Sehr interessanter Artikel --- lesenswert
"Würde der § 248 Abs. 2 BGB ersatzlos gestrichen, dann könnten die Banken
wegen § 248 Abs. 1 BGB einfach keinen Zinseszinsanspruch mehr
durchsetzen. Der bisherige Schuldner würde also von dem Zinseszinsdienst
entlastet. Die bisher mögliche automatische Aufschuldung der
Zinserträge zu Lasten des Schuldners wäre damit beendet."
"auf den Punkt gebracht: Der Zinseszins ist in erster Linie ein
Problem der Rechtsordnung. Und damit erst in zweiter Linie ein Problem
der Wirtschaftsordnung. Und was Recht und Gesetz ist, das bestimmen
nicht die Draghis und Montis, nicht die Merkels und Barrosos, sondern
WIR, DAS VOLK!"
"Der Kapitalismus läßt sich nicht überwinden. Er ist die zwangsläufige
Konsequenz unserer arbeitsteiligen Wirtschaftsordnung. Was sich jedoch
ganz sicherlich überwinden läßt, das ist der Zinseszins mitsamt seinen
verheerenden Folgen. Darüber sollten wir über alle ideologischen
Grabenkämpfe hinweg Einigkeit erzielen. Dazu sollte dieser Artikel einen
kleinen Beitrag liefern. Ohne die sonst übliche Klassenkampfrhetorik.
Nicht mehr, aber auch nicht weniger."