sollte fürs erste reichen... einfach die Mitgliederlisten durchklicken, stichprobenartig einen raussuchen und Gruppenzugehörigkeiten sowie Vorlieben anschauen.
(meist reichen schon die Profilbilder aus, um die Zombies zu erkennen...)
und solche Leute laufen mir jeden Tag zu hunderten über den Weg!
Den gegenpart der angeblich konstruierten Person hast du direkt vor dir...
Natürlich gibt es beide beschriebenen Extremfälle sowie alle Schattierungen dazwischen.
Nur, wie soll denn das Bafög-Amt sich eine Meinung bilden, welcher Antragsteller Bafög wie Du schreibst "verdient" habe?
Realistischerweise müssen doch wenige, objektivierbare Fakten als Grundlage genommen werden. Hier Bedürftigkeit gemessen an Einkommen von Eltern und Student, Vermögen des Studenten, sowie "Zeckgemäße Verwendung" gemessen an Studienleistung (ab dem 5. Semester).
Wollte man das anders regeln, so wie von Dir angedeutet, dann müsste der Entscheider im Amt sich ein Bild über die Gesamtpersönlichkeit machen. Also ermitteln, ob der Lebenswandel sparsam oder verschwenderisch war, Arbeitsmöglichkeiten nicht genutzt wurden, wieviele (Geld? )Geschenke der Jugendliche denn so zu Geburtstagen bekommen hat etc..
Schon bei wesentlich geringeren Informationsanforderungen nach einzelnen Fakten wird heute Privatsphäre und Datenschutz gegen solche Informationsbedürfnisse des Staates entgegengehalten.
Dazu kommt, daß die wenigsten Fälle so eindeutig liegen dürften, wie in den exemplarisch konstruierten Extremfällen. Es müssten also Ermessensentscheidungen über den angemessenen Lebenswandel der Jugendlichen getroffen werden. Die resultierenden Ungerechtigkeiten liegen auf der Hand, die gefühlten Ungerechtigkeiten noch viel mehr.
Ich finde auch, daß ein Freibetrag von vielleicht 10.000€ statt 5.200€ im Sinne der Betroffenen angemessener wäre. Andererseits natürlich auch eine Kostenfrage. Und eine Gerechtigkeitsfrage gegenüber denjenigen, die nicht das Glück haben, Studieren zu können und die Ausbildung der Studenten (Kosten der Unis) über ihre Steuern mitfinanzieren.
Diese Punkte (und evtl. weitere) hat der Gesetzgeber abgewogen, und 5.200€ Freibetrag festgelegt. Damit gilt das, auch wenn es machem Betroffenen verständlicherweise nicht gefällt und müsste wenn, dann politische für alle neu geregelt werden. Erschleichung von Leistungen durch falsche Angaben ist und bleibt Betrug zu Lasten aller Steuerzahler (und legaler Leistungsempfänger).