Achtung Betrug bitte lesen!!!

  • Nachfragen nach dem Kündigungsgrund wurden von meiner (Ex)-Bank DKB mit dem Hinweis auf Ihre AGBs §§ 26(1) mit einem Textbaustein nicht beantwortet. Ich nehme an (wissen tue ich es nicht), daß die Kündigung im Zusammenhang mit dem Rückbuchungsantrag der Postbank steht und bei derartigen Vorfällen eine offensichtlich gängige Praxis bei Online-Banken darstellt. Einen Anwalt hatte ich bisher nicht kontaktiert - falls jemand einen in diesen Fragen fähigen Anwalt kennt, würde ich mich über eine PM mit Kontaktdaten freuen. [smilie_blume]


    die DKB habe ich im Zusammenhang mit Kontomissbrauch und Dreiecksgeschäften eher als "teilnahmslos und desinteressiert" kennen gelernt. Der Versuch der Kripo telefonisch (da zeitkritisch) dort einen verantwortlichen zu bekommen hat sich über mehrere Stunden hingezogen und erfolgte letztendlich dann schriftlich.
    Meine Nachfragen und Hinweise bei der DKB auf vermutlichen Kontomissbrauch wurde keinerlei Beachtung geschenkt. Ich bin zwar kein Jurist, aber meiner laienhaften juristischen Auffassung nach hat die DKB hier (zumindest moralisch) Beihilfe zum Betrug geleistet!


    Sämtlich Kleinkriminelle dieser Welt werden doch durch Banken sowie politisches Handeln (oder auch nicht) förmlich dazu eingeladen sich hier zu bedienen. Strafrechtlich wird der ganze Mist ja sowieso nicht über die Ländergrenzen hinweg verfolgt und die Strafen in D gehen ja oft nicht über den erhobenen Zeigefinger hinaus :wall:

  • § 26 (1) ist eine ordentliche Kündigung. Diese steht beiden Seiten zu, sowohl dem Bankkunden, als auch der Bank selbst.


    Korrekt, hätte mir - gleichwohl die Bank dazu nicht verpflichtet ist - ein wenig Aufklärung gewünscht, bei mehr als 10 jähriger Geschäftsbeziehung ohne "Vorfälle". So bleibt ein fader Beigeschmack und man fühlt sich zu Unrecht in eine Ecke geschoben, in die man nicht gehören möchte geschweige denn gehört.

  • Ich kann gar nichts, denn ich arbeite nicht bei einer Bank. Das war nur so ein Gedankengang von mir mit der Schufa, weil ja beendete Kredite dort auch eingetragen werden. Und je nach Beendigung wirkt sich das auf den Score aus.


  • ...und mir einen Anwalt nehmen?
    ...

    Lass Dich von einem Anwalt beraten und ggf. in der Sache vertreten -- geht m.E. nicht mehr anders.


    Ein Anruf bei der Postbank bringt sowieso nichts und bei über 3.300,00 Euro lassen die sowieso nicht im Guten mit sich reden.



    Wünsche Dir viel Glück in dieser Sache :!:

  • Kürzlich wurde im Radio von einem ähnlichen Fall berichtet , der letztlich vor Gericht endete.
    Die Rechtsprechung in diesen Fall :
    Der Inhaber des gehackten Kontos blieb auf seinen Schaden sitzen , da man ihm fahrlässigen Umgang mit seinen Zugangsdaten unterstellt hat , anderenfalls hätte die Bank des gehackten Kontoinhabers für den entstanden Schaden haften müssen.
    (wie man den Kontoinhaber nachweisen konnte das er schlampig mit dem Zugangsdaten umgegangen ist entzieht sich meinen Wissen , aber ist mMn auch anrüchig)
    Entscheiden Gerichte immer gleich , so solltest Du nichts zu befürchten haben .


    Ich drücke Dir jedenfalls die Daumen und wünsche Dir das sich der ganze Ärger auflöst.

  • Wenns ganz Dicke kommen sollte, ein kleiner gespendeter Trost von mir: der aktuelle Basiszinssatz beträgt ab diesem Monat


    - 0,73 %.


    Der Gesamt-Strafzinssatz somit lediglich 4,27 %. Ich hoffe aber, daß das kein Thema für Dich wird.


    ;)

  • Das ist alles höchst ärgerlich. Die Frage, wie man dann überhaupt noch einen Verkauf zeitnah und rechtssicher durchführen kann, ist leider berechtigt.


    Es kann ja nun auch nicht sein, dass man nach Erhalt der Überweisung immer erst dann verschickt, wenn der andere bei der Polizei Anzeige erstattet hat, weil man dann zumindest mit einer höheren Wahrscheinlichkeit davon ausgehen kann, dass derjenige, der die Überweisung getätigt hat, dies als rechtmäßiger Kontoinhaber auch genau so beabsichtigt hat. :hae:


    Wenn es die Bank sogar nicht bemerkt, dass ein Überweisungsauftrag unautorisiert ist, wie sollte man das als Zahlungsempfänger bemerken ? Zumal ja immer die Möglichkeit besteht, dass der Kontoinhaber mit einem Dritten gemeinsame Sache macht.

  • bei Überweisungen innerhalb Deutschlands ( gerade bei EM handel hier im Forum )
    benutze ich ausnahmslos kein SEPA, sondern die üblichen Daten BLZ + KTO


    das ganze SEPA mit seinen vielen zahlen und Buchstaben ist einfach zu einladend für den fehlerteufel

    ist ein paar Tage her, aber da muss ich auf einen Irrtum hinweisen:
    Ob die Banken die Übereinstimmung Name / Kontoinhaber prüfen,
    ist fraglich, möglicherweise müsse sie beim alten Verfahren, aber in
    genannten Betrugsfällen mit gehackten Konten stimmen Name und Nummer ja,
    nur dass entweder Empfänger oder Sender nichts davon wissen.


    Bei IBAN gibts eben KEINEN Fehlerteufel, 2 Ziffern sind Prüfzifferen,
    somit lässt sich eine falsche Nummer nicht verwenden, man bekommt
    sofort eine Fehlermeldung .. jedenfalls zu 99% (2 Ziffern = 100 Möglichkeiten)


    Das ist alles höchst ärgerlich. Die Frage, wie man dann überhaupt noch einen Verkauf zeitnah und rechtssicher durchführen kann, ist leider berechtigt.


    Es kann ja nun auch nicht sein, dass man nach Erhalt der Überweisung immer erst dann verschickt, wenn der andere bei der Polizei Anzeige erstattet hat, weil man dann zumindest mit einer höheren Wahrscheinlichkeit davon ausgehen kann, dass derjenige, der die Überweisung getätigt hat, dies als rechtmäßiger Kontoinhaber auch genau so beabsichtigt hat. :hae:


    Wenn es die Bank sogar nicht bemerkt, dass ein Überweisungsauftrag unautorisiert ist, wie sollte man das als Zahlungsempfänger bemerken ? Zumal ja immer die Möglichkeit besteht, dass der Kontoinhaber mit einem Dritten gemeinsame Sache macht


    Insgesamt scheint mir der Fall ein recht seltenes Konstrukt zu sein ... was immer seltener werden dürfte:
    mit den heutigen Verfahren: SMS Tan, Tangenerator und TAN-App .. ist es eben nicht mehr so einfach,
    eine TAN Liste zu stehlen ..


    Rechtlich scheint es kompliziert zu sein: gutgläubiger Eigentums-Erwerb an Sachen ist nicht möglich,
    d.h. die geklaute Münzsammlung muss ich dem rechtmässigen Besitzer zurückgeben,
    auch wenn der Verkäufer einen seriösen Eindruck erweckt hat ...
    Aber umgekehrt muss ich den geklauten 500 Euro Schein nicht zurückgeben,
    auch wenn nach Seriennummer die Herkunft aus Straftat nachgewiesen wird.


    Also ein bisschen Skepsis ist immer angebracht .. da spricht natürlich einiges für die teueren Ebay/Paypal
    Systeme, dort darf nur an verifizierte Adresse versendet werden .. das sollte der Fall nicht passieren dürfen,
    wenn man sich an die Regeln hält, also keine Adressänderungen per Mail akzeptieren.


    Und Skepsis habe ich auch immer bei Postbank-Konten .. und seriösen Postbankkunden kann man
    nur raten, sich mal nach Alternativen umzusehen .. die 3 Euro Monatsgebühr die man vielleicht spart,
    wiegen nicht das höhere Risiko auf, allein weil es immer noch Brief-Aufträge gibt, und allein weil
    man mit Postbankkonto irgendwie in den Verdacht gerät, sonst kein Konto zu bekommen ...

  • ................. :D


    die Bänker welches dein allerbestes wollen ,dringen schon mal gerne in dein ZuHaus um dir was gutes zu tun :D


    ableitungen mit andere BerufsWanderGruppen ,welches sogar dein bestes auf Händen raus tragen wären rein zufällig :D


    die kommen nicht monatlich in wiederkehr auf Jahre :D


    Gruss
    alibaba :D
    PS: dein verlust tut mir leid :huh:
    Vorgestern ist mir ein EssensTeller direkt auf mein ZeigeZeh gefallen senkrecht ,aus ca. 90cm Höhe ,ich hatte ein HausSchuh und eine Socke
    drüber ,es schmerzte sehr , gebrochen war er nicht :D auch dieser Schmerz ist nun vorrüber gezogen ,was widerum beweisst ;)
    jeder Schmerz geht mit der Zeit verloren ,es sei es sind PhantomSch(m)erze :D gut das man ein zweiten ZeigeZeh noch hat :D
    welch ein Moloch des Schmerz :D

    " Wo ich willkommen bin' lass ich mich nieder ,ansonsten geh ich wieder " ;)


    " jeden Morgen steht die Lüge als erste auf ,bis die Wahrheit ausgeschlafen hat " :D


    "Ich bin für mein Textinhalt verantwortlich ,nicht für das was du verstehst" 8o


  • warum scheint es rechtlich kompliziert - wenn ein geklauter 500€ schein nicht zurückgegeben werden muss -
    dann doch wohl auch nicht > einen in guten glauben empfangenen bargeldlosen überweisungsbetrag.


    sicherlich kann man paypal anbieten - aber wenn ausschließlich nur paypal als zahlungsmöglichkeit angeboten wird dann verringert sich den käuferkreis beträchtlich. (wenn auch übeweisungen angeboten werden, wird sich ein betrüger diese zahlungsart aussuchen)


    der gutgemeinte hinweis mit postbankkonten bringt dem verkäufer (wie hier) nichts - ausser er schreibt in seine auktion -
    überweisungen durch postbank werden nicht akzeptiert. die frage ist nur sieht er denn überhaupt bei buchungseingang von welcher bank das geld kommt? (m.E. sieht man auch nur den auftraggeber und den betrag).

  • Kreeya,


    ich empfehle dir wirklich, deinen Fall mal bei http://www.auktionshilfe.info/ zu schildern.
    Gerade was die Postbank betrifft, straeuben sich einem die Nackenhaare, was die so alles drauf haben :thumbdown: .


    Wie versiert ist der von dir ausgewaehlte Anwalt?


    Hier mal ein erschreckender / aufhellender Artikel:
    http://www.welt.de/print/wams/…r-schlecht-als-Recht.html


    LG
    Glückskind

    „Nie haben die Massen nach Wahrheit gedürstet,
    von den Tatsachen, die ihnen missfallen, wenden sie sich ab
    und ziehen es vor, den Irrtum zu vergöttern.
    Der, der sie zu täuschen versteht, wird leicht ihr Herr.
    Der, der sie aufzuklären versucht, stets ihr Opfer…“


    Gustave Le Bon, 1895

  • Update:


    Der Fall ist nun meinem Anwalt übergeben worden, dieser prüft nun ob die Forderung der Postbank rechtens ist.
    Eingefordert wird nun wie die Überweisung zur mir kam, per Überweisungsträger oder Chip iTan etc..
    Anzeige wurde nun gegen die beiden Personen (siehe Seite 1) gestellt.


    KW 29/3 werde ich eine Anwort meines Anwalt's erhalten. *Daumen drücken*


    Schönen Gruß
    Kreeya

  • Danke, dass Du uns auf dem Laufenden hältst [smilie_blume]

    Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16.


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    Herzlichen Dank für die erfolgreiche Abwicklung mit ausnahmslos positiven Erfahrungen!


    Meine Bewertungen: Robin8888

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