ein anderes Haus ... am Ort Deiner Wahl ...
Haeuser bleiben im Vergleich untereinander immer gleich teuer, egal was andere Besitztuemer fuer Schwankungen haben ...
Wer Immo "shortet" muss anderswo dann den Preis zahlen fuer Miete usw. ... ; gibt Spass beim verkleinern der GoldSammlung ... ![]()
sorry
ETW + Denkmalschutz würde ich nicht kaufen da krauchen mir zu viele Touristen rum
die so unwichtig sind wie die Kretze & Agne im §§§ Auflagen'Dschungel
Je nachdem ... : Wer bessere Gelegenheiten hat d. Steuer zu vermeiden ...
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==> Objekt jetzt auch schon erledigt ... ; gib Bescheid wenn Du was interessantes in Berlin kennst ... ... ![]()
So lange wir in einem Papiergeld-System sind ist es nicht verkehrt eine Einkommensquelle zu haben, die verlässlich und regelmäßig Papier über Bites und Bytes auf dem Girokonto ausspuckt
Genau. Bei meinem Beispiel oben waere der JahreGewinn ca. 35-50 kEUR, je nach Bewirtschaftung. Die SanierungsKosten wuerde man zu 90 % von d. Steuer absetzen koenne, dank Denkmalschutz-Afa ( http://www.denkmalschutz.in/Denkmalschutz-AfA.html )
ZitatIm Rahmen der Denkmalschutz AfA können Kapitalanleger 100 % der Instandhaltungs- bzw. Modernisierungskosten von ihrer Einkommenssteuer abschreiben, allerdings begrenzt auf einen Zeitraum von zwölf Jahren. In den ersten acht Jahren können nach der AfA Denkmal 9% der Sanierungskosten geltend gemacht werden, in den restlichen vier Jahren sind es noch 7 %. Nutzt der Immobilienkäufer das Objekt selbst, bleiben ihm immerhin Abschreibungen von 9% der gesamten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für eine Laufzeit von zehn Jahren (§10 EStG). Das gilt allerdings nur unter der Voraussetzung, dass er für die angesetzten Beträge keine Eigenheimzulage erhalten hat. Inzwischen gibt es aber bereits aktuelle Urteile, die dem Käufer, der die Immobilie selbst nutzt und diese vor dem 01.01.06 erworben hat, die Geltendmachung der Eigenheimzulage noch möglich machen.
Am Ende, nach der gefoerderten Sanierung, hat das Objekt dann einen Wert von ca. JahresEinnahme * Faktor 8 bis 10, + SpezialFaktoren wie evtl. Gewerbe, MikroLage, lokale Besonderheiten ... ; dieses Geld kann man jederzeit innerhalb von Monaten wieder rausholen, durch schnoeden Verkauf. Manche Leute machen d. ganze Zeit nix anderes ...
So ungefaehr geht ImmoBusines heute ... ; die meisten hier reden aber von Praktiken, die vielleicht vor 20 oder mehr Jahren mal Mode waren
; die ImmoBlasen an StrandGebieten im Ausland sind natuerlich u.U. sowas aehnliches wie Telekom-Aktien d.h. Gelegenheiten zum GeldVersenken ... ![]()
Spanien ist ein Koenigreich, der Boss ist Juan Carlos ( http://www.nettyroyal.nl/spain.html ),
[Blockierte Grafik: http://www.nettyroyal.nl/images/spainfam.jpg]
... und er hat die Krone von General Franco ( http://en.wikipedia.org/wiki/Francisco_Franco )
[Blockierte Grafik: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/f/f7/Franco0001.PNG/220px-Franco0001.PNG]
( http://en.wikipedia.org/wiki/Spanish_transition_to_democracy )
ZitatAlles anzeigenThe death of Franco elevated Don Juan Carlos de Borbón to the throne. Until Franco’s death, Juan Carlos had remained in the background and seemed to follow the dictator’s plans of appointing him his successor as head of state with the title of King of Spain. Once in power as king, Juan Carlos facilitated the development of the current political system, as his father, Don Juan de Borbón, had advocated since 1946.
The transition was an ambitious plan that counted on ample support both within and outside of Spain. Western governments, headed by the United States, now favored a Spanish constitutional monarchy, as did many Spanish and international liberal capitalists.
Nevertheless, the transition proved challenging, as the spectre of the Civil War (1936–1939) still haunted Spain. Francoists on the far right enjoyed considerable support within the Spanish Army, and people of the left distrusted a king who owed his position to Franco.
The realization of the democratic project required that the leftist opposition restrain its own most radical elements from provocation, and that the army refrain from intervening in the political process on behalf of Francoist elements within the existing government.
Juan Carlos began his reign without leaving the confines of Franco's legal system. As such, he swore fidelity to the Principles of the Movimiento Nacional, the sole legal party of the Franco era; took possession of the crown before the Francoist Cortes Generales; and respected the Ley Orgánica del Estado (Organic Law of the State) for the appointment of his first head of government. Only in his speech before the Cortes did he indicate his support for a transformation of the Spanish political system.
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Wahrscheinlich ist es dort mit der Demokratie ungefaehr so weit her wie unbedingt erforderlich, damit man an d. Macht bleibt ...
Jetzt mal e. Angebot aus d. realen Welt: Habe gerade frisch ca. 10 EW, je ca. 90 m2 ...
==> ... wer will eine ? Preis ca. 1/2 bis 3/4 kg Au ... oder entsprechend EUR ...
... muessten noch saniert werden, darin liegt d. potentielle Gewinn ...
==> in Leipzig, liegen in e. Gegend, wo's erstmal nicht mehr billiger wird
==> Denkmalschutz, SanierungsGebiet ...
Objekt auch insgesamt, dann sogar fuer unter 100 kEUR ... ; > 900 m2 WohnFlaeche, ortsuebliche Miete ca. 6 EUR/m2 ![]()
Wer traut sich ... ?
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innerhalb 10 Jahre ,kann man eine Hausschenkung zurück fordern ,unter bestimmte Gründe
... bei grobem Undank ... , $$530 u. 531 BGB ... ; muss aber e. schwere Verfehlung vorliegen, ca. Mordversuch od. in d. gleichen Kategorie ... , ist nicht so einfach ![]()
. Das einzige, was erhalten ist, dürften die Edelmetalle sein, möglicherweise allerdings zu Klumpen geschmolzen, aber nicht weg
Evtl tlw. mit dem Loeschwasser die Gosse runter ... aus dem GalvanikBad ... ? ![]()
... nun weiter: Wie man seine Immo noch schuetzen kann ... ... : Mittels bedingter AuflassungsVormerkung ...
==> http://www.google.de/url?sa=t&…XwSYvYpJ4Ybn2d4drj87KXb3g
ZitatAlles anzeigenHallo,
ich habe ein Grundstück zu versteigern, bei dem zwei bedingte Auflassungsvormerkungen im Rang vor dem Recht des betreibenden Gläubigers eingetragen sind. Berechtigter der Vormerkungen ist der betreibende Gläubiger.
Bedingung der ersten Vormerkung ist der Tod der Schuldnerin/Eigentümerin oder ihre Wiederverheiratung nach einer etwaigen Scheidung (Gläubiger und Vormerkungsberechtigter ist oder war Ehemann der Schuldnerin). Die Übertragung hat unentgeltlich zu erfolgen und zwar nur an die vom Berechtigten zu benennenden Personen, welche Abkömmlinge des Berechtigten sein müssen.
Bedingung der zweiten Vormerkung, die Rang nach der ersten Vormerkung hat, ist eine Verfügung der Schuldnerin über das Grundstück ohne Zustimmung des Vormerkungsberechtigten oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin oder die Anordnung einer Zwangsversteigerung/-verwaltung über das Grundstück oder der Tod der Schuldnerin oder die Ehe der Schuldnerin mit dem Vormerkungsberechtigten geschieden wird.
Bei Ausübung der Vormerkung hat der Berechtigte den damaligen Kaufpreis an die Schuldnerin zu zahlen und die damals bereits eingetragenen Belastungen sowie künftige mit Zustimmung des Vormerkungsberechtigten eingetragene Belastungen zu übernehmen.
... weiter unten dann ... :
ZitatFür die zweite Vormerkung ist eine Bedingung (Zwangsversteigerung) schon eingetreten, er könnte die Rückübertragung daher verlangen. Der Anspruch kann aber nur außerhalb des Verfahrens geltend gemacht (und erfüllt) werden. Das sollten die Beteiligten auch tun !
Ich habe das ganze mit bestehengeliebener AV, Erwerb durch die AV-Berechtigte und bedingter Zuteilung nach § 125 ZVG sowie bedingten Sicherungshypotheken vor Jahren einmal gehabt. Die Beteiligten (vor allem die der bedingten Zuteilung) haben das bis heute nicht verstanden und die Ersteherin kriegt die Hypotheken nicht gelöscht.
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Wie das noch aussehen kann:
==> http://www.123recht.net/Beding…svormerkung-__f57876.html
ZitatMein Ex hat mir vor Jahren ein Haus geschenkt.
Mit not. Schenkungsvertrag wurde gleichzeitig eine bedingte Auflassungsvormerkung ins Grundbuch zugunsten meines Ex eingetragen.Für den Fall des Einreichens einer Scheidung oder wenn ich versuche, o.g. Haus zu verkaufen, kann er das Haus auf sich zurückübertragen lassen.Habe mich vor 1 Jahr getrennt, Scheidungsantrag ist noch nicht gestellt.
Meine Fragen:
Kann mein Ex formlos die Herausgabe verlangen (hat er bereits vor 3 Wochen wg. grobem Undank) oder muß er zum Notar?Muß ich da zustimmen?Gehört das Haus jetzt rechtlich noch mir, da er im Anschreiben die sofortige Herausgabe verlangt hat?Lt. Auskunft GBA hat er keine diesbezügliche Mitteilung gemacht.das GBA erklärte mir, bedingte Auflassungsvormerkung bedeute Vorkaufsrecht?!?Kann mir jemand helfen?
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Im Fall, den ich selber kenne, war es so:
==> Es waren 2 Eigentuemer zu je 50 % ...
==> und zwei gleichrangige solche bedingte AuflassungsVormerkungen waren fuer den Fall eingetragen, dass in den Anteil des einen vollstreckt werden wuerde ...
====> ... : jeweils der andere sollte dann den Anteil herausverlangen duerfen ... , und zwar ersatzlos ...
Daher waere fuer den eventuellen Glaeubiger nichts geblieben ... ![]()
Das ganze schien auch wirklich so zu funktionieren, aber mit einem besonderen Umstand: Der eine versuchte, den Anteil des anderen zu kassieren ... indem er auf eine ZV hinarbeitete ... ... ; einer der 2 begriff es also als juristische Gelegenheit, den Anteil des anderen einzukassieren ... und diesen quasi uebers Ohr zu hauen ... ; dazu liess er sich allerlei einfallen ... ... ; aber der andere sah es kommen und
war dann schlauer ![]()
Ein Schutz vor Zwangsversteigerung von Immos
http://brd-schwindel.org/bgh-urteil-erla?eck-v-zb-27110/
Ob das haelt
merkt man erst ...
==> wenn der gegnerische Anwalt das ganze unter Beschuss nimmt ...
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Wenn der Niessbrauch zu Gunsten von wem anderen eingetragen ist ... dann geht es vielleicht ; zu Gunsten der eigenen Person: Wenn d. Richterin willkuerlich drauf pfeift laeuft d. ZwangsVersteigerung u. fertig ... ![]()
Man kann aber bei der Versteigerung selber mitbieten, und zwar beliebig hoch ... : Nur bis zur Hoehe der Verschuldung fliesst das Geld an d. Glaeubiger, den Rest behaelt man ... ; fragt sich allerdings, welchen Anteil der Kosten man dann tragen muss:
==> GrundErwerbsSteuer kommt man evtl. drum herum da vorheriger Eigentuemer identisch mit neuem ...
==> GerichtsKosten/VersteigerungsProvision ... : Ob die wohl an d. Hoehe des Erloeses orientiert sind wenn man Eigentuemer bleibt ?
Man kann also bei 10 000 Schulden auf d. Versteigerung locker bis 10 Mio mitbieten, weil 9 990 000 zuruech in d. eigene Tasche fliessen ...
==> Da sie aber virtuell immerhin fliessen ... fragt sich: Besteuert der Staat solche virtuellen GeldFluesse ... ? Wer hat Ahnung ?
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Mit dem eingetragenen Niessbrauch wird man aber vermutlich keine Hypothek eintragen lassen koennen, eignet sich daher wohl nicht fuer Leute, die die Immo erstmal abzahlen muessen ... ![]()
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Aus meinen eigenen Abenteuern kenne ich noch e. weitere solche Hokuspokus-Klausel ... bald ...
Wie es die Schweizer sehen:
==> http://www.nzz.ch/finanzen/nac…renzbereich_1.798421.html
ZitatFür diese Handlungsweise hat der Banker grosses Verständnis: «Es war und ist nötig, dass vermögende Südamerikaner ihr Geld vor der eigenen Regierung in Sicherheit bringen. Denn hier herrscht der Wilde Westen – der Staat versucht, einem reichen Bürger so viel Geld als möglich wegzunehmen.»
...die Redeweise kommt mir bekannt vor ...
Auch interessant:
ZitatAngesprochen darauf, dass so dem Fiskus vor Ort Geld vorenthalten wird und damit Landesgesetze umgangen werden, hat sich der Banker eine umstrittene Erklärung zurecht gelegt: «Die Steuerhinterziehung, und darum handelt es sich hier, wird in der Schweiz nicht gleich wie Steuerbetrug geahndet. Ich und meine Kollegen von den anderen Banken offerieren eine schweizerische Dienstleistung im Rahmen der gängigen Schweizer Gesetzgebung. Somit ist das, was ich tue, nicht kriminell.»
... aber eigentlich geht es mir gar nicht um das Steuer-hinterziehen, sondern um das alternative Transferieren von legalen Geldern ... ![]()
Was ist z.B. mit dieser Behauptung aus dem Mainstream: http://www.focus.de/finanzen/s…e-grenzen_aid_340657.html
ZitatAn den EU-Außengrenzen wie etwa in der Schweiz, der Türkei oder den USA müssen Reisende unaufgefordert bei den Behörden neben Bargeld folgende Barmittel schriftlich anmelden: Reiseschecks, Schuldverschreibungen, Pfandbriefe, Inhaberaktien, Zinskupons, Sparbücher, Schecks, Solawechsel und Zahlungsanweisungen. Edelmetalle wie etwa Goldmünzen oder Edelsteine sind dagegen nicht anmeldepflichtig.
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Aus dem gleichen Artikel:
ZitatWichtig: Zöllner dürfen bei Bargeldkontrollen gemachte Zufallsfunde nicht verwerten und auch keine Kontrollmitteilungen darüber an den Fiskus schicken, entschied das FG Baden-Württemberg (Az. 11 K 297/02). Gibt der Grenzgänger wahrheitsgemäß seinen Barbestand an und finden die Beamten bei der anschließenden Durchsuchung keine weiteren Barmittel, aber dafür Unterlagen, die ihnen interessant erscheinen, so müssen sie diese ignorieren.
In die Schweiz reisen->die mit Haftbefehl gesuchten deutschen Steuerfahnder mit nehmen->"Zustellgebühr" bei den Schweizer Behörden kassieren-> Zustellgebühr auf das neu eröffnete Konto einzahlen-> schönen Urlaub machen
Klar ... ![]()
... und zum Anlocken dieser Fahnder ein moeglichst verdaechtiges Konto eroeffnen ... ; was fuer eins waer das wohl ?
Vorher am besten noch an d. Grenze erwischen lassen ; bei 40 000 EUR TagesVolumen an entdeckten Geldern (wie hier jemand ausrechnete) ... duerfte das wohl leicht gelingen ... ...
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Solange es X verschiedene Moeglichkeiten gibt, legal Geld in d. Schweiz zu bringen ... oder von dort zu holen ...
... und das unter Umstaenden Vorteile hat ... ... :
==> Was hast Du dagegen, darueber zu reden ?
Nicht jeder kennt sich aus mit den Moeglichkeiten dort ; gibt Deine Phantasie nix her ? ![]()
Neue Abenteuer locken ...
und dieses Jahr kommt mal was besonders aussergewoehnliches dran: Nicht rafting, climbing, snowboarding usw. ...
==> ... sondern banking ...
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Der Plan: Konten in der Schweiz eroeffnen und dort Geld deponieren, Gold in Geld tauschen, evtl. EUR vs. CHF handeln ... ...
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Doch Gefahren lauern in jeder Wildnis ... atemberaubende juristische u. monetaere Abgruende ... im gesetzlichen ErlebnisParadies ... ![]()
Daher hier nun ein Survival-Thread ... wo Veteranen
erzaehlen koennen ... ueber die
==> besten Pfade im Dickicht, die wildesten Raubtiere
==> die besten LagerPlaetze, die Gesaenge der Einheimischen, die Parolen der Wachen, die frischesten Quellen ...
... und ueber alles, was dazugehoert ... ![]()