Münzhandlung Haller

  • Unter der Prämisse, dass die entsprechenden Bestimmungen auch auf Güter, die Kapitalmarktschwankungen unterliegen, anwendbar sind:


    § 437


    Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,



    1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,


    2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und


    3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284a Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.


    Weiterhin sagt § 439


    § 439
    Nacherfüllung


    (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
    (2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
    (3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 375 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
    (4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.


    Haller könnte entsprechend nach § 439 (3) die vom Käufer geforderte Nacherfüllung in Form einer erneuten Lieferung verweigern, da es anscheinend nur sehr schwer möglich ist, überhaupt noch Goldmark zu besorgen - ob das wirklich der Fall ist, ist nicht Teil dieser Betrachtung.


    Jedoch würde dies zu einem Nachteil für den Käufer führen - anscheinend liegt der Preis der Goldmark zum jetzigen Zeitpunkt deutlich höher.


    Haller scheint keine mangelfreien Goldmarks liefern zu können, eine Rückabwicklung des Geschäfts stellt für den Käufer keine adäquate Lösung dar.


    Lieferung einer vergleichbaren Ware, bspw. Maples/Philharmoniker mit identischem Wert?


    Unabhängig von der eigentlichen Problematik finde ich es eine absolut inadäquate Reaktion, einen Konflikt mit einem Händler hier derart breit zu treten.
    Und wer im Glashaus sitzt...

  • Nun hat sich Herr H. für mich aber endgültig ins "aus" geschossen... [smilie_denk]

    Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16.


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    Herzlichen Dank für die erfolgreiche Abwicklung mit ausnahmslos positiven Erfahrungen!


    Meine Bewertungen: Robin8888

  • bevor die Kanzlerin oder der Heiner die Sache schlichten darf " S21 , megane 26" :D


    sollten doch die Patienten sich beruhigen und die BeideSeitenRückAbwicklung durchziehen , der PaketGratisRückSchein wurde doch gesendet


    so wie ich es gelesen/verstanden habe :D verlust gab es doch nicht wirklich :D


    da solltet ihr die Tastaur der PIN vertrauensvoll nehmen :D Code "Komando zurück ,alles wird schön " und gut iss :D


    Gruss
    alibaba :D

    " Wo ich willkommen bin' lass ich mich nieder ,ansonsten geh ich wieder " ;)


    " jeden Morgen steht die Lüge als erste auf ,bis die Wahrheit ausgeschlafen hat " :D


    "Ich bin für mein Textinhalt verantwortlich ,nicht für das was du verstehst" 8o

  • deswegen musst du aber nicht ihn schaden :wall:
    nimm gefälligst den klarnamen raus.


    So, so, Megane26, Fakt ist, dass du dem Forum hier durch dein Verhalten schadest.

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    aluhut .. das grundproblem ist, dass man mit fakten gegen emotionen arbeitet.
    neurologisch gesehen werden fakten immer den kürzeren ziehen, unser gehirn verarbeitet gefühle viel stärker als sachinformationen.
    l. benecke

  • Ich finde es beschämend was hier mit Herrn Haller gemacht wird. Ich kaufe seit Jahren bei Ihm ein und hatte keine Probleme. Der User kann doch sein Problem mit Ihm selbst lösen und braucht nicht das öffentliche Forum als Erpressung benutzten.


    Ich finde das nicht richtig!

  • Wenn Händler Schrott verkauft ist er selber schuld, warum schaut sich der Herr Haller die Münzen nicht an die er an andere verkauft ?



    Und echtnamen in Posts zu erwähnen dürfte so das letzte sein, Schande !!!

    Lk 12:2-3 Nichts ist verhüllt, was nicht enthüllt wird, und nichts ist verborgen, was nicht bekannt wird.Deshalb wird man alles, was ihr im Dunkeln redet, am hellen Tag hören, und was ihr einander hinter verschlossenen Türen ins Ohr flüstert, das wird man auf den Dächern verkünden.


    Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16

  • Gegenüber Händler der alle User unter Generalverdacht des Schwarzhandels stellt und mit Finanzamt droht braucht man warlich keine Höflichkeit mehr, kein Wunder das der thread über Haller beim Silber.de in Freetalk bereich verschoben ist, das war sogar den Silber.de Moderation peinlich was dort berichtet worden ist und Haller macht sich hier auch noch eine Menge Freunde.


    Haller, ich kauf bei dir nie nie nie wieder was !

    Lk 12:2-3 Nichts ist verhüllt, was nicht enthüllt wird, und nichts ist verborgen, was nicht bekannt wird.Deshalb wird man alles, was ihr im Dunkeln redet, am hellen Tag hören, und was ihr einander hinter verschlossenen Türen ins Ohr flüstert, das wird man auf den Dächern verkünden.


    Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16


  • Ich glaube es kaum, ein renommierter Händler wie Haller gibt offensichtlich Kundendaten (klarnamen) an Dritte weiter und lässt diese sogar noch hier im Forum veröffentlichen! :cursing:


    Megane26, ich würde an dieser Stelle nicht weiter auf dieses Thema eingehen und würde ggfs. gegen die Firma Haller und Maple Leaf wegen Weitergabe vertraulicher und Privater Kundendaten vorgehen.


    Muss ich mir jetzt auch sorgen um meine vertraulichen Daten bei Haller machen? ?) 8|



    Edit: zitat

  • Kurze Zusammenfassung:
    1. Ich habe beim Händler B- Ware reklamiert
    2. Reklamationsemail wurde nicht beantwortet
    3. Auf telefonisches Nachfragen wurde mir angedroht, ggf zu unterstellen, die Ware ausgetauscht zu haben und am Ende des Telefonates ein Versandetikett auf dem Postweg versprochen, um die Ware in Augenschein zu nehmen
    4. Auf mein Nachfragen nach 3 Werktagen wurde unverschämt geantwortet (Email liegt vor)
    5. Nachdem ich nach zwei weiteren Werktagen nochmals per email nachfragte, erhielt ich wieder keine Antwort
    6. Als ich am Folgetag nochmals telefonisch reklamierte, wurde mir ein Versandetikett per Email noch am selben Tag zugesagt, welches ich an diesem Tag jedoch wieder nicht erhielt
    7. Am nächsten Tag schrieb ich den Vorfall wahrheitsgemäß in dieses Forum (kann alles eidesstattlich versichern)
    8. ca. 5 Minuten später bedankte sich der Händler für den Eintrag in diesem Forum und sendete mir endlich den Versandschein
    9. Am selben Tag stellt der Händler mehrere Goldmark in seinem Shop zum Verkauf- warum schreibt man da keine Email an den Kunden, dass die Ware ausgetauscht wird und alles ist gut?
    10. Händler droht nun mit Anwalt und Finanzamt
    11. Händler gibt meine vertraulichen Kundendaten an Forenmitglied Maple Leaf weiter, der diese hier veröffentlicht und mittlerweile wieder herausgenommen hat (wurde von mir jedoch rechtzeitig vorher ausgedruckt- sollte ich mich wehren müssen, werde ich dies ebenfalls in beiden Fällen juristisch prüfen lassen)


    Ergo: Wenn man B- Ware beim Händler reklamiert, läuft man Gefahr, mit Schwarzhandel, Finanzamt und Rechtsanwälten konfrontiert zu werden.


    Zum Glück bin ich rechtsschutzversichert, wobei ich nie gedacht hätte, dass man die für soetwas mal braucht.


    Ich habe von meiner Seite auch kein Problem, alle meine Postings zu löschen, wenn alles geklärt ist- aber ich denke veräppeln lassen muss man sich nicht...

  • Ich weiß nicht, ob ich damals in der Schule nicht richtig aufgepasst habe und man muss ja auch immer beide Seiten hören, aber mein Eindruck ist:


    a) Wenn Haller kaputte oder minderwertige Münzen sendet, z.B. Goldmark-Stücke mit roten Punkten und man hat einwandfreie Ware bestellt und bezahlt, hat man als Kunde m.E. einen Nachbesserungsanspruch, d.h. der Händler Haller muß einwandfreie Ware liefern und auch den Rücktransport der defekten Ware bezahlen. Dabei ist es völlig unerheblich, ob er die einwandfreie Ware auf Lager hat oder erst besorgen muss. Das ist dann sein Problem.
    Was anderes wäre es, wenn er die Ware eindeutig als 1B-Ware oder II.Wahl deklariert hat o.ä. , dann natürlich nicht. Ich vermute, das war nicht der Fall.


    b) Man muß sich dann auch nicht auf eine Rückabwicklung einlassen, auch wenn das der Wunsch der Händler ist


    c) ggf. sollte man dem Händler eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung des Vertrags setzen, d.h. z.B. 10 Tage , bis zu der er einwandfreie Ware liefern muss und für den Fall der Nicht-Nachlieferung ankündigen, dass man dann am Markt einwandfreie Ware kauft und ihm ggf. den Unterschied in Rechnung stellt.


    d) Händler, die in Foren öffentlich ankündigen, andere Leute ggf. beim Finanzamt "anzuschwärzen", müssen sich fragen, ob dies ein besonders kluges Verhalten ist. Wenn der Händler das Bedürfnis hat, jemandem beim Finanzamt anzuschwärzen, kann er dies ja tun. Für besonders klug würde ich es nicht halten, dies in einem öffentlichen Forum zu posten, was er offenbar getan hat


    e) Ob sich Haller bei anderen Händlern (z.B. in Erlangen) besondere Symapthiepunkte erwirbt, wenn er am Telefon über diese herzieht, bleibt dahingestellt. Ob dies auf den Kunden positiv wirkt, stelle ich auch einmal in Frage. Ein ordentlicher Kaufmann würde sich vermutlich da eher neutral verhalten. Die Frage ist auch, was ein Erlanger Händler auf Nachfrage über seinen Pforzheimer "Kollegen" zu berichten hätte. Hier stellt sich die Frage, ob da nur Vorteilhaftes an das Tageslicht kommt würde.


    f) Ggf. war Herr Haller die letzten Tage auf der World Money Fair in Berlin und wird, wenn er wieder in der Ruhe seines Büros angekommen ist, anders über die Abläufe nachdenken...

  • Zitat

    a) Wenn Haller kaputte oder minderwertige Münzen sendet, z.B. Goldmark-Stücke mit roten Punkten und man hat einwandfreie Ware bestellt und bezahlt, hat man als Kunde m.E. einen Nachbesserungsanspruch, d.h. der Händler Haller muß einwandfreie Ware liefern und auch den Rücktransport der defekten Ware bezahlen. Dabei ist es völlig unerheblich, ob er die einwandfreie Ware auf Lager hat oder erst besorgen muss. Das ist dann sein Problem.

    Fast - wäre es für Haller mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, könnte er diesem widersprechen - wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass das der Fall ist.
    Der Fall wäre dies bspw., wenn es sich um eine Münze hochgradiger Seltenheit handeln würde, und es dem Händler praktisch nicht möglich wäre, diese zu beschaffen.


    Grundsätzlich sollte man sich bewusst machen, dass Haller Stand jetzt den Kaufvertrag noch nicht erfüllt hat. Dies ist erst der Fall, wenn eine mangelfreie Sache geliefert wird.

  • Hi,


    also ich stehe auch ganz klar auf der Seite von "megane26"! Leider ist es hier üblich, Usern die sich hilfesuchend an dieses Forum wenden um ihre Probleme mit anderen Händlern zu schildern, gleich verbal anzugehen.
    Ich habe auch schon öfters die Erfahrung machen müssen, dass die Händler jeden Ramsch in ihre Pakete werfen und dem Kunden dann als einwandfreie Ware verkaufen. Wenn man dann reklamiert kommen immer die gleichen Ausreden und dass die Mängel doch garnichts ausmachen usw..
    Komischerweise will dann der selbe Händler auch nur für wirklich makellose Münzen den vollen Preis bezahlen, da ist es dann auf einmal nicht mehr so egal wie die Münzen aussehen... Auch geht mir der Spruch "Eine Unze ist eine Unze" sowas von auf die Nerven. In der Realität spielt die Beschaffenheit der Münzen halt (leider) doch eine entscheidende Rolle beim Verkauf.. das ist Fakt und unbestritten. Lustigerweise kaufen die "Eine Unze ist eine Unze" schreier dann auch meistens nur makellose Stücke an und beschädigte natürlich nur mit Abschlag..


    Was der Herr Haller hier abzieht ist unter alle Sau und die Weitergabe von persönlichen Daten an Dritte geht schonmal überhaupt nicht.
    Das Verhalten von megane26 war völlig korrekt, wenn es denn alles so wie geschildert abgelaufen ist... Für mich kristalisiert sich erst bei einer Reklamation und der daraus resultiereten Reaktion herraus, ob ein Händler wirklich top ist oder nicht. Herr Haller ist mit bravur durchgefallen und steht nun auf meiner schwarzen Liste.


    mfg stargate

  • Vertrauliche Daten, wie Klarnamen etc., an Dritte weitergeben geht mal gar nicht!!! :wall: :boese:



    lt. AGB (Quelle: http://www.goldhandel-haller.d…1dc217f8254202eadb4ccfe6a)

    Zitat

    12. Datenschutz


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    Da möchte ich gar nicht erst wissen, was mit meinen Daten passiert!


    Ich würde mich auf alle Fälle mal rechtlich schlau machen @megane!
    Ich selbst kann hier nicht erkennen, dass du etwas von eurer Kommunikation veröffentlicht hast, du hast lediglich deine Schilderung preis gegeben...und das was du da schilderst, ist schon ziemlich arg heftig für einen Selbstständigen!


    Gruß
    cc


    P.S. wenn du ne Kontrolle durchs Finanzamt hast, weißt du wenigstens, woher das kommt ;)


    P.P.S. kämpfe für dein Recht, sehe ich genauso, 1a-Ware bestellt, also muss auch so geliefert werden...

  • Ich finde es nicht richtig was hier passiert. Megane behauptet irgendwas was man glauben kann oder nicht und verwendet das Forum um Haller unter Druck zusetzen was ihm auch wohl gelungen ist. Irgendwo gibt es für alles eine Grenze die ist hier eindeutig überschritten ist.


    Ich würde meine Probleme mit Herrn Haller direkt besprechen und auch sicherlich eine Lösung finden. Dies hier über das Forum zu tun finde ich nicht in Ordnung.

  • Das geht leider nur, wenn der Händler auch bereit ist, indem er z.B. Emails beantwortet und Zusagen einhält bzw. seine Bereitschaft in den geführten Telefonaten signalisieren würde.
    Ansonsten gebe ich Dir natürlich vollumfänglich Recht.

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