Umtauschgebühren für 10 Euro Münzen

  • Gerade in einem Münzenforum entdeckt:


    http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s0810.pdf


    Art. 33, § 9a: " Für den Umtausch ... nicht für den Umlauf geeigneten Euromünzen und deutsche Euro-Gedenkmünzen ... werden Gebühren erhoben.


    Zum Gesetz fehlt scheinbar nur noch die Ausführungsverordnung.


    Was hat das für einen Sinn? Groß angekündigt und zu Preisen wie vor 3 Monaten hätte man noch auf den Versuch an Silber zu kommen vermuten können. Aber so? ?)

  • Was hat das für einen Sinn? Groß angekündigt und zu Preisen wie vor 3 Monaten hätte man noch auf den Versuch an Silber zu kommen vermuten können. Aber so? ?)

    Macht doch Sinn! Wer mutwillig oder fahrlässig Münzen zerstört soll auch dafür geradestehen und es nicht den Bund ausbaden lassen.

  • Macht doch Sinn! Wer mutwillig oder fahrlässig Münzen zerstört soll auch dafür geradestehen und es nicht den Bund ausbaden lassen.

    Man kann es aber auch so interpretieren, dass alle Euro-Gedenkmünzen (auch nicht beschädigt) gebührenpflichtig umgetauscht werden müssen.

  • Könnte sich diese Passage nicht auf z.B.: € 100,- Gold beziehen? Da der Nominalwert unter den Goldtageskurs ist wird bei An- und Verkauf das Agio fällig.
    Du wärst ja nicht damit zufrieden, wenn Du für die Münze nur den Nominalwert bekommen würdest!

    [smilie_happy] Humor ist, wenn man's trotzdem macht - sagte der Eunuch! [smilie_happy]


    :D :thumbup: :D Wer anderen eine Grube gräbt ist entweder Totengräber oder baut eine Künette :!: :D :thumbup: :D

  • Das Thema hatten wir schon einmal.


    Noch einmal es steht doch zweifelsfrei da


    Art. 33, § 9a: " Für den Umtausch ... nicht für den Umlauf geeigneten .... deutsche Euro-Gedenkmünzen ... werden Gebühren erhoben."


    nicht geeignete ...


    Aber wer Probleme mit der Aussage hat - ich tausche Eure Silberzehner gern ein (gegen eine kleine Gebühr natürlich - tausche 9 Euro gegen Silberzehner; für 100 Silberzehner gebe ich 900 Euro)

  • Der Sinn ist es eine Parallelwährung zu verhindern und den Marktpreis zu drücken.
    Gruß Henry

  • Ich denke die von fw77 genannte gesetzliche Regelung ist eindeutig:


    Der Umtausch aller Euro-Gedenkmünzen durch die Bundesbank würde gebührenpflichtig werden, wenn es zu einer entsprechenden Ausführungs-Verordnung kommt.


    Interessant ist in diesem Zusammenhang auch § 3 Abs. 1 des Münzgesetzes vom 16.12.1999 ( geltendes Recht !!! :(


    Sinngemäß ist danach niemand verpflichtet mehr als 200 Euro in Gedenkmünzen als Zahlung zu akzeptieren.


    Habe ich bisher auch nicht gewusst.

  • Die 10 € (deutsch) sind ein gesetzliches Zahlungsmittel, also gleichzusetzen mit einem 10 € Schein (in der BRD), von daher dürfte es keine Gebühr für einen Tausch geben, aber ehrlich gesagt, wer zahlt denn damit, ich habe noch nie eine Münze im Umlauf gesehen, vermutlich weil Ihr die alle einsackt bei der geringen Auflage :D :D :D .


    Und wer mit einer 100 € Münze (deutsch) zahlen will, der ist mir herzlich willkommen :thumbup:


    Wünsche


    ...einen goldigen Tag


    Tut

  • Hätte ich eigentlich nicht gedacht, dass unser Staat für den Tausch von Geld gegen Geld auch noch Gebühren abzuknöpfen beabsichtigt.


    Ich kann da nur noch den Kopf schütteln :thumbdown: :wall: :thumbdown: :boese: :thumbdown: :cursing: :thumbdown: X( :thumbdown:


    Andererseits:


    ebay macht es vor >> Da werden schon seit längerer Zeit 8 % Umtauschgebühr erhoben ; man nennt es dort halt Verkaufsprovision.

  • Art. 33, § 9a: " Für den Umtausch ... nicht für den Umlauf geeigneten .... deutsche Euro-Gedenkmünzen ... werden Gebühren erhoben."


    nicht geeignete ...

    Genau so ist es auch zu verstehen. Aber das interessiert hier ja niemanden, stattdessen wird hier lieber wieder rumgegeifert und and der nächsten Verschwörung rumgestrickt.

  • Genau so ist es auch zu verstehen. Aber das interessiert hier ja niemanden, stattdessen wird hier lieber wieder rumgegeifert und and der nächsten Verschwörung rumgestrickt.


    Ihr müsst schon das ganze Gesetz lesen und nicht nur Auszüge davon :!: :!:


    Die Möglichkeit von Gebühren für den Umtausch besteht nicht nur bei " nicht geeigneten " Euro-Münzen, sondern für alle Euro-Gedenkmünzen.

  • Es geht dabei ausschließlich um beschädigte Münzen, die von den automatischen Zählmaschinen ausgespuckt werden, weil Gewicht, Form, Magnetismus oder Größe nicht mehr stimmen. Diese müssen dann von den Angestellten der Bundesbankfilialen vor Ort händisch gezählt werden und das verursacht hohe Kosten.


    Dabei dürft ihr natürlich nicht von euch selbst ausgehen, wie ihr mit euren 2 Rollen Silberzehnern dort erscheint. Es geht um Leute wie zB. große Automatenaufsteller, die jeden Morgen mit einem LKW voller Münzen auf der Matte stehen und dafür Papiergeld haben wollen. Die sollen an den Kosten der Zählung per Hand beteiligt werden.


    Ein gutes und vernünftiges Gesetz kann ich da nur sagen.


    Gruß
    mvd

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