Gabriel Resources Ltd. / GBU (TSX)

  • Hier kann (könnte) sich jeder über das Annullationsverfahren (gemäss ICSID-Rules) informieren. Macht wahrscheinlich niemand.


    Background Papers on Annulment | ICSID


    https://icsid.worldbank.org/sites/default/files/publications/Background_Paper_on_Annulment.pdf


    Im nachfolgenden Link sind die 168 Verfahren, wo ein Annullierungsantrag eingereicht wurde. Statistik hilft hier nicht weiter. Die meisten Anträge wurden abgelehnt. Von diesen 168 Verfahren sind 14 Verfahren, wo unter anderem auf Article 52(1)(a) of the ICSID Convention geklagt wurde: Das Tribunal war «nicht ordnungsgemäß konstituiert», indem einem Mitglied des Tribunals die Eigenschaften der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit fehlten.

    https://icsid.worldbank.org/sites/default/files/publications/Annex_two.pdf


    1 Verfahren wurde annulliert. Bei 12 Verfahren wurde Artikel 52(1) a abgelehnt. Und 1 (ein) Verfahren war erfolgreich und dem Annullierungsantrag wurde stattgegeben, und das Schiedsurteil wurde aufgehoben.

    Bei den 12 (abgelehnten) Verfahren ging es vor allem um Folgendes:

    - Mit der Ablehnung einer Diskqualifizierung (eines Schiedsrichters) im Haupt-Verfahren nicht einverstanden. Untauglicher Versuch auf diesem Wege.

    - Mit einem Zwischenentscheid eines Schiedsrichters nicht einverstanden – und dann «Befangenheit» unterstellt.

    - Mit dem Schiedsentscheid nicht einverstanden und Buchstabe a) im Annullierungsantrag auch noch erwähnt: Meistens reine «Vermutungen» ohne Beweise. Und in der Regel ein Nebenpunkt; wurde halt auch noch erwähnt.

    Wie oben erwähnt: In 1 (einem) Verfahren wurde dem Annullierungsantrag statt gegeben:

    https://icsidfiles.worldbank.org/icsid/ICSIDBLOBS/OnlineAwards/C3286/DS14433_En.pdf


    Hier ging es darum, dass ein Schiedsrichter in seiner anwaltlichen Tätigkeit verschiedentlich die «Brattle Group» beauftragt hatte – und diese wiederum regelmässig einen Experten in verschiedenen ICSID-Verfahren zugezogen hatte. Dadurch gab es persönliche Kontakte zwischen dem Schiedsrichter (als Anwalt) und diesem Experten. Dieser Experte (und die Brattle Group) hat im monierten ICSID-Verfahren "mitgewirkt".

    Es würde zu weit führen, hier auf die Vorbringen der Parteien und auf die Erwägungen des ad hoc Ausschusses einzugehen. (Könnte bei Interesse jeder selber nachlesen, siehe Link oben).

    Nur soviel: Zuerst ging es darum, ob nachträglich Sachverhalte gerügt werden können oder nicht. Können gerügt werden, massgebend ist der Zeitpunkt, wo der Sachverhalt (für eine Drittperson) erfahren werden konnte (Sorgfaltspflicht).

    Dann ging es darum, ob die Beziehung geeignet war (zwischen Schiedsrichter – «Brattle Group» und dem Experten) die Unparteilichkeit und Unbefangenheit eines Schiedsrichters in Frage zu stellen. Da es verschiedene Schnittstellen in mehreren Verfahren gab, hat der ad hoc-Ausschuss darauf erkannt, dass die «Unparteilichkeit» und «Unbefangenheit» nicht gegeben war – und der Schiedsspruch wurde aufgehoben. Klägerin war Spanien – gegen eine private Firma (Eisner).

    Persönlicher Kommentar
    Welche Erkenntnis können jetzt für unseren «GBU-Case» abgeleitet werden: KEINE. Statistisches hilft nicht. Beim GBU-Case braucht es dokumentierte und bewiesene Verbindungen zwischen den beiden Schiedsrichtern untereinander und vor allem zu LALIVE.

    Ob hier reelle Chancen auf eine Annullierung bestehen kann erst beurteilt werden, wenn wir die Eingabe von Gabriel Resources an das Generalsekretariat ICSID sehen: «A copy of the Annulment Application will be made available on the Gabriel Resources website in due course.» Zu gegebener Zeit – was immer das heisst.

    Aber da Gabriel Resources im NR vom 8.7.2024 die beiden Schiedsrichter namentlich erwähnt und öffentlich «beschuldigt» hat, kann davon ausgegangen werden, dass Beweise vorliegen müssen. Alles andere wäre verantwortungslos. Denn «falsche» Anschuldigungen könnte eine Straftat sein.

    Und dann noch diese Aussage im NR: «angesichts der Bedenken hinsichtlich tatsächlicher und potenzieller Interessenkonflikte innerhalb des ICSID.» Das ist ein «Frontalangriff» auf die Integrität des ICSID, welcher ohne «stichhaltige Beweise» auch unverantwortlich wäre…

    urai

    • Offizieller Beitrag

    Gabriel Resources 2024 Bericht zum dritten Quartal

    Mit einer Zusammenfassung des Standes diese unrühmlichen Schiedsverfahrens:


    "Zusammenfassung


    Schiedsgerichtsverfahren


    Am 8. März 2024 gab Gabriel bekannt, dass eine Mehrheit des vorsitzenden Schiedsgerichts ("Schiedsgericht") gegen die starke Ablehnung eines der drei Schiedsrichter eine endgültige Entscheidung ("Schiedsentscheidung") erlassen hat, mit der die gegen den rumänischen Staat eingereichten ICSID-Schiedsklagen abgewiesen wurden ("ICSID-Schiedsverfahren") und Rumänien Kosten in Höhe von etwa 10 Millionen US-Dollar zugesprochen wurden ("Kostenentscheidung").


    Am 8. Juli 2024 gab Gabriel bekannt, dass er einen Antrag auf Aufhebung der Schiedsentscheidung ("Aufhebungsantrag") gestellt hat, und am 12. Juli 2024 registrierte der amtierende Generalsekretär des ICSID den Aufhebungsantrag und informierte die Parteien über die vorläufige Aussetzung der Vollstreckung der Kostenentscheidung.


    Das im ICSID-Übereinkommen vorgesehene Aufhebungsverfahren ("Aufhebungsverfahren") ist kein Rechtsbehelf gegen die Begründetheit des Schiedsspruchs, sondern ein Verfahren, das im Erfolgsfall den Schiedsspruch einschließlich der Kostenentscheidung aufheben würde. :!:

    Am 8. Oktober 2024 wurde ein dreiköpfiges Gremium von Schiedsrichtern ("Ad-hoc-Ausschuss") ernannt, um über den Antrag auf Aufhebung zu verhandeln und zu entscheiden, bestehend aus Prof. Eduardo Zuleta, Präsident, Prof. Lawrence Boo und Prof. Dr. Maxi Scherer.


    Am 16. November 2024 reichte Gabriel einen Antrag auf Disqualifikation von Prof. Dr. Scherer ein und das Aufhebungsverfahren wurde bis zur Entscheidung über den Disqualifikationsantrag ausgesetzt...."

    Gabriel Resources 2024 Third Quarter Report
    LONDON, UK / ACCESSWIRE / November 29, 2024 / Gabriel Resources Ltd. (TSXV:GBU) - "Gabriel" or the "Company") announces the publication of its Thir...
    www.juniorminingnetwork.com


    Grüsse

    Edel

  • Danke Edel Man für das Einstellen. Die grösste Schwierigkeit sehe ich darin, dass sich Gabriel genügend Kapital beschaffen kann - um im Verfahren zu bleiben. Aktuell gibt es wieder einen Kredit über 1.5 Mio. USD und die Aussicht auf eine (evtl.) Kapitalbeschaffung:

    US$1.5 Million Loan, by @accesswire
    LONDON, UK / ACCESSWIRE / November 29, 2024 / Gabriel Resources Ltd. (TSXV:GBU) - "Gabriel" or the "Company") is pleased to announce that…
    ceo.ca


    Falls es interessiert, hier ist der Link zum Antrag zur Annullierung von Gabriel Resources vom 5. Juli 2024:

    Application For Annulment | PDF | Arbitration | Environmental Impact Assessment
    Decizia finală de la Washington în cauza Roșia Montană
    de.scribd.com


    P.S. Nachfolgend drei Kommentare von mir.

  • 2/3 der Schrift beziehen sich auf Sachverhalte, welche die ordnungsgemässe Zusammensetzung des Schiedsgerichtes in Frage stellt.


    Dazu 4 Punkte:

    1. Die Anwälte von Gabriel lehnten Pierre Tercier schon bei der Nachfolge von Teresa Cheng ab. Der Generalsekretär setzte dann durch, dass die Einwände zurückgezogen wurden. Ziffer 57. Aber White&Case machte dazu einen Vorbehalt - allenfalls auf die Rechte zuzugreifen.

    2. Im August 2023 erhielt Zachary Douglas die schweizerische Staatsbürgerschaft. Also im laufenden ICSID-Verfahren. Das Einbürgerungs-Verfahren in der Schweiz dauert Monate. Offensichtlich hat Douglas weder seinen Antrag, noch das Einbürgerungs-Verfahren, noch die definitive Erlangung der schweizerischen Staatsbürgerschaft ordnungsgemäss gemeldet. Lest dazu (bei Interesse) die Ziffern 63 bis 69. Das ist für mich das "stärkste" Argument für eine evtl. Annullierung des Schiedsentscheides.

    3. Neu für mich ist, dass Zachary Douglas ein bezahltes Mandat einer "nicht klagenden Partei" (Friend of the Earths / Gegner des Rosia Montana Projektes) während des ICSID-Verfahrens gehabt haben soll. Ziffer 70 bis 78.

    4. Das OK-Komitee für die 80-Jahre Feier von Tercier wurde im Detail abgehandelt: Douglas, LALIVE und weitere. Ziffer 90. Bewiesen durch einen Linkedin-Eintrag. Lest dazu auch die Fussnoten 116 und 117 (rumänische Anwältin Leaua).

  • Klar, es handelt sich (beim Annullierungsantrag) um eine Parteimeinung. Interessant wäre zu erfahren, wie LALIVE das Ganze einschätzt. Bei der Durcharbeit sind mir folgende Ziffer (speziell) aufgefallen - ohne vollständige Repetition der bereits erwähnten:

    Ziffer 13.d
    Das ICSID Generalsekretariat wurde (mutmasslich) von Zachary Douglas informiert, dass er im August das schweizerische Bürgerrecht erhalten hat. Im Nachgang wurde dieser Vorgang auf der Website des ICSID auch aktualisiert. Der Generalsekretär hat es offensichtlich nicht für nötig gefunden, diese Information den Parteien mitzuteilen. die Konsequenz wäre nämlich praktisch ein "Zurück auf Feld 1" gewesen. Daher auch das Misstrauen von Gabriel/White&Case gegenüber dem Generalsekretariat ICSID.

    Ziffer 49
    Hier wird zusammenfasend aufgeführt, warum das Urteil annulliert werden müsste:

    a) Tercier wurde vom Generalsekretär ICSID vorgeschlagen. Er gab an, dass er (wenige) Verbindungen zu LALIVE habe - und er absolut unabhängig urteilen könne. Daher hatte White&Case ihn abgelehnt. GS setzte druck auf - White&Case war dann einverstanden. Siehe Erläuterungen Ziffer 53 bis 59 plus was durch Tercier offengelegt wurde Ziffer 60/61. Sozusagen nichts! - Im Gegensatz zu den tatsächlichen und bewiesenen Verbindungen. MIDS, 80Jahre Geburtstagsfeier, Praktikantin LALIVE

    b) Douglas (neu) schweizerisches Bürgerrecht

    c) Douglas während Verfahren Mandat (bezahlt) bei NGO, welche gegen Rosia Montana kämpft.

    d) Verbindungen von Tercier/Douglas zu LALIVE


    Ziffer 80/82

    Hier wird aufgezeigt, dass die verschiedenen Beziehungen als Ganzes sehr wohl die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit gefährden können. Daher müssen diese Beziehungen offengelegt werden (disclosed) - was ganz offensichtlich nicht erfolgt ist.

    Ziffer 89 (neu)

    Tercier tätigte eine Einzelspende an einen in Genf neu gegründeten karikativer Verein. Im Anschluss wurde er als "Pate" im Tätigkeitsbericht erwähnt. Gründungmitglied war Marion Colombani. Ehefrauvon Zachary Douglas.

    Ziffer 91

    Im Ergebnis haben wir: 2 von 3 Richter schweizerische Bürger, Anwaltskanzlei LALIVE Schweiz. Und alle in Genève domiziliert.

    Noch zu UNESCO: 121 bis 156 plus 134-143

    Wurde (praktisch) nicht gewürdigt im Sinne, dass die Aufnahme in die UNESCO-Liste praktisch einen Mienenbau verunmöglicht. Beweise wurde nicht zugelassen. Und im Entscheid gab es auch keine nachvollziehbare Begründung.


    Fazit:
    Klassisches Säuhäfeli - Säudeckeli.
    (Mauschelei, Kumpanei, Kameraderie)

  • Ich weiss, der ganze Gabriel-Case ist hochkomplex und schwierig zu verstehen. Leider geht es manchmal nicht anders, als die Sachverhalte wie sie sind (kompliziert) zu beschreiben. Ich versuche daher im Folgenden eine ganz einfache Sichtweise - zur Beurteilung, ob das Schiedsgericht ordnungsgemäss zusammengesetzt war - oder nicht.

    Basis dazu bilden die zwingenden Voraussetzungen, welche die Schiedsrichter erfüllen müssen: Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit. (Ziffer 45 Antrag Annullierung). Und noch Ziffer 47: (...) Der anzuwendende Standard ist daher, „ob ein vernünftiger Dritter, der alle Fakten kennt, der Ansicht wäre, dass es vernünftige Gründe gibt, daran zu zweifeln, dass ein Schiedsrichter die erforderlichen Eigenschaften der Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit besitzt.

    ---------------------------------

    Beginnen wir deshalb (ganz einfach) mit welcher Konstellation der Arbitrage-Prozess 2015 begonnen hat:

    Präsidentin: China (vom Generalsekretär ICSID bestimmt)

    Schiedsrichter: Australien (von Rumänien bestimmt)

    Schiedsrichter: Argentinien (von Gabriel bestimmt)

    Vertretung Rumänien: Schweiz (LALIVE) und in der Schweiz wohnhafte Rumänin (Leaua)

    Vertretung Gabriel: USA (White&Case)

    ----

    Geendet hat der Arbitrage-Prozess 2024 wie folgt:

    Präsident: Schweiz (vom Generalsekretär ICSID - gegen den Willen von White&Case "durchgedrückt")

    Schiedsrichter: Schweiz-Australien (von Rumänien bestimmt)

    Schiedsrichter: Argentinien (von Gabriel bestimmt)

    Vertretung Rumänien: Schweiz (LALIVE) und in der Schweiz wohnhafte Rumänin (Leaua)

    Vertretung Gabriel: USA (White&Case)

    -----------------------------------

    Bei der 2:1 Entscheidung für Rumänien sieht es (grob) wie folgt aus:

    2 Schiedsrichter plus Rechtsvertreter: Schweiz

    gegen

    1 Schiedsrichter plus Rechtsvertreter: Argentinien/USA



    Alle aus der Schweiz beteiligten Akteure auf der Seite Rumänien sind beruflich in Genève (Genf, Geneva) domiziliert. Stadt mit rund 200'000 Einwohnern. Im Nachgang an den Schiedsspruch hatte White&Case "research" (Ziffer 62) betrieben (Untersuchungen durchgeführt) und festgestellt (wie erwartet) alle Vertreter aus der Schweiz sind beruflich und zum Teil privat miteinander "verbandelt". Und alle sind an der Tercier-80 Jahre Geburtstagsfeier im O.K. verbunden - inkl. Crenguta Leaua!.

    -------------------------------------

    Hier noch ein Fakt, welcher auch ich fast nicht glauben konnte - wurde jedoch bewiesen:

    Es handelt sich um Ms. Nhu-Hoang Tran Thang (Genève) - (Ziffer 90, Fussnote 116).

    Die Dame arbeitete 2012 bis 2016 für Pierre Tercier in seiner Arbitrage-Firma und 2016 bis 2019 für LALIVE in Genève - und 2020 bis 2023 für Peter&Kim wo auch Pierre Tercier angeheuert hatte - auch in Genève. So weit so gut - aber jetzt kommt der Punkt:

    Nach Bekanntgabe des Awards und des Sieges für Rumänien gab es entsprechende Linkedin-Beiträge: U.a. eines Anwaltes von LALIVE (Rigaudeau) und von Leaua (rumänische RA, in der Schweiz wohnhfat). Beide Beiträge wurden von Ms. Nhu-Hoang Tran Thang geliked! (Fussnote 117). Die Dame war es auch, welche im Linkedin die 80Jahre-Feier von Tercier beschrieben hatte.


    urai
    P.S. Ich bin gespannt, ob der Augiasstall* (wirklich) ausgemistet wird.
    *
    Die Redewendung „einen Augiasstall ausmisten“ ist in der politischen Rhetorik gebräuchlich. In der Regel wird sie bei der Aufdeckung von Korruption oder der Beseitigung missliebiger Zustände verwendet und bedeutet so viel wie „gründlich aufräumen“. Redensartlich ist also ein Augiasstall ein „Riesensaustall“.

  • Kleiner Zwischenstand:

    Inzwischen sind die (offiziellen) Schriftsätze der Antragssteller (Gabriel Resources) und der Antragsgegnerin (Rumänien) auf der Website des ICSID hochgeladen:
    https://icsid.worldbank.org/ca…e-detail?CaseNo=ARB/15/31


    Ich bin diese Schriftsätze diagonal durchgegangen. Auffallend ist, dass sich Gabriel Resources (resp. die Anwaltskanzlei) praktisch nur zum Schiedsrichter Douglas und praktisch nicht zum Präsidenten Tercier äussert. Wahrscheinlich soll der "verschont" werden.


    Eines kann festgehalten werden: Sämtliche Vorhalte von Gabriel Resources sind als Sachverhalte gegeben. Die Frage die sich (bei jedem Vorbehalt) stellt ist, ob dieser geeignet ist, die Unvoreingenommenheit und Parteilichkeit eines Schiedsrichters zu beeinträchtigen. Dazu braucht es nur 1 Vorbehalt, welcher das adhoc-Komittee als kritisch betrachtet und der Schiedsentscheid würde annulliert.


    Konkret gehe ich (beispielhaft) kurz auf den Vorbehalt der Erlangung der schweizerischen Staatsbürgerschaft durch SR Douglas während dem laufenden Verfahren ein:


    - Die Staatsbürgerschaft ist bei der Zusammensetzung eines Schiedsgerichts relevant und kann moniert werden. Bedeutet, es könnte ein Antrag auf Disqualifikation gestellt werden.


    - In einem Verfahren können Schiedsrichter die gleiche Staatsbürgerschaft besitzen. Aber die Mehrheit nicht diejenige der Parteien (Rumänien/Kanada).


    - Die Frage stellt sich also nicht, wonach die Erlangung der schweizerischen Staatsbürgerschaft zur automatischen Disqualifikation geführt hätte. Das stellt LALIVE richtigerweise klar.


    - Hingegen offen ist, ob SR Douglas VERPFLICHTET war, die Erlangung der schweizerischen Staatsbürgerschaft offen zu legen. Das Generalsekretariat des ICSID hatte mir per Mail vom 15.7.2024 bestätigt, dass SR Douglas die Erlangung der schweizerischen Staatsbürgerschaft dem Generalsekretär des ICSID hätte melden müssen.


    Gemäss meiner Einschätzung wurde dem Rechtsvertreter von Gabriel Resources verunmöglicht, wegen der neu erlangten schweizerischen Staatbürgerschaft von Douglas einen ANTRAG auf Disqualifikation zu stellen. Für LALIVE ist das reine Spekulation. Persönlich sehe ich das anders.


    Zudem hat LALIVE in seiner Rechtsschrift die Verbindung resp. das Auftragsverhältnis von Douglas mit Friends of the Earth als nicht problematisch bezeichnet. Begründung die Auftraggeberin war (rechtlich) Friends of the Earth UK.


    Persönliches Fazit
    LALVE schreibt sehr aggressiv. DIE stehen nicht über der Sache. LALIVE sieht nicht, dass wenn zwei Schiedsrichter (von drei) UND der Anwalt der Gegenpartei Schweizer und im kleinräumigen Genf domiziliert sind. Das sehe ich anders, nicht auszuschliessen, dass das adhoc Komitee das auch so sieht. Die Vorbehalte von Gabriel Resources haben daher das Potenzial, das der Schiedsentscheid annulliert werden könnte. Auf jeden Fall ist die "Sache" für Gabriel nicht aussichtslos.


    Aber ob für Kleinanleger etwas übrig bleibt - irgendwann - ist völlig offen. Denn mittlerweile dürfte Gabriel Resources wieder Kapital benötigen. Es ist absolut möglich, dass Rechte am Case ausgelagert werden und die börsenkotierte Gabriel Resources pleite geht.


    urai

  • Die Stunde der Wahrheit naht:


    Am 22. und 23. Januar 2026 finden die Anhörungen zur Annullierung des ICSID-Schiedsentscheides statt. Der 24. Ist ein Reservetag.


    Es ist absolut offen. Persönlich bin ich nach wie vor überzeugt, dass die Erlangung der schweizerischen Staatsbürgerschaft durch Zachary Douglas (vor dem Schiedsentscheid während des laufenden Verfahrens) einen formalen Mangel in der Zusammensetzung des Gerichts darstellen könnte.


    In den Rechtsschriften versuchte Lalive diesen formalen Mangel zu entkräften, indem Lalive es als «Spekulation» darstellte, wonach White&Case eine Disqualifikation von Douglas (bei Kenntnis) beantragt hätte. Für mich ist das ein «hilfloser» Versuch, diesen formalen Mangel zu bagatellisieren.


    Falls der Schiedsentscheid tatsächlich annulliert werden sollte, dann würde das ICSID-Schiedsverfahren von Grund auf neu beginnen. Zuallererst natürlich die Rechtsschrift von White&Case. Ohne hier ins Detail zu gehen (da viel zu früh und spekulativ) kann jedoch davon ausgegangen werden, dass die «Entschädigungssumme» massiv steigen wird. Begründung: Massive gestiegene Gold- und Silberpreise sowie der Zinseszinseffekt.


    Das Risiko für Rumänien (ohne die «Génève-Copain-Kultur» von Tercier, Douglas und Lalive) könnte ins «Unermessliche» steigen. Rumänien und vor allem die EU wissen das ganz genau. Daher hatte die EU-Kommission versucht, sich im Sommer/Herbst 2025 in das Annullationsverfahren - zuerst als «Streithelferin» (wurde abgelehnt) und dann abgeschwächt als «nicht-streitende Partei» (wurde auch abgelehnt) - einzubringen.


    Für Rumänien geht es jetzt um «alles oder nichts». Der Insitu-Value der Resources aller Kategorien beträgt zu aktuellen Preisen rund 90 Mrd. USD. (18.5moz Au und 85.2moz Ag).


    Noch ein Punkt: 65% einer möglichen Entschädigung geht an die CVR-Rechteinhaber. Aber wichtig: Der maximale Betrag ist bei C$1.689 Mrd. gedeckelt (1.22 Mrd. USD.


    https://gabrielresources.com/wp-content/uploads/2025/04/Gabriel_PR_Pvte_Plmnt_Initial_Closing-March-6-2025.pdf



    urai5

    P.S. Ich gehe davon aus, dass es nur wenige frei verfügbare Aktien gibt. Die grossen Blöcke werden von den aktuellen Financiers u.a. Electrum und Swiss Capital S.A. gehalten. Da kann es immer wieder zu wilden Kurssprüngen kommen (wie gestern an der TSX). Aber per dato bedeutet ein allfälliger Kauf von Gabriel Resources de facto ein «Lottoschein».


    P.P.S. Ich hatte Ende letzten Jahres einen «Lottoschein» mit Dividenden von AFM gekauft. Ich will wissen, wie der Case ausgeht.

    • Neu
    • Offizieller Beitrag


    Ja. Zumal auch ich einige GBU Lottoscheine -- gedanklich fast abgeschrieben -- im Depotkeller habe, hab die auch seit Jahren nicht mehr nachgeführt....


    Interessante Geschichte in jedem Fall!


    Grüsse

    Edel


    "Die Märkte haben nie unrecht, die Menschen oft." Jesse Livermore, 20.Jh.

    Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16

  • Urai, du bist tief in der Materie. Und ich bin zu faul die Eckdaten nochmal zu recherchieren.


    Könntest Du kurz jeweils das Jahr und den Monat nennen, in dem:


    A) Die Lizenz von GBU wegen Untätigkeit der Rumänen auslief


    B) Das Schiedsgerichtsurteil zu Lasten GBUs fiel


    und C) eine kurze Einschätzung abgeben, ob das Schiedsgericht eine ähnlich gestrickte Organisation von USA's Gnaden bzw. US treu ist wie z.B die ganzen UN Unterorganisationen auch. Oder ob es sich dabei eher um sowas wie den Strafgerichtshof in Den Haag handelt, der vom großen Bruder nur mit Hohn und Spott gewürdigt wird. Wäre ersteres der Fall und Punkt B fiele außerhalb Donalds Amtszeit, wäre ich geneigt, da mal paar Chips zu setzen. Der Yank krallt sich derzeit alles was er kriegen kann. Und GBU ist in Kanada ansässig, was ohnehin bald annektiert wird. [smilie_happy]

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