ALG 2 gibt es auch als aufstockende Leistung und nicht alle Hartz 4 Empfänger stehen dem Arbeitsmarkt auch zur verfügung .....
Es gibt also tatsächlich einen Unterschied zwischen ALG II und Hartz 4.
Und ich dachte, dass das dann Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII sind, die dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen (aufgrund von Alter, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung).