ZitatSogar Briefe, die nicht in den Briefkasten passen, wie auch Päckchen dürfen ja auch nicht im Hausflur abgelegt werden,
Stimmt, im Hausflur dürfen die nicht abgelegt werden.
Aber ganz streng genommen kann der gute Mann klingeln und durchs Treppenhaus brüllen: Komm runter, ich hab ein Päckchen für Dich!
Und wenn Du nicht kommst, hinterläßt er halt eine Benachrichtigungskarte.
Wohlgemerkt: streng genommen.
Das macht natürlich kein Mensch. Aber einen Auslieferungsanspruch an der Wohnungstür gibts nun auch wieder nicht.