das ist die Variation meines Briefes, geliefert wird also 1x 100, 1x 200 und 1x 1000, bestellt war das Maximum per Vorauskasse.
Ich verweise gern noch mal darauf: Wer zur Vorkasse aufgefordert wurde und gezahlt hat, hat einen gültigen Vertrag und kann auf Lieferung bestehen. Wie und zu welchen Kosten der Vertragspartner die Münzen beschafft, kann dem Käufer egal sein. Anderenfalls lässt sich wohl Schadensersatz, Differenz zwischen Kaufpreis und Ersatzbeschaffung, durchsetzen.
Wenn man auf Lieferung besteht, gibt es eventuell ein anderes lukratives Angebot als Ersatz, oder ?!