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Siehe Regelwerk Punkt 1
1. Preisangabe
Jedes Verkaufsangebot ist grundsätzlich mit einer Preisangabe zu versehen bzw. enthält zumindest einen Hinweis auf die ungefähre Preisvorstellung (z.B. Gold-/Silber-/Platin-/Palladiumpreis +/- X%). Angebote ohne Preisvorstellungen sind nicht möglich, Auktionen sind nicht erwünscht.