Gerade in einem Münzenforum entdeckt:
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s0810.pdf
Art. 33, § 9a: " Für den Umtausch ... nicht für den Umlauf geeigneten Euromünzen und deutsche Euro-Gedenkmünzen ... werden Gebühren erhoben.
Zum Gesetz fehlt scheinbar nur noch die Ausführungsverordnung.
Was hat das für einen Sinn? Groß angekündigt und zu Preisen wie vor 3 Monaten hätte man noch auf den Versuch an Silber zu kommen vermuten können. Aber so?