und zum Vergleich und rechten Einordnung beginnt die Düsseldorfer Tabelle bei 1500 Euro. Das ist sozusagen die unterste Eingruppierung, von der aus man 3 Unterhaltsberechtigte mit den lustigen Summen in den mittleren Spalten versorgen soll (so im Falle Scheidung etc. vielleicht haben Einige hier damit ja Erfahrung). Völliger Realitätsverlust bei den Düsseldorfern... Hier hilft nur ein genereller RESET.
nicht ganz. in zeile 1 der tabelle steht bis 1500 €. wenn man dann von zwei kindern im alter zwischen 6 und 11 ausgeht, plus unterhalt für die ex, dann bleibt nicht mehr viel. allerdings gibts dafür noch den bedarfskontrollbetrag, der in gruppe 1 bei 900 bzw 770 liegt. 900 für erwerbstätige, da sind aber 360 miete und nebenkosten drin. 770 für nicht erwerbstätige. nimmt man die h4 regelleistung von 347€ plus die erstattung für (angemessen) wohngeld und nebenkosten.......
da stellt sich dann schnell die frage wofür man noch jeden tag 8h arbeiten soll. zumal man in einer solchen situation auch nicht gerade den megadrive hat...
wenn dann noch ein anwalt oder das jugendamt mitmischt....
glücklicherweise konnte ich mich mit meiner ex einvernehmlich einigen. alledings stand auch etwas mehr als 1500 zur verfügung. aber nach 14 jahren kam da ganz schön was zusammen. andere leute kaufen dafür ne wohnung...
wulle