Wen Unternehmen Anleihen ausgeben und mit dem Geld durch Aktienrückkäufe den Kurs stabilisieren, muss dass nicht bekannt gemacht werden? Bzw. geht das so schnell? Oder muss das erst am Ende des Jahres bekannt gemacht werden?
Zumindest im deutschen Raum gilt Folgendes:
Auf nahezu jeder HV wird die Bewilligung von Kapitalmaßnahmen - Aktienrückkäufe, Kapitalerhöhungen etc. - pauschal beschlossen, um dem Vorstand eine gewisse Flexibilität zu ermöglichen. Diese Flexibilität kann, insbesondere im Rahmen bereits beschlossener Aktienrückkaufprogramme, genutzt werden, ohne, dass hierzu explizite Veröffentlichungspflichten bestehen.
Die Kombination einer ausgegebenen Anleihe und eines Aktienrückkaufprogramms könnte im Allgemeinen nicht einmal kausal nachgewiesen werden - Operatives Kapital aus der Anleihe, das Rückkaufprogramm durch die Hintertür aus operativem Kapital finanziert.
Ein Beispiel: Shell hatte - zumindest im Februar - geplant, bis 2025 ein Aktienrückkaufprogramm abzuwickeln, welches die Marktkapitalisierung des Unternehmens selbst zum damaligen Zeitpunkt sehr deutlich überstieg.