Gelaber und Gemecker in den Angebots- und Galerie-sräds

  • Ich würde trotzdem nicht gleich einen Anwalt einschalten, sondern erstmal eine angemessene Frist setzen, 14 Tage - Rückabwicklung oder 50% Erstattung. Wenn das nicht hilft, hilft eben der Anwalt

    das mit der Rückabwicklung bzw. Erstattung wäre wünschenswert, jedoch mit dem Verweis auf den Vorverkäufer eher unwahrscheinlich. Sicher hilft der Anwalt, jedoch wenn keine Rechtsschutzversicherung vorhanden, will der sicher erstmal 500€ Vorschußzahlung. Wenn Rechtsschutz vorhanden dann gibt es da meist auch eine Selbstbeteiligung, und i.d.R. enden derartige Verfahren meist mit einem Vergleich wo man dann auf der SB sitzen bleibt. Falls man die Rechtsschutzversicherung noch nicht lange besitzt kann man dann danach davon ausgehen das die Versicherung diese kündigt. Muss man natürlich abwägen ob ein Schaden v. 300€ und der nicht unerhebliche Zeitaufwand das wert ist.
    Bleibt zu hoffen das der Verkäufer einsichtig ist

  • drum tüte das Objekt immer ein, wie der Chinese :D


    zwecks Sicherung der DNA RückStände, falls es wie in diesen Fall zu Probleme kommt,


    kaum einer zieht HandSchuhe, TäterTatBestandsVerTuscherTuch über :D


    wer denn da bestreitet, kannst immer noch überführen, selbst nach JahrZehnte, noch :D


    und plötzlich besitzte die DNA vom €rsten Deutschen Kanzler, der da alte BriefMarken sammelte,


    KanzlerDNA , daraus werden dann ReichsBürger produziert wie bei den ParkSauriaFilm :D


    "si ist zurück magda göbels" sie leckte dran oder hauchte feucht über die Mark*e :D


    Gruss
    alibaba :D

    " Wo ich willkommen bin' lass ich mich nieder ,ansonsten geh ich wieder " ;)


    " jeden Morgen steht die Lüge als erste auf ,bis die Wahrheit ausgeschlafen hat " :D


    "Ich bin für mein Textinhalt verantwortlich ,nicht für das was du verstehst" 8o

  • Der Verkäufer sollte umgehend rückabwickeln oder eine Kompensation von 350€ bezahlen. Schon schlimm genug, dass er sich wochenlang nicht mehr gemeldet hat.


    Der Käufer hat hier mMn keinen Fehler begangen; er hat sich guten Glaubens auf die Angaben des Verkäufers verlassen und dann zeitnah den Fehler festgestellt und kommuniziert.


    Das versuchte Abwälzen des Schadens durch den Verkäufer auf den Käufer ist weder rechtens noch in irgendeiner Form fair...

  • Die Rechtslage für den hiesigen Deal ist absolut eindeutig und unsrittig.

    • Allerdings dürfte @Philosoph bei Uneinsichtigkeit seines Verkäufers (falls der Sachverhalt wie beschrieben zutreffend sein sollte), kaum eine Chance auf Rückabwicklung haben, da die Rekla Frist sicherlich abgelaufen ist und er zudem vermutlich nicht den Beweis erbringen kann, dass er tatsächlich 2 x 500er Goldmünzen anstatt 999 erhalten hat. Ansonsten könnten Besitzer von 500er Goldmünzen 999er neu erwerben und nach Erhalt behaupten man hätte nur 500er erhalten. Daher käme vermutlich nur eine erfolgreiche Beweisführung in Frage, dass Paket mit Zeugen und Video Aufnahme öffnen und dokumentieren. Aber wer macht schon so etwas generell aus Prävention?
  • Ich werde die Sache mit dolores klären. Wir sind beide derzeit im Urlaub und sind im Austausch.


    Die Münzen gehen final an meinen Verkäufer zurück, es wird zwei Rückabwicklungen geben. Diesen hatte ich deshalb ins Spiel gebracht, weil dolores sie behalten möchte mit Minderung Kaufpreis. Das ist allerdings schwierig, wenn ich gegen meinen Verkäufer anfechte und dieser sie erst einmal haben möchte, um sie auf ihre Beschaffenheit zu prüfen. Er wird mir vermutlich nicht ohne Weiteres die Hälfte des Betrages überweisen.


    Zwei mal Münzen und Geld zurück, um den Ursprungszustand wiederherzustellen.

  • Die Rechtslage für den hiesigen Deal ist absolut eindeutig und unsrittig.

    • Allerdings dürfte @Philosoph bei Uneinsichtigkeit seines Verkäufers (falls der Sachverhalt wie beschrieben zutreffend sein sollte), kaum eine Chance auf Rückabwicklung haben, da die Rekla Frist sicherlich abgelaufen ist und er zudem vermutlich nicht den Beweis erbringen kann, dass er tatsächlich 2 x 500er Goldmünzen anstatt 999 erhalten hat. Ansonsten könnten Besitzer von 500er Goldmünzen 999er neu erwerben und nach Erhalt behaupten man hätte nur 500er erhalten. Daher käme vermutlich nur eine erfolgreiche Beweisführung in Frage, dass Paket mit Zeugen und Video Aufnahme öffnen und dokumentieren. Aber wer macht schon so etwas generell aus Prävention?

    Anfechten kann man innerhalb eines Jahres ab Kenntnis.

  • Der Verkäufer sollte umgehend rückabwickeln oder eine Kompensation von 350€ bezahlen. Schon schlimm genug, dass er sich wochenlang nicht mehr gemeldet hat.


    Der Käufer hat hier mMn keinen Fehler begangen; er hat sich guten Glaubens auf die Angaben des Verkäufers verlassen und dann zeitnah den Fehler festgestellt und kommuniziert.


    Das versuchte Abwälzen des Schadens durch den Verkäufer auf den Käufer ist weder rechtens noch in irgendeiner Form fair...


    Ich kann schlecht den jetzigen Besitzer die Münzen behalten lassen, einen Teil erstatten und gegen meinen Verkäufer den vollen Kaufpreis zurückverlangen, ohne dass er die Münzen bekommt.


    Wie oben zu sehen, 2 Rückabwicklungen.

  • Dankeschön!


    Der Verkäufer schrieb, dass die Münzen durch mehrere Hände gehen und ein Fehler passiert sein kann. Dolores hat freundlicherweise die Bilder, die ich ihm zusätzlich mitschicke. Da bin ich guter Dinge mit ihm, ich schätze, das war bei ihm eher Unwissenheit, ist auch letztendlich nicht entscheidend, worin der Grund zu sehen ist.


    Künftig braucht man sich hier keine Betrugssorgen zu machen, ich trete dann nur noch als Erwerber von Münzen in Erscheinung.

  • Künftig braucht man sich hier keine Betrugssorgen zu machen, ich trete dann nur noch als Erwerber von Münzen in Erscheinung.

    Das wäre aus meiner Sicht aber extrem schade. Ich kann nur sehr Gutes vom Handeln mit Philosoph berichten.


    Wäre schade, wenn am Ende alle nur noch über Händler kaufen und verkaufen, weil es ab und zu mal unrund läuft. Für mich lebt das Forum zum großen Teil vom Verkaufsfaden.

  • @Philosoph


    Nimmst Du noch Stellung zu dem Vorwurf, Dich wochenlang der Kommunikation mit @dolores14 entzogen zu haben?

    „Es gehört zum Schwierigsten, was einem denkenden Menschen auferlegt werden kann, wissend unter Unwissenden den Ablauf eines historischen Prozesses miterleben zu müssen, dessen unausweichlichen Ausgang er längst mit Deutlichkeit kennt. Die Zeit des Irrtums der anderen, der falschen Hoffnungen, der blind begangenen Fehler wird dann sehr lang."
    Carl J. Burckhardt

  • Ich bin nicht ständig im Internet und hier unterwegs, das hätte ich besser mal gemacht.


    Da ich künftig aber auch keine Verkaufsangebote mehr einstellen werde, muss sich hier auch niemand mehr Gedanken machen. Kaufen ist eh schöner als verkaufen.

  • Die gleichen Gedanken hatte ich auch.

    Neid schadet am meisten dem, der ihn hegt, anderen gar wenig. Gleich wie der Rost das Eisen frißt, so frißt der Neid den Neider.

    Basilius der Große (330 - 379)

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