...und gewollt in DIESEM Bereich eingestellt.
Die Drecksäcke machen,was Sie wollen.
22. Dezember 2024, 12:30
...und gewollt in DIESEM Bereich eingestellt.
Die Drecksäcke machen,was Sie wollen.
Das ist doch nicht wirklich etwas Neues - das steht schon recht "lange" zur Debatte; nur berichtet wird darüber kaum / wenig...
Wird bestimmt kurz vor der Sommerpause durchgewunken
Gruß
cc
Aber aber….wenn wir jetzt zur Wahl gehen und richtig wählen, dann können wir das stoppen! Jawohl, das können wir. Das ist Demokratie.
Ich bin mir leider recht sicher, dass sich alles zum Schlimmsten entwickelt und keiner dagegen etwas unternimmt ...
Selbst eine Wahl (würde sie morgen stattfinden) würde nichts ändern ....
Bevor man rumseiert erstmal die Quelle checken! "In Frankreich und Portugal ist bei 1000 Euro Schluss"? Typen mit Blockwart Mentalität bleiben wahrscheinlich auch nachts um 3 vor ner roten Ampel stehen...
http://www.eu-verbraucher.de/d…en-fuer-bargeldzahlungen/
"Frankreich: Die Höchstgrenze der Bargeldzahlung (Artikel L 112-6 und D112 -3 des Code monétaire et financier) liegt bei 3000 Euro für in Frankreich ansässige Steuerzahler und für ausländische Händler (ab dem 1. September 2015 1000 Euro) und bei 15.000 Euro für ausländische Verbraucher (ab dem 1. September 2015 10.000 Euro).
Bargeldzahlungen unter Privatpersonen (z. B. Kauf eines Autos) sind nicht begrenzt. Das Ausstellen einer Rechnung ist bei Beträgen über 1.500 Euro vorgeschrieben, um die Zahlung nachweisen zu können. Wenn Sie in Frankreich ein Auto von einer Privatperson kaufen wollen, achten Sie auf die Bargeldbeträge, die Sie innerhalb der Europäischen Union mit sich führen dürfen (mehr Infos in unserer Broschüre "Reiseziel Frankeich").
Portugal:
Bei einem Geschäft zwischen Verbraucher und Händler liegt die Höchstgrenze bei 1.000 Euro. Höhere Summen müssen per Banküberweisung, Bankkarte oder Scheck beglichen werden.
Anders ist es bei Geschäften, die Verbraucher untereinander abschließen: Hier gibt es keine Höchstgrenze für die Barzahlung."
Was ist parallel hierraus geworden:
Frankreich verbietet Goldversand
09.06.2013
http://www.mmnews.de/index.php…ich-verbietet-goldversand
Man kann bei ebay.fr Gold kaufen und sich mit der Post schicken lassen...
Wie sollte man so ein Verbot kontrollieren? Soll jede Sendung einmal aus- und wieder eingepackt werden? Oder kann man auf Gold röntgen? Was ist mit dem Postgeheimnis? Und wenn man verraten wird, als Goldmünzenversender, dann gehts in den Bau?
In der Schweiz bringst 1000 auch plötzlich nicht mehr beim Einkaufen weg.
Blöde Ausreden wie kein Wechselgeld (haha im Supermarkt) oder viele Fälschungen im Umlauf haha.
Hier gibt es einen Überblick über die derzeit geltenden europäischen Höchstgrenzen für Bargeld.
Einfach mal auf die jeweiligen Länder klicken.
http://www.eu-verbraucher.de/d…en-fuer-bargeldzahlungen/
Aber warum jetzt ein zweiter zusätzlicher Thread zum gleichen Thema und nicht weiter im Thread Wird Bargeld bald abgeschafft?
Man kann bei ebay.fr Gold kaufen und sich mit der Post schicken lassen...
Wie sollte man so ein Verbot kontrollieren? Soll jede Sendung einmal aus- und wieder eingepackt werden? Oder kann man auf Gold röntgen? Was ist mit dem Postgeheimnis? Und wenn man verraten wird, als Goldmünzenversender, dann gehts in den Bau?
Bei Ibäh gibt es eh fast kein Gold mehr zu kaufen, bei den vielen Fälschungen.
ZitatDeutschland würde für Verbrecher aus dem Ausland unattraktiver, so die Behauptung.
Das ist wieder so eine Volks-Verdummungs-Behauptung.
Deutschland ist für Kriminelle nur deshalb atrraktiv, weil die Gesetze und deren Durchführung so extrem lasch ist, was es ausländischen Kriminellen erlaubt, teils sogar ganz straffrei davon zu kommen.
Letztendlich ist es für kriminelle eine Abwägung, ob es sich lohnt. Scheinbar lohnt es sich, und in Deutschland ganz besonders. Da das Bargeld eh ins Ausland wandert, ist die Größe des Volumens doch sch***egal.
.
Ich denke das mit dem Goldversand-Verbot in oder nach FR kann so nicht stimmen,
gibt es andere Quellen als die pessimistischen Artikel diverser Foren und
"news " Seiten bis zu Spekulation zu einen Besitzverbot.
Ich halte das für einen Hoax, eine gezielte Fehlmeldung oder (wahrscheinlich)
Fehlinterpretation eines komplizierten Gesetzes in einem sicher mittlerweile wohl ziemlich
eigentumsfeindlichen Land.
Auf ein paar Fragen habe ich keine Antwort:
Welche Mittel soll man haben innerhalb eines offenen EU Freihandels,
den wir nun mal haben, Händler anderer Länder zu reglementieren? Muss ja wohl irgenwie EU konform sein;
so wie Kekse aus Holland oder Zigaretten aus Polen, Kaffee aus Belgien die ich nicht einführen darf (bzw nicht
in beliebigen Mengen) .. So gesehen macht sich der Franzose sicher auch strafbar, der in Bad Homburg,
Freiburg oder Karlsruhe shoppen geht und die Ware dann mitnimmt ...
Kleine Sendungen an Privat muss ich als Händler nicht deklarien wie beim Export .. ich muss nur MEINEM Finanzamt
die Steuern abführen, falls es sich um steuerpfliche Waren handelt,
jedenfalls bei kleinen Umsätzen je EU Land -- 100.000 Euro pro Jahr in Fall Frankreich.
Innerhalb dieser Grenzen muss ich dem Zielland gar nichts berichten.
https://www.hk24.de/recht_und_…l/Lieferschwellen/1167678
Was ist mit grossen Händlern in F, mit Werttransportunternehmen ? Wie kommen Zahnärzte,
Juweliere and ihre Rohstoffe, wenn nicht durch ein Transportunternehmen,
Post, hermes, Fedex oder Brinks Global (die mit den Panzerfahrzeugen) sind ja auch nur Frachtführer.
Aber auch Geschenke .. Tausch und Verkäufe unter Sammlern .. Wahrscheinlich gibt es 1000 Ausnahmen.
Sind Münzen, gültiges Zahlungsmittel überhaupt vom Gesetz betroffen ?
Ist die Monnet de Paris eine kriminelle Organisation, wenn auf der Webseite Postversand angeboten wird;
natürlich mit Indentifizierung, aber im Versandhandel habe ich IMMER eine Bargeldlose Zahlung
UND eine Lieferadresse .. ist per Definition nicht anonym.
https://www.monnaiedeparis.fr/…nditions-sale-online-shop
Wahrscheinlich ist das aber alles relativ irrelevant, weil die Franzosen ja nicht nur
exorbitante Steuern auf Einkommen und Luxusgüter zahlen, sondern auch eine
hohe Vermögenssteuer .. und daher sowieso anderswo zum "shoppen" fahren.
Der Kleinanleger in grenzfernen Regionen hat dann natürlich die A Karte gezogen.
in einen anderen Forum recherchiert man auch ..
http://www.emuenzen.de/forum/t…zen-per-post.74454/page-2
wenn ich das richtig zusammenreime geht es nur um die Beförderungsbedingungen der La Poste,
die ein staatliches Unternehmen ist, und daher sind die Bedingungen die bei uns AGBs heissen
würden eben staatliche Dekrete ...
Décret n° 2013-417 du 21 mai 2013 portant modification du code des postes et des communications électroniques
Somit ist das ganze ohne westentliche Relevanz, so wie bei uns ja auch
Edelmetalle in Briefen verboten sind .. (auch in Einschreiben).
Nur Wertbriefe oder DHL Pakete dürfen, und auch da verboten ab 501 Euro .. ist aber hinreichend disktutiert
ohne Änste einer grossen Verschwörung .. die POST AG sichert sich lediglich ab weil
ein Frachtführer für Verlust bei Eigenverschulden immer und unbegrenzt haftet.
Herrlicher Eiertanz.
Das (de-)aktivierte Bargeld
https://www.heise.de/hintergru…in-Banknoten-4842909.html
lesen und staunen...