Gabriel Resources Ltd. / GBU (TSX)

  • Der Entscheid des ICSID ist unter Beruecksichtigung der Fakten (immer noch) nicht nachvollziehbar. Es ist sicher nicht falsch, einmal das Schiedsgericht naeher anzuschauen. 1 Schiedsrichter wurde von Rumaenien bestimmt und 1 Schiedsrichter von Gabriel Resources. Abstimmung 1:1. Also geht es um den Vorsitzenden des Schiedsgerichts. ER und nur ER allein hat bestimmt. Es lohnt sich daher diesen "Schiedsrichter" ein bisschen naeher zu analysieren:

    https://de.m.wikipedia.org/wiki/Pierre_Tercier

    Es handelt sich um einen 81jaehrigen Mann. 1973 bis 1989 war er an der Universitaet in Fribourg CH. Das ist DIE Universitaet, welche viele Juristen in der Schweiz absolviert hatten. Unter Umstaenden auch Juristen von Lalive Genf.

    Ein moeglicher Grund fuer eine Aufhebung des Schiedsspruchs ist gemaess ICSID Konvention, Artikel 52, Buchstabe a[Blockierte Grafik: https://img.wallstreet-online.de/smilies/frown.gif]a) dass das Gericht nicht ordnungsgemäß konstituiert war;


    Ich will jetzt auf Folgendes hinaus:
    Wenn nachgewiesen werden kann, dass Pierre Tercier und Anwaelte von Lalive sich kennen, dann koennte Artikel 52, Buchstabe a) gegeben sein. So auf die Schnelle bin ich schon auf folgende (moegliche Schnittstellen) gestossen:

    https://www.leadersleague.com/…-in-2019-2020-switzerland

    https://www.lalive.law/people/

    Schon der Nachweis einer moeglichen Verbindung, dass sich Michael E. Schneider und Pierre Tercier kennen koennten, koennte unter Umstaenden schon reichen. Aber vermutlich ist das noch zu wenig.

    Leider bin ich fuer 10 Tage noch in der Pampa draussen und habe nur beschraenkte Moeglichkeiten fuer die Analyse. Aber es waere extrem hilfreich, wenn der eine oder andere User (verdankenswerterweise) in

    - 1. Prioritaet die am Case beteiligten Anwaelte und in

    - 2. Prioritaet die Verantwortlichen von Lalive

    auf weitere (moegliche) Schnittstellen analysieren - und Erkenntnisse hier im Thread einstellen koennten.

    Falls es effektiv Substanzielles geben sollte, dann werde ich an Gabriel Resources einen Bericht mit den Analyseergebnissen senden.

    urai

  • Nachfolgend noch ein paar ergaenzende Ausfuehrungen worum es hier (Beitrag oben) gehen koennte:

    Am Anfang des Verfahrens war Teresa CHENG Praesidentin, welche demissionierte. Vorgeschlagen wurde dann Pierre TERCIER vom Generalsekretaer des ICSID. Das Rechtsteam von Gabriel Resources (Washington) haette die Moeglichkeit gehabt, Pierre Tercier abzulehnen. Aber allein, dass er Schweizer ist und die Rechtsvertretung der Gegenseite (Lalive) in der Schweiz domiziliert ist, reicht(e) ganz bestimmt nicht, um Tercier abzulehnen. Denn gegen die Person an und fuer sich gibt es nichts Auszusetzen. Nachtraeglich kann eine unterlegene Partei auch nicht kommen und irgendwelche direkt persoenliche, negative Sachverhalte vorbringen.

    Aber der Generalsekretaer des ICSID haette Pierre Tercier gar nicht vorschlagen duerfen. Die nachfolgenden Gruende liegen allein in der Verantwortung des Generalsekretaers und muessen durch die Rechtsvertreter nicht ueberprueft werden. Denn es handelt sich beim ICSID-Schiedsgericht um ein privates Organ und die grundsaetzlichen Abklaerungen bzgl. allfaelliger Befangenheit muessen duch den Generalsekretaer getaetig werden. Von den Rechtsvertreter kann nicht verlangt werden, dass sie ueber Micro-Verhaeltnisse, viele Tausend km entfernt, im Detail Bescheid wissen.

    Daher sehe ich fuer einen Nichtigkeitsantrag gemaess Buchstabe a) dass das Gericht nicht ordnungsgemäß konstituiert war; folgende Gruende:

    Der Praesident des ICSID-Schiedsgeicht im Fall GBU kommt aus der Schweiz und ist in der Schweiz sozialisiert. Die (auch) auf internationale Arbitrage-Faelle spezialisierte Anwaltskanzlei hat ihren Geschaeftssitz in der Schweiz. So weit so gut, die Schweiz hat etwas ueber 8 Mio. Einwohner.

    Pierre Tercier kommt aus der franzoesischsprechenden Schweiz (Fribourg) und hat an der Uni in Fribourg (Freiburg) und an der Uni in Geneve (Genf) studiert. Lalive hat seinen Geschaeftssitz in Geneve - franzoesischsprechende Schweiz (Romands). Die Romands sind in der Schweiz eine Minderheit mit gut 2 Mio. Einwohnern.

    Mit 2 Universitaeten mit (international anerkannten) Rechtsfakultaeten und 2 Mio. Einwohnern ist es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit so, dass man sich (unter schweizer Juristen) kennt. Beispiele: Universitaet (gemeinsames Studium, Dozent-Student), (studentische) Verbindungen, Vereinigungen, Verbaende und nicht zuletzt Militaer (CH kennt das Milzsystem) und nicht auszuschliessen auch persoenliche Verbindungen in dieser Kleinraeumigkeit.

    Fazit: Der ICSID-Generalsekretaer haette niemals einen Praesidenten vorschlagen duerfen, welcher aus dem gleichen micro-kulturellen Raum kommt (Romandie) wie der Rechtsvertreter einen Partei (Lalive, Rumaenien! Da gibt es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit persoenliche (wie auch immer) Verbindungen. Die Verbindungen muessen nicht im Detail nachgewiesen werden - schon der Anschein reicht, wonach Artikel 52, Buchstabe a) dass das Gericht nicht ordnungsgemäß konstituiert war; gegeben sein koennte. Daher die Recherche; die vorstehenden Ausfuehrungen reichen alleine nicht aus.

    urai

  • Ich bin ueberzeugt, dass es Verbindungen zwischen Pierre Tercier und Anwaelten vo Lalive Genf gibt, welche ueber die normalen sozialen Kontakte hinausgehen. Also mehr, als sich zum small talk bei einem Apero getroffen zu haben. Entweder Mitglied oder Vorstand in den denselben Organen/Verbindungen/Vereinigungen etc. oder in einem Abhaengigkeitsverhaeltnis, bspw. Arbeitgeber/Arbeitnehmer oder Professor/Student oder Dekan/Professor.


    Je mehr Macht der Einzelne ausueben kann - desto klarer braucht es eine absolute Trennung zwischen Schiedsrichtern und Rechtsvertretern. Pierre Tercier hat(te) maximale Macht: ER entschied ueber viele Mrd. USD allein. Denn dass die von der Klaegerin (Gabriel Resources) und vom beklagten Staat (Rumaenien) berufenen Schiedsrichtern mit 1:1 gegenueberstehen, war absehbar. Und hier hat der Generalsekretaer des ICSID eindeutig einen Fehler gemacht. Denn die Romandie ist bezueglich international arbeitenden Juristen wie ein kleines Dorf - jeder mit jedem. Aber lassen wir das vorerst.


    Ich habe Gabriel Resources eine Mail geschrieben. Es ist klar, dass da keine Antwort zu erwarten ist.


    Aber es geht weiter. Schaut euch die naechste Meldung genau an:


    Finanzministerium: Die Frist für die Analyse der Entscheidung im Fall Roșia Montană wurde auf 90 Tage verlängert


    Ministerul Finanţelor: Termenul pentru analiza hotărârii în cazul Roşia Montană a fost prelungit la 90 de zile
    Părţile implicate în acţiunea arbitrală internaţională iniţiată de Gabriel Resources în cazul Roşia Montană au la dispoziţie 90 de zile pentru a comunica…
    m.digi24.ro


    Jetzt stellt sich die (sehr interessante Frage): Wer ist fuer diese Verlaengerung verantwortlich?


    Es kommen nur drei Organe in Frage:


    1. Das ICSID: Die sollen jetzt ploetzlich gemerkt haben, dass der Fall kompliziert und komplex ist und die erste Frist von 20 Tagen daher zu kurz sei?


    2. Gabriel Resources: Fall verloren und muss den jahrelang durchexerzierten Case im Detail analysieren, da die naechste (fixe) Frist (120 Tage) nicht ausreichen sollte, ein (gut begruendetes) Nichtigkeitverfahren anzustrengen - welches wahrscheinlich auf dem Zusatzbericht desjenigen Schiedsrichters basiert, der fuer GBU gestimmt hatte. Zudem kostet jeder Monat Kapital, welches GBU nur bis Mai hat - mit den 90 Tagen (Sperrfrist) waeren wir dann schon Anfang Juni.


    3. Rumaenische Regierung: Fall gewonnen. Warum braucht jetzt das Finanzministerium ploetzlich 70! Tage mehr, um den Sieg analysieren zu koennen?

    Persoenlich bin ich der Auffassung, dass der Antrag vom Finanzministerium von Rumaenien kommt. Andere moegen das anders sehen: kein Problem.


    Meine Begruendung:

    Wir erinnern uns: Der Ministerpraesident sagte Ende Januar 2024, das ICSID-Schiedsgericht werde am 10. Februar (Samstag) entscheiden. Jetzt gab es eine Verspaetung von 4 Wochen - und es war plus/minus Samstag nach rumaenischer Zeit. Nie wurde richtig geklaert, was der 10. Februar 2024 zu bedeuten hatte. Meine Vermutung war, dass die rumaenische Regierung einen Antrag auf Fristverlaengerung bis zum Entschied gestellt hat. Im Thread wurde diese Vermutung als "laecherlich" qualifiziert.


    Und jetzt kommt wieder so eine Fristverlaengerung von 70 Tagen. Meine Vermutung ist, dass der Bericht mit der abweichenden Mehrheits-Meinung massive Verfahrensfehler thematisieren koennte. Lalive sollte eigentlich in der Lage sein, nach etwa 3 Tagen zu erkennen, ob dieser Bericht effektiv das Potenzial haette, dass GBU ein Nichtigkeitsverfahren erfolgreich anbegehren koennte. GBU geht ja davon aus, dass massivste Verfahrensfehler zu ruegen seien - Beweise nicht oder zu wenig tief gewuerdigt.


    Fazit:

    Obwohl diese Friestverlaengerung GBU wieder viel Kapital kostet - stufe ich sie fuer GBU als positiv ein. Denn vielleicht sind die sieger trotzdem nicht mehr so siegessicher ... Und ein (wie auch immer gearteter) Deal moeglich sein koennte. Ich weiss, ich habe einen Deal immer ausgeschlossen - aber unter anderen Vorzeichen - naemlich einem moeglichen Sieg durch GBU.


    Noch zum gestriegen NR von Gabriel nach der Wiederaufnahme des Handels: Aufgrund der Boersenregulation war Gabriel Resources verpflichtet, die aktuelle finanzielle Situation und die Aussicht auf Zahlungsunfaehigkeit sollte es keine Finanzierung geben, so "drastisch" zu beschreiben. Aber das sind rechtlich abgesichrete Textbausteine. Entscheidend ist allein die Tatsache, ob die Institutionellen nach wie vor bereit sind, Gabriel Resources zu finanzieren. Und diese Leute werden ihren Entscheid mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf dem Zusatzbericht mit der abweichenden Meinung basieren.


    urai

  • Einen sehr wichtigen Aspekt sollte man auch im Auge behalten: wir sprechen hier vom Kampf zwischen einem Staat und seinen Geheimdiensten auf der einen Seite und einer Firma mit inzwischen wenig Kapital auf der anderen Seite. Kann es sein, dass die Verlängerung vom Februar auf den März dem Umstand geschuldet war, dass der rumänische Geheimdienst erst noch eine Situation benötigte, um dem entscheidenden Richter klar zu machen, wie er abzustimmen hat?

  • Dr. Crenguta Leaua


    The Romanian defenders in Rosia Montana case: “The foreign investor lacked the community’s approval”


    saludos

  • Vielen Dank an alle sehr aufwändig recherchierten Beiträge!

    Ich war zum Glück nicht investiert, bis gestern...

    Ein bisschen Spielgeld zur Speku.

    Ich glaube Gabriel wird das Urteil nicht akzeptieren aufgrund der eigentlich klaren Lage.

    Die werden in Berufung gehen. Bin mal gespannt ob sich das Blatt dann doch um 180 Grad dreht.

    Deswegen riskiere ich einen Totalausfall gegen die Chance auf eine unverhoffte "Wiedergeburt"

    8o

    • Offizieller Beitrag

    Gabriel Resources Ltd. Unternehmens-Update

    Der Ton des GBU Managements wird rauher:


    "LONDON, UK / ACCESSWIRE / 11. März 2024 / Gabriel Resources Ltd. (TSXV:GBU) ("Gabriel" oder das "Unternehmen") gab am 8. März 2024 bekannt, dass die ICSID-Schiedsgerichtsklagen des Unternehmens gegen die rumänische Regierung mit einer Zwei-zu-Eins-Mehrheit abgewiesen wurden...


    Gabriel ist der Ansicht, dass die Entscheidung des Tribunals zutiefst fehlerhaft ist und eine Travestie der Gerechtigkeit darstellt. Die Entscheidung ignoriert in eklatanter Weise die umfangreichen Beweise, die vorgelegt wurden, um zu zeigen, dass die Entscheidung Rumäniens, die notwendigen Genehmigungen zu verweigern, politisch motiviert war und keiner materiellen oder objektiven rechtlichen Grundlage bedurfte, oder sie wurde absichtlich falsch interpretiert.


    Das Unternehmen analysiert das Urteil weiterhin mit seinen Rechtsberatern, um seine Optionen zu bewerten, einschließlich der Anfechtung der Entscheidung durch das im ICSID-Übereinkommen vorgesehene Nichtigkeitsverfahren....


    Das Unternehmen verfügt derzeit über Mittel in Höhe von ca. 2,7 Mio. C$ (2,0 Mio. US$) und geht davon aus, dass dieser Betrag im normalen Geschäftsverlauf bis Mai 2024 aufgebraucht sein wird. Gabriel beabsichtigt, eine sofortige Überprüfung seiner aktuellen und zukünftigen finanziellen Verpflichtungen und der Fähigkeit, Mittel zur Begleichung der fälligen Beträge zu beschaffen, durchzuführen. Das Unternehmen wird seine Schlussfolgerungen zu gegebener Zeit bekannt geben.


    Ungeachtet dieser Überprüfung wird Gabriel im zweiten Quartal 2024 weitere Finanzmittel benötigen, um längerfristige Aktivitäten zu verfolgen (wozu gegebenenfalls auch die Kosten für ein mögliches Annullierungsverfahren gehören können) und für allgemeine Betriebskapitalzwecke..."


    Dragos Tanase

    President & CEO

    Phone: +40 730 399 019

    dt@gabrielresources.com

    Richard Brown

    Chief Financial Officer

    Mobile: +44 7748 760276

    richard.brown@gabrielresources.com


    https://www.accesswire.com/841…rces-ltd-corporate-update

    Übersetzt mit DeepL.com (kostenlose Version)


    Grüsse

    Edel


    "Die Märkte haben nie unrecht, die Menschen oft." Jesse Livermore, 20.Jh.

    "Die Demokratie ist das Paradies der Schreier und Schwätzer, Phraseure, Schmeichler und Schmarotzer, die jedem sachlichen Talent weit mehr den Weg verlegen, als dies in einer anderen Verfassungsform vorkommt." E.von Hartmann

    Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16

    • Offizieller Beitrag

    Gabriel Resources meldet eine Privatplatzierung in Höhe von 5,575 Millionen US-Dollar

    Den tüchtigen Leuten, die durch ein fragwürdiges Urteil betroffen sind, ist weiteres Vorgehen möglich.


    "LONDON, UK / ACCESSWIRE / 26. April 2024 / Gabriel Resources Ltd. (TSXV:GBU) ("Gabriel" oder das "Unternehmen") freut sich bekannt zu geben, dass es im Zusammenhang mit einer nicht vermittelten Privatplatzierung (die "Privatplatzierung") von bis zu 377.594.750 Stammaktien des Unternehmens ("Stammaktie") zu einem Preis von 0,02 $ pro Stammaktie ("Kaufpreis") endgültige Zeichnungsverträge mit bestimmten Investoren abgeschlossen hat, um einen Bruttoerlös von bis zu 5,575 Millionen US$ (ca. 7,5 Millionen $) zu erzielen, vorbehaltlich börsenrechtlicher und anderer Genehmigungen.


    Das Unternehmen reservierte den Preis für die Privatplatzierung, indem es am 19. April 2024 ein Preisreservierungsformular bei der TSX Venture Exchange (die "TSXV") einreichte. Die Anzahl der Stammaktien, die im Rahmen der Privatplatzierung emittiert werden, entspricht etwa 36 % der derzeit emittierten und ausstehenden Stammaktien auf unverwässerter Basis.....


    Der Nettoerlös aus der Privatplatzierung wird zur Finanzierung der laufenden strategischen Pläne des Unternehmens verwendet werden, einschließlich (i) der Möglichkeit, eine Aufhebung des ICSID-Schiedsurteils vom 8. März 2024 zu erwirken; (ii) der Aufrechterhaltung der Rechte und Interessen der Gabriel Group in Rumänien im Zusammenhang mit der Rosia Montana-Abbaukonzession und den Bucium-Projekten (Rodu-Frasin und Tanita); und (iii) für allgemeine Betriebskapitalzwecke..."



    Grüsse

    Edel


    "Die Märkte haben nie unrecht, die Menschen oft." Jesse Livermore, 20.Jh.

    "Die Demokratie ist das Paradies der Schreier und Schwätzer, Phraseure, Schmeichler und Schmarotzer, die jedem sachlichen Talent weit mehr den Weg verlegen, als dies in einer anderen Verfassungsform vorkommt." E.von Hartmann

    Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16

  • Vielen Dank Edel Man

    Es ist fertig, wenn es fertig ist - und jetzt ist noch nicht fertig. Nachfolgend meine (persönliche) Einschätzung:


    Wenn man die rumänischen Medien kurz quer liest erkennt man, dass Rumänien (mit allen Mitteln) versucht, den Award von 10 Mio. USD (Rückerstattung der Gerichtskosten) rasch möglichst durchzusetzen. Dazu sollen die Assets der rumänischen Tochter RMGC gesperrt und dann beschlagnahmt werden. Gleichzeitig läuft die Mining License für Rosia Montana per Juni 2024 aus. Gabriel Resources hat fristgerecht den Antrag auf Verlängerung der Mining License gestellt. Mining Watch Rumänien bekämpft gerichtlich diese Verlängerung. Offenbar ist sich Mining Watch doch nicht so sicher.


    Bătălia pentru Roșia Montană nu s-a încheiat! RMGC cere prelungirea licenței
    Compania RMGC refuză să renunțe la proiectul minier contestat de la Roșia Montană și insistă pe prelungirea licenței de exploatare. În schimb, Mining Watch se…
    www.puterea.ro


    Bezüglich des Schiedsentscheids vom 8. März 2024 sind folgende Daten entscheidend:


    8. März 2024 Datum, wo der Schiedsentscheid Rechtskraft erlangt hat


    6. Juni 2024 Frist für die Geheimhaltung läuft ab (90 Tage).


    6. Juli 2024 Frist für einen Antrag zur Annullierung des Schiedsentscheids (120 Tage).


    Gabriel Resources braucht für die normale Geschäftstätigkeit rund 1 Mio. USD pro Monat. Mit den Gerichtsverfahren in Rumänien wahrscheinlich mehr. Das bisher verfügbare Kapital hätte bis Ende Mai 2024 gereicht. Ohne Finanzierung - bankrott und Ende von GBU.


    Mit dem neuen Kapital von >5 Mio. USD kann Gabriel Resources die normale Geschäftstätigkeit plus Gerichtsverfahren in Rumänien etwa bis Ende September/Anfang Oktober weiterführen.


    Ich gehe davon aus, dass es für alte und evtl. neue Investoren nur Sinn macht, über 5 Mio. USD zu investieren, wenn (sehr) gute Chancen bestehen, dass beim ICSID ein Antrag auf Annullierung des Schiedsentscheids vom 8. März 2024 gestellt wird. Ich bin davon überzeugt, dass ein allfälliger Antrag auf Annullierung auch einen Antrag um Aussetzung der Vollstreckung des Schiedsspruchs beinhalten wird (Zahlung von 10 Mio. USD an Rumänien). Falls der vom ICSID eingesetzte "Ad-hoc-Ausschuss" dem Antrag um "Aussetzung" zustimmt, wird die Vollstreckung vorläufig ausgesetzt, bis der Ausschuss über den Antrag auf Annullierung entschieden hat.



    Kurzfristig (ein paar Monate bis etwa September) sind jetzt drei Entwicklungen bzw. Entscheide wichtig:


    1. Wie begründet der 3. Schiedsrichter seine abweichende Meinung. Da geht es vor allem um konkrete mutmasslich Verfahrensfehler.


    2. Stellt Gabriel Resources beim ICSID einen Antrag auf Annullierung des Schiedsentscheides vom 8. März 2024.


    Und jetzt ganz wichtig zur Beurteilung von etwaigen Erfolgschancen auf Annullierung:


    3. Gibt der ad-hoc-Ausschuss des ICSID dem Antrag von Gabriel Resources statt, den Schiedsentscheid während dem Annullierungsverfahren auszusetzen. Falls abgelehnt, sehe (fast) keine Chancen, dass ein Antrag auf Annullierung durchkommen könnte.



    Noch eine kurze Erklärung zur "bindenden Wirkung" des Schiedsentscheides und einem Antrag auf Annullierung:


    In der Sache selbst, gibt es keine Überprüfung. Ein Weiterzug ist auch nicht möglich. Aber - und davon gehe ich aus - Verfahrensfehler können gerügt werden. Die wahrscheinlichste Argumentation dürfte darauf hinauslaufen, dass (von GBU vorgelegte) Beweise nicht oder zu wenig gewürdigt wurden - und daher der Schiedsspruch nicht mehr haltbar sei. Falls dem stattgegeben würde, bräuchte es ein neues Schiedsverfahren.


    Mein Kurzkommentar:

    Es ist natürlich klar, Rumänien und auch Mining Watch haben das aller grösste Interesse, dass Gabriel Resources Pleite geht und die Geschäftstätigkeit einstellen müsste. Denn im Falle eines Antrages auf Annullierung des Schiedsentscheides mit einem nachfolgenden (kurzfristigen) Entscheid des ad-hoc-Gremiums, die Durchsetzung auszusetzen, würde das Risiko für Rumänien - trotzdem noch zahlen zu müssen, mindestens die Investitionskosten - "dramatisch" zunehmen.


    urai


    P.S. Ich hoffe nach wie vor, dass Gabriel Resources (White&Case) versucht, mutmassliche Verflechtungen zwischen Pierre Tercier und LALIVE Genf nachzuweisen. Sollten diese "Verflechtungen" mehr als normale soziale Kontakte beinhalten (wovon ich persönlich ausgehe, daher hatte ich GBU und White&Case mittels E-Mail Mitte März über meine groben Google-Recherchen-Resultate informiert), dann könnte bei einem Antrag auf Annullierung auch auf mutmassliche Befangenheit des Präsidenten des Schiedsgerichts (Pierre Tercier) argumentiert werden.


    P.P.S. Mental muss man sich auf einen Totalverlust in GBU Aktien einstellen.

  • Erste Informationen zum Schiedsentscheid des ICSID liegen jetzt vor:


    De ce a câștigat România procesul Roșia Montană. Motivarea tribunalului de la Washington
    De ce a câștigat România procesul Roșia Montană. Tribunalul internațional de arbitraj comercial de la Washington (ICSID) a publicat motivarea.
    www.presshub.ro


    Kurz zusammenfassend auf dem Punkt (persönliche freie Formulierung): Der Antrag zur Aufnahme des Gebietes von Rosia Montana zur Aufnahme in die UNESCO-Liste verhindert de jure nicht, dass Bergbau betrieben werden könnte. Dieser Antrag steht im Rahmen des zugestandenen grossen Ermessenspielraum dem Staat zu. GBU habe keine Beweismittel vorgelegt, welche diese Auffassung verunmögliche. Infolge der Massendemonstrationen 2013 konnte der Staat gar nicht anders handeln, als das Minenprojekt zu verunmöglichen.



    Hier eine Einschätzung auf X von bonucci_p (kenne ich nicht)


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    Meine persönliche Einschätzung:


    Mit war immer klar, dass die Forderung von Gabriel Resources zur Entschädigung (allfällig) entgangener Gewinne schwierig durchzusetzen wären. Aber die getätigten Investitionen müssten entschädigt werden - sollten Investitionsschutzabkommen überhaupt irgendeinen Wert haben. Die Mehrheit des (privaten) Schiedsgerichtes hat dies anders beurteilt. In der Sache selbst - neue Beurteilung und Gewichtung der Fakten - besteht zum jetzigen Zeitpunkt keine Rechtsmittel, welches ergriffen werden könnte.


    Dies bedeutet: Ein Antrag auf Aufhebung des Entscheides ist vor allem davon abhängig, ob vorgelegte Beweise zu wenig oder überhaupt nicht gewürdigt wurde. Ob dies Chancen auf Erfolg hat hängt davon ab, ob der 3. Schiedsrichter dies in seiner abweichenden Auffassung thematisiert hatte. Falls Ja: dann bestehen gute Chancen. Zudem bin ich nach wie vor der Auffassung, dass der Präsident des Schiedsgerichtes, der 81jährige Pierre Tercier, infolge der Nähe zu führenden Anwälten von LALIVE, als befangen zu gelten könnte.


    Ich gehe davon aus, dass Gabriel Resources einen Antrag auf Annullierung des Schiedsentscheides stellen wird.


    urai

  • Das Schiedsgerichtsurteil zum Case Gabriel Resources gegen Rumänien ist jetzt aufgeschaltet:


    Case Details | ICSID


    https://icsidfiles.worldbank.org/icsid/ICSIDBLOBS/OnlineAwards/C4706/DS19558_En.pdf


    Entscheid ist die abweichende Auffassung des dritten Schiedsrichters: Horacio A. Grigera Naón (ab pdf Seite 377).


    Grundsätzlich vertritt der (abweichende) Schiedsrichter Hiracio A. Grigera Naón die Auffassung, wonach das Verfahren zur Erteilung einer Umweltgenehmigung mutwillig und politisch motiviert durch Rumänien gestoppt wurde.



    Kernaussage Unter Ziffer 7:

    7. Wie in dieser Anmerkung gezeigt wird, wurden die FET-Rechte der Kläger im Rahmen der BITs zwischen Großbritannien und Kanada und Rumänien durch das Versäumnis Rumäniens, das Verfahren zur Erlangung der Umweltgenehmigung abzuschließen, verletzt, und zwar hauptsächlich aus politischen Gründen, ohne dass den Klägern ein Verschulden zuzuschreiben wäre. Andererseits lässt die Akte nicht den Schluss zu, dass die Voraussetzungen für die Erteilung der Umweltgenehmigung nicht erfüllt waren und dass diese Genehmigung nicht hätte erteilt werden dürfen.



    Nachfolgend Auszug der Konklusion, Ziffer 106:


    106. Daher komme ich (Horacio A. Grigera Naón) zum Schluss, dass:


    a) die Ablehnung des Sondergesetzes am 9. September 2013, das praktisch das Umweltgenehmigungsverfahren oder die Genehmigung vereitelte, den FET-Standard sowohl des BIT Kanada-Rumänien als auch des BIT Großbritannien-Rumänien verletzte; und

    b) das fortgesetzte Verhalten Rumäniens, das in dieser abweichenden Stellungnahme beschrieben wird und das in der Ablehnung der Umweltgenehmigung gipfelte, ebenfalls einen Verstoß gegen den FET-Standard sowohl des BIT Kanada-Rumänien als auch des BIT Großbritannien-Rumänien darstellt.



    Meine Einschätzung:


    Der Erfolg eines Antrages zur Aufhebung des Schiedsentscheides ist schwierig zu beurteilen. Denn jetzt stellt sich die alles entscheidende Frage: Hat das Gericht von Gabriel Resources vorgelegte Beweise nicht oder zu oberflächlich gewürdigt - und ist somit zur (anderen) Mehrheits-Auffassung gelangt: Der Stopp des Verfahrens zur Erteilung der Umweltgenehmigung lag im freien Ermessen des Staates Rumäniens - ohne dass das Investitionsabkommen verletzt wurde.


    Sollten jedoch vorgelegte Beweise tatsächlich von der Mehrheit des Schiedsgerichtes (insbesondere Pierre Tercier) nicht angemessen gewürdigt worden sein (nur darum geht es im nächsten Verfahrensschritt), könnte eine Antrag tatsächlich Erfolg haben. Das kann ich aber aufgrund der vorgelegten Dokumente nicht beurteilen. Aber ich vertrete nach wie vor die Auffassung, dass Pierre Tercier wegen seinen Kontakten zu führenden RA von Lalive als befangen gelten könnte.


    Sollte dieser Case von Gabriel Resources final verloren gehen, dann stellt sich tatsächlich die Frage, ob Investitionsschutzabkommen überhaupt noch sinnvoll sind. Denn wenn alle politisch motivierten Handlungen eines Staates (bis hin zur Enteignung, um bspw. der eigenen Bevölkerung mehr Wohlstand zu geben) diese Abkommen NICHT verletzen, dann sind diese Abkommen unbrauchbar und unnötig - da wirkungslos.



    Es ist fertig wenn es fertig ist - und jetzt ist noch nicht fertig!



    urai

    • Neu
    • Offizieller Beitrag

    Gabriels Rosia Montana Lizenzverlängerung abgelehnt


    Ob dies der letzte Stand ist weiß ich nicht, aber dies, Nach meinem Rechtsempfinden geschieht dies hier äusserstes Unrecht durch extrem fragwürdige Schieds"Richter". GBU ist nur zu wünschen, daß sie mit aller Gründlichkeit ein Schandurteil zu Fall bringen.


    "Gabriel Resources Ltd. hat die folgenden Unternehmensinformationen veröffentlicht:


    Mineraliennutzungsrechte


    -- Im März 2024 reichte Rosia Montana Gold Corporation (RMGC") bei der rumänischen Nationalen Agentur für Mineralressourcen (NAMR") einen Antrag auf Verlängerung der Laufzeit der Abbaulizenz für das Projekt Rosia Montana (Lizenz") um weitere fünf Jahre ein, wie es das rumänische Gesetz vorsieht (Antrag auf Lizenzverlängerung"), zusammen mit den erforderlichen Unterlagen.

    Am 20. Juni 2024 wurde RMGC mitgeteilt, dass die NAMR den Antrag auf Lizenzverlängerung abgelehnt hat.

    --Das Unternehmen und RMGC sind mit der Entscheidung der NAMR nicht einverstanden und beabsichtigen, alle rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um ihre Rechte wiederherzustellen. Die Entscheidung der NAMR zeigt eine eklatante Missachtung der Rechtsstaatlichkeit und der etablierten Investitionsrechte und ist nach Ansicht des Unternehmens eine politisch motivierte Entscheidung, die RMGC willkürlich, ohne ordnungsgemäßes Verfahren und ohne Entschädigung die Rechte zur Entwicklung des Rosia-Montana-Projekts abspricht.... :thumbup:


    ICSID-Schiedsverfahren


    -- Am 8. März 2024 erließ das vorsitzende Schiedsgericht ("Schiedsgericht") eine endgültige Entscheidung ("Schiedsspruch"), in der es die Ansprüche aus dem ICSID-Schiedsverfahren mit einer Mehrheit von zwei zu eins abwies und Rumänien rund 10 Millionen US-Dollar zur Erstattung der entstandenen Anwalts- und Gerichtskosten zusprach ("Kostenentscheidung").

    -- Das Unternehmen ist mit der Entscheidung der Mehrheit des Schiedsgerichts nicht einverstanden. Es ist der Ansicht, dass die Entscheidung schwerwiegende Mängel aufweist, im Widerspruch zur Meinung des abweichenden Schiedsrichters steht und nicht mit einer objektiven Bewertung der vorgelegten Beweise vereinbar ist. Dementsprechend beabsichtigt das Unternehmen, den Schiedsspruch im Rahmen des durch das ICSID-Übereinkommen vorgeschriebenen Annullierungsverfahrens anzufechten. Der Antrag auf Nichtigerklärung ("Antrag") wird am oder vor dem 7. Juli 2024 eingereicht werden.

    -- Bei einer Nichtigkeitsklage handelt es sich nicht um eine Anfechtung der Begründetheit der Schiedsentscheidung, sondern um ein Verfahren, das im Erfolgsfall die Aufhebung der Schiedsentscheidung und die Aufhebung der Kostenentscheidung zur Folge hätte. Der Abschluss des Nichtigkeitsverfahrens könnte 12-24 Monate nach Einreichung des Antrags dauern.


    Stockwatch

    Übersetzt mit DeepL.com (kostenlose Version)


    Grüsse

    Edel



    "Die Märkte haben nie unrecht, die Menschen oft." Jesse Livermore, 20.Jh.

    "Die Demokratie ist das Paradies der Schreier und Schwätzer, Phraseure, Schmeichler und Schmarotzer, die jedem sachlichen Talent weit mehr den Weg verlegen, als dies in einer anderen Verfassungsform vorkommt." E.von Hartmann

    Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16

  • Vielen Dank Edel für deine/Eure Recherche zur aktuellen Lage!!!

    Es ist schon traurig wie Rechte mit Füßen getreten werden. Aber so entwickelt sich unsere Welt leider...

    Ich muss ehrlich gestehen daß ich auf Gabriel Res. erst nach dem fetten Crash aufmerksam geworden bin.

    Den "Einsatz" darauf verbuche ich als Wette mit dem Risiko eines Totalverlustes.

    Aber ich lasse ihn jetzt liegen und warte einfach ab was passiert.

    Im Casino läuft es doch nicht anders 😄

    Schwartz oder Rot...

  • Vielen Dank Edel Man für das Einstellen. Die Verweigerung der Verlängerung der License ist für mich in diesem Stadium ein Non-Event. Neutral. Für Gabriel Resources ist es verbrannte Erde.


    Die Verweigerung hat für das Nichtigkeitsverfahren absolut keine Bedeutung. Aber sollte der Schiedsspruch vom März 2024 tatsächlich annulliert werden, könnte diese "Verweigerung" eher negativ für Rumänien ausgelegt werden. Da mutmasslich politisch motiviert. Genau darum geht es im Kern: Wurde das Verfahren zur Erteilung der Umweltgenehmigung aus politischen Gründen beendet - oder lag die Beendigung im Ermessen des Staates.

    Nach der summarischen Durchsicht des Schiedsspruchs sowie der abweichenden Auffassung des dritten Schiedsrichters ist die jetzt alles entscheidende Frage: Wurden von Gabriel Resources vorgelegte Beweismittel mit der nötigen Sorgfalt und Tiefe gewürdigt - oder nicht. Persönlich (und auch aus Erfahrung) vertrete ich die Auffassung, dass dieser Schiedsspruch nur so erfolgt werden konnte,

    - da entweder Gabriel Resources die Willkür des Staates nicht beweisen konnte
    - oder (wie schon erwähnt) durch Gabriel Resources vorgelegte Beweismittel nicht (genügend) gewürdigt wurden.

    Nur darum geht es im Nichtigkeitsverfahren: Wurden die (internationalen) Verfahrensregeln bezüglich Würdigung von Beweismittel eingehalten oder nicht. Und zwar geht es um (allfällige) Beweismittel welche geeignet waren, einen Entscheid massgeblich zu beeinflussen. Da wir keine umfassende Akteneinsicht haben, ist es für Aussenstehende unmöglich die Chancen für einen Erfolg im Nichtigkeitsverfahren zu beurteilen.

    urai
    P.S.
    Welche Faktoren schlussendlich zum (Mehrheits)Entscheid ausschlaggebend waren, darüber kann nur spekuliert werden. Ohne auf "Verschwörungstheorien" einzutreten (woran ich sowieso nicht glaube), gibt es doch einen Sachverhalt, welcher den Entscheid entsprechend beeinflusst haben könnte. Denn es muss davon ausgegangen werden, dass Rumänien alles in seiner Macht getan hatte, um die Bezahlung einer Mrd.-USD-Entschädigung abzuwenden.


    Zufälliger Link, zu einem Sachverhalt:

    Rumänien: NATO erweitert ihren Luftwaffenstützpunkt am Schwarzen Meer
    Die NATO wird ihre Militärbasis in der Nähe des strategisch wichtigen Schwarzmeerhafens Constanta in Rumänien erweitern. Damit könne Rumänien größere…
    www.euractiv.de

  • Gabriel Seeks Annulment of ICSID Award

    https://ceo.ca/content/sedar/GBU-2024-07-08-news-release-english-4eb2.pdf


    Wichtig - wie vermutet (online Translator):

    Im Aufhebungsantrag wird insbesondere erklärt, dass der Schiedsspruch aufgrund schwerwiegender Mängel in der Zusammensetzung des ICSID-Tribunals aufgehoben werden müsse, da zwei der Schiedsrichter, die den Mehrheitsspruch fällten, Prof. Pierre Tercier und Prof. Zachary Douglas, nicht über die von der ICSID-Konvention geforderten Eigenschaften wie Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verfügten und ihre Beziehungen untereinander und mit den am Fall beteiligten Parteien, darunter Rumäniens Rechtsbeistand, nicht ausreichend offenlegten.


    P.M. gemäss meiner Auffassung gehen die Beziehungen zwischen Pierre Tercier und führenden Anwälten von Lalive (Stichwort u.a. Geburtstagsfeier zum 80. von Tercier) weit über normale (und zu akzeptierende) soziale Kontakte hinaus.


    Und dann noch:

    Im Aufhebungsantrag wird zudem erläutert, dass die Entscheidung der Mehrheit zur Haftung in mehreren Punkten schwerwiegend fehlerhaft ist, die jeweils einzeln ihre Aufhebung erfordern. Dazu gehören offensichtliche Machtexzesse durch Missachtung des geltenden Rechts, mehrere schwerwiegende Abweichungen von grundlegenden Verfahrensregeln und fehlende Begründungen für Entscheidungen zu mehreren der grundlegendsten Aspekte der vorgebrachten Ansprüche.


    Gabriel Resources hat außerdem einen Aufschub der Vollstreckung der Rumänien zugesprochenen Kosten beantragt - wie ich vermutet hatte.


    Eine Kopie des Aufhebungsantrags wird zu gegebener Zeit auf der Website von Gabriel Resources zur Verfügung gestellt.

    (Da bin ich dann gespannt, wie die genaue Begründung aussieht.)


    Die 2. Tranche der angekündigten Finanzierung konnte (noch) nicht geschlossen werden. Die Finanzierung sollte gemäss Gabriel bis September ausreichen. Sollte dem Antrag auf Aufschub zur Vollstreckung während des Verfahrens (1 bis 2 Jahre) durch das ICSID statt gegeben werden, dann würden die Chancen von Gabriel zur Aufhebung des Schiedsentscheides vom März 2024 steigen - und eine Finanzierung wäre mutmasslich wieder "einfacher".


    urai

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