Ich würde trotzdem nicht gleich einen Anwalt einschalten, sondern erstmal eine angemessene Frist setzen, 14 Tage - Rückabwicklung oder 50% Erstattung. Wenn das nicht hilft, hilft eben der Anwalt
das mit der Rückabwicklung bzw. Erstattung wäre wünschenswert, jedoch mit dem Verweis auf den Vorverkäufer eher unwahrscheinlich. Sicher hilft der Anwalt, jedoch wenn keine Rechtsschutzversicherung vorhanden, will der sicher erstmal 500€ Vorschußzahlung. Wenn Rechtsschutz vorhanden dann gibt es da meist auch eine Selbstbeteiligung, und i.d.R. enden derartige Verfahren meist mit einem Vergleich wo man dann auf der SB sitzen bleibt. Falls man die Rechtsschutzversicherung noch nicht lange besitzt kann man dann danach davon ausgehen das die Versicherung diese kündigt. Muss man natürlich abwägen ob ein Schaden v. 300€ und der nicht unerhebliche Zeitaufwand das wert ist.
Bleibt zu hoffen das der Verkäufer einsichtig ist