Gold oder Immo?


  • Einfach nur Blödsinn. :thumbdown:


    Habe aktuell für meine Tochter einen Bausparvertrag abgeschlossen. Mut zur Lücke, bei diesen Zinssätzen.


    Es grüßt Ersatzkasse

    richtig, das ist Blödsinn. Grundschuld löschen UND sich die vollstreckbare Ausfertigung zurückgeben lassen!!!



    Ich kann aus aktueller Erfahrung ein Lied davon singen...
    zuerst wurde versucht, mir die Löschung auszureden. Die Löschungsbewilligung wurde dann durch einen anderen Notar (natürlich zu meinen Kosten) erstellt, mein Notar wurde als Treuhänder eingesetzt (kostet auch nochmals extra). Mir egal gewesen, Grundschuld wurde dann auch irgendwann nach zwei Monaten gelöscht (Notarkosten, Grundbuchkosten etc.). Schließlich wollte ich dann von der Bank die vollstreckbare Ausfertigung zurück haben (wer nicht weiß, was das ist, sollte sowas nie unterschreiben). FEHLANZEIGE! Hä? was ist das? wieso wollen Sie das? Hat noch nie jemand gewollt... Haben wir nimmer... Dann irgendwann schickten sie mir ne KOPIE zu!!!! Deutlich gereizt verwies ich auf §371 BGB (Rückgabe des Schuldscheins, hier Titel). Jetzige Antwort: die vA wurde im Hause verfilmt und danach vernichtet! Haha, da lachen ja die Hühner! Gut, dann forderte ich eben die 2. Variante des §371, öffentliches Anerkenntnis. Nach langem Hin und Her mit Drohgebärden meinerseits durfte ich dann letzte Woche das kleine aber feine Schreiben entgegennehmen.


    FAZIT: wenn ich nur den Ärger betrachte (von den Kosten ganz zu schweigen), den ich hatte, bis ich rechtlich wieder aus allem "raus" war, so hat das mE nach System: die Bank gibt die Trümpfe nimmer gerne aus der Hand.

  • Jetzige Antwort: die vA wurde im Hause verfilmt und danach vernichtet! Haha, da lachen ja die Hühner!


    Das ist jetzt nicht so unüblich, nennt sich Workflow. Bei uns in der Zentralverwaltung wird auch alles sofort eingescant und anschließend nach einer kurzen Aufbewahrungsfrist vernichtet.


  • Das ist jetzt nicht so unüblich, nennt sich Workflow. Bei uns in der Zentralverwaltung wird auch alles sofort eingescant und anschließend nach einer kurzen Aufbewahrungsfrist vernichtet.

    sowie die im PC einmal waren kommt das U_Boot und verbringt die Nullen & Einser in den Hafen von NSä :D


    "Niemand hat die absicht deine Daten zu spionieren "
    " Niemand hat die absicht dein BewegungsProfil übers Händy aus zulesen "
    " Niemand hat die absicht dein StromNetzVerbrauch zu überwachen "
    " Keine Drohne hat die absicht in dein Haus einzudringen " bei um/verzug innerhalb ..Tage beim DrohnenFlugMeldeAmt dich um zu melden :D


    Gruss
    alibaba :D

    " Wo ich willkommen bin' lass ich mich nieder ,ansonsten geh ich wieder " ;)


    " jeden Morgen steht die Lüge als erste auf ,bis die Wahrheit ausgeschlafen hat " :D


    "Ich bin für mein Textinhalt verantwortlich ,nicht für das was du verstehst" 8o

  • Zu den Immopreisen gehoeren auch die Handwerker- und Materialpreise , sowie die Preise fuer technische Bauteile von Heizungen usw. ...
    [smilie_blume]


    Nun ist die interessante Frage: Wie entwickeln sich diese Preise ? Mit dem jetztigen Boom werden vermutlich auch Produktionskapazitaeten aufgebaut, Betriebe machen auf, Leute machen ihre Ausbildungen in diesen Bereichen ...
    ==> Das gibt nachher bei der Stagnation eine Schwemme von Ueberkapazitaeten ... , und alle wollen oder muessen am Markt bleiben ... ... 8)


    Ich wuerde vermuten, dass dann in einigen Jahren trotz evtl. hoeherer Grund- und Bodenpreise das bauen/sanieren insgesamt evtl. erheblich biliger werden koennte ... ... . Wer mit Massnahmen warten kann bekommt diese dann evtl. fuer die haelfte oder ein drittel ... ; oder noch billiger ...


    Was mein Ihr dazu ? Zumindest der Westen kennt solche Wellen ja schon ...
    [smilie_blume]

  • Wer mit Massnahmen warten kann bekommt diese dann evtl. fuer die haelfte oder ein drittel ... ; oder noch billiger ...


    Ich denke, dass die Handwerker irgendwann einem chefboss sogar etwas zahlen werden, damit sie überhaupt für ihn arbeiten dürfen. Einfach etwas geduldig sein. ^^


    Beim chefboss läuft´s! [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_xmas1_thumbs1.gif]

  • zB. RechtEckpflaster


    Mass = 20cm x 10cm x 6cm diese Masse waren vor ein paar Jahr noch korrekt


    Heute sollste gleich noch ein 4mm UnKrautBeet zwischen den Fugen anlegen ,was für eine Begründung den KundeKönigOberst :D


    http://www.hornbach.de/shop/Re….svl=artikel_text#ratings


    ich mag Frl. HornBach ,aber solch antworten sind einfach nur für dumme Kunden gedacht die Unkraut oder Rasen mähen wollen


    zwischen den Steinen :D


    Gruss
    alibaba :D
    PS:
    die DachPreise sind enorm angestiegen ,welch ein Moloch :D die Preise zwischen den AnBietern sind enorm unterschiedlich :S
    wie auch bei den ArbeitsKräfte ,wobei mir egal ist ob der engobierte Stein oder der Kollega sttototttert :D

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  • die DachPreise sind enorm angestiegen ,welch ein Moloch die Preise zwischen den AnBietern sind enorm unterschiedlich


    Am schoensten waere Schiefer ... , leider sauteuer ... ; aber Blech ist auch nicht uebel ... und tlw. genauso billig wie Dachpappe ... :hae:


    Letztens war ich mal mit dem Teerkocher aufm Dach unterwegs, die Naehte vorsorglich abgedichtet ... : Minimaler Materialeinsatz, und maximale Wirkung ... , schoenes Wetter war auch ... [smilie_blume]
    ==> Jedes Jahr 2 halbe Tage aufm Dach, und es haelt noch 100 Jahre ...
    [smilie_blume]

  • Am schoensten waere Schiefer ... , leider sauteuer ...


    : Minimaler Materialeinsatz, und maximale Wirkung ... , schoenes Wetter war auch ... [smilie_blume]
    ==> Jedes Jahr 2 halbe Tage aufm Dach, und es haelt noch 100 Jahre ...
    [smilie_blume]


    Das trifft genau meine Vorstellung eines "Chefboss"


    Vernünftige Dacheindeckung....zu teuer


    Pappdach.... [smilie_happy] Fugen mit Teer füllen :wall:


    Haben bestimmt nur die Superreichen mit großer Klappe


    :thumbup:

  • Vernünftige Dacheindeckung....zu teuer


    Pappdach.... Fugen mit Teer füllen


    Haben bestimmt nur die Superreichen mit großer Klappe


    Schau mal: Ich hab die ganze Knete noch ... die bei Dir vllt. rettungslos vernuenftig aufm Dach verschrottet liegt ... :D


    Meine bisherige Dacheindeckung hab ich uebernommen, sind allerdings ca. 600 qm, quasi ein bissel mehr wie auf der normalen Rentner-Hazienda ... ; bei Gelegenheit kommt da entweder Schiefer drauf, oder Blech ... wobei ich mehr zu Blech tendiere ... ; dazu ne ordentliche Menge Solarzellen ...
    ==> ... und dafuer zahle ich dann wahrscheinlich auch nicht mehr als Du vllt. fuer ne schnoede Ziegeleindeckung ausgeben wuerdest... . 8) [smilie_blume] ; allerdings wirds mich wohl n paar Stunden in der Sonne kosten ... :whistling: ... [smilie_love]


    ==========================


    Aber vllt. lasse ich auch einfach das Bitumen drauf : "Wenns nicht kaputt ist ... rapariers nicht ... " [smilie_blume]

  • Mieter Müller: "Herr Chefboss, ich hatte einen Kabelbrand. Was soll ich tun?"
    Vermieter Chefboss: "Kein Problem, ich hab hier noch ne Rolle Alufolie vom Aldi rumliegen, ich dreh Ihnen rasch ein paar neue Drähte."
    Mieter Müller: "Und denken Sie dann bitte auch an die Stellen im Dach, wo es durchregnet."
    Vermieter Chefboss: "Klar, fahr eben mal zum Recyclinghof und zock mir dort ein paar Teerbrocken. Ich bin doch nicht blöd und werfe mein sauer verdientes Geld irgendwelchen Handwerkern und Baumärkten in den Rachen."


    to be continued ...


  • Nach dem du schon ordentlich heiße Luft von dir gibst,was brauchst du noch heißes Wasser.?? [smilie_happy]


    Ich würde dir Photovoltaik enpfehlen. Leider kommst du auch hier ein paar Jahre zu spät.


    Liegst vielleicht doch zu viel in der Sonne.


    :thumbup:

  • Ich würde dir Photovoltaik enpfehlen. Leider kommst du auch hier ein paar Jahre zu spät.


    Warum denn "zu spaet", lieber Rentner ?
    ==> _Jetzt_ werden die Solarzellen doch erst wirklich billig/rentabel ... , und wen interessiert schon noch die gesunkene Einspeiseverguetung ... ...


    Heute kann man sich Solarzellen aufs Dach machen und hat dann den Strom mittelfristig billiger als von den EVU ... , vor ein paar Jahren noch nicht ... ... ; ich danke aber den "Pionieren"/Erstkonsumenten dafuer, dass die den Markt ankurbeln geholfen haben ...


    [smilie_blume]


    Und dann waere da noch die Waerme aus Kohle, einfach im Keller "herzustellen" ... ; da kostet die kWh nach wie vor ca. 3 ct ... , also 0.03 EUR ; hier mal die Hitparade der Brennstoffkosten:
    ==> Kohle 0.03 EUR/kWh
    ==> Heizoel 0.10 EUR/kWh
    ==> Gas ca. wie Heizoel
    ==> Fluessiggas ca. 0.12 EUR/kWh
    ==> Nachstrom 0.17 EUR/kWh ...


    ... und ein ganzes Stueck weiter unten kommen dann die sog. "thermischen Solarzellen" ... , viel Spass mit denen ... sind vielleicht immerhin zum angeben gut ... :thumbup:

  • [quote='Ersatzkasse','index.php?page=Thread&postID=925643#post925643'][quote='Bines-Prinz',index.php?page=Thread&postID=925640#post925640]Grundschulden immer sofort löschen lassen, wenn der Kredit bezahlt ist!!!! ...


    Da mich die Thematik auch schon beschäftigt hat und vor allem beschäftigen wird, wenn ich in ein paar jahren mit meiner Hütte fertig bin, hier noch ein interessanter Link zum Thema:
    http://www.deutsche-anwaltshot…undschuld-loeschen-lassen


    Originalzitat:

    Frage:


    Es sind im Grundbuch an erster Stelle 130 000 DM zugunsten einer Geschäftsbank,
    an zweiter Stelle 90 400 DM zugunsten einer Bausparkasse,
    an dritter Stelle 20 000 DM zugunsten der erstgenannten Geschäftsbank eingetragen.
    Meine Frau und ich sind Eigentümer zu gleichen Teilen (Zugewinngemeinschaft). Das Einfamilienhaus wurde 1979 gebaut und die Grundschulden 1979/80 eingetragen.
    Das Haus ist gegenwärtig schuldenfrei, d. h. sämtliche Kredite sind abbezahlt.
    Die oben genannten Grundschulden wurden noch nicht gelöscht.


    Fragen:
    1. Ist es sinnvoll, die Grundschulden von insgesamt 240 000 DM zu löschen? Bitte benennen Sie Gründe.
    2. Können die Banken die o. g. Grundschulden an Dritte, z. B. Investoren, weiterverkaufen? Oder steht dem die neuere Gesetzgebung entgegen?
    3. Kann der unter 2. genannte Investor sofort die Grundschulden in voller Höhe fällig stellen?
    4. Inwieweit ist durch die neuere Gesetzgebung sowie neuere Rechtsprechung hiergegen ein Riegel vorgeschoben?


    E-Mail-Beratung:
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    Antwort:


    Frage 1.: Ist es sinnvoll, die Grundschulden von insgesamt 240 000 DM zu löschen? Bitte benennen Sie Gründe.


    Bei der Betrachtung der Grundschuld müssen Sie stets die Grundschuld als solche und das zu Grunde liegende Darlehen voneinander trennen. Man spricht deshalb auch von der Abstraktheit der Grundschuld. Im Gegensatz dazu ist die Hypothek akzessorisch, also vom Darlehen abhängig; sie steht und fällt mit dem Darlehen, teilt mithin dessen Schicksal. Ist das Darlehen an die Bank zurückgezahlt, und zwar mit dem für das Darlehen vereinbarten Zinssatz, berührt das den Bestand der Grundschuld nicht. Sie ist eben abstrakt und bleibt auch nach Tilgung des Darlehens erhalten. Sie wird dann zur Eigentümergrundschuld, sodass der Grundstückseigentümer und Darlehensnehmer nach Rückführung des Darlehens einen Anspruch auf Erteilung einer Löschungsbewilligung gegen die Bank hat. Denn nach Rückzahlung des Darlehens hat die Bank keinen Anspruch mehr auf eine Sicherung. Entgegen Ihrer Vermutung hat die Bank mit der Grundschuld nichts mehr zu tun, sobald Sie (!) die Löschungsbewilligung haben und damit jederzeit die Löschung im Grundbuch beantragen können, wovon ich im Ergebnis eher abrate. Allerdings sollten Sie bereits jetzt bzw. in nächster Zeit die entsprechenden Löschungsbewilligungen von den Banken anfordern. Eine Löschungsbewilligung ist eine notarielle Urkunde, die Sie zu Hause oder in einem Bankschließfach aufbewahren können. Sie sind dann nicht etwa verpflichtet, die Löschung der Grundschulden zu vollziehen, wenn Sie die im Besitz der Löschungsbewilligungen sind. Folgenden Vorteil bietet eine sog. Eigentümergrundschuld (= Grundschuld, ohne dass ein noch zu tilgendes Darlehen besteht):


    Maßgeblich für den Wert und die Sicherheit einer Grundschuld ist der Rang ihrer Grundbucheintragung. Der Rang eines Rechtes in Abteilung II und III richtet sich in derselben Abteilung nach der Reihenfolge, im Übrigen nach dem Zeitpunkt der Eintragung. Das früher eingetragene Recht geht grundsätzlich dem später eingetragenem Recht vor. Bei einer Zwangsversteigerung werden die Gläubiger dem Rang nach befriedigt. Daher verlangen viele Banken heute zur Absicherung eines Darlehens eine Grundschuld ersten Ranges. Die Eigentümergrundschuld bewirkt, dass das Grundbuch insoweit rangerhaltend gesperrt wird. Sollten also beispielsweise Gläubiger von Ihnen eine Zwangssicherungshypothek oder ähnliches in Abteilung III des Grundbuches eintragen, so würde dennoch Ihre Grundschuld nebst Eintragung als Eigentümergrundschuld den Rang sichern, sog. Sperrwirkung. Sie könnten in einem solchen Fall z.B. zu einer Bank gehen, und mit Abtretung Ihrer Eigentümergrundschuld ein Darlehen aufnehmen und besichern. Die Bank wäre hierzu ohne weiteres bereit, da die Grundschuld ja im Rang weit vor der Zwangssicherungshypothek steht. So könnten Sie ohne weiteres mit dem aufgenommenen Darlehen die Zwangssicherungshypothek ablösen und ggf. eine Zwangsversteigerung Ihres Grundstückes abwenden. Deshalb empfehle ich stets, Eigentümergrundschulden nicht löschen zu lassen. In der Praxis kommt es häufig vor, dass sich z.B. das Finanzamt wegen Steuerrückständen eine Zwangshypothek eintragen lässt und ggf. auch die Zwangsversteigerung betreibt.


    Ihre Grundschuld ist kraft Gesetzes zur Eigentümergrundschuld gelangt, nachdem Sie die zugrunde liegende Forderung getilgt haben (§§ 1164, 1177 BGB). Im Ergebnis spricht also mehr dafür Ihre Eigentümergrundschuld nicht löschen zu lassen, so dass ich Ihnen empfehle, die Löschungsbewilligung zu beantragen und zu behalten.


    Frage 2.: Können die Banken die o. g. Grundschulden an Dritte, z. B. Investoren, weiterverkaufen? Oder steht dem die neuere Gesetzgebung entgegen?


    Die Bank kann über Ihre Grundschuld nicht mehr verfügen, da sie zur Eigentümergrundschuld geworden ist (s.o.).


    Frage 3.: Kann der unter 2. genannte Investor sofort die Grundschulden in voller Höhe fällig stellen?


    Weder ein Investor noch die Bank kann die zur Eigentümergrundschuld gewandelte Grundschuld fällig stellen. Nochmals: Sie als Grundstückseigentümer sind durch vollständige Abzahlung der zu Grunde liegenden Darlehen Inhaber der Grundschuld geworden. Deshalb können Sie die Grundschuld auch zusammen mit der Löschungsbewilligung löschen lassen. Allerdings ist das Grundbuch dann in Abteilung III quasi leer.


    Frage 4.: Inwieweit ist durch die neuere Gesetzgebung sowie neuere Rechtsprechung hiergegen ein Riegel vorgeschoben?


    Zum gesamten obigen Fragenkomplex gibt es keine neuere Rechtsprechung oder Gesetzgebung. Die erläuterten Prinzipien der Grundschuld sind bereits mehr als hundert Jahre alt, da das BGB am 01.01.1900 in Kraft getreten ist.

  • Liest sich so, ja. Googelt man etwas weiter zu dem Thema kommt auch mal die Meinung eines Anwalts, der jüngeren rät die Grundschuld beizubehalten und Älteren rät sie zu löschen um das Grundbuch "leer" zu haben und den Erben keinen Verwaltungsaufwand zu hinterlassen.


    Google mal nach "Grundschuld löschen"


    Dutzende treffer mit dem Hinweis es nicht zu tun weil es ein paar hundert Euro kosten. Alles Artikel mit demselben Text, man merkt dass alle voneinander abgeschrieben haben.
    Allein das gibt mir zu denken...

  • Liest sich so, ja. Googelt man etwas weiter zu dem Thema kommt auch mal die Meinung eines Anwalts, der jüngeren rät die Grundschuld beizubehalten und Älteren rät sie zu löschen um das Grundbuch "leer" zu haben und den Erben keinen Verwaltungsaufwand zu hinterlassen.
    ........


    Das halte ich für vernünftig.
    Ich werde sicher meine Grundschulden löschen lassen, gerade aus dem Grund, dass dies nach meinem Tod nicht von meinen Kindern gemacht werden muss.

    Wenn man mir schon nicht das Wasser reichen kann, dann reicht mir wenigstens den Wein.

    2 Mal editiert, zuletzt von hegele ()

  • Wobei hier, wenn ich das richtig verstehe, bei nachträglichen Forderungen der Bank bzw. eines Investors der Immobilieneigentümer in der Beweislast ist.
    Liegen entsprechende Unterlagen (Löschungsbewilligung o. ä.) auch nach Jahrzehnten noch vor, kein Problem.
    Lassen sich die Papiere nicht mehr vorlegen (durch Brand/Hochwasser vernichtet oder sonstwie abhanden gekommen), fangen die Scherereien an.


    Es mag ein sehr abstraktes Risiko sein, aber bei Eintreten des Falls der Fälle ist es eben ein hohes bzw. sogar existenzielles Risiko - das man mit wenigen hundert Euro beseitigen kann.
    Das Banken und Staaten kriminell agieren und dieses Verhalten zunimmt, je mehr sie mit dem Rücken zur Wand stehen, ist ja nicht neu.

    "Ihr denkt es wird irgendwann wieder besser, wenn ihr ihnen gehorcht.
    Aber es wird nie wieder besser werden, weil ihr ihnen gehorcht"


    Netzfund, Verfasser unbekannt.

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