Alles anzeigen@Goldregen
von der Sache bin ich bei dir und würde als Händler auch lieber auf Nummer sicher gehen.
Das was ich geschildert hatte, ist jedoch der Zustand wie er derzeit, zumindest bei einem Händler ist.
Wobei eine Personalausweißkopie von staatlicher Seite nicht gefordert ist, sondern lediglich die Überprüfung der Käuferangaben auf Basis eines Ausweißes!
Der Spielraum ist somit entsprechend groß..
..gibt ja noch so viele Namen außer Müller, Meier,.. (Musst nur ins Telefonbuch schauen)
Ist eben alles ein zweischneidiges Schwert und keiner will am Ender der Dumme sein.
Aber jedem sollte klar sein, dass es am Ende immer einen Dummen geben muss!
Das wird dann in der Regel der Käufer sein..
https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__8.html
Auszug daraus:
„2) Zur Erfüllung der Pflicht nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a sind in den Fällen des § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 auch die Art, die Nummer und die Behörde, die das zur Überprüfung der Identität vorgelegte Dokument ausgestellt hat, aufzuzeichnen. Soweit zur Überprüfung der Identität einer natürlichen Person Dokumente nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 4 oder 5 oder zur Überprüfung der Identität einer juristischen Person Unterlagen nach § 12 Absatz 2 vorgelegt werden oder soweit Dokumente, die aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 12 Absatz 3 bestimmt sind, vorgelegt oder herangezogen werden, haben die Verpflichteten das Recht und die Pflicht, Kopien dieser Dokumente oder Unterlagen anzufertigen oder sie optisch digitalisiert zu erfassen oder, bei einem Vor-Ort-Auslesen nach § 18a des Personalausweisgesetzes“
Demnach ist das Identitätsdokument zu kopieren bzw optisch zu digitalisieren.