Achtung Betrug bitte lesen!!!


  • Bist du jetzt bei dem zuerst konsultierten Anwalt der dir gute Chnacen avisiert hatte?


    Schönen Gruss
    Silberfreak



  • Warum es einen Unterschied macht wie die Übeweisung getätigt wurde ist mir dabei Rätselhaft,
    zumal du dabei keine Möglichkeit der Prüfung oder des Einwirkens gehabt hast.


    Du hast im guten Glauben gehandelt und darfst m.E. nicht haftbar gemacht werden.
    Ansonsten wäre unser ganzes tägliches Banken Handling in Frage gestellt und die Banken
    könnten dem Empfänger quasi jeden Kontomißbrauch zur Last legen.
    Kann mir daher auch nicht vorstellen das dies bis zur höchsten Rechtsprechung getragen wird.
    Gibt da bestimmt auch genug Grundsatzurteile, die dein Anwalt auch haben müßte.


    Die Chancen die beiden Personen zu belangen sehe ich eher als Unwahrscheinlich an.


    Mir hat der Vorfall gezeigt, nur niedrige Werte an Packstationen zu versenden
    und sensibilisiert sein wenn Käufer und Empfänger zwei Unterschiedliche Namen haben.
    Bei Osteuropäuisch klingenden Namen ist man eigentlich eh etwas Mißtrauischer weil von dort eine höhere Kriminalitätsquote bekannt ist.


    Ich wünsche dir einen guten Verlauf, wird schon werden! :)


    Schöne Grüsse
    Silberfreak

  • Mein Anwalt sagte mir: das eventuell der überweisungsträger mit einer falschen Unterschrift gefälscht wurde und die Postbank dies nicht kontrolliert haben !
    Ebenso schaut mein Anwalt nun nach Grundsatzurteilen.
    Ich kann es auch nicht verstehen das man zum Schluss der Dumme ist, denn dies bedeutet das keine Überweisung für uns sicher ist.


    Schönen Gruss
    Kreeya

  • Such dir einen Anwalt der die Bank verklagt auf Schmerzensgeld ,wegen beihilfe der seelischen Grausamkeit zu deinen Ungunsten :D


    schliesslich hat die Bank ihr übriges in dem PossenSpiel dazu beigetragen "in Folge " deines Verlust welches durch Geldeingang dich zwang


    die Streitsache zu versenden ;) welch ein Moloch :D :hae: :S


    Gruss
    alibaba :D
    PS: "Banken sind wie Versicherungen ,wenns UnterWasser brennt ,zahlen sie " :D

    " Wo ich willkommen bin' lass ich mich nieder ,ansonsten geh ich wieder " ;)


    " jeden Morgen steht die Lüge als erste auf ,bis die Wahrheit ausgeschlafen hat " :D


    "Ich bin für mein Textinhalt verantwortlich ,nicht für das was du verstehst" 8o

  • Dafür brauch es eigentlich kein Anwalt, wenn die Sache ganz klar ist und auf Betrug ausläuft und die Bank fahrlässig gehandelt hat. Bis heute zahlen die Banken eigentlich ohne Problem das Geld zurück wenn nachweisbar ist, das Kartenbetrug, Unterschriftenbetrug oder keine Fahrlässigkeit verantwortlich war. Es dauert immer aber sie zahlen! Kann man wenigstens nur hoffen das du Rechtsschutz hast, nicht das du am Ende mehr Anwaltskosten hast als der Betrag um den es ging. Falls nix davon zu trifft hat eigentlich kein Anwalt eine Chance gegen die Macht der Bank :D die haben die besseren Anwälte ;) Eigentlich müssten echt die Alarmklocken leuten wenn jemand eine Münze über 1000 Euro an einen Postautomaten geliefert haben will. Bin mir aber sicher das du auch daraus gelernt hast. leider....
    alibaba ich beobachte dich seit Jahren und würde gerne per PM wissen welche Drogen du zu dir nimmst das man immer so ironisch gut gelaunt ist wie du :D ich brauch das Zeug auch wenn ich früh auf Arbeit muß ;)

  • Dafür brauch es eigentlich kein Anwalt, wenn die Sache ganz klar ist und auf Betrug ausläuft und die Bank fahrlässig gehandelt hat. Bis heute zahlen die Banken eigentlich ohne Problem das Geld zurück wenn nachweisbar ist, das Kartenbetrug, Unterschriftenbetrug oder keine Fahrlässigkeit verantwortlich war. Es dauert immer aber sie zahlen! Kann man wenigstens nur hoffen das du Rechtsschutz hast, nicht das du am Ende mehr Anwaltskosten hast als der Betrag um den es ging. Falls nix davon zu trifft hat eigentlich kein Anwalt eine Chance gegen die Macht der Bank :D die haben die besseren Anwälte ;) Eigentlich müssten echt die Alarmklocken leuten wenn jemand eine Münze über 1000 Euro an einen Postautomaten geliefert haben will. Bin mir aber sicher das du auch daraus gelernt hast. leider....
    alibaba ich beobachte dich seit Jahren und würde gerne per PM wissen welche Drogen du zu dir nimmst das man immer so ironisch gut gelaunt ist wie du :D ich brauch das Zeug auch wenn ich früh auf Arbeit muß ;)

    du solltest die Arbeit aufgeben und schon lösst sich deine suche nach der für dich geeichten Droge auf ..... :D


    Gruss
    alibaba :D
    PS. die sicherste Methode wäre immer eine BarÜbergabe oder gegen Banküberweisung mit der Promisse ,man erhält das Geld aufs Konto
    und versendet garnicht , der ehrliche Partner zieht vor Gericht mit sein ÜberweisungsBeleg oder es läuft per aufforderung des Partners
    anwalttechisch ....... und man versendet an den Anwalt ,vermutlich billiger und sicherer ,nagut das nun ein Anzeige wegen versuchten Betrug.....
    zeigt auf das der GeldÜberWeiser vermutlich ehrliche absichten führt ;) :D aber wer macht das schon :hae: :D

    " Wo ich willkommen bin' lass ich mich nieder ,ansonsten geh ich wieder " ;)


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  • Der Ansatz des Anwaltes ist wohl nicht ganz verkehrt. Ergibt sich aus der Payment Service Directive welche in 2009 in nationales, deutsches Recht (Zahlungsverkehrsrichtilinie*) umgesetzt wurde. Darin werden die "Spielregeln" der Zahlungsverkehrsdienstleister (beileibe heutzutage nicht mehr nur Banken) festgelegt. Maßgebend dürfte hier Art.58 ff (unautorisierter Auftrag) bzw. dann die Art. 74ff (Haftung) sein. Was hat das auftraggebene Institut wo und wann geprüft (Unterschrift auf dem beleghaften Überweisungsträger? Autorisierung mittels PIN/TAN; HBCI o.ä. ?)


    Viel Glück!


    http://www.die-deutsche-kredit…/eu-rechtsrahmen/psd.html

    „Die Menschen sind so einfältig und hängen so sehr vom Eindruck des Augenblickes ab, dass einer, der sie täuschen will, stets jemanden findet, der sich täuschen lässt.“ (Niccolò Machiavelli)

  • Allerdings sehe ich einen Schwachpunkt der mglw. dem Zahlunsgempfänger zur Last gelegt werden könnte.
    Wenn der Name (Kontoinhaber) auf der Übeweisungs-Eingangsbestätigung ein anderer ist, als der des Bestellers/Adressanten bei Hood.de, könnte man mglw. eine Prüfungsunterlassung unterstellen. Vielleicht ist dies der Fall und der Anwalt sucht jetzt deshalb nach einem Fehler bei der Prüfung durch das Ausführende Geldibstitut.

  • .......................... Ich hab das Ausprobiert, und von meinem Konto aus die nächsten paar Überweisungen einfach mal mit "Weihnachtsmann" unterschrieben. Kam alles an. Dann habe ich die Bank gewechselt.
    ...........


    Bist Du dann zu einer gegangen, bei der unter 10.000 € nicht geprüft wird ? :D


    Im Ernst, ich vermute, dass es so oder ähnlich bei allen Banken Usus ist.

    Wenn man mir schon nicht das Wasser reichen kann, dann reicht mir wenigstens den Wein.

    Einmal editiert, zuletzt von hegele ()


  • Und wenn, wäre mir egal. Hauptgrund für den Wechsel war, dass die alte Bank meiner Omma ihr Geld nicht gleich wiedergeben wollte.
    Solchen Halunken leihe ich nix.


    Kann ich gut nachvollziehen. ich bin da auch Konsequent. Habe einige grenzwertige Erfahrungen mir der Sparkasse gehabt,
    u.a. sperrten sie nach dem Tod meiner Mutter meine Kontovollmacht (über den Tod hinaus) sowie zogen meine EC Karte von dem Konto ohne Ankündigung einfach in einem Terminal ein, (an dem ich eine Mietüberweisung für die Wohnung meiner Mutter machen wollte. Gespräche mit der Sparkasse haben anschließend auch nichts gebracht. Sparkasse nie wieder!

  • u.a. sperrten sie nach dem Tod meiner Mutter meine Kontovollmacht (über den Tod hinaus) sowie zogen meine EC Karte von dem Konto ohne Ankündigung einfach in einem Terminal ein,


    :hae:
    Welcher Art war die Vollmacht, privatschriftlich womöglich?
    Wenn sowas zu Lebzeiten bei der Bank geregelt wurde (das ist das mit den lustigen Belegen, Texten, Kleingedruckten und Unterschriftskarten) dürfte da nix passieren. Erfolgte genau dieses nicht, weiß die Bank nix und damit ist logischerweise ein Konto zu wo man dann normalerweise nur noch mit einem Erbnachweis einen Zugriff erhält. Im Ablebensfalle sitzt die Bank rechtlich betrachtet auf einem Nachlasswert den sie allenfalls an Berechtigte auszahlen darf um nicht ggf. regresspflichtig zu werden. Gibt es keine offiziellen Erben wird die Bank das Guthaben sogar ans Nachlassgericht überweisen/hinterlegen...meldet sich auch da kein Erbberechtigter...freut sich auch der Staat.
    Sollte man auch wissen...privatrechtlich kann man vereinbaren was man will... nur die Sache mit den Konten und so sollte man dabei nicht vergessen, die Dingers muss man wirklich bei/mit der Bank regeln...das besser vorher oder halt im Anschluss und dann mit den offiziellen Erbdokumenten.
    Es gibt auch einen Grund dafür warum das so ist...zahlt die Bank ein Guthaben an einen Nichtberechtigten (es sei denn es liegt ihnen diese Genehmigung bereits vor) aus, so ist sie gegenüber eines legitimen Erben der Veruntreuung des Kontoguthabens haftbar zu machen und zahlt damit im extrem doppelt.
    In Deinem Fall vermute ich da mal den kleinen Fehler im Detail der sich dann sicher mittels anschließenden Erbscheins/Legimitation lösen lies.
    Wünsche
    ...einen goldigen Tag
    Tut

  • Meine Mutter ist zu Lebzeiten mit mir zu Bank und hat mir volle Kontovollmacht für alle Ihre Konten über den Tod hinaus gegeben.
    Wir haben zig Formulare unterschrieben und die Sachbearbeiterin sagte es ist damit alles geregelt.
    Gleichzeitig wurde eine extra EC Karte mit Geheimnummer für mich ausgestellt.
    Sie dachte das damit alles geregelt ist und es nach Ihrem Tod keine Probs geben wird, aber das war ein Trugschluss. Hatte schon Jahre vorher andere "nette Erfahrungen" mit "Sparkasse" gemacht.


    Aber was soll auch Positives an einer Bank sein - die Jahrzehntelang viele Sparer mit ca. 0.5 % Sparzins abgespeist hat und gleichzeitig das 20 fache an Konto Überziehungszinsen genommen hat.
    Im Prinzip ist die Sparkasse so zu Ihrem Vermögen gekommen - indem sie die >Masse der alte Leute mit fast 0 zins abgezockt hat.

  • @ juergen1228
    :hae:
    Dann erzähl mal genau wie Du dann letztendlich an Dein Erbe gekommen bist. Also das würde mich wirklich mal interessieren, ich sage auch direkt warum, weil so wie ich das kenne ist es überhaupt kein Problem den Kontozugriff zu haben oder sich als Erbnachfolger legitim auszuweisen. Konkret auf den Punkt gebracht...was lief schief!
    Die Bank wird es Dir gesagt haben und wie wurde es letztendlich von Dir als Erbe gelöst?
    Das was Du beschreibst ist auch kein Sparkassenproblem sondern eher ein generelles das da heißt: Kontoinhaber verstorben, wer ist Rechtsnachfolger? Welche Guthaben gibt es und öha nun kommst...wer bedient jetzt womögliche Kreditverpflichtungen???
    Ok, gerade bei letzteren im Zusammenhang mit etwaigen Pluskontoständen an anderen Institutionen stellt sich solche Frage. Ich musste mich dieser auch schon mal stellen...frei nach dem Motto was hab ich von 10K auf der einen Bank wenn ich Müll von der anderen in 20facher Größenordnung händeln sollte wo man dann in dem Fall schon nichtmal um eine Nachlassinsolvenz drumherum kommen würde. Isse halt alles nicht immer so einfach.
    Und wenn Mutter und Sparkassentante was geregelt haben ist das sicher toll...aber in deinem Fall habens wohl viel geregelt aber ziemlich sicher nicht das wesentliche. Aber auch wenn nix "schlimmes" nebenbei köchelte und geregelt wurde...ein beantragter Erbschein kost so um die 50,- € und fertig ist die Rechtsnachfolge...das inkl. des Bankkontos.
    Wenn letzteres nicht klappt...jep...dann hats auch Gründe dafür, der Spaßkasse selber wirds egal sein, die zahlen dann an den aus wers legitimiert abruft.
    Wünsche
    ...einen goldigen Tag
    Tut

  • Sorry, Vollmacht für alle Konten über den Tod hinaus sagt ja wohl alles. Ich habe dies mehrmals angeführt und die haben immer wieder geantwortet sie haben ihre Vorschriften wenn der Kontoinhaber verstorben ist. Ist so als wenn man sich mit nem Telefon Computer austauscht. Habe mir dann gesagt es ist sinnlos und hab mich ausgeklinkt. Habe die anstehenden Zahlungen von meinem Konto gemacht und meine Schwester hat dann alles über Ihr Notariat geregelt und später auch alle Konten bei der Sparkasse aufgelöst.
    Will da auch keine Riesen Thema drauss machen - sondern meine Erfahrung kundtun, das ne Bankvollmacht über den Tod hinaus von der Sparkasse ignoriert worden ist, EC Karte eingezogen und man sich nicht auf eine schriftliche Hinterlegung bei der Sparkasse verlassen kann. Am besten eine notarielle Generalvollmacht, damit ist man auf der sicheren Seite.

  • Es ist noch früh am Morgen aber wenn ich mich recht erinnere, erlischt eine Vollmacht über den Tod hinaus sobald ein legitimierter Erbe dieser Vollmacht widerspricht. Das ist ja logisch denn auch der Kontoinhaber kann zu Lebzeiten die Vollmacht jederzeit widerrufen. Könnte das bei dir der Fall gewesen sein?


    Und wenn ich schon gerade was schreibe - das Bsp. 0,5% Habenzins und 15% Überziehungszins ist auch immer ein schönes extrem Bsp.


    Die fetten Bankenjahre sind doch längst vorbei. Aus anderer Sicht werden auf Tagesgeld jetzt bis 1,3% gezahlt und für 10 Jahre fest gibt es 2 Prozent. Baufis gibt es aber auch schon für 2% Zinsen. Überlegt mal wenn dann noch 5 oder 10% der Kredite ausfallen sollen und die Verwertung eben nicht den Restbetrag abdeckt. Kein Plan womit die Banken in Zukunft noch nen Haufen Gewinn machen wollen/sollen.
    Immer weniger Menschen sind bereit noch 5% Ausgabeaufschlag für Fonds zu zahlen oder 1% auf eine WP Order. Der Wettbewerb funktioniert doch in dieser Branche. Kontoführungsgebühren gibt es doch auch kaum noch die Kreditkarte darf auch nix mehr Kosten usw.

  • Um zum eigentlichen Thema dieses Threads zurück zukommen. Ich glaube nicht, dass die Sparkasse den Überweisungsrückruf hätte ausführen dürfen. Es gibt m.E. nur wenige Fälle wo dies noch erlaubt ist: zum Bsp. wenn die Rentenstelle überzahlte Renten zurück verlangt weil der Bezieher der Rente schon vor ein paar Monaten verstorben ist.
    Bei den lokal organisierten Sparkassen hat halt jemand getan, was er selbst für richtig hielt. Ebenso glaube ich nicht, dass die Postbank den Verlust bei dir zurück holen kann.
    Ich hoffe du hast einen guten Anwalt, der ein bisschen Plan von der Sache hat.


    Ich drücke dir jedenfalls die Daumen. Habe ja selbst mal ca. 2000 Euroletten verloren. Das war aber der "übliche" Weg. 2000 Euro ab ebay VK überwiesen und leeres Paket erhalten. VK ist jetzt im Knast - Geld ist trotzdem wech...

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