Unter der Prämisse, dass die entsprechenden Bestimmungen auch auf Güter, die Kapitalmarktschwankungen unterliegen, anwendbar sind:
§ 437
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284a Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Weiterhin sagt § 439
§ 439
Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 375 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.
Haller könnte entsprechend nach § 439 (3) die vom Käufer geforderte Nacherfüllung in Form einer erneuten Lieferung verweigern, da es anscheinend nur sehr schwer möglich ist, überhaupt noch Goldmark zu besorgen - ob das wirklich der Fall ist, ist nicht Teil dieser Betrachtung.
Jedoch würde dies zu einem Nachteil für den Käufer führen - anscheinend liegt der Preis der Goldmark zum jetzigen Zeitpunkt deutlich höher.
Haller scheint keine mangelfreien Goldmarks liefern zu können, eine Rückabwicklung des Geschäfts stellt für den Käufer keine adäquate Lösung dar.
Lieferung einer vergleichbaren Ware, bspw. Maples/Philharmoniker mit identischem Wert?
Unabhängig von der eigentlichen Problematik finde ich es eine absolut inadäquate Reaktion, einen Konflikt mit einem Händler hier derart breit zu treten.
Und wer im Glashaus sitzt...