Wie am besten 250€ monatlich in Gold investieren?

  • Aber bitte die Sache von a-z durchdenken und auf dumme Flüchtigkeitsfehler achten…


    - Prägedatum vor Kaufdatum (bei Barren lässt sich ggf. Anhand der Seriennummer oder Gussform das Alter ableiten)

    - Rechtschreibreform ab 1.8.1998

    - Bei Belegen vor Juli 1993 zwingend vierstellige PLZ

    - Kaufpreis passend zum Kaufdatum und dem aktuellen Marktpreis damals

    - Kaufpreis in DM vor 2002

  • Nachtwächter, carokann :


    Da sehe ich schon mal daß ihr beide im Fach "Kreative Buchhaltung" echte Koryphäen seid.

    Ich halte mich da mal etwas bedeckt, habe da aber auch einschlägige Erfahrungen gesammelt.


    Grundsätzlich bei so begrenztem Sparvolumen nur kleinere Münzen erwerben, z.B. 20 CHF

    Vrenelis, 20 FF Mariannes, etwas größer Sovereigns oder Kaiserreich, also Münzen bis ca. 7

    Gramm Feingewicht. Da muss man dann eben ca. 2-3 Monate sparen pro Einkauf, spart aber

    dann auch Portokosten.


    Die Händler in http://www.gold.de sind alle seriös und liefern zeitnah und gut verpackt. Oder man

    hat einmal das Glück eine preiswerte Münze hier im Goldseiten-Forum günstig zu erwischen,

    allerdings sind die wirklich preiswerten Münzen meist nach spätestens 10 Minuten verkauft !


    Bei Gold zählt einzig und allein der Feingold-Gehalt der Münze oder des Barrens, z.B. bei

    20 CHF Vreneli = 6,45 Gramm Brutto bei 900/1000 Feingehalt = 6,45 x 0,9 = 5,81 Gramm fein.


    Oder man kauft 1/4 Unze Krügerrand, Maple Leaf oder Kängurus / Lunare. Diese Münzen

    sind auf der ganzen Welt als Anlagemünzen bestens bekannt und eingeführt.


    Sonst fällt mir mal nichts weiter ein. GOOD LUCK !

  • Sehr geehrtes Finanzamt,

    ich packe alles was ihr mir übrig lasst aufs Sparbuch, seht ihr ja selbst. Kann mich nicht daran erinnern jemals was anders gemacht zu haben.


    Hochachtungsvoll usw. usw.


    gez. Sch. Olz

    Vulpes callidus est et stultus simularet.


    Früher war alles anders. Da waren sogar die Gummistiefel noch aus Holz.

  • eigentlich gings hier ja um die Anlage von 250€/Monat ;) aber egal.


    "

    Sie können Ihr Gold ohne Herkunftsnachweis verkaufen! Auch wenn Sie Gold anonym verkaufen möchten, ist das ohne Rechnung als Kaufnachweis möglich. Egal, ob Goldbarren oder Goldmünzen: Ein häufiger Irrtum ist, dass man seit Anfang 2022 Gold nicht mehr verkaufen kann, wenn man keine alte Rechnung mehr hat.

    Die Regelungen für den erforderlichen Herkunftsnachweis gelten nur für Banken. Für Edelmetallhändler oder Privatpersonen als Goldkäufer gelten diese Regelungen nicht."

    "Eine Barauszahlung ist nach vorheriger Vereinbarung bei Übergabe in Wiesbaden und Mainz ebenfalls möglich."

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    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat.

    Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen."

    (Vicco v. Bülow "Loriot")

    Einmal editiert, zuletzt von Schinderling ()

  • eigentlich gings hier ja um die Anlage von 250€/Monat ;) aber egal.

    Das sind nach vier Jahren auch über Zehntausend Euro, bei der Kursentwicklung der letzen vier Jahre auch über Zwanzigtausend Euro, aber egal…


    Sie können Ihr Gold ohne Herkunftsnachweis verkaufen! Auch wenn Sie Gold anonym verkaufen möchten, ist das ohne Rechnung als Kaufnachweis möglich. Egal, ob Goldbarren oder Goldmünzen: Ein häufiger Irrtum ist, dass man seit Anfang 2022 Gold nicht mehr verkaufen kann, wenn man keine alte Rechnung mehr hat.

    Die Regelungen für den erforderlichen Herkunftsnachweis gelten nur für Banken. Für Edelmetallhändler oder Privatpersonen als Goldkäufer gelten diese Regelungen nicht."

    "Eine Barauszahlung ist nach vorheriger Vereinbarung bei Übergabe in Wiesbaden und Mainz ebenfalls möglich."

    https://www.goldsilbershop.de/…dankauf.html#ohnenachweis

    Natürlich kannst Du das verkaufen! Kannst Du denn auch nachweisen, dass Du es länger als die Spekulationsfrist hältst? Oder das die Stücke nicht aus Schwarzgeld bezahlt wurden?


    Mal davon ab: Das gilt für die heutige Gesetzeslage, die sich ruckzuck ändern lässt. aber egal…

  • Das sind nach vier Jahren auch über Zehntausend Euro, bei der Kursentwicklung der letzen vier Jahre auch über Zwanzigtausend Euro, aber egal…


    Natürlich kannst Du das verkaufen! Kannst Du denn auch nachweisen, dass Du es länger als die Spekulationsfrist hältst? Oder das die Stücke nicht aus Schwarzgeld bezahlt wurden?


    Mal davon ab: Das gilt für die heutige Gesetzeslage, die sich ruckzuck ändern lässt. aber egal…

    Die Angst, dass sich die Gesetzeslage hinsichtlich der Beweislast bzgl Spekulatuonsfrist oder Schwarzgeld ändert, ist irrational. Klar kann es sein, dass sie sich ändert. Aber dann wird sämtliche Investitionstätigkeit erstickt und die Wirtschaft derart stranguliert und gelähmt, dass das dem Freitod der Republik gleichkommt. Wo es dann wiederum wichtig sein dürfte, das Zeug zu besitzen.

  • Die Angst, dass sich die Gesetzeslage hinsichtlich der Beweislast bzgl Spekulatuonsfrist oder Schwarzgeld ändert, ist irrational. Klar kann es sein, dass sie sich ändert. Aber dann wird sämtliche Investitionstätigkeit erstickt und die Wirtschaft derart stranguliert und gelähmt wird, dass das dem Freitod der Republik gleichkommt. Wo es dann wiederum wichtig sein dürfte, das Zeug zu besitzen.

    Sorry, wenn ich Dich enttäuschen muss… Hinsichtlich Spekulationsfrist hast Du heute schon die Beweislast. Und auch nach heutiger Gesetzeslage ist es unerheblich, ob Du über 2 Gold beim Goldhändler bezahlst oder es bezahlt bekommst. Die notwendigen ‚Sorgfaltspflichten‘ hat der Händler heute schon….

  • Sorry, wenn ich Dich enttäuschen muss… Hinsichtlich Spekulationsfrist hast Du heute schon die Beweislast. Und auch nach heutiger Gesetzeslage ist es unerheblich, ob Du über 2 Gold beim Goldhändler bezahlst oder es bezahlt bekommst. Die notwendigen ‚Sorgfaltspflichten‘ hat der Händler heute schon….

    Wer das behauptet, ist in der Beweispflicht.


    Wie genau soll das ablaufen?


    Ich fülle bei der Steuererklärung das Formblatt für Einkünfte auf Kapitalerträge aus. Oder eben nicht.


    Ist das Finanzamt anderer Meinung, kann es freundlich nachfragen, was es mit der oder der mir zugeflossenen Summe auf sich hat und ich erkläre es denen.


    Glauben sie das nicht, müssen sie mir konkret nachweisen, dass ich Steuern hinterzogen habe, ansonsten ist eine Verurteilung nicht möglich.

  • Selbst halbe Unzen werden sich in nicht allzu ferner Zeit als zu groß erweisen.

    pog

    mit dhl versichern geht bald nur noch bei grämmern ..


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    ....................................................................................................................
    aluhut .. das grundproblem ist, dass man mit fakten gegen emotionen arbeitet.
    neurologisch gesehen werden fakten immer den kürzeren ziehen, unser gehirn verarbeitet gefühle viel stärker als sachinformationen.
    l. benecke

  • Ja, weit verbreiteter Irrglaube…


    Es fängt damit an, dass das kein Kapitalertrag ist, sondern nach §23 EstG ein privates Veräußerungsgeschäft.


    Private Veräußerungsgeschäfte sind steuerbar, sofern es sich nicht um Gegenstände des täglichen Gebrauchs handelt (§23 Abs. 1 Ziff. 2 Satz 2 EstG). Das ist bei Gold gegeben, es ist definitiv kein Gegenstand des täglichen Gebrauchs


    Jetzt zur Beweislast, die hier unter den Begriff ‚Feststellungslast‘ läuft: Finanzamt muss beweisen, dass überhaupt ein steuerbegründender Sachverhalt vorliegt (also dass Du Gold verkauft hast), Du musst beweisen, dass ein Ausnahmetatbestand (hier: Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist) vorliegt.


    Einfaches Beispiel: Du zahlst grds. Einkommenssteuer, das Finanzamt ‚beweist‘ das durch die Übermittlungen Deines Arbeitgebers, wenn Du einen Kinderfreibetrag in Ansprucch nehmen willst, musst Du beweisen, dass Du Kinder hast (und nicht das Finanzamat, dass Du keine hast)


    Und jetzt des wahre Folterinstrument, das unter ‚Mitwirkungspflicht‘ des §90 AO läuft: Das Finanzamt darf sich Deiner bedienen, um zu beweisen, dass Du Gold verkauft hast. Es reicht ein simpler Brief, in dem sie Dich auffordern, alle Goldverkäufe der letzten xxxx Monate offen zu legen. Nicht mitwirken wird zu Deinen Ungunsten ausgelegt, falsch mitwirken ist strafbewehrt.


    Und wenn man jetzt noch mit hinzuzieht, dass der Edelmetallhändler Name, Adresse, Datum und Transaktionsvolumen Deines Verkaufs hat und Du nicht weißt, was er nach GWG an wen gemeldet hat… viel Spaß bei der Beantwortung der Fragen…


    Keine Rechtsberatung, keine Steuerberstung, im Zweifel fragen Sie Ihren Anwalt und/oder Steuerberater…

  • Der Kernpunkt der Diskussion war, dass es hinsichtlich der Abgeltungssteuer eine Beweislastumkehr gäbe. Die ergibt sich aber auch aus deinen letzten Ausführungen nicht.


    Sollte das Finanzamt nachfragen, beantworte ich deren Fragen. Dann ist das Finanzamt am Zug. Entweder sie nehmen die Information als wahr hin oder aber sie zweifeln sie an. Sollten sie zweifeln und mich der Lüge bezichtigen, brauchen sie dafür Beweise um mich der Lüge zu überführen. Wäre das nicht so, würde jedweder Rechtsverkehr auf den Kopf gestellt werden und wir hätten Zustände wie bei der Inquisition, als man beweisen musste, keine Hexe zu sein, was unmöglich war.

  • Google ist Dein Freund:


    ‚Feststellungslast‘ ‚Steuerecht‘..


    Ich habe nicht geschrieben, dass es für die ‚Abgeltungssteuer‘ eine ‚Beweislastumkehr‘ gibt. Sondern, dass Du beweisen musst, wenn Du einen Steuerermäßigenden Tatbestand geltend machen willst (hier: Freigrenze)


    Hab kein weiteres Interesse mehr, Steuerrecht mit Leuten zu diskutieren, die nicht mal private Veräußerungsgeschäfte von Kapitalerträgen unterscheiden können.


    Wie man der Beweislast am besten nachkommt oder drauf hofft, dass alle Infos die der Händler hat nie an die Finanzämter kommen oder drauf vertraut, dass man nie eine Nachfrage bekommt kann jeder für sich entscheiden…


    Ansonsten: Bitte weiter ‚mäh‘ machen, der Staat tut nix…. Der will auch nicht an Euer Geld…

  • als Allah€rstes sollte sich jeder eine €bsenWaage kaufen,


    die kann er beim FiskUS als AUsGabe anlegen [smilie_happy]


    nach Jahre der AbSchreibung ist sie beim Verkauf steuerFRei :burka:


    die €rbsen wurden .... zu Knall€rbsen des SteuerRechts [smilie_happy]


    aber das wirklich richtige ist wenn du die 250 direkt an das FA


    gesichert abführst, für neue MesserAbStecherGesetze [smilie_happy]


    eigendlich kauft man nur bei sinkenden MondPreis um ihn zu stützen,


    so wie man auch bei abfallenden VollMond die BösylWarzenSchnur


    vergraben tut [smilie_happy]


    AnLage in Seile oder gebrauchter GoldSchmuck, der ist billig zu ergattern 8o


    Gruss

    alibaba [smilie_happy]

    " Wo ich willkommen bin' lass ich mich nieder ,ansonsten geh ich wieder "


    " jeden Morgen steht die Lüge als erste auf ,bis die Wahrheit ausgeschlafen hat "


    "Ich bin für mein Textinhalt verantwortlich ,nicht für das was du verstehst"

    NaziKriegsDeutschland = N€IN DANKE KANZLERREGIERUHNG :!:

    KRIEG IST AUS = ASYLANTEN MÜSSEN NACH HAUS :!:

  • Briefkopf wäre gut, aber schwer zu bekommen.


    Lg meggy

    SteckBrief [smilie_happy]


    Frage mal beim FA nach, die haben alle UnterLagen von


    Ganoven [smilie_happy]


    Gruss

    alibaba [smilie_happy]

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