Beiträge von heckenschütze

    hallo delphin.


    ich habe und werde nicht an der kompetenz vieler user hier zweifeln! nur persönlich, und beleidigend zu werden, ist nicht
    zweck der sache. es sind turbolente zeiten, gewiß, aber ruhe bewahren und stil kann man erwarten!


    aber wenns die "alten" nicht können, dürfen sie sich über die jungen auch nicht beschweren.


    searay [smilie_blume]

    Dann mach doch ein eigenes Forum auf! Bist bei mir schon länger auf Ignore, da die Fäden so etwas übersichtlicher werden. Einfach nur Beiträgen zustimmen ohne etwas zu ergänzen oder eine konträre Meinung zu bringen ist halt Spam und Kindergarten. Geh(t) spielen... und nimm die anderen Trolle mit.
    Grüße, Statist

    du wirst deiner rolle als statist gerecht :!: [smilie_happy]

    Arroganz ist der Mangel an Menschenkenntnis und Selbsteinschätzung!




    ich bin nicht gewollt , mich hier beleidigen zu lassen!
    ich muß mich nicht in der anonymität des internets profilieren!
    ich lasse mich nicht bedrohen, auch wenns "nur" online ist!
    auf diese art der nachsicht der "alten user" gebe ich garnichts!
    patronelupo: ich sehe dir deine kommentare aufgrund deiner herkunft nach!
    deine beiträge sind kopiert und gespeichert!


    vielleicht solltest du dir nach langer zeit mal wieder die forenregeln durchlesen :!:


    searay

    476 BGB befaßt sich mit der Beweislast im Falle eines Sachmangels nach Gefahrenübergang. Bei einem Versandverlust gibt es weder einen Sachmangel noch hat der Gefahrenübergang bereits stattgefunden. Somit bleibt 476 BGB besser in der Tasche... Beweisbelastet ist der Verkäufer ohnehin, und zwar nicht hinsichtlich des erfolgten Versandes, sondern hinsichtlich der Übergabe an den Käufer.


    jetzt hierzu: und daß er die ware tatsächlich eingepackt hat :!: es nützt kein einschreiben der welt, kein dwl paket oder dhl wertpaket etwas,
    wenn der verkäufer nicht beweisen kann, daß er die ware tatsächlich eingepackt hat :!: :D
    ähnlich verhält es sich auch mit kündigungsschreiben, mahnungen usw. ich kann jederzeit sagen, daß ich ein paket erhalten habe,
    aber es war leer..... :] was nun? der verkäufer muß mir beweisen, daß die ware tasächlich drin war.... ;)


    searay

    Sollte der Käufer nicht als Unternehmer bestellt haben, ist der 447 BGB Makulatur, da ihn 474(2) BGB explizit außer Kraft setzt. Drittschuldnerhaftung, AGB und sonstiges kann dem Käufer im Rahmen des Verbrauchsgüterkaufs völlig egal sein, er muß sich nur mit dem Verkäufer auseinandersetzen, der gem. 446 BGB bis zur Übergabe an den Käufer haftet. Wie der Verkäufer sich bzgl. des Versandrisikos rückversichert, kann dem Käufer völlig schnurz sein.


    als käufer kann und darf ihm nichts völlig egal sein.es gibt da auch den § 280 BGB ff :!: allein schon der hinweis dem verkäufer gegenüber mit verweis auf die drittschuldnerhaftung ( 474 ist ein ebay § !)stärkt die position , des käufers.
    was AGB`s angeht, obliegt es jedem käufer von § 305 b gebrauch zu machen :!: per e-mail oder fax zu klären, was bei lieferverzug, höhere gewalt oder verlust verbindlich ist, oder welche ansprüche geltend gemacht werden können..... es liegt an jedem selbst.
    und wenn das auch nicht hilft, gibt es noch den § 306 / 3 .......unzumutbare härte.... :D


    searay

    Sehe ich genauso.
    Meiner Meinung nach, ist es aber so, dass die deutschen Herrn Politiker dieses Land verschachert haben.


    Einen angenehmen Abend.

    und der prozeß ist noch lange nicht abgeschlossen :!: ....zur zeit wird unsere autoindustrie verhökert.....zuvor wars die stahlindustrie....
    dann kommt die pharmaindustrie dran und zum schluß unsere immobilien..dazu noch eine überfremdung/islamisierung und schuldenexzess der
    regierung...... :boese: :boese: :boese:


    früher behrrschte deutschland das gesamte europa, heute ist es genau umgekehrt :!: .....wir zahlen...und zahlen.....und zahlen.... :D
    unsere kinder werden zahlen....und zahlen.......usw. bis nixmehr geht :!:


    searay


    Das ist der Punkt, wo man es in jedem Fall auf die schriftliche, formale Ebene ziehen sollte wie oben beschrieben. Feststellen, daß bisher nichts geliefert wurde, angemessene Fristsetzung zur Vertragserfüllung. Bei weiteren Ausreden oder Nichtreaktion in Abwägung zum Streitwert rechtliches Vorgehen.

    pacta sunt servanda!
    433 BGB ff.......439 BGB Nacherfüllung......441 Minderung......beachtenswert ist aber auch 447 BGB 8o
    letztendlich kann man sich aber auf die sog. "drittschuldnerhaftung" berufen, welche normalerweise durch die geg. AGB`s des
    Veräufers geregelt sind und den logistikpartner (dhl,dwl etc.) haftbar machen.....meistens jedoch sind auch logistikunternehmen darauf vorbereitet und reichen diese art von schadensfällen der transporthaftpflichtvers. ein.
    sollte alles nicht fruchten, geht man über § 476 Beweislastumkehr dem Verkäufer an den kragen :thumbup: . somit muß er nachweisen, dass er
    die ware ordnungsgemäß abgeschickt hat. (und dies lückenlos...zeugen etc.). das selbe trifft den spediteur.


    noch fragen?


    searay

    hallo.
    ich glaube , so einfach wird das mit dem goldpreis drücken langsam nichtmehr gehn :hae:
    und den menschen das gold aus/schlechtreden geht auch nichtmehr so einfach. es ist
    mittlerweile wohl immer mehr privatanlegern bewußt, was sie an gold und silber haben :!:
    selbst meinen älteren herrn, konnte ich überzeugen. obwohl dieser die 48`er W.reform erlebt hat.
    die zeit arbeitet für edelmetalle... ^^


    searay