Auf die Gefahr hin dass es schon einmal gefragt wurde (habe nichts dergleichen gefunden) wollte ich mal Fragen wie sich das mit den Edelmetallkonten in der Schweiz verhält:
Wenn ich bei einer Bank dort ein Edelmetallkonto + ein Verrechnungskonto anlege und dort dann bar einzahle, bin ich ja sicherlich für die Einkünfte auf irgendeine Weise steuerpflichtig?
1. Wird die ganz normale Kapitalertragssteuer angewandt?
2. Weiß das deutsche Finanzamt von den Konten?
3. Hat jemand schon Erfahrung mit sowas?
Mit gehts eigentlich mehr darum ein wenig Geld "unsichtbar" anzulegen, Steuern würde ich schon zahlen, so lange sonst keiner weiß dass ich dieses Geld besitze. (komplizierte Situation, ich bitte aber von irgendwelchen STEUERHINTERZIEHER-Rufen abzusehen da meine Gründe deutlich diffiziler sind)
Du mußt verschiedene Dinge sauber trennen:
1. Du hast in Deutschland Geld legal verdient, versteuert und bei einer Bank liegen. An diesen Ausgangsvoraussetzungen ändert sich sowieso nichts. Frühestens in 10 Jahren darf die Bank diese Unterlagen vernichten (wenn sie es überhaupt tut)
2. Du trägst Geld ins Ausland. Daran ist nichts illegal. Damit du aber nicht als Geldwäscher verdächtigt werden kannst, mußt du die Auszahlungsquittung dabei haben, wenn es über dem EU-Limit von derzeit 10000EUR liegt.
3. Kommst du unkontrolliert über die Grenze, erfährt das Finanzamt nichts von dem Vorgang, aber es fragt dich vielleicht später, wo das abgehobene Geld geblieben ist.
4. Du kaufst in der Schweiz Edelmetall. Auch legal. Aber auch da solltest du ab dem EU-Limit die Auszahlungsquittung dabei haben, denn auch Schweizer Banken unterliegen den weltweit eingeführten Geldwäscheparagraphen. Manche werden damit immer wieder unter Druck gesetzt, indem ihnen insbes. die USA den Ausschluß vom New Yorker Börsenhandel androhen. Natürlich ist man bei Kleinkunden knapp über dem Limit besonders korrekt, es könnte ja ein Testkäufer der SEC sein. Bei Millionenkunden besteht diese Gefahr weniger, vor allem wenn sie auch noch prominent sind.
5. Du hast dein EM. Dann ist derzeit noch der Verkauf nach der Spekulationsfrist einkommenssteuerfrei und nicht meldepflichtig. Falls doch irgendwann mal Kursgewinne generell besteuert werden und du den Erlös aus einem EM-Verkauf anderweitig anlegst, , kriegst du unter Umständen das Problem zu beweisen, wann und zu welchem Preis du das EM gekauft hattest. Du solltest dich bei der Bank erkundigen, ob und wie lange sie selber die Unterlagen aufhebt. Falls du eine Kaufquittung mitnimmst, hat du an der Grenze nochmal das Kontrollproblem, also solltest du dann auch die Abhebungsquittung von der deutschen Bank wieder dabeihaben. Wirst du einmal kontrolliert, landet die Information garantiert beim Finanzamt.
6. Derzeit wird Land für Land eingeführt, daß EU-Finanzämter auf gezielte Anfragen vonSchweizer Banken Auskunft bekommen. Über Stand und Details dort erkundigen! Ob irgendwann mal automatische Meldungen von Bank zu Finanzamt eingeführt werden, steht in den Sternen, und dann ist noch fraglich wofür (Zinsen, Wertpapierdepots, alle Konten, Schließfächer, nur Banken oder auch Händler etc.) Jedenfalls wird das nicht kommen, bevor es nicht in der EU flächendeckend eingeführt ist. Ich würde sagen: nicht vor der nächsten schweren Finanzkrise, sofern es noch eine weitere gibt. Und es besteht eine gute Chance, daß solche drastischen Maßnahmen (wie auch Goldverbote, Währungsreformen etc.) dann durch irgendeine Form von allgemeinem Kollaps/Tohuwabohu überholt werden.
7. In jedem Fall profitierst du davon, daß in CH wie in Österreich jeder Goldkauf mehrwertsteuerfrei ist und daß andere Edelmetalle nur einem Satz von ca. 7% unterliegen statt 19% wie hier. Die Kehrseite ist, daß jährliche Depot- oder Safegebühren anfallen. Letztere sollten wie in D in Provinzzweigstellen schon ab mäßigen Beträgen günstiger sein, weil fix und nicht prozentual. Vorher erkundigen! Dort kann man nach erfolgreicher Transaktion dann auch für den Fall des Falles alle Papiere deponieren, die man aufheben will. Aber mit dem Schlüssel kann es an der Grenze dasselbe Problem wie mit Bargeld und Papieren geben. Theoretisch könnte irgendwann auch eine Meldepflicht für Schlüssel eingeführt werden, so wie sie schon für Wertpapiere und Bargeld ab 10000EUR besteht.
Gruß
Klaus_H.