Lies doch Absatz 3
WBT
In Abs. 3 steht, dass Reli ordentliches Lehrfach ist.
Da steht nicht, dass es Pflichtfach ist, wie Du und Marcus es für BaWü und Bayern behaupten.
Vielmehr steht in Art. 7 Abs. 2 Grundgesetz:
"(2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen." Für mich klingt das nicht nach "Pflichtfach".
Nochmal präzise die Frage an Dich und den MarcusAureus: gilt Art 7 Abs.2 in BaWü u. Bayern nicht?