Alles anzeigenbin der Meinung das der Verkäufer absichtlich seine Beschreibung so aufgebaut hat das es zur Verwechselungen kommt. Anderweitig wäre die Auktion auch vorzeitig abgebrochen worden, es kann niemand ernsthaft glauben das soviel Geld für eine vergoldete DM gezahlt wird. Bis auf das kleine wörtchen "vergoldet" im Text könnte man den Rest 1:1 bei einer echten Goldmark verwenden. Zum Beispiel "Münze wurde in Kapsel aufbewahrt und noch nie entnommen", Leute so beschreibt man keine vergoldete Mark wenn man ehrliche Absichten hat.
Ich wäre nicht darauf reingefallen, aber das bedeutet nicht das man die Ahnungslosigkeit (teilweise bestimmt auch Dummheit) anderer so ausnutzen kann. Halte das für Betrug und kann dem Käufer nur empfehlen nicht zu zahlen.
Gruß
Magellan
Genau das ist der Punkt !
Abgebildet war hier eine Goldmark und auch der Text ist nicht ganz eindeutig.
Klar ist irgendwo mal von vergoldet die Rede. Aber wenn man schon so klar Bezug nimmt auch eine real existierende und vor allem recht populäte Münze, dann muß man die Beschreibung schon so wählen, daß jedem sofort klar und offensichtlich wird, worum es hier geht. Daher hätte hier m.E. bereits in der Überschrift stehen müssen "vergoldete 1 DM - Münze" und nicht erst im Beschreibungstext. Und wenn schon im Beschreibungstext, dann aber mit besonderer Hervorhebung.
Dasselbe Problem sehe ich auch bei den nicht selten anzutreffenden Münzen, die als Fälschungen verkauft werden.
Auch hier steht in der Überschrift nur die Bezeichnung einer echten Münze und irgendwo im Fließtext wird dann ohne besondere Hervorhebung darauf hingewiesen, daß es sich auch um eine Fälschung handeln könnte.
Rechtlich würde ich das so werten, daß hier ein Irrtum provoziert wurde, der das ganze Geschäft anfechtbar macht.
Von Betrug im strafrechtlichen Sinne würde ich hingegen eher nicht sprechen. Ich denke nicht, daß der Täuschungsvorsatz so zweifelsfrei nachzuweisen wäre.
Gruß,
Goldelefant