Hallo miteinander,
ich bin neu hier und habe ein paar Fragen zum anonymen Goldkauf.
Seit dem 1. Januar 2020 müssen Käufer im Edelmetall-Handel ihre Personalien hinterlassen, wenn sie Ware für mehr als 1.999,99 Euro mit Bargeld bezahlen.
Was passiert, wenn ich denselben Händler mehrmals aufsuche um Edelmetalle zu kaufen?
Ich gehe in den Laden, kaufe Edelmetalle für unter 2000 Euro (ohne Angaben zur Person) und verlasse den Laden.
Am nächsten Tag kaufe ich erneut Edelmetalle für unter 2000 Euro (ohne Angaben zur Person). Ist das erlaubt oder gibt es eine Sperrfrist?
Was ist unter "zeitlich kurz aufeinander folgende Käufe" zu verstehen?
Der Gesetzgeber hat im Geldwäschegesetz (GwG) hierzu keine genauen Angaben gemacht.
Und ich habe noch eine Frage.
Ich war kürzlich in einer großen Filiale einer Stadtsparkasse die eine Abteilung für Edelmetalle hat.
Dort wollte ich eine Unze Gold für 1.840 Euro kaufen, allerdings war dies nur möglich nachdem die Sparkasse eine Fotokopie meines Personalausweises angefertigt hat.
Ich Frage mich ob das Legal ist, weil gemäß Datenschutzverordnung dürfen meine Personalien nicht gespeichert werden.
Der Kauf unterhalb der Grenze von 2.000 € sieht nicht vor, dass meine Daten gespeichert werden.
Die Vorschrift der Datenminimierung ergibt sich aus Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO: „Personenbezogene Daten müssen dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein („Datenminimierung“).“ Datensparsamkeit bzw. Datenminimierung stehen also in engem Zusammenhang mit der Zweckbindung von Daten.
Wie seht ihr das?