Aber klugscheißen Deine.
Woher nimmst Du diese Weiheit ? Arbeitest Du bei so einer Behörde ?
Anscheinend hat amabhuku mein ausführliches Beispiel mit den Freistellungsaufträgen nicht weitergeholfen bei seiner eigenen Erkenntnisfindung.
Daher versuch ich es nun noch einmal...
Du brauchst dem Bafög-Amt keine Kontoauszüge als Nachweis geben, eine Kontoübersicht mit dem aktuellen Saldo (Datum ungefähr zur Antragsstellung) reicht aus. Damit erübrigt sich die Frage, ob irgendwas geschwärzt werden darf/muss/soll!
Das Amt und die Sachbearbeiter haben keine (rechtlich gültige) Möglichkeit, Konteneinsicht zu erlangen! Das ist nicht das Sozial- oder Harz4-Amt! Das einzige wovon das Studentenwerk gebrauch macht, ist eine jährliche, gebündelte Datenabfrage beim Bundeszentralamt für Steuern, um evtl. ausgenutzte Freistellungsauftrage oder angefallene Kapitalertragssteuern in Erfahrung zu bringen!
Anhand dieser Daten kann es den Kontostand unter Zuhilfenahme marktüblicher Zinssätze schätzen. Sind die Abweichungen erheblich, wird vom Antragssteller Rechenschaft und ggf. Nachweise eingefordert.
Zitat
- Jährlich werden im Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die persönlichen Daten der BAföG-EmpfängerInnen mit den von den Kreditinstituten gemeldeten Freistellungsaufträgen bzw. der Höhe der in Anspruch genommenen Freistellungsbeträge abgeglichen.
- Die von den BAföG-EmpfängerInnen tatsächlich in Anspruch genommenen Freistellungsbeträge werden an die jeweils zuständigen BAföG-Ämter übermittelt.
- Wurden mehr als 100 Euro Zinsen erzielt, wird das BAföG-Amt genauer prüfen. Das ist allerdings nur eine Faustregel, grundsätzlich könnten die Ämter auch bei geringeren Beträgen weiterforschen.
- Das BAföG-Amt schließt von der Höhe der Zinseinkünfte auf die Höhe Eures Vermögens und wird misstrauisch, wenn dieser Betrag nicht Euren Angaben im Antrag entspricht.
- Weitergehende Kontrollen sind denkbar.
Quelle: http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/BAfoeG-Datenabgleich/
auf der Seite ist auch ein nettes Schaubild, falls du eher visuell veranlagt bist und es dann besser in deinen Kopp reingeht.
Fazit: Mann muss sich schon extrem dämlich anstellen oder mit bösem Vorsatz falsche Angaben machen!
Nochmal zur Klarstellung: In meinem vorherigen Beispiel ging es darum, dass man alle Belege für die Ausgaben des Vermögens (als Studienanfänger kann das schnell ganz viel werden - aber auch als Schüler findet sich da die ein oder andere Rechnung, z.B. Fahrrad und dessen Reparaturen, Führerscheinkosten, Schülerticket, usw...)
Wie immer ist dies alles ohne Gewähr, keine Beratung usw... benutzt euren eigenen Kopf, es geht um eure Zukunft...