ZitatDie eigentlich Schuldigen sind die Justiz ...
Ich weiß nicht, ob wir das nur auf die Judikative schieben können. Im Grunde liegen die Ursachen in unserem bzw. im spanischen Rechtssystem. Was heutzutage hinzukommt, ist die Rechtsbeugung von authorisierten Stellen, wenn das Gesetz mal wirklich nicht zu Gunsten der Entscheider spricht.
Ich verwechsele immer den Begriff "nicht akzessorisch" gegen normale Hypothek.
ZitatEinige Kreditinstitute waren dazu übergegangen, auch nicht-notleidende, durch Grundschulden gesicherten Darlehen zu verkaufen, teilweise an Hedge-Fonds. Hintergrund war, dass dadurch der Verkauf von in dem Bündel enthaltenen notleidenden Krediten schmackhafter gemacht werden soll. Der Bundesgerichtshof hat mit der Entscheidung BGH 27.02.2007 - XI ZR 195/05 die Zulässigkeit eines derartigen Forderungsverkaufs bestätigt.
Der Gesetzgeber hat reagiert und mit dem Risikobegrenzungsgesetz (siehe Immobiliendarlehensvertrag) weitere Schutzmaßnahmen für die Verbraucher geschaffen.
Als Lösung bietet sich für den Schuldner daneben an, wieder auf die streng akzessorische Hypothek zurückzugreifen oder die Nichtabtretbarkeit der Grundschuld in das Grundbuch eintragen zu lassen.
Das Problem in Spanien ist die großer Anzahl der in Not geratenen Schuldnern. Meiner Ansicht nach, wird das große "Heulen und Zähne klappern" auch in Deutschland Einzug halten. Wenn jedoch wie in Spanien nur notdürftig das Feigenblatt über die Praxis der Schuldjustiz (Haus weg und trotzdem noch Schulden) gehalten wird, werden irrationale Handlungen über die Menschen kommen.
Grund- und Immobilienenbesitz machen einen Großteil des deutschen Vermögens aus, das jedoch konzentriert in wenigen Händen liegt. Der Wert soll über 5 Billionen Euro liegen. Dabei muß hierbei streng zwischen Brutto- und Nettovermögen unterschieden werden. Der Wert der Immobilien ist stark schwankend und kann wie in Spanien leicht ins Bodenlose fallen.
Ein großer Teil unser Mitbürger ist sogar verschuldet. Ich geb dir recht, die Justiz ist dabei Gräber auszuheben. Die Frage bleibt, für wen?