Die 1 000 Milliarden € - Plünderung - Oder der große Rentenbetrug

  • "AUs dem Deutschen Rentner ist noch mehr raus zu sparen"


    an die deutschen Krüppel sowie so, wie man es täglich erfährt,


    nicht um sonst gibt es so viele KlageKassenLieder bei den GerichtsKlausen :burka:


    Küngel & Kungel , Gut8er die das GlasWasser je nach AUfTragGeber


    bestätigen, ist oben mehr Luft als wie unter Wasser, und die Antwort


    der Geschicht, wer schlecht für Andere schreibt, den bucht man nicht.


    der ganz normale VolksBeSch.... ,


    "wer die Musike bemünzt hört auch was er bestellt"


    oder wie im Osten, Menschen wurden erschossen an der Grenze


    ohne SchiessBeFehl :S


    Gruss

    alibaba :P

    PS: "Dein PflegeGrad ist sicher, gesichert zu gering" [smilie_happy]

    Renter dürften keine KrankenKassen & Pflegekosten zahlen,

    wurden schon ihr ganzes Leben ausgenutzt von Firmen die reich

    an ihnen geworden, also sollten die Firmen alle Voll für ihre ArbeitsKräfte

    bezahlen :burka: bis zum Tode :thumbsup: + BeGräbnis 8o

    " Wo ich willkommen bin' lass ich mich nieder ,ansonsten geh ich wieder "


    " jeden Morgen steht die Lüge als erste auf ,bis die Wahrheit ausgeschlafen hat "


    "Ich bin für mein Textinhalt verantwortlich ,nicht für das was du verstehst"

    NaziKriegsDeutschland = N€IN DANKE KANZLERREGIERUHNG :!:

    KRIEG IST AUS = ASYLANTEN MÜSSEN NACH HAUS :!:

  • Passt nicht ganz hierin, da es sich um Pflegekosten handelt. Bisher war es so, gingen Eltern ins Heim wurde ihr Vermögen zur Finanzierung herangezogen, aber deren Kinder wurden erst ab einem bestimmten Einkommen unterhaltspflichtig


    Wie die WiWo aktuell berichtet soll sich dies ändern und Kinder generell unterhaltspflichtig werden. Müssen dann alle Kinder zahlen? Natürlich nicht, nur diejenigen deren Eltern keine Beamten waren. Denn Kinder von Beamten sollen von Zuzahlungen (natürlich) ausgenommen werden.

    ".....Zuge der Pflegereform sollen Kinder womöglich an Pflegekosten der Eltern beteiligt werden. Seit 2020 gibt es das kaum noch. Wer betroffen wäre...."

    REFORM, wenn das Wort scheint, weiß man es wird alles schlechter. Hatte ich da nicht mal im Hinterkopf, dass Reform auch eine Verbesseruung sein könnte? In Politik / Wirtschaft aber wohl NICHT (?)

  • dass Reform auch eine Verbesseruung sein könnte?

    Kann sie schon. Fragt sich nur: Für wen?


    Gruß! Fritz

    Pressefreiheit ist die Freiheit von zweihundert reichen Leuten, ihre Meinung zu verbreiten.“ — Paul Sethe. Leserbrief SPIEGEL, 5. Mai 1965.

  • Rentenkürzungsplitting


    -----------------zitat----------------------

    Hier ist der direkte Vergleich beider Modelle im Detail, sofern alle Rentenansprüche komplett während der Ehezeit erworben wurden:


    1. Das aktuelle Modell (60 % Witwenrente nach altem Recht) Er: 2500E


    Bei diesem klassischen Modell werden die beiden Renten addiert, da die eigene Rente der Witwe unter dem Freibetrag liegt:

    Eigene Rente der Witwe: 500 Euro

    Witwenrente: 60 % von 2.500 Euro = 1.500 Euro

    Einkommensanrechnung: Keine (Die eigene Rente von 500 Euro liegt weit unter dem Freibetrag von 1.122,53 Euro).


    Gesamteinkommen der Witwe: 2.000 Euro


    2. Das geplante Modell (Verpflichtendes Rentensplitting)

    Beim Rentensplitting werden die Rentenansprüche beider Partner zusammengeworfen und zu exakt 50 Prozent geteilt. Eine zusätzliche Witwenrente fällt danach komplett weg:

    Gemeinsamer Rententopf: 2.500 Euro + 500 Euro = 3.000 Euro

    Aufteilung (50 : 50): Jedem Partner stehen rechtlich 1.500 Euro zu.

    Situation im Todesfall: Die Witwe behält ihren splitting-erhöhten Eigenanspruch von 1.500 Euro. Es gibt keine zusätzliche Witwenrente mehr.


    Gesamteinkommen der Witwe: 1.500 Euro
    -------------------------------------------------

    Für klassische Alleinverdiener- oder Einverdiener-Ehen (wo ein Partner sehr viel und der andere sehr wenig verdient hat) führt das reine Splitting im Todesfall zu spürbaren finanziellen Einbußen.

    :) Mün - Stg - Fra

    Alle Mitteilungen in diesem Forum sind als reine private Meinungsäußerung zu sehen und keinesfalls als

    Tatsachenbehauptung. Hier gilt Artikel 5 GG und besonders Absatz 3

    Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16


    Einmal editiert, zuletzt von eumel7 ()

  • Für klassische Alleinverdiener- oder Einverdiener-Ehen (wo ein Partner sehr viel und der andere sehr wenig verdient hat) führt das reine Splitting im Todesfall zu spürbaren finanziellen Einbußen.

    Weitere Einbußen sind kein Kollateralschaden, sondern Ziel des Ganzen.


    Wie üblich, dies gilt nur bei Renten, nicht für Pensionen.


    Gruß


    Magellan

    Die Toleranz wird ein solches Niveau erreichen, dass intelligenten Menschen das Denken verboten wird, um Idioten nicht zu beleidigen.

    Fjodor Dostojewski

  • Weitere Einbußen sind kein Kollateralschaden, sondern Ziel des Ganzen.

    und in schlechten zeiten müssen alle beide mit arbeiten.

    es ging nie darum dass das "weib" sich durch arbeit frei entfalten kann und unabhängig vom pösen patriarchat wird. es ging immer nur darum resourcen ausfindig zu machen und zu nutzen.

    bei heutiger produktivität wäre mit der hälfte der arbeitszeit alles managbar incl. rente.

    aber nöö, mehr vieh, mehr steuern, mehr geld mehr utopien. das bewusstseinslose vieh ist beschäftigt und arbeitet um seine schulden zu bezahlen oder seiner eitelkeit zu frönen ohne zu bemerken wie es austrickst wird aber wir schaffen das .........................

    Spuren oder größere Ansammlungen von Zynismus, Sarkasmus und/oder Ironie sind Bestandteil dieser Signatur/Beitrag zu einem Fred. Die Beiträge des Verfassers zu einem Fred geben unter Umständen die Gedanken des Schreibenden wieder oder auch nicht. Rescht/Lingsschreibefähla sind bewosst eingebout worden um den Schaafsinn der Läsenten gezield zubrovoziern.
    Die Movies " Idiogracy " und "Demolition Man" sind zur puren Realität geworden.
    Alle Macht dem Kampf gegen den Verschissmus. :D

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