Na das ließt sich doch alles super, wenn man das ließt, liegt die Vermtung doch eigentlich sehr nah, das uns alle etwas größeres erwartet.
Besonders Interessant finde ich das hier
"die Zwangsverpflichtung der Zivilbevölkerung zum Arbeitsdienst, die Beschlagnahme ("Requirierung") von Vermögensgegenständen durch staatliche Stellen oder die bevorrechtigte Belieferung des Staates mit Gütern und Leistungen."
oder auch
Da Naturkatastrophen in Deutschland doch eher selten sind muß die Frage erlaubt sein, wofür Deutschland mitten in der europäischen Friedensordnung solch drastische Rechtsvorschriften braucht. Befürchtet man etwa doch, daß Europa wie Jugoslawien endet, und will für die zu erwartenden Probleme vorsorgen? Dafür würde sprechen, daß in Titel I, Artikel 2 Abs. 2 des neuen EU-Reformvertrages, der 2009 in Kraft treten soll, das Töten von "Unruhestiftern" mit Waffengewalt ausdrücklich erlaubt ist, aber nirgendwo steht, was genau ein Unruhestifter ist. Ist der BWL-Bote also schon durch diesen Artikel in Lebensgefahr? Und schließlich hat der damalige Bundesinnenminister und Terroristenanwalt Schily schon 2005 Schutzhaft für »gefährliche Personen« gefordert, und im Jahre 2007 wollte sein Nachfolger Schäuble die Sympathisanten solcher Leute wie Kombattanten behandeln, also abknallen lassen.
Also da dreht sich einem so langsam der Magen um.